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   BVerfG, 11.03.1969 - 1 BvR 665/62, 1 BvR 152/69   

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BVerfG, 11.03.1969 - 1 BvR 665/62, 1 BvR 152/69 (https://dejure.org/1969,120)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.1969 - 1 BvR 665/62, 1 BvR 152/69 (https://dejure.org/1969,120)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 1969 - 1 BvR 665/62, 1 BvR 152/69 (https://dejure.org/1969,120)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeugnisverweigerungsrecht - Mitarbeiter eines Presseunternehmens - Ermittlungsverfahren gegen Beamte - Bestechlichkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeugnisverweigerungsrecht - Mitarbeiter eines Presseunternehmens - Ermittlungsverfahren gegen Beamte - Bestechlichkeit

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 25, 296
  • NJW 1969, 1019
  • MDR 1969, 637
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1969 - 1 BvR 665/62
    Da aber die Vorschrift, die als solche mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar ist, keine erschöpfende Regelung enthält (BVerfGE 20, 162 [189]), könnte ein dem Umfang nach noch näher zu bestimmendes Zeugnisverweigerungsrecht für Presseangehörige unter Umständen unmittelbar aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG hergeleitet werden; es würde dann als "gesetzlicher Grund" im Sinne des § 70 StPO von der Pflicht zur Aussage befreien.

    Ein wichtiges allgemeines Interesse dieser Art besteht insbesondere an der gerechten Ahndung schwerer Straftaten des öffentlichen Dienstes (vgl. BVerfGE 20, 162 [176 f.; 186 ff.]).

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 665/62

    Keine Wiederholung einer einstweiligen Anordnung nach Änderung der Rechtslage

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1969 - 1 BvR 665/62
    Diesen Beschluß hob es am 20. Dezember 1966 (BVerfGE 21, 50) auf, nachdem am 1. April 1965 das Hamburgische Pressegesetz vom 29. Januar 1965 (GVBl. S. 15) -- HambPresseG -- in Kraft getreten war.
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1969 - 1 BvR 665/62
    c) Ob der Verdacht auf Bestechung berechtigt war, kann das Bundesverfassungsgericht nicht in vollem Umfange nachprüfen, da Feststellungen darüber in erster Linie Sache der ordentlichen Gerichte und der Ermittlungsbehörden sind (BVerfGE 1, 418 [420]; 18, 85 [92 f.]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 18.12.1962 - 1 BvR 665/62

    Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1969 - 1 BvR 665/62
    Durch einstweilige Anordnung vom 18. Dezember 1962 setzte das Bundesverfassungsgericht die Vollstreckung der Beugehaft aus (BVerfGE 15, 223).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1969 - 1 BvR 665/62
    c) Ob der Verdacht auf Bestechung berechtigt war, kann das Bundesverfassungsgericht nicht in vollem Umfange nachprüfen, da Feststellungen darüber in erster Linie Sache der ordentlichen Gerichte und der Ermittlungsbehörden sind (BVerfGE 1, 418 [420]; 18, 85 [92 f.]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Ebensowenig läßt die Rundfunkfreiheit von vornherein eine Unterscheidung der Sendungen nach dem jeweils verfolgten Interesse oder der Qualität der Darbietung zu; eine Beschränkung auf "seriöse", einem anerkennenswerten privaten oder öffentlichen Interesse dienende Produktion liefe am Ende auf eine Bewertung und Lenkung durch staatliche Stellen hinaus, die dem Wesen dieses Grundrechts gerade widersprechen würde (vgl. BVerfGE 25, 296 [307]; Beschluß vom 14. Februar 1973 - 1 BvR 112/65 - immaterielle Schäden - [im folgenden zitiert als 1 BvR 112/65], Umdruck C I 4 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Die Pressefreiheit ist nicht auf die "seriöse" Presse beschränkt (Maunz-Dürig-Herzog, Grundgesetz, Art. 5 Rdnr. 128 f.; vgl. auch BVerfGE 25, 296 [397] und - für den Rundfunk - BVerfGE 12, 205 [260]).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Die so umschriebene Pressefreiheit ist für alle Presseveröffentlichungen gewährt (BVerfGE 25, 296 [307]).
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