Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.04.1969 - 4 Ss 227/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,2777
OLG Hamm, 21.04.1969 - 4 Ss 227/69 (https://dejure.org/1969,2777)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.04.1969 - 4 Ss 227/69 (https://dejure.org/1969,2777)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. April 1969 - 4 Ss 227/69 (https://dejure.org/1969,2777)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,2777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1975
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 06.07.1989 - 4 StR 321/89

    Strafrechtliche Wirkungen eines plötzlichen Greifens in das Steuer eines

    Soll nur auf einen Verkehrsvorgang Einfluß genommen werden, etwa zur Erzwingung des Abbiegens oder des Anhaltens, ohne daß damit eine bewußte Zweckentfremdung des Verkehrsvorganges beabsichtigt ist, so sind die Voraussetzungen des § 315 b StGB nicht gegeben (Dreher/Tröndle, 44. Aufl. § 315 b StGB Rdn. 5; OLG Hamm NJW 1969, 1975, 1976).
  • BGH, 06.04.2018 - 1 StR 13/18

    Betrug (Vermögensschaden im Falle eines Eingehungsbetrugs; Vermögensschaden durch

    Insoweit ist anerkannt, dass ein Vermögensschaden auch darin liegen kann, dass der Gläubiger durch Täuschung dazu veranlasst wird, eine ihm zustehende Forderung nicht oder nicht alsbald geltend zu machen (Perron in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 263 Rn. 144; Lackner in Leipziger Kommentar, StGB, 10. Aufl., § 263 Rn. 245; RG, Urteile vom 26. Januar 1931 - III 730/30, RGSt 65, 99, 100 und vom 14. Mai 1936 - 2 D 695/35, RGSt 70, 225, 227; OLG Stuttgart, Urteil vom 30. April 1969 - 1 Ss 166/69, NJW 1969, 1975).
  • OLG Hamm, 21.03.2000 - 4 Ss 121/00

    Voraussetzungen und Varianten strafbaren gefährlichen Eingriffs in den

    Zu Recht ist sie auch davon ausgegangen, dass der Beifahrer in einem PKW Täter i.S.d. § 315 b Abs. 1 StGB sein kann, wenn er gewaltsam in die Führung des Kraftfahrzeugs eingreift (vgl. BGH, VRS 36, 267; OLG Hamm, NJW 1969, 1975).
  • BGH, 21.12.1979 - 2 StR 768/78

    Einreichen eines Darlehensantrages mit falschen Angaben über den Kaufpreis für

    Ein die Garantenpflicht begründendes Vorverhalten (Ingerenz) kommt vor allem bei einer Irrtumserregung in Frage, die für den anderen die Gefahr der Selbstschädigung begründet, aber mangels Vorsatzes den Tatbestand des § 263 StGB nicht verwirklicht hat; dies gilt insbesondere dann, wenn der Täter bei der Vorhandlung zwar mit Täuschungs-, aber nicht mit Schädigungsvorsatz gehandelt hat (Lackner a.a.O. Rdn. 67; OLG Stuttgart NJW 1969, 1975 [OLG Stuttgart 30.04.1969 - 1 Ss 166/69]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht