Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 08.05.1969

Rechtsprechung
   BGH, 13.08.1969 - 1 StR 124/69   

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https://dejure.org/1969,142
BGH, 13.08.1969 - 1 StR 124/69 (https://dejure.org/1969,142)
BGH, Entscheidung vom 13.08.1969 - 1 StR 124/69 (https://dejure.org/1969,142)
BGH, Entscheidung vom 13. August 1969 - 1 StR 124/69 (https://dejure.org/1969,142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wegfall eines Angriffs des Beschlusses § 349 Abs. 2 StPO gemäß § 33 a StPO wegen fehlender Ausführungen zur Schrüge nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 33 a, § 349 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 102
  • NJW 1969, 2057
  • MDR 1969, 1022
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus BGH, 13.08.1969 - 1 StR 124/69
    Das ist gesetzlich nur im Wege der Wiedereinsetzung möglich; diese ist jedoch, da im Beschluß vom 6. Mai 1969 bereits eine Sachentscheidung ergangen ist, unzulässig (BGHSt 17, 94).
  • BGH, 30.07.2008 - 2 StR 234/08

    Anhörungsrüge (Abwarten einer Gegenerklärung nach Fristablauf)

    Nach Fristablauf braucht eine Ergänzung auch dann nicht abgewartet zu werden, wenn sie in Aussicht gestellt worden ist (BGHSt 23, 102; BGH, Beschl. vom 3. Januar 1997 - 3 StR 459/96; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 349 Rdn. 17).
  • BGH, 04.03.2003 - 4 StR 381/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur

    Gegen die Senatsentscheidung vom 5. November 2002 ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich, weil es sich um eine rechtskräftige Sachentscheidung handelt, die das Verfahren zum Abschluß gebracht hat (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 17, 94, 96 f.; 23, 102, 103; 25, 89, 91; BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 1).

    Nachdem dieser in seiner Revisionsbegründungsschrift vom 19. August 2002 angekündigt hatte, die Rüge der Verletzung materiellen Rechts werde noch ausgeführt (vgl. hierzu BGHSt 23, 102 f.), hat der Senat bis zum 5. November 2002 mit einer Entscheidung gewartet.

  • BGH, 24.07.2007 - 4 StR 236/07

    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit eines notwendigen Verteidigers

    Damit ist der - ohnehin unstatthafte (vgl. BGHSt 17, 94, 95; 23, 102, 103; 25, 89, 91; BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 1) - Wiedereinsetzungsantrag gegenstandslos.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.05.1969 - RReg. 4a St 80/69   

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BayObLG, 08.05.1969 - RReg. 4a St 80/69 (https://dejure.org/1969,7978)
BayObLG, Entscheidung vom 08.05.1969 - RReg. 4a St 80/69 (https://dejure.org/1969,7978)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Mai 1969 - RReg. 4a St 80/69 (https://dejure.org/1969,7978)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 2057
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