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   BGH, 16.09.1969 - VI ZR 80/68   

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https://dejure.org/1969,1275
BGH, 16.09.1969 - VI ZR 80/68 (https://dejure.org/1969,1275)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1969 - VI ZR 80/68 (https://dejure.org/1969,1275)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1969 - VI ZR 80/68 (https://dejure.org/1969,1275)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Sorgfaltspflicht eines Fahrlehrers - Seitenabstand zum rechten Rand der Fahrbahn - Vermeidbarkeit eines Abkommens des Wagens von der Fahrbahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 2197
  • MDR 1969, 998
  • DB 1969, 1889
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Stuttgart, 02.02.2015 - 4 Ss 721/13

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot durch einen

    Er ist sowohl Dritten als auch gegenüber dem Fahrschüler dafür verantwortlich, dass Unfälle möglichst vermieden werden; an die Erfüllung dieser Pflichten ist zivilrechtlich ein strenger Maßstab anzulegen (s. BGH, NJW 1969, 2197; OLG Stuttgart, NZV 1999, 470; Dauer, Fahrlehrerrecht, 2010, S. 69/70).
  • OLG Schleswig, 11.03.2016 - 17 U 112/14

    Fahrschulvertrag; Motorradunterricht; Dokumentation

    An die Einhaltung der Pflichten des Fahrlehrers ist zum Schutze der Fahrschüler ein strenger Maßstab anzulegen (BGH NJW 1969, 2197).
  • AG Landstuhl, 20.10.2016 - 2 OWi 4286 Js 10115/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Täterschaft eines Fahrlehrers als Beifahrer

    Ein Fahrlehrer ist sowohl Dritten als auch seinen Fahrschülern gegenüber verpflichtet, Unfälle zu vermeiden (BGH, Urt. v. 16.09.1969 - VI ZR 80/68 - NJW 1969, 2197; OLG Stuttgart, Urt. v. 17.12.1998 - 7 U 138/98 - NZV 1999, 470), so zum Beispiel dann, wenn an engen oder unübersichtlichen Stellen nur Fahren auf "halbe Sicht" geboten wäre (OLG München, Urt. v. 11.04.2014 - 10 U 4173/13).

    An die Erfüllung dieser Pflichten ist zivilrechtlich ein strenger Maßstab anzulegen (s. BGH, NJW 1969, 2197 80/68]; OLG Stuttgart, NZV 1999, 470).

  • OLG Koblenz, 01.12.2003 - 12 U 772/02

    Haftungsverteilung bei Fehler eines Fahrschülers beim Linksabbiegen

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  • OLG Celle, 14.12.2000 - 14 U 134/00

    Fahrschule: Anforderungen an die Ausbildungspflicht beim Fahrunterricht für

    Dies gilt insbesondere, wenn es sich -- wie im Streitfall -- um die erste Fahrstunde (vgl. BGH NJW 1969, 2197) und zudem um die Schulung eines Zweiradfahrschülers handelt.
  • BGH, 15.03.1972 - IV ZR 17/71

    Fahrlehrer - Verstoß - Führerscheinklausel - Beaufsichtigung - Unterrichtsfahrt -

    Die Revision vertritt die abzulehnende Auffassung ausdrücklich indem sie auf die strengen Anforderungen verweist, die in einem Haftpflichtprozeß zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler an die erforderliche Beaufsichtigung gestellt worden sind (BGH NJW 1969 2197 VersR 1969, 1037).
  • VG Berlin, 16.02.2015 - 11 L 574.14

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs einer Fahrlehrerlaubnis

    Zudem muss ein Fahrlehrer nicht nur - wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch - auf die Verkehrssituation achten und gegebenenfalls sein Fahrverhalten darauf einstellen, sondern er muss darüber hinaus seinen Fahrschüler ständig im Auge behalten, seine Fahrweise sorgfältig zu überwachen und sich zum sofortigen Eingreifen bereit halten (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 1969 - VI ZR 80/68 - juris, Rdnr. 11).
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