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   OLG Celle, 12.11.1968 - 7 W 69/68   

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OLG Celle, 12.11.1968 - 7 W 69/68 (https://dejure.org/1968,2319)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.11.1968 - 7 W 69/68 (https://dejure.org/1968,2319)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. November 1968 - 7 W 69/68 (https://dejure.org/1968,2319)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 280
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 24.04.2018 - VI ZB 52/16

    Aussetzung eines Zivilverfahrens bei dem Verdacht einer Straftat bereits vor dem

    b) Soweit die Rechtsbeschwerden die auf einen Beschluss des OLG Celle (NJW 1969, 280) gestützte Ansicht vertreten, ein Aussetzungsgrund bestehe nicht, wenn es sich in Straf- und Zivilverfahren um denselben Sachverhalt handele, ist dem nicht zu folgen.
  • LAG Niedersachsen, 24.09.2020 - 10 Ta 114/20

    Uneingeschränkte Prüfung eines Aussetzungsgrundes durch das Beschwerdegericht;

    Die behauptete Straftat im Sinne von § 149 Abs. 1 ZPO kann zugleich Grundlage des zivilrechtlichen Anspruchs sein; mithin ist der Auffassung, ein Aussetzungsgrund bestehe nicht, wenn es sich in Straf- und Zivilverfahren um denselben Sachverhalt handele (so LAG Berlin 12. Oktober 1981 - 9 Ta 3/81; OLG Celle 12. November 1968 - 7 W 69/89 - NJW 1969, 280; Kloppenburg, in: Düwell/Lipke ArbGG, 5. Auflage 2019, § 55 Rn. 30) nicht zu folgen: Das Gesetz geht davon aus, dass die Ermittlungen im Strafverfahren auf die Entscheidung des Zivilrechtsstreits von Einfluss sein können.
  • ArbG Berlin, 24.06.2016 - 28 Ca 3004/16

    Schadenersatz bei Unterschlagungs- und Diebstahlsverdacht

    ablehnend etwa OLG Celle12.11.1968 - 7 W 69/68 - NJW 1969, 280: "In Übereinstimmung mit dem LG Bonn(JZ 1957, 281) und Rosenberg(...) ist der Senat der Auffassung, dass die Aussetzung eines Zivilprozesses bis zur rechtskräftigen Erledigung eines Strafverfahrens nach § 149 ZPO dann nichtzulässig ist, wenn beiden Verfahren derselbe Sachverhalt zugrunde liegt.

    Allerdings muss das Zivilgericht sorgfältig prüfen, ob im Hinblick auf das Interesse der Parteien an einer raschen Erledigung im Zivilprozess die Aussetzung gerechtfertigt ist und bleibt (...)".S. ablehnend etwa OLG Celle12.11.1968 - 7 W 69/68 - NJW 1969, 280: "In Übereinstimmung mit dem LG Bonn(JZ 1957, 281) und Rosenberg(...) ist der Senat der Auffassung, dass die Aussetzung eines Zivilprozesses bis zur rechtskräftigen Erledigung eines Strafverfahrens nach § 149 ZPO dann nichtzulässig ist, wenn beiden Verfahren derselbe Sachverhalt zugrunde liegt.

    117) S. ablehnend etwa OLG Celle12.11.1968 - 7 W 69/68 - NJW 1969, 280: "In Übereinstimmung mit dem LG Bonn(JZ 1957, 281) und Rosenberg(...) ist der Senat der Auffassung, dass die Aussetzung eines Zivilprozesses bis zur rechtskräftigen Erledigung eines Strafverfahrens nach § 149 ZPO dann nichtzulässig ist, wenn beiden Verfahren derselbe Sachverhalt zugrunde liegt.

  • OLG Nürnberg, 01.12.1981 - 7 UF 693/81
    Die Aussetzung eines Zivilrechtsstreits darf also nicht allein dazu dienen, dem Kläger erst die Klagegründe oder gar Prozeßvoraussetzungen zu beschaffen und es ihm zu ermöglichen, Angriffs- und Verteidigungsmittel zu erlangen, die er im Zeitpunkt der Aussetzung noch nicht besitzt (RGZ 61, 150 ff; OLG München FamRZ 1956, 292; OLG Celle NJW 1969, 280; Stein/Jonas, aaO § 148 Anm. I 3c und § 149 Anm. I 3; Baumbach/Lauterbach, aaO § 149 Anm. 2b).
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Rechtsprechung
   LG Aschaffenburg, 21.11.1968 - S 126/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2396
LG Aschaffenburg, 21.11.1968 - S 126/68 (https://dejure.org/1968,2396)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 21.11.1968 - S 126/68 (https://dejure.org/1968,2396)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 21. November 1968 - S 126/68 (https://dejure.org/1968,2396)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 280
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.1960 - 1 StR 114/60

    Wahrung der Berufungsfrist bei telegraphischer Einlegung der Berufung durch

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 21.11.1968 - S 126/68
    Der BGH hat in BGH 1960-04-29 1 StR 114/60 = NJW 1960, 1310 die Rechtsmitteleinlegung durch Telegramm für zulässig erklärt, und zwar auch dann, wenn das Telegramm dem Gericht innerhalb der Rechtsmittelfrist von der Post fernmündlich durchgesagt wird und hierüber eine Niederschrift aufgenommen wird.Im Hinblick auf diese weitgehende Auflockerung der Anforderungen an die vom Gesetz positiv vorgeschriebene Schriftform ist nicht ersichtlich, weshalb die fernmündliche Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle im Gegensatz hierzu nicht zulässig sein sollte.Die Wirksamkeit einer Erklärung zu Protokoll hängt nicht von der Beurkundung der Verlesung und Genehmigung noch von der Unterschrift des Erklärenden ab.
  • BGH, 26.03.1981 - 1 StR 206/80

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung - Unzulässigkeit der

    1 St 25/79">VRS 58, 426; LG Stolp JW 1929, 155; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg StPO, 23. Aufl. § 314 Rdn. 15; Kleinknecht StPO, 35. Aufl. Einl. Rdn. 136; Müller-Sax StPO, 6. Aufl. § 314 Anm. 2 c; Dahs NJW 1952, 276; Rötelmann Rpfleger 1953, 251; für den Bereich des Bußgeldverfahrens: BGHSt 29, 173 = NJW 1980, 1290; BayObLG VRS 56, 371; LG Münster JMBl. NJW 1979, 225; für den Bereich weiterer Verfahrensordnungen: Finanzgericht Düsseldorf EFG 1957, 59; LArbG Baden-Württemberg BB 1971, 1104; LG Aschaffenburg NJW 1969, 280 [LG Aschaffenburg 21.11.1968 - S 126/68]; Schultzenstein ZZP 27 (1900) S. 514, 569; Rötelmann Rpfleger 1953, 32; Schuwardt Finanz-Rundschau 1962, 417; Stephan Anm. zu BAG AP Nr. 1 zu § 129 ZPO).
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