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   BayObLG, 27.01.1970 - BReg. 2 Z 22/69   

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BayObLG, 27.01.1970 - BReg. 2 Z 22/69 (https://dejure.org/1970,2800)
BayObLG, Entscheidung vom 27.01.1970 - BReg. 2 Z 22/69 (https://dejure.org/1970,2800)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Januar 1970 - BReg. 2 Z 22/69 (https://dejure.org/1970,2800)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1136
  • BayObLGZ 1970, 1
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 64/20

    Berechnung von Stimmverhältnissen im WEG bei Vorhandensein von mehreren Wohnungen

    Der einzelne Wohnungseigentümer hat, auch wenn - wie hier - weder ein Verwalter bestellt noch ein Verwaltungsbeirat eingerichtet ist, kein Recht, von sich aus und ohne Abstimmung mit den übrigen Wohnungseigentümern zu einer Wohnungseigentümerversammlung einzuladen (BayObLG, NJW 1970, 1136, 1137; OLG Celle, OLGR Celle 2000, 251; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 47).
  • LG Frankfurt/Oder, 01.04.2010 - 6a T 50/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Voraussetzungen einer gerichtlichen Ermächtigung

    Diese nach § 24 Abs. 2 WEG dem Verwalter obliegende Pflicht geht im Falle ihrer Verletzung durch den Verwalter nicht auf die Wohnungseigentümer über; ihre Einhaltung kann in diesem Fall vielmehr von jedem Eigentümer im gerichtlichen Verfahren nach § 43 Nr. 3 WEG mit dem Ziel verfolgt werden, dass der Verwalter auf seine Pflicht hingewiesen wird (so BayObLG, Beschluss vom 27.01.1970, 2Z BR 22/69, Tz. 16, BayObLGZ 1970, 1 = NJW 1970, 1136; BayObLG, Beschluss vom 25.06.1992, 2Z BR 25/92, Tz 30, BayObLGZ 1992, 210 = NJW-RR 1992, 1431).

    Hieraus folgt in Rechtsanalogie zu §§ 37 Abs. 2 BGB, 122 Abs. 3 AktG, 45 Abs. 3 GenG die Befugnis des bzw. der Wohnungseigentümer, die nach § 24 Abs. 2 WEG ein Einberufungsverlangen gestellt haben, durch Einleitung des gegen den Verwalter erhobenen gerichtlichen Verfahrens zur Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung durch gerichtliche Entscheidung ermächtigt zu werden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27.01.1970, 2Z BR 22/69, Tz. 16, BayObLGZ 1970, 1 = NJW 1970, 1136; BayObLG, Beschluss vom 20.02.2003, 2Z BR 1/03, NZM 2003, 317; Merle in: Bärmann, WEG, 10. Aufl. § 24 Rn. 24; Riecke in: Riecke/Schmid, a.a.O. § 24 Rn. 11).

  • BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 139/00

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung

    b) Der gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichtete Antrag, die in der Schriftrolle vom 5.4.2000 enthaltenen Anträge in die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung aufzunehmen, kann schon deswegen keinen Erfolg haben, weil es grundsätzlich Sache des Verwalters ist, die Versammlung einzuberufen und die Tagesordnung aufzustellen (§ 23 Abs. 2, § 24 Abs. 1 WEG; BayObLGZ 1988, 287/292 und 1970, 1/4; Bärmann/Merie § 21 Rn. 81).
  • OLG Hamm, 13.01.1992 - 15 W 13/91

    Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung wegen eines Einberufungsmangels

    Der im Gesetz nicht geregelte Fall, daß ein Verwalter nicht vorhanden ist und auch ein Verwaltungsbeirat nicht besteht, ist vielmehr nach anerkannter Auffassung durch die entsprechende Anwendung des § 37 Abs. 2 BGB zu schließen, also in der Weise, daß ein Wohnungseigentümer durch gerichtliche Entscheidung zur Einberufung der Eigentümerversammlung ermächtigt wird (BayObLGZ 1970, 1, 4; Palandt-Bassenge, BGB , 51. Aufl., § 24 WEG Rdnr. 2).
  • OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02

    Gerichtliche Bestellung eines WEG -Notverwalters

    Der im Gesetz nicht geregelte Fall, dass wie hier ein Verwalter nicht vorhanden ist und auch ein Verwaltungsbeirat nicht besteht, ist nach anerkannter Auffassung - worauf die Beteiligten zu 4) mit Recht hinweisen - durch die entsprechende Anwendung des § 37 Abs. 2 BGB zu schließen, also in der Weise, dass ein Wohnungseigentümer durch gerichtliche Entscheidung zur Einberufung der Eigentümerversammlung ermächtigt wird (vgl. z.B. OLG Celle OLGR 2000, 252; BayObLGZ 1970, 1, [4] und MDR 82, 323; OLG Hamm OLGR 92, 194; KG NJW 87, 386; Bärmann/Pick/Merle, WEG § 24 Rdnr. 24; Palandt/Bassenge, BGB, 60. Aufl., § 24 WEG Rn. 2.).
  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91

    Mangel bei der Einberufung einer Eigentümerversammlung

    Da es sich hierbei um eine Frage der Ausübung der den Wohnungseigentümern zustehenden gemeinsamen Verwaltung (§ 21 Abs. 1 WEG ), also um eine Gemeinschaftsangelegenheit handelt, bedarf eine solche Vereinbarung und ebenso der Verzicht aber der Zustimmung aller Wohnungseigentümer (vgl. BayObLG NJW 1970, 1136; KG OLGZ 1974, 399, 4O1; Senat OLGZ 1979, 296, 300).
  • BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Rüge der unzulänglichen

    Nach § 23 Abs. 2 WEG (gleichlautend § 32 Abs. 1 BGB , vgl. § 124 AktG , § 51 GmbHG , § 46 GenG ) ist der Gegenstand der beabsichtigten Beschlußfassung bei der Einberufung derart zu bezeichnen, daß die Beteiligten weitestgehend vor Überraschungen geschützt sind und ihnen die Möglichkeit der Vorbereitung bzw. der Überlegung, ob ihre Teilnahme veranlaßt ist, gewährt wird (BayObLGZ 1961, 322/327; 1970, 1/3; für das Vereinsrecht BayObLGZ 1972, 29/33).
  • OLG Hamm, 20.11.1989 - 15 W 308/89

    Wirksamkeit einer Verwalterwahl bei Nichteinladung aller Wohnungseigentümer zu

    Die von Weitnauer für seine Auffassung angeführten Entscheidungen (BayObLGZ 1970, 1 ff.; OLG Stuttgart DWEigt. 1987, 31) betreffen Beschlußanfechtungsverfahren nach § 23 Abs. 4 WEG.
  • OLG Hamm, 07.06.1979 - 15 W 56/79
    Zwar ist die Beachtung der Vorschrift des § 23 Abs. 2 WEG keine absolute Gültigkeitsvoraussetzung für die Beschlüsse der Wohnungseigentümer; denn es handelt sich hierbei um eine abdingbare Rechtsvorschrift, auf deren Einhaltung verzichtet werden kann (BayObLG, NJW 1970, 1136; KG, OLGZ 1974, 399, 401; Bärmann/Pick, Rz. 14 zu § 23 WEG).
  • KG, 27.08.1986 - 24 W 1747/86

    Zulässigkeit der Einberufung einer Eigentümerversammlung durch einen

    Jeder andere Wohnungseigentümer bedarf, wenn er eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen will, hierzu in entsprechender Anwendung des § 37 Abs. 2 BGB der gerichtlichen Genehmigung (BayObLG MDR 1982, 323; BayObLGZ 1970, 1; vgl. auch OLG Frankfurt OLGZ 1985, 142).
  • BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70

    Aufteilung der Wohnanlage durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft;

  • BayObLG, 04.12.1970 - BReg. 2 Z 9/70

    Zur Gültigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung bei dem die

  • LG Stuttgart, 27.05.1992 - 2 T 390/92

    Antrag auf gerichtliche Bestellung eines namentlich benannten Notverwalters sowie

  • BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Wohnungseigentumsverfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr.

  • BayObLG, 17.11.1981 - BReg. 2 Z 83/80

    Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens als Verfahrensfehler;

  • BayObLG, 13.12.1983 - 2 Z 113/82

    Voraussetzungen zur Bestellung eines Verwalters nach Wohnungseigentumsgesetz;

  • KG, 16.03.1971 - 1 W 2368/69

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses innerhalb eines anhängigen

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