Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 11.05.1970

Rechtsprechung
   BGH, 07.04.1970 - 1 StR 487/69   

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BGH, 07.04.1970 - 1 StR 487/69 (https://dejure.org/1970,1652)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1970 - 1 StR 487/69 (https://dejure.org/1970,1652)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1970 - 1 StR 487/69 (https://dejure.org/1970,1652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die revisionsrechtlichen Rügen der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Uneidliche Vernehmung von Zeugen - Straftaten militärischer Vorgesetzter gegen ihren Untergebenen als Sondertatbestand gegenüber den allgemeinen Vorschriften über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1332
  • MDR 1970, 603
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.12.1965 - 1 StR 327/65

    Fahrlässige Tötung beim Übungsschießen der Bundeswehr - Verletzung der

    Auszug aus BGH, 07.04.1970 - 1 StR 487/69
    Da der Angeklagte im Ausbildungsdienst tätig war und seine Verantwortung für das Unglück sich aus dem fahrlässigen Umgang mit Darstellungsmitteln ergab - hierunter fällt auch die Nichtbeachtung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften (vgl. BGHSt 20, 315, 323) [BGH 10.12.1965 - 1 StR 327/65] -, genügt für die Annahme der Voraussehbarkeit schon die Nichtbeachtung des Aufdrucks auf der Nebelkerze und der Bedienungsanweisung, ohne daß es auf die Unkenntnis der HDv 132/6 noch ankäme.

    Daß die in Betracht kommenden Sicherheitsbestimmungen, insbesondere der Aufdruck auf der Nebelkerze und die Bedienungsanweisung in der Verpackung, als Befehle im Sinne von § 21 WStG anzusehen sind, obwohl sie keine auf den gegebenen Fall zugeschnittenen Einzelanordnungen, sondern nur Gebote für typische Sachverhalte aussprechen, ist nach der Begriffsbestimmung des § 2 Nr. 2 WStG nicht zweifelhaft (vgl. BGHSt 20, 315, 323 [BGH 10.12.1965 - 1 StR 327/65]; BGH NZWehrR 1962, 176; Dreher/Lackner/Schwalm, a.a.O. § 2 Rdn. 11).

  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 07.04.1970 - 1 StR 487/69
    In § 61 Nr. 3 StPO kommt gerade der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, daß nur solche Aussagen die Anwendung dieser Ausnahmevorschrift zulassen sollen, deren Inhalt für die Begründung der richterlichen Überzeugung vom Tathergang entbehrt werden kann (BGHSt 1, 9, 12) [BGH 23.01.1951 - 1 StR 35/50].
  • BGH, 27.03.1953 - 1 StR 689/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.04.1970 - 1 StR 487/69
    Da die Strafvorschrift des § 226 StGB nur den Unwert der Körperverletzung mit Todesfolge, nicht aber den durch die Vorgesetzteneigenschaft des Täters gesteigerten Handlungsunwert im Sinne des § 30 WStG erfaßt, bestellt zwischen beiden Bestimmungen Tateinheit (ebenso, wenn auch mit anderer Begründung, Dreher/Lackner/Schwalm a.a.O.; vgl. zu dem gleichgelagerten Konkurrenzverhältnis des § 340 StGB zu § 226 StGB RGSt 12, 223; BGH Urt. vom 27.3.1953 - 1 StR 689/52).
  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 180/58

    Kraftfahrer - Verkehrswidriges Verhalten - Mitwirkung eines verborgenen Mangels

    Auszug aus BGH, 07.04.1970 - 1 StR 487/69
    Nach der Rechtsprechung ist es hierzu nur erforderlich, daß der Täter den rechtswidrigen Erfolg als Ergebnis seines Handelns oder Unterlassens hätte voraussehen müssen, ohne daß es auf die mögliche Kenntnis der einzelnen Zwischenglieder der Ursachenkette ankommt (RGSt 35, 131; 73, 370, 372; RG HRR 1939, 1074; BGHSt 12, 75, 77 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58]; BGH GA 1969, 246, 247); dabei müssen alle erst nachträglich gewonnenen Erkenntnisse für die Beurteilung ausscheiden (BGH VRS 5, 368).
  • BGH, 30.01.1968 - 1 StR 211/67

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung - Verletzung des Grundsatzes der

    Auszug aus BGH, 07.04.1970 - 1 StR 487/69
    In diesem Rahmen ist es aber anerkannten Rechts, daß ein Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften den Gedanken an diejenigen Ereignisse, deren Vermeidung offensichtlicher Zweck der betreffenden Sicherheitsbestimmung ist, im Sinne der Voraussehbarkeit besonders nahelegt (RG DR 1943, 1134; BGH Urteile vom 1. Juli 1960 - 4 StR 222/60 - und vom 30. Januar 1968 - 1 StR 211/67).
  • BGH, 17.08.1962 - 4 StR 248/62

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe zur uneidlichen Falschaussage

    Auszug aus BGH, 07.04.1970 - 1 StR 487/69
    Ebensowenig wie bei der Bestrafung eines Beamten berücksichtigt werden darf, daß er bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber seine Beamtenrechte verliert (BGH Urteil vom 17. August 1962 - 4 StR 248/62; Dreher, StGB 31. Aufl. § 13 Anm. 5 C b), dürfen bei einem Berufssoldaten vergleichbare Erwägungen die Strafzumessung beeinflussen.
  • RG, 20.02.1902 - 5155/01

    1. Unter welchen Umständen kommt für den Thatbestand der fahrlässigen Tötung

    Auszug aus BGH, 07.04.1970 - 1 StR 487/69
    Nach der Rechtsprechung ist es hierzu nur erforderlich, daß der Täter den rechtswidrigen Erfolg als Ergebnis seines Handelns oder Unterlassens hätte voraussehen müssen, ohne daß es auf die mögliche Kenntnis der einzelnen Zwischenglieder der Ursachenkette ankommt (RGSt 35, 131; 73, 370, 372; RG HRR 1939, 1074; BGHSt 12, 75, 77 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58]; BGH GA 1969, 246, 247); dabei müssen alle erst nachträglich gewonnenen Erkenntnisse für die Beurteilung ausscheiden (BGH VRS 5, 368).
  • RG, 22.05.1885 - 1163/85

    Kann auch im Falle der im Amte zugefügten vorsätzlichen Körperverletzung neben

    Auszug aus BGH, 07.04.1970 - 1 StR 487/69
    Da die Strafvorschrift des § 226 StGB nur den Unwert der Körperverletzung mit Todesfolge, nicht aber den durch die Vorgesetzteneigenschaft des Täters gesteigerten Handlungsunwert im Sinne des § 30 WStG erfaßt, bestellt zwischen beiden Bestimmungen Tateinheit (ebenso, wenn auch mit anderer Begründung, Dreher/Lackner/Schwalm a.a.O.; vgl. zu dem gleichgelagerten Konkurrenzverhältnis des § 340 StGB zu § 226 StGB RGSt 12, 223; BGH Urt. vom 27.3.1953 - 1 StR 689/52).
  • RG, 03.11.1939 - 4 D 575/39

    Zum Erfordernisse der Voraussehbarkeit des Erfolges bei fahrlässiger Tötung und

    Auszug aus BGH, 07.04.1970 - 1 StR 487/69
    Nach der Rechtsprechung ist es hierzu nur erforderlich, daß der Täter den rechtswidrigen Erfolg als Ergebnis seines Handelns oder Unterlassens hätte voraussehen müssen, ohne daß es auf die mögliche Kenntnis der einzelnen Zwischenglieder der Ursachenkette ankommt (RGSt 35, 131; 73, 370, 372; RG HRR 1939, 1074; BGHSt 12, 75, 77 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58]; BGH GA 1969, 246, 247); dabei müssen alle erst nachträglich gewonnenen Erkenntnisse für die Beurteilung ausscheiden (BGH VRS 5, 368).
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Dies folgt schon daraus, dass das allgemeine Strafrecht gerade in den schwereren Fällen der Untergebenenmisshandlung nicht durch das WStG gemildert werden darf (Senat, Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 67 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.); vgl. auch BGH NJW 1970, 1332 zu § 226 StGB aF; Schölz/Lingens, Wehrstrafgesetz 4. Aufl. § 30 Rdn. 28; Dau in Erbs/Kohlhaas 176. Lfg.
  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt

    Dies folgt schon daraus, dass das allgemeine Strafrecht gerade in den schwereren Fällen der Untergebenenmisshandlung nicht durch das WStG gemildert werden darf (vgl. BGH NJW 1970, 1332 (zu § 226 StGB aF); Schölz/Lingens, Wehrstrafgesetz 4. Aufl. § 30 Rdn. 28; a.A. Dau in Erbs/Kohlhaas 172. Lfg.
  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt

    § 30 WStG geht nur § 223 StGB vor, enthält aber keine alle Körperverletzungsdelikte ausschließende Sonderregelung (vgl. BGH NJW 1970, 1332 zu § 226 StGB aF).

    Dies folgt schon daraus, dass das allgemeine Strafrecht gerade in den schwereren Fällen der Untergebenenmisshandlung nicht durch das WStG gemildert werden darf (vgl. BGH NJW 1970, 1332 zu § 226 StGB aF; Schölz/Lingens, Wehrstrafgesetz 4. Aufl. § 30 Rdn. 28; a.A. Dau in Erbs/Kohlhaas 172. Lfg.

  • BVerwG, 30.06.2022 - 2 WD 14.21

    Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin

    Nicht hingegen hat sich der frühere Soldat nach § 30 Abs. 1 WStG strafbar gemacht, der den erhöhten Schutz des Untergebenen gegen die missbräuchliche Ausnutzung der dem Vorgesetzten anvertrauten Gewalt bezweckt (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 1970 - 1 StR 487/69 - NJW 1970, 1332).
  • OVG Saarland, 10.06.2020 - 1 A 353/18

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit

    Soweit die Beklagte offenbar meint, das Verhalten des Klägers erschöpfe sich nicht in einer Körperverletzung im Sinn des § 223 StGB, sondern der Kläger habe sich wegen der Misshandlung Untergebener nach § 30 Abs. 1 WStG, einem - vorrangigen - Sondertatbestand im Verhältnis zu den allgemeinen Vorschriften über die Körperverletzung [BGH, Urteil vom 7.4.1970 - 1 StR 487/69 -, juris Rdnr. 8], strafbar gemacht, ist zunächst festzustellen, dass die Abgabe an die Staatsanwaltschaft gerade wegen des Verdachts der Misshandlung Untergebener im Sinn des § 30 WStG erfolgt ist (Bl. 15 der Entlassungsakte).

    [BGH, Urteil vom 7.4.1970, a.a.O., Rdnr. 15] Von daher liegt nicht besonders nahe, dass diese Strafvorschrift überhaupt einschlägig ist.

  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77

    Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei Abblendlicht - Ursächlichkeit

    Es genügt, daß er es sich in den wesentlichen Zügen allgemein hätte vorstellen können (vgl. BGHSt 12, 75, 77; 17, 223, 226; BGH MDR 1970, 603, 604).
  • BGH, 19.05.1970 - 1 StR 604/69

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung im Dienst - Zulässigkeit des

    Zwar genügt es für die Voraussehbarkeit, daß der Täter den rechtswidrigen Erfolg als Ergebnis seines Handelns oder Unterlassens hätte voraussehen müssen, ohne daß es auf die mögliche Kenntnis der einzelnen Zwischenglieder der Ursachenkette ankommt (RGSt 35, 131; 73, 370, 372; BGHSt 12, 75, 77 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58]; BGH GA 1969, 246, 247; BGH Urteil vom 7. April 1970 - 1 StR 487/69 - zur Veröffentlichung bestimmt), wobei alle erst nachträglich gewonnenen Erkenntnisse für die Beurteilung ausscheiden müssen (BGH VRS 5, 368).
  • BGH, 13.11.1975 - 4 StR 450/75

    Objektive und subjektive Vorhersehbarkeit der schweren Folge bei schwerer

    Es ist anerkannten Rechts, daß der schließliche Kausalverlauf nicht in allen Einzelheiten voraussehbar sein muß (vgl. BGHSt 12, 75, 77; 17, 223, 226; BGH MDR 70, 603, 604).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.05.1970 - 2 Ws 174/70   

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OLG Hamm, Entscheidung vom 11.05.1970 - 2 Ws 174/70 (https://dejure.org/1970,2646)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Mai 1970 - 2 Ws 174/70 (https://dejure.org/1970,2646)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1332
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