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   OLG Karlsruhe, 27.08.1969 - Ss 151/69   

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https://dejure.org/1969,1127
OLG Karlsruhe, 27.08.1969 - Ss 151/69 (https://dejure.org/1969,1127)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.08.1969 - Ss 151/69 (https://dejure.org/1969,1127)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. August 1969 - Ss 151/69 (https://dejure.org/1969,1127)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 64
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 2 Ss 166/99

    Belästigung durch unbekleideten Aufenthalt auf Straßen oder in Anlagen

    Das ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Handlung in einem so deutlichen Widerspruch zur Gemeinschaftsordnung steht, dass sie jeder billig denkende Bürger als eine grobe Rücksichtslosigkeit gegenüber jedem Mitbürger ansehen würde, sie sich also gleichsam als eine Missachtung der durch die Gemeinschaftsordnung geschützten Interessen darstellt (BGHSt 13, 241, 244; KG NStE Nr. 1 zu § 118 OWiG; OLG Karlsruhe NJW 1970, 64).
  • VG Regensburg, 14.10.2020 - RN 4 E 20.2426

    Mahnwache vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle

    Die Norm erfordert ein Tun oder Unterlassen, das sich bewusst nicht in die für das gedeihliche Zusammenleben der jeweiligen Rechtsgemeinschaft erforderliche Ordnung einfügt und dadurch im deutlichen Widerspruch zur Gemeinschaftsordnung steht (OLG Karlsruhe, U.v. 27.8.1969 - Ss 151/69 - NJW 1970, 64).
  • OLG Köln, 28.07.1999 - 16 Wx 97/99

    Platzverweis; Ingewahrsamnahme; Freiheitsentziehung; Amtsgerichtsbeschluß;

    Es muß nicht hingenommen werden, zu jedem Zeitpunkt und auf jede beliebige Weise mit Meinungskundgaben konfrontiert zu werden (vgl. BayObLG NJW 1969, 1127, 1128; OLG Stuttgart NJW 1969, 1543; OLG Karlsruhe NJW 1970, 64, 65; Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Bearb. Degenhart, 1999, Art. 5 Rn. 247, 248).
  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 139/70

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Vorliegen einer

    4a St 138/68">NJW 1969, 63 und 1127; OLG Stuttgart NJW 1969, 1543 [OLG Stuttgart 09.07.1969 - 1 Ss 286/69] ; OLG Karlsruhe NJW 1970, 64 [OLG Karlsruhe 27.08.1969 - Ss 151/69] ; OLG Celle NJW 1970, 206 [OLG Celle 21.10.1969 - 3 Ss 228/69] ; OLG Köln NJW 1970, 260).
  • KG, 31.10.1984 - 5 Ws (B) 331/84

    Geldbuße wegen Verstoß gegen eine Anordnung, sich aus einer öffentlichen

    Nur ausnahmsweise können besondere Umstände das Verwerflichkeitsurteil ausschließen (vgl. BGHSt 23, 46, 55; BGH, NJW 1972, 1571 ff [BGH 30.05.1972 - VI ZR 139/70] ; OLG Karlsruhe, NJW 1970, 64; OLG Celle, NJW 1970, 206; OLG Köln, NJW 1970, 260; LK a.a.O., Rdn. 59 und 89 ff).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.1986 - 11 A 53/84

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen; Zulässigkeit einer

    Hiernach aber hätte er - spätestens nach der ihm gegenüber zunächst vom Veranstalter ausgesprochenen Aufforderung, weitere Einwirkungen zu unterlassen - erkennen müssen, daß es nicht angehen könne, durch seine Anwesenheit mit dem wegen seiner Größe nicht zu übersehenden Schild die Teilnehmer und Zuschauer des Jugendtrachtentreffens, für die ein Standortwechsel naturgemäß nicht in Betracht kommen konnte, gewissermaßen zu zwingen, während der Dauer der Veranstaltung seine Meinungsäußerung auf sich einwirken und sich damit gegen ihren Willen zu seinem Auditorium machen zu lassen (ebenso OLG Karlsruhe, NJW 1970, S. 64 [OLG Karlsruhe 27.08.1969 - Ss 151/69] zur Rechtswidrigkeit einer Kundgebung gegen die Notstandsgesetze während einer Vereidigungsfeier der Bundeswehr auf dem Schloßgelände in Mannheim).
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