Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.04.1970

Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,68
BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69 (https://dejure.org/1970,68)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1970 - I ZR 86/69 (https://dejure.org/1970,68)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1970 - I ZR 86/69 (https://dejure.org/1970,68)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,68) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der Menstruation schwimmen zu gehen - Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für einen wettbewerbsrechtlichen Anspruch gegen ein schweizerisches Unternehmen - Voraussetzung eines Wettbewerbsverstoßes - ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Tampax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 323 (Ls.)
  • MDR 1971, 111
  • GRUR 1971, 153
  • GRUR Int. 1971, 406
  • afp 1971, 31
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69
    Das Berufungsgericht hat allerdings übersehen, worauf die Revision mit Recht hinweist, daß in Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche die Berufung und die Revision auch darauf gestützt werden können, daß das Gericht mit Unrecht seine internationale Zuständigkeit angenommen hat (BGHZ 44, 46 [BGH 14.06.1965 - GSZ - 1/65] ).

    Die die internationale und örtliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte, ferner hier die Anwendung des deutschen Rechts und den Unterlassungsanspruch materiell begründenden Umstände sind dieselben; hat die Beklagte auf dem Gebiet der Bundesrepublik zu Zwecken des Wettbewerbs gehandelt und durch dieses Handeln gegen die Vorschriften der §§ 1,3 UWG verstoßen, dann ist damit nach § 32 ZPO die internationale und örtliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte und nach dem dann anzuwendenden deutschen internationalen Privatrecht die Anwendbarkeit des deutschen Rechts gegeben (vgl. BGHZ 14, 286, 289 [BGH 13.07.1954 - I ZR 14/53] - Farina; 44, 46, 50).

  • BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62

    Stahlexport

    Auszug aus BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69
    Ohne Rechtsverstoß kommt das Berufungsgericht zu dem Ergebnis, daß Begehungsort der angegriffenen Wettbewerbshandlung auch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sei (vgl. BGHZ 35, 329, 333 [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] - Kindersaugflaschen; 40, 391, 394 - Stahlexport).

    Diese Beurteilung entspricht entgegen der Auffassung der Revision der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 35, 329 [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] ; 40, 391), [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62] nach der unlauterer Wettbewerb in der Regel nur dort begangen werden kann, wo wettbewerbliche Interessen der Mitbewerber aufeinanderstoßen, weil eben nur an dem Ort wettbewerblicher Interessenüberschneidung das Anliegen der Verhinderung unlauterer Wettbewerbshandlungen berührt wird (BGHZ 35, 329, 334) [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] .

  • BGH, 30.06.1961 - I ZR 39/60

    Kindersaugflasche - Internationales Wettbewerbsrecht

    Auszug aus BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69
    Ohne Rechtsverstoß kommt das Berufungsgericht zu dem Ergebnis, daß Begehungsort der angegriffenen Wettbewerbshandlung auch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sei (vgl. BGHZ 35, 329, 333 [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] - Kindersaugflaschen; 40, 391, 394 - Stahlexport).

    Diese Beurteilung entspricht entgegen der Auffassung der Revision der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 35, 329 [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] ; 40, 391), [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62] nach der unlauterer Wettbewerb in der Regel nur dort begangen werden kann, wo wettbewerbliche Interessen der Mitbewerber aufeinanderstoßen, weil eben nur an dem Ort wettbewerblicher Interessenüberschneidung das Anliegen der Verhinderung unlauterer Wettbewerbshandlungen berührt wird (BGHZ 35, 329, 334) [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] .

  • BGH, 22.01.1965 - Ib ZR 109/63

    Abgabe eines durch eine Vertragsstrafe gesicherten Unterlassungsversprechens -

    Auszug aus BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69
    Wird eine fachlich umstrittene Frage in die Werbung Übernommen und dort als objektiv richtig oder wissenschaftlich gesichert hingestellt, dann übernimmt der Werbende dadurch, daß er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet, die Verantwortung für ihre Richtigkeit (BGH GRUR 1958, 485, 486 - Odol; GRUR 1965, 368, 373 - Kaffee C).
  • BGH, 28.11.1963 - II ZR 64/62

    Feuerversicherung

    Auszug aus BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69
    Diese Beurteilung entspricht entgegen der Auffassung der Revision der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 35, 329 [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] ; 40, 391), [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62] nach der unlauterer Wettbewerb in der Regel nur dort begangen werden kann, wo wettbewerbliche Interessen der Mitbewerber aufeinanderstoßen, weil eben nur an dem Ort wettbewerblicher Interessenüberschneidung das Anliegen der Verhinderung unlauterer Wettbewerbshandlungen berührt wird (BGHZ 35, 329, 334) [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] .
  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 185/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69
    Wird eine fachlich umstrittene Frage in die Werbung Übernommen und dort als objektiv richtig oder wissenschaftlich gesichert hingestellt, dann übernimmt der Werbende dadurch, daß er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet, die Verantwortung für ihre Richtigkeit (BGH GRUR 1958, 485, 486 - Odol; GRUR 1965, 368, 373 - Kaffee C).
  • BGH, 13.07.1954 - I ZR 14/53

    Verletzung deutschen Firmenrechts im Ausland

    Auszug aus BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69
    Die die internationale und örtliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte, ferner hier die Anwendung des deutschen Rechts und den Unterlassungsanspruch materiell begründenden Umstände sind dieselben; hat die Beklagte auf dem Gebiet der Bundesrepublik zu Zwecken des Wettbewerbs gehandelt und durch dieses Handeln gegen die Vorschriften der §§ 1,3 UWG verstoßen, dann ist damit nach § 32 ZPO die internationale und örtliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte und nach dem dann anzuwendenden deutschen internationalen Privatrecht die Anwendbarkeit des deutschen Rechts gegeben (vgl. BGHZ 14, 286, 289 [BGH 13.07.1954 - I ZR 14/53] - Farina; 44, 46, 50).
  • OLG Stuttgart, 08.12.1953 - 6 U 171/53
    Auszug aus BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69
    Das Berufungsgericht geht dabei von der bereits vom Reichsgericht vertretenen Auffassung aus (RG JW 1936 f 1291, 1292), daß von einem Verbreiten von Zeitschriften im Inland und damit von einem Handeln im Inland nur dann nicht gesprochen werden könne, wenn nur da und dort ein Einzelstück oder eine Mehrzahl von Stücken über die Grenze gelange, der Fall aber anders liege, wenn die Zeitungen oder Zeitschriften mit einer im regelmäßigen Geschäftsbetrieb vor sich gehenden Versendung durch den Zeitungsverlag über die Grenzen gelangten (so auch OLG Köln GRUR 1953, 396; OLG Stuttgart GRUR 1954, 131).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gilt für Angaben mit fachlichen Aussagen auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung generell, dass die Werbung nur zulässig ist, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1970 - I ZR 86/69, GRUR 1971, 153, 155 = NJW 1971, 323 - Tampax; Urteil vom 7. März 1991 - I ZR 127/89, GRUR 1991, 848, 849 = NJW-RR 1991, 848 - Rheumalind II; Urteil vom 7. Dezember 2000 - I ZR 260/98, GRUR 2002, 273, 274 = WRP 2001, 1171 - Eusovit; Urteil vom 4. September 2003 - I ZR 32/01, GRUR 2004, 72; OLG Hamburg, PharmaR 2007, 204, 206; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rn. 4.183; Sosnitza in Piper/Ohly/Sosnitza aaO § 4 Rn. 1/140).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auch bei einem in Druckwerken enthaltenen Angebot ausländischer Dienstleistungen im Inland ist es erforderlich, daß die Beeinträchtigung des Inhabers eines inländischen Kennzeichens nicht unwesentlich ist (vgl. Ingerl/Rohnke aaO Einl. Rdn. 54; zu der gelegentlichen Verbreitung von Zeitschriften: BGH, Urt. v. 23.10.1970 - I ZR 86/69, GRUR 1971, 153, 154 - Tampax; mit Anm. Droste, GRUR 1971, 155, 156).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - 15 U 48/19

    Wettbewerbsverstoß einer Werbung im Internet

    Für Angaben, die auf wissenschaftliche Aussagen Bezug nehmen, gilt: Wer solche Aussagen als objektiv richtig oder wissenschaftlich gesichert hinstellt, übernimmt damit die Verantwortung für ihre Richtigkeit (BGH GRUR 1971, 153 (155) - Tampax).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 15.04.1970 - VIII ZR 87/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,2090
BGH, 15.04.1970 - VIII ZR 87/69 (https://dejure.org/1970,2090)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1970 - VIII ZR 87/69 (https://dejure.org/1970,2090)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1970 - VIII ZR 87/69 (https://dejure.org/1970,2090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,2090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit einer Gerichtsstandsklausel - Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte - Außerhalb eines Rechtsstreits getroffene Gerichtsstandsvereinbarung - Übereinstimmender Wille der Parteien in den Tatsacheninstanzen bezüglich eines anzuwendenden Rechts begründet ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 323
  • WM 1970, 885
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 15.04.1970 - VIII ZR 87/69
    Deshalb stand nach BGHZ 44, 46 [BGH 14.06.1965 - GSZ - 1/65] § 512 a ZPO nicht der Zulässigkeit der Berufung, und steht § 549 Abs. 2 ZPO nicht der Zulässigkeit der Revision entgegen.
  • BGH, 29.02.1968 - VII ZR 102/65

    Gerichtsstandvereinbarung

    Auszug aus BGH, 15.04.1970 - VIII ZR 87/69
    Nach BGHZ 49, 384 [BGH 29.02.1968 - VII ZR 102/65] ist eine vor dem Prozeß getroffene Gerichtsstandsvereinbarung ein Vertrag über prozeßrechtliche Beziehungen, dessen Zustandekommen sich nach bürgerlichem Recht richtet, so daß im Kollisionsfalle für ihn die Regeln des deutschen internationalen Privatrechts gelten.
  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 16/13

    Schiedsvereinbarung; Schiedsgericht; Schiedsklausel; Bestimmtheit;

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - der sich der Senat anschließt - ist über das Zustandekommen und die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung im Kollisionsfall nach den Regeln des deutschen Internationalen Privatrechts und damit nach den Bestimmungen der hier in zeitlicher Hinsicht noch anzuwendenden Art. 27 ff. EGBGB a.F. zu entscheiden (BGHZ 40, 320; BGH, NJW 1971, 323, Tz. 39; BGH, NJW 2005, 3499, Tz. 19; BGH, NJW-RR 2011, 1287, Tz. 19; BGH, NJW-RR 2011, 1350, Tz. 38).

    So kann insbesondere in der ausschließlichen Berufung der Parteien auf deutsche Rechtsvorschriften - wie sie hier erfolgt ist - in der Regel eine stillschweigende Vereinbarung der Geltung des deutschen Rechts liegen (vgl. BGH, NJW 1971, 323, Tz. 40; BGH, NJW 1991, 1292, Tz. 20; BGH, NJW 2004, 3706, Tz. 18; Palandt/Thorn, BGB, 72. Auflage 2013, Rom I 3, Rn. 8 m.w.N.).

  • BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 37/78

    Einheitliches Kaufgesetz

    Dabei mag dahinstehen, ob im Rahmen des Art. 3 EKG - so wie bei der nachträglichen Vereinbarung des Schuldstatuts nach deutschem Internationalem Privatrecht, die u.U. schon in der beiderseitigen Berufung der Parteien im Prozeß auf eine bestimmte nationale Rechtsordnung liegen kann (BGH Urteile vom 19. März 1956 - II ZR 25/55 = WM 1956, 598 und vom 17. Januar 1966 - VII ZR 54/64 = WM 1966, 140; Senatsurteil vom 15. April 1970 - VIII ZR 87/69 = WM 1970, 885, 886; zum ganzen - teilweise kritisch - Pfister AWD 1973, 440 ff) - für einen nachträglichen Ausschluß des Einheitskaufrechts zugunsten eines unvereinheitlichten nationalen Rechts - etwa unter dem übergreifenden Gesichtspunkt, daß das Einheitskaufrecht den Parteien nicht aufgezwungen werden soll - überhaupt Raum ist; denn hier fehlt es schon an einem hinreichend deutlichen Verhalten vor oder während des Rechtsstreits, aus dem eine stillschweigende Vereinbarung im Sinne des Art. 3 Satz 2 EKG hergeleitet werden könnte.
  • BGH, 09.07.1975 - VIII ZR 258/74

    Zustandekommen eines grenzüberschreitenden mündlichen Kaufvertrages - Dissens

    Dies wird von der Revision nicht angegriffen und ist unbedenklich, weil die Parteien nach der Feststellung des Berufungsgerichts über die Anwendbarkeit des deutschen Rechts einig sind (vgl. Senatsurteile vom 15. April 1970 - VIII ZR 87/69 = WM 1970, 885 und vom 20. Dezember 1972 - VIII ZR 113/71 = WM 1973, 174).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht