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   BGH, 15.12.1970 - VI ZR 120/69   

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BGH, 15.12.1970 - VI ZR 120/69 (https://dejure.org/1970,190)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1970 - VI ZR 120/69 (https://dejure.org/1970,190)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1970 - VI ZR 120/69 (https://dejure.org/1970,190)
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Jagdpächter

§ 823 Abs. 1 BGB, § 7 StVG, Gebrauchsmöglichkeit, 'Frustrationsschaden'

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Körperverletzung - Jagdausübungsrecht - Vermögensschäden

Papierfundstellen

  • BGHZ 55, 146
  • NJW 1971, 796
  • MDR 1971, 470
  • VersR 1971, 444
  • DB 1971, 670
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 15.12.1970 - VI ZR 120/69
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Ersatzpflichtige für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich auch dann eine Entschädigung zu leisten, wenn sich der Geschädigte einen Ersatzwagen nicht beschafft hat (BGHZ 40, 345; 45, 212; Urteil vom 7. Juni 1968 - VI ZR 40/67 = LM BGB § 249A Nr. 22 = NJW 1968, 1778 mit Anm Martens = VersR 1968, 803 und 1057 mit Anm Herkner).

    Der erkennende Senat hat bereits in BGHZ 45, 212, 219 ausgeführt, eine Entschädigung für entgangene Nutzung eines beschädigten Kraftfahrzeugs scheide jedenfalls aus, wenn der Geschädigte den Wagen während der Reparaturzeit aus unfallunabhängigen Gründen nicht habe benutzen können oder wollen.

    Für den besonderen Fall der Kraftfahrzeugnutzung ist in BGHZ 45, 212 wesentlich auf die Verkehrsauffassung abgestellt worden, nach der sich die Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs als ein nach objektiven Maßstäben feststellbarer Vermögenswert und damit ihre Beeinträchtigung als ein in Geld meßbarer wirtschaftlicher Schaden darstellt (BGHZ 45, 212, 215, 217).

  • BGH, 07.06.1968 - VI ZR 40/67

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Nutzungsausfalls

    Auszug aus BGH, 15.12.1970 - VI ZR 120/69
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Ersatzpflichtige für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich auch dann eine Entschädigung zu leisten, wenn sich der Geschädigte einen Ersatzwagen nicht beschafft hat (BGHZ 40, 345; 45, 212; Urteil vom 7. Juni 1968 - VI ZR 40/67 = LM BGB § 249A Nr. 22 = NJW 1968, 1778 mit Anm Martens = VersR 1968, 803 und 1057 mit Anm Herkner).

    Sodann hat er im Urteil vom 7. Juni 1968 (VI ZR 40/67 aaO) befunden, daß der Ersatzpflichtige für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines beschädigten Fahrzeugs selbst dann keine Entschädigung zu leisten braucht, wenn der Geschädigte den Wagen in der Reparaturzeit aus unfallabhängigen Gründen - dort: Bettlägerigkeit und volle Arbeitsunfähigkeit infolge der Unfallverletzungen - nicht hätte benutzen können.

    c) Die Frage der Ersatzfähigkeit des vom Kläger geltend gemachten Nachteils ist ebenso zu beantworten, wenn man in den Fällen des Gebrauchsverlusts den zu ersetzenden Schaden in dem durch die Beeinträchtigung hervorgerufenen Geldbedarf erblickt (Zeuner AcP 163, 390, 397; Medicus aaO; § 31 III 2 besonders zu c); vgl auch BGH Urteil vom 7. Juni 1968 - VI ZR 40/67 = aaO).

  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus BGH, 15.12.1970 - VI ZR 120/69
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Ersatzpflichtige für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich auch dann eine Entschädigung zu leisten, wenn sich der Geschädigte einen Ersatzwagen nicht beschafft hat (BGHZ 40, 345; 45, 212; Urteil vom 7. Juni 1968 - VI ZR 40/67 = LM BGB § 249A Nr. 22 = NJW 1968, 1778 mit Anm Martens = VersR 1968, 803 und 1057 mit Anm Herkner).
  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07

    Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils

    Auch hat der Geschädigte finanzielle Mittel zur Anschaffung und Haltung des Fahrzeugs eingesetzt, um den damit verbundenen "geldwerten" Vorteil zu erreichen (Senat, BGHZ 45, 212, 215; 55, 146, 149; 56, 214, 216; 89, 60, 63; 161, 151, 154).
  • KG, 15.01.2015 - 29 U 18/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Radfahrers mit einem aus

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, stellt eine verletzungsbedingt entgangene Nutzungsmöglichkeit von Vermögenswerten (hier: des Nutzungsanspruchs gegen die Technische Universität Berlin wegen des Hochschulsports in Höhe von 83 ?) keinen ersatzfähigen Schaden im Sinne von § 249 BGB dar (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1970 - VI ZR 120/69 - Rn. 11 ff., zitiert nach Juris, BGHZ 55, 146 ff.; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 11. Aufl., Rn. 215).

    Das gilt auch, wenn fortlaufende Vermögensaufwendungen des Geschädigten für einen vorübergehenden Zeitraum nutzlos werden (BGH - VI ZR 120/69 - a. a. O., Rn. 18 ff., zitiert nach Juris; Küppersbusch/Höher, a. a. O., Rn. 219).

  • BGH, 11.01.1983 - VI ZR 222/80

    Umfang des Schadensersatzes wegen entgangenen Urlaubs

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof eine Entschädigung etwa insoweit versagt, als ein Geschädigter infolge seiner Verletzung sein mit finanziellem Aufwand erworbenes Jagdrecht nicht ausüben konnte (BGHZ 55, 146).

    Für die Notwendigkeit, einen vom Haftungsgrund hergeleiteten Zweckbezug zur Voraussetzung eines kommerzialisierbaren Entbehrungsschadens zu machen, spricht unter anderem auch das Urteil des III. Zivilsenats vom 3. November 1980 (III ZR 53/79 - LM ZPO § 546 Nr. 103 = JZ 81, 281), das eine Entschädigung für den Genuß einer Jagdberechtigung - anders als das vorgenannte Senatsurteil BGHZ 55, 146 - in einem Fall für möglich hält, in dem gerade dieses Jagdrecht als solches rechtswidrig vorenthalten worden war.

  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

    Folgt man der bisherigen Rechtsprechung, dann wird eine Entschädigung für den zeitweisen Entzug des Gebrauchsvorteils eines Kraftfahrzeuges nur dann gewährt, wenn die in dem Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug liegende Entbehrung sich für den Geschädigten als "fühlbarer" wirtschaftlicher Nachteil ausgewirkt hat (s. BGHZ 40, 345, 353; 89, 60, 62), d.h. hiernach wird weder für die Vereitelung einer nur abstrakten Nutzungsmöglichkeit eine Entschädigung gewährt (BGHZ 45, 212, 219) noch für die Beeinträchtigung der Dispositionsbefugnis des Fahrzeugeigentümers (BGHZ 55, 146, 150; Senatsurteil vom 16. Oktober 1973 - VI ZR 96/72 - VersR 1974, 171).
  • BGH, 10.10.1974 - VII ZR 231/73

    Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei mangelhaften

    Ausgangspunkt für die hier gebotene Betrachtungsweise ist der Vermögensschadensbegriff, wie er insbesondere der Rechtsprechung zur Entschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs zugrunde liegt (vgl. dazu BGHZ 40, 345; 45, 212 [BGH 04.04.1966 - II ZR 91/64] ; 55, 146 [BGH 08.01.1971 - V ZR 125/67] ; 56, 214 [BGH 17.05.1971 - VII ZR 146/69] ; BGH NJW 1966, 589; 1968, 1778; 1969, 1477 [BVerfG 19.06.1969 - 1 BvR 353/67] ; 1970, 1120 [BGH 17.03.1970 - VI ZR 148/68] ; 1974, 33) [BVerfG 09.10.1973 - 2 BvR 677/72] .

    Nach den von der Rechtsprechung herausgebildeten Grundsätzen hängt die Beurteilung, ob ein materieller Schaden entstanden, d.h. inwieweit ein vermögenswertes Gut beeinträchtigt ist, wesentlich von der Wertung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab, wobei der ausschlaggebende Maßstab dafür der herrschenden Verkehrsauffassung zu entnehmen ist (BGHZ 40, 345, 347 f [BGH 30.09.1963 - III ZR 137/62] ; 45, 212, 215, 217 [BGH 15.04.1966 - VI ZR 271/64] ; 55, 146, 149 [BGH 15.12.1970 - VI ZR 120/69] ; 56, 214, 215 f [BGH 18.05.1971 - VI ZR 52/70] ).

    Wird die zweckentsprechende Ausnutzung der Urlaubszeit verhindert, gleichviel wie das geschieht, so wird dadurch der Betroffene nicht etwa lediglich in seiner allgemeinen Verfügungsfreiheit beeinträchtigt, wie in dem BGHZ 55, 146 entschiedenen Fall, in dem ein Jagdpächter durch eine unfallbedingte Körperverletzung zeitweise sein langjähriges Pachtrecht nicht ausüben konnte.

    Der Bundesgerichtshof ist denn auch in dieser Hinsicht zunehmend zurückhaltender geworden (vgl. etwa BGHZ 55, 146, 151 [BGH 15.12.1970 - VI ZR 120/69] /152).

  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Ist vorliegend also eine Verletzung der Gesundheit i.S. des § 823 Abs. 1 BGB bei der Klägerin und ihrem Ehemann als Folge des tödlichen Unfalls ihres Sohnes nicht festzustellen, so kann es dahingestellt bleiben, ob dann, wenn psychische Beeinträchtigungen nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu einer echten Gesundheitsbeschädigung im vorgenannten Sinne führen, Ersatz von Aufwendungen für eine gebuchte und dann nicht durchgeführte Urlaubsreise vom Haftungszweck der Norm noch umfaßt ist (vgl. BGHZ 55, 146, 148; 65, 170, 174; BGH Urteil vom 18. Juni 1979 - VII ZR 172/78 = NJW 1979, 2034; Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, 1. Band, Allgemeiner Teil, 14. Aufl., § 29 Abs. IIc S. 503; Mertens, Der Begriff des Vermögensschadens, 1967, S. 159) und ob etwa ein derartiger Nachteil für den Ersatz als Gesundheitsschaden schon deswegen ausscheidet, weil Eltern nach der Lebenserfahrung unabhängig davon, ob ihren psychischen und physischen Beeinträchtigungen durch den Trauerfall Krankheitswert im Sinne der Anforderungen des § 823 Abs. 1 BGB zukommt, in der Regel nicht einen Tag nach der Beerdigung ihres Kindes eine Vergnügungsreise antreten werden.
  • BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84

    Deliktische Haftung - Eingriff in Sacheigentum - Vorübergehende Unbenutzbarkeit -

    Einen ersatzfähigen Vermögensschaden begründen hiernach weder die Vereitelung einer nur abstrakten Nutzungsmöglichkeit (BGHZ 45, 212, 219) noch die Beeinträchtigung der Dispositionsbefugnis (BGHZ 55, 146, 150 - Jagdpachtfall; BGH Urt. v. 16. Oktober 1973, VI ZR 96/72, VersR 1974, 171 ); vielmehr sind nach dieser Rechtsprechung Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswille Voraussetzungen eines Vermögensschadens (BGHZ 45, 212, 219; BGH Urt. v. 26. März 1985, VI ZR 267/83, NJW 1985, 2471 - Krankentransportwagen der Bundeswehr).

    Schon für den III. Zivilsenat (in BGHZ 40, 345, 349), noch deutlicher aber für den VI. Zivilsenat (BGHZ 45, 212, 215; 55, 146, 149; 56, 215, 216) ist die Erwägung ausschlaggebend gewesen - und gibt noch immer den Ausschlag -, "daß nach der heutigen Verkehrsauffassung der vorübergehende Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs deshalb als wirtschaftlicher Schaden zu werten ist, weil die Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs innerhalb und außerhalb des Erwerbslebens geeignet ist, Zeit und Kraft zu sparen, so daß die durch die Verfügbarkeit des Kraftfahrzeugs gewonnenen Vorteile als "Geld" zu betrachten sind" (BGHZ 89, 60, 63).

  • BGH, 16.10.1973 - VI ZR 96/72

    Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls

    Deshalb liegt hierin auch nicht lediglich eine Beeinträchtigung seiner Dispositionsbefugnis, die allerdings keinen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen würde (BGHZ 55, 146, 150).
  • LG Hannover, 09.06.2016 - 4 S 36/15

    Verkehrsunfall - Ersatzfähigkeit von Reisestornokosten

    Ein Schaden bestünde lediglich in Fällen nicht, in denen die allgemeine (im Sinne von langfristige) Möglichkeit des Lebensgenusses anhand der vorhandenen Vermögensgüter infolge der Störung des subjektiven Bereichs herabgesetzt wird, wie z. B. beim Besitz eines Wochenendhauses, eines Tennisplatzes oder einer Jagd (BGHZ 55, 146, 152).

    Nicht unerwähnt bleiben soll, dass der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. die Nachw. bei Palandt-Heinrichs, Verb. § 249 Rdnr. 33) den Ersatz frustrierter Aufwendungen grundsätzlich ablehnt (so in BGHZ 55, 146 für die Aufwendungen einer Jagdpacht, in BGHZ 71, 234 für eine Eigentumswohnung und in BGHZ 99, 182 für die Anmietung eines Vortragssaales für eine ideelle Veranstaltung).

  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 269/81

    Motorsportboot - § 249 BGB, vorübergehender Verlust der Gebrauchsmöglichkeit

    Ausgehend von der Erkenntnis, daß der Begriff des Schadens kein reiner Rechtsbegriff, sondern ein auf die Rechtsordnung bezogener wirtschaftlicher Begriff ist, hat der BGH die Annahme eines Vermögensschadens davon abhängig gemacht, daß der Geschädigte einen wirtschaftlichen Nachteil erlitten hat; für die danach erforderliche Wertung bildet die Verkehrsauffassung den ausschlaggebenden Maßstab (vgl. BGHZ 40, 345 (347 ff.) = NJW 1964, 542; BGHZ 45, 212 (215 ff.) = NJW 1966, 1260; BGHZ 55, 146 (149) = NJW 1971, 796; BGHZ 56, 214 (215 f.) = NJW 1971, 1692; BGHZ 63, 393 (396 f.) = NJW 1975, 733; BGHZ 66, 277 (279) = NJW 1976, 1630; BGHZ 74, 231 (234) = NJW 1979, 1494; BGHZ 76, 179 (184 f.) = NJW 1980, 1386; BGHZ 86, 128 (131 ff.) = NJW 1983, 444; vgl. ferner Hagen, JZ 1983, 833 ff.).

    Dabei war für den Senat die Erwägung ausschlaggebend, daß nach der heutigen Verkehrsauffassung der vorübergehende Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs deshalb als wirtschaftlicher Schaden zu werten ist, weil die Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs innerhalb und außerhalb des Erwerbslebens geeignet ist, Zeit und Kraft zu sparen, so daß die durch die Verfügbarkeit des Kraftfahrzeugs gewonnenen Vorteile als "Geld" zu betrachten sind (BGHZ 45, 212 (215) = NJW 1966, 1260; BGHZ 55, 146 (149) = NJW 1971, 796; BGHZ 56, 214 (216) = NJW 1971, 1692).

  • BGH, 31.10.1974 - III ZR 85/73

    Umfang des Schadensersatzes wegen vorübergehender Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BGH, 18.09.1975 - III ZR 139/73

    Pkw; Sicherstellung des Führerscheins; Finanzielle Mehraufwendungen;

  • BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77

    Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden

  • OLG Hamm, 05.02.1998 - 27 U 161/97
  • OLG Hamm, 15.12.2010 - 20 U 108/10

    Anspruch auf Nutzungsausfall im Rahmen der Abwicklung eines

  • OLG Frankfurt, 17.05.2018 - 1 U 202/17

    Entschädigung wegen eines polizeilichen Ausreiseverbots

  • OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72

    Schadensersatzbegründendes Unfallereignis durch eine sehr leichtfertige

  • BGH, 08.11.1990 - III ZR 251/89

    Beeinträchtigung in der Jagdausübung

  • BGH, 14.05.1976 - V ZR 157/74

    Entgehende Gebrauchsvorteile beim Schuldnerverzug

  • OLG Dresden, 10.01.2017 - 4 U 693/16

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

  • BGH, 30.05.1978 - VI ZR 199/76

    Ersatzfähigkeit von Kosten der Fütterung eines durch Frendverschulden verletztes

  • BGH, 12.02.1975 - VIII ZR 131/73

    Pelzmantel - § 463 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 253 BGB, vorübergehender

  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 229/92

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung

  • OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91

    Kosten eines vergeblichen Angebots

  • OLG Naumburg, 21.12.2004 - 9 U 100/04

    Zivilprozessrecht: Voraussetzungen für eine Verfahrensaussetzung nach § 108 Abs.

  • BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 60.82

    Wehrrecht - Soldaten - Schadensersatzamspruch - Bundesrepublik Deutschland -

  • BGH, 26.04.1979 - VII ZR 188/78

    Baubetreuung: Unterlassene Darlehensbeschaffung

  • BVerwG, 12.10.1978 - 2 C 6.78
  • LG Osnabrück, 02.07.2019 - 6 S 40/19

    Verkehrsunfall - Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten und Schmerzensgeld

  • LG Traunstein, 12.06.2015 - 3 O 4937/11

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls

  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 205/09

    Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines Rettungswagens

  • LG Düsseldorf, 10.01.2001 - 4a O 241/00

    Kokille zum Stranggießen

  • LG Stuttgart, 20.04.2018 - 19 O 99/16

    Ersatzanspruch für Fahrzeug und Umsatzsteuer

  • BVerwG, 16.12.1988 - 6 C 35.86

    Verletzung von Meldepflichten eines Soldaten - Dienstpflichtverletzung eines

  • BGH, 25.01.1972 - VI ZR 75/71

    Bewertung eines Unternehmens bei unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit des Inhabers

  • OLG Koblenz, 07.10.2020 - 12 U 1161/20

    Anspruch Nutzungsausfallentschädigung bei Verzug Versichererung

  • OLG Düsseldorf, 04.09.2003 - 2 U 24/02

    Patentverletzung betreffend eine "Kokille zum Stranggießen von Stahlband";

  • AG Donaueschingen, 12.06.2019 - 1 C 37/18

    Unfallregulierung, Restwert, Nutzungsausfallentschädigung

  • BGH, 18.06.1979 - VII ZR 172/78

    Voraussetzungen für einen Anspruch aus unerlaubter Handlung - Ausgleich solcher

  • BGH, 12.02.1975 - II ZR 131/73
  • AG Fürth/Odenwald, 20.01.2021 - 1 C 372/20

    Keine Erstattung von Frustrationsschaden nach Verkehrsunfall

  • LAG Köln, 25.11.1998 - 2 Sa 159/95

    Pflicht der Sachbearbeiter zum Stellen von Vorversicherungsanfragen; Übertragung

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