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   OLG Hamm, 02.12.1971 - 4 Ss 1055/71   

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OLG Hamm, 02.12.1971 - 4 Ss 1055/71 (https://dejure.org/1971,2571)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.12.1971 - 4 Ss 1055/71 (https://dejure.org/1971,2571)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Dezember 1971 - 4 Ss 1055/71 (https://dejure.org/1971,2571)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1096
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - Ss (BS) 6/16

    Rechtsbeschwerde im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verfahrensrüge einer

    Auf die Versagung dieser Einsicht in die Messunterlagen bzw. Messdaten durch die Bußgeldbehörde kann die Rechtsbeschwerde jedoch für sich allein nicht gestützt werden, da es sich hierbei um ein der Hauptverhandlung vorgelagertes Geschehen handelt (vgl. Cierniak/Niehaus, DAR 2014, 2, 6; vgl. auch bezüglich der Verweigerung der Akteneinsicht: OLG Hamm NJW 1972, 1096; Meyer-Goßner/ Schmitt , a. a. O., § 147 Rn. 42).

    b) Nur wenn deswegen in der Hauptverhandlung ein Antrag auf Unterbrechung oder Aussetzung gestellt und durch Gerichtsbeschluss abgelehnt worden ist, kann der Rechtsbeschwerdegrund der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung (§ 338 Nr. 8 StPO i. V. mit § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG), der auch in Betracht kommt, wenn das Gericht gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstößt (vgl. Meyer-Goßner /Schmitt, a. a. O., § 338 Rn. 59), geltend gemacht werden (vgl. BGH NStZ 1985, 87 f. - juris Rn. 2 f.; StV 1988, 193 f. - juris Rn. 3 ff.; OLG Hamm NJW 1972, 1096 f.; KG VRS 83, 428, 429; Cierniak, zfs 2012, 664, 672, 676; Cierniak/Niehaus, DAR 2014, 2, 7).

    Zu der nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (i. V. mit § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG) erforderlichen vollständigen Darlegung der hier erhobenen Verfahrensrüge hätte daher auch der Vortrag gehört, dass der Betroffene in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 1. Dezember 2015 wegen der Verweigerung der Herausgabe des kompletten Falldatensatzes einschließlich der dort gespeicherten Helligkeitsprofile durch die Bußgeldbehörde einen Antrag auf Unterbrechung oder Aussetzung gestellt, dieser Antrag abgelehnt worden ist, der Betroffene hiergegen einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt hat und dieser Antrag entweder durch Gerichtsbeschluss abgelehnt oder nicht beschieden worden ist (vgl. OLG Hamm NJW 1972, 1096 f.; KG VRS 83, 428, 429; OLG Bamberg zfs 2015, 353 f.; Meyer-Goßner /Schmitt, a. a. O., § 338 Rn. 60).

  • OLG Köln, 30.05.2023 - 1 RBs 288/22

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Messdaten, Umfang der Einsicht, Messreihe,

    Die Bestimmung des § 338 Nr. 8 StPO ist zwar grundsätzlich nur auf eine Beschränkung anwendbar, die durch einen förmlichen Beschluss des Gerichts herbeigeführt wird (SenE v. 01.12.1989, Ss 489/89 (B); SenE v. 24.03.2000, Ss 134/00; SenE v. 07.08.2012, III-1 RVs 135/12), etwa weil ein Aussetzungsantrag in der Hauptverhandlung durch Beschluss abgelehnt wird (OLG Hamm, NJW 1972, 1096).
  • BGH, 16.03.2023 - 4 StR 84/22

    Vorlage an den BGH (standardisiertes Messverfahren: ESO-Einseitensensor, Antrag

    Hieran ändert § 336 Satz 1 StPO nichts (vgl. auch zur Akteneinsicht BGH, Urteil vom 24. Mai 1955 - 5 StR 155/55; OLG Hamm, NJW 1972, 1096).
  • KG, 08.10.2019 - 3 Ws (B) 282/19

    Einspruchsverwerfung, Fürsorgepflicht, Terminsverlegung

    Sind aber derartige Unterlagen vom Gericht beigezogen worden, hat es der Verteidigung die Einsicht in diese - in zumutbarer Weise (vgl. OLG Hamm NJW 1972, 1096) - zu ermöglichen.
  • BayObLG, 14.09.1993 - 4St RR 153/93
    Unabhängig von der Frage, ob die Nichtgewährung von Akteneinsicht vor der Hauptverhandlung als Verletzung des § 147 StPO gerügt werden kann, wenn in der Hauptverhandlung kein Antrag auf Unterbrechung oder Aussetzung gestellt worden ist (so OLG Hamm NJW 1972, 1096; Kleinknecht/Meyer § 147 Rn. 43; anderer Auffassung OLG Frankfurt NJW 1960, 1731; LR/Lüderssen StPO 24. Aufl. § 147 Rn. 170; KK/Laufhütte StPO 2. Aufl. § 147 Rn. 122), muß sich die Rüge jedenfalls gegen eine gerichtliche Vorentscheidung richten (§ 336 StPO ; siehe auch Hanack § 336 Rn. 2; Pikart § 336 Rn. 1 und 2).
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