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   BGH, 20.06.1972 - VI ZR 26/71   

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https://dejure.org/1972,244
BGH, 20.06.1972 - VI ZR 26/71 (https://dejure.org/1972,244)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1972 - VI ZR 26/71 (https://dejure.org/1972,244)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1972 - VI ZR 26/71 (https://dejure.org/1972,244)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verleger - Zeitung - Verantwortlichkeit des Verlegers - Anzeigen - Tageszeitung - Redaktioneller Teil - Anzeigenteil - Rechtsgüter Dritter - Vorsorge - Anweisung - Veröffentlichung - Prüfung - Prüfungsintensität - Urheberschaft - Telefonische Anzeigenaufnahme - ...

Papierfundstellen

  • BGHZ 59, 76
  • NJW 1972, 1658
  • MDR 1972, 943
  • GRUR 1972, 722
  • VersR 1972, 982
  • DB 1972, 1574
  • afp 1972, 319
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Dabei sind die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht um so höher anzusetzen, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt wird (Senatsurteile vom 20. Juni 1972 - VI ZR 26/71 - NJW 1972, 1658, 1659 und vom 3. Mai 1977 (aaO); ebenso OLG Brandenburg, NJW 1995, 886, 888).
  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    Die Frage, welche Überprüfungspflichten den Verbreiter einer fremden Äußerung treffen, bedarf im Streitfall indes keiner Entscheidung (vgl. zu rechtsverletzenden Veröffentlichungen im Anzeigenteil einer Zeitung: BGHZ 59, 76, 80 f.; zum Abdruck von Leserbriefen: Senatsurteil vom 27. Mai 1986 - VI ZR 169/85 - VersR 1986, 1075).
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Deshalb bestehen für ihn auch Prüfungspflichten, allerdings in reduzierter Form, wenn es um "fremde" Inhalte geht (vgl. Senat, BGHZ 59, 76, 80 ; Urteil vom 27. Mai 1986 - VI ZR 169/85 - aaO, 1077).
  • LG Saarbrücken, 14.02.2014 - 13 S 4/14

    Veröffentlichung einer "virtuellen Grabstätte" im Internet: Löschungsanspruch der

    Der Beklagte haftet hier jedenfalls wegen des Verbreitens der Äußerungen von Frau ..., ohne dass die proaktiven Überprüfungspflichten von Betreibern solcher Internetangebote abschließender Entscheidung bedürften (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. Mai 1985 aaO; BGH, Urteil vom 20. Juni 1972 - VI ZR 26/71, BGHZ 59, 76).
  • BGH, 29.01.1985 - VI ZR 130/83

    Anspruch auf Unterlassung einer Aufforderung zum kollektiven Vertragsbruch

    Dieser Eingriff ist auch der Erstbeklagten als Verlegerin zuzurechnen, und zwar auch dann, wenn der Aufruf wegen seiner für einen redaktionellen Beitrag ungewöhnlichen Erscheinungsform als Anzeige aufzufassen wäre (BGHZ 59, 76, 78/82).
  • LG Köln, 26.11.2003 - 28 O 706/02

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs gegen einen

    Grundsätzlich erstreckt sich die Haftung der Beklagten auch auf die Veröffentlichung von Anzeigen (BGHZ 59, 76 ff.).

    Besondere Vorsicht mag bei solchen Anzeigen geboten sein, die nicht selten von Dritten ohne Wissen der Betroffenen aus zu mißbilligenden Umständen aufgegeben werden (vgl. BGHZ 59, 76 ff).

  • OLG München, 22.02.2001 - 29 U 3333/00

    Wettbewerbswidrige Werbeanzeigen für anwaltliche Dienstleistungen

    Danach erstreckt sich die Prüfungspflicht der Presse bei der Anzeigenwerbung auf die Fälle grober, unschwer zu erkennender Verstöße (BGH GRUR 1972, 722 - Geschäftsaufgabe; GRUR 1973, 203, 204 Badische Rundschau; GRUB 1990, 1012, 1013 - Pressehaftung I; GRUB 1992, 618, 619 - Pressehaftung II; GRUR 1993, 53, 54 - Ausländischer Inserent; GRUR 1994, 454, 455 f Schlankheitswerbung; GRUB 1994, 841 - Suchwort; GRUR 1995, 751, 752 - Schlußverkaufswerbung; vgl. auch NJW 1999, 1960 - Möbelklassiker).
  • VG München, 13.09.2012 - M 22 E 12.4275

    Zum Unterlassungsanspruch gegen Presseauskünfte einer Behörde nach Art. 4 BayPrG

    Dabei sind die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht um so höher anzusetzen, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt wird (Senatsurteile v. 20.6.1972 - VI ZR 26/71 - NJW 1972, 1658, 1659 und vom 3.5.1977, a.a.O.; ebenso OLG Brandenburg, NJW 1995, 886, 888).
  • LG Stuttgart, 17.11.1987 - 17 O 478/87
    Die Verantwortlichkeit des nicht-kommerziellen Mailbox- Betreibers ist der eines Zeitungsverlegers für den Anzeigenteil vergleichbar (vgl. dazu BGH GRUR 1972, 722, 723 - Geschäftsaufgabe - BGH GRUR 1973, 203, 204 - Badische Rundschau -).

    Insoweit ist seine Verantwortlichkeit der eines Zeitungsverlegers für den Anzeigenteil vergleichbar (vgl. dazu BGH GRUR 1972, 722, 723 - Geschäftsaufgabe - BGH GRUR 1973, 203, 204 - Badische Rundschau -), was bedeutet, daß er dem betroffenen Dritten erst dann auf Unterlassung der Verbreitung haftet, wenn er dessen Beeinträchtigung erkennt oder, etwa auf einen Hinweis hin, erkennen kann.

  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 129/00

    Verlegerhaftung für Werbeanzeigen - Unterlassungsanspruch bei evident

    Für eine Überprüfung von Anzeigen muss allerdings ein besonderer Anlass bestehen (vgl. schon BGH GRUR 1972, 722 "Geschäftsaufgabe").
  • BGH, 30.06.1972 - I ZR 1/71

    Herausgabe eines Anzeigenblatts ("Badische Rundschau") - Veröffentlichung einer

  • OLG Brandenburg, 15.02.1995 - 1 U 23/94

    Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung; Kriterien der Güter- und

  • LG Köln, 29.02.2012 - 28 O 840/11

    Anspruch auf Untersagung der namentlichen Berichterstattung über einen unter

  • KG, 19.06.2003 - 10 U 105/02

    Schutzgesetzverletzung durch eine Falschmeldung in einer Fernsehsendung

  • LG Wuppertal, 16.01.2017 - 6 O 103/16

    Berichterstattung nur bei Vorliegen eines Mindestbestandes an Beweistatsachen

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2001 - 15 U 144/00
  • KG, 21.04.1987 - 5 U 6870/86

    Beurteilung des Verständnisses von Werbung durch Richter des Berufungsgerichts ;

  • KG, 09.09.1986 - 5 U 1915/86

    Streit über die Zulässigkeit von in Zeitschriften veröffentlichten Werbeanzeigen;

  • KG, 09.03.1990 - 5 U 3181/88

    Irreführung über den Preis durch die Gestaltung des Blickfangs; Prüfungspflicht

  • OLG Stuttgart, 11.04.1986 - 2 U 264/85

    Werbung für Imitate einer Marke; Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung;

  • BGH, 05.12.1975 - I ZR 2/74

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Organisationsmangels auf Grund

  • LG Berlin, 12.12.1991 - 27 O 584/91

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch

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Rechtsprechung
   BGH, 28.06.1972 - VIII ZR 60/71   

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https://dejure.org/1972,972
BGH, 28.06.1972 - VIII ZR 60/71 (https://dejure.org/1972,972)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1972 - VIII ZR 60/71 (https://dejure.org/1972,972)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1972 - VIII ZR 60/71 (https://dejure.org/1972,972)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kaufvertrag über ein Ölgemälde "Madonna mit Kind" von dem Maler Peter Paul Rubens - Begutachtung des Ölgemälde von Rubens durch einen Kunstsachverständigen Professor, gilt als Eigenschaft des Bildes im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB - Verkennung der Prozessverschleppungsabsicht ...

  • debier datenbank

    Madonna mit Kind

    §§ 459 Abs. 2, 463 BGB a.F.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1658
  • MDR 1973, 44
  • GRUR 1973, 152
  • DB 1972, 1865
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 08.06.1988 - VIII ZR 135/87

    Irrtum über die Urheberschaft eines Gemäldes; Beweislast bei Wandelung eines

    Der Beklagte hat sich auch nicht darauf berufen, daß ihm die Eigenschaft des Bildes als von Duveneck herrührend zugesichert worden (vgl. hierzu Senatsurteil vom 28. Juni 1972 - VIII ZR 60/71 = WM 1972, 1058 unter I 2) und dementsprechend der Kläger ihm zum Schadensersatz verpflichtet sei.
  • BGH, 19.12.1980 - V ZR 185/79

    Zusicherung erhöhter Abschreibungen nach § 7b EStG

    Auch wurde die Begutachtung eines Bildes als eigenhändiges Werk eines Künstlers als zusicherungsfähige Eigenschaft des Bildes angesehen (BGH Urteil vom 28. Juni 1972, VIII ZR 60/71, NJW 1972, 1658 = LM BGB § 463 Nr. 18).
  • OLG Hamm, 13.01.2009 - 19 U 85/08

    Kunstwerk; Urheberschaft; Echtheit; Negativattest; Sachmangel

    Zwar kann bereits die Tatsache der Begutachtung eines Bildes als eigenhändiges Werk eines Künstlers durch einen Kunstsachverständigen eine Eigenschaft eines Werkes sein, weil dieser Umstand es kennzeichnet, aus der Reihe namenloser Bilder einer Zeitepoche heraushebt, in seinem Wert beeinflusst und daher für den Käufer von Interesse ist (BGH NJW 1972, S. 1658 f.).
  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 176/84

    Eigenschaft einer Kaufsache im Hinblick auf bauliche Gegebenheiten ihres

    Diese Beziehungen müssen jedoch in der Beschaffenheit der Sache selbst ihren Grund haben, von ihr ausgehen, ihr auch für eine gewisse Dauer anhaften und nicht lediglich durch Heranziehung von Umständen in Erscheinung treten, die außerhalb der Sache liegen (vgl. BGHZ 70, 47, 49; Senatsurteilevom 28. Juni 1972 - VIII ZR 60/71 = LM BGB Nr. 18 zu § 463 = WM 1972, 1058 = NJW 1972, 1558 [BGH 29.05.1970 - 3 StR 2/70 I] undvom 28. März 1984 - VIII ZR 5/83 = WM 1984, 815, 816).
  • BGH, 28.03.1984 - VIII ZR 5/83

    Sachmängel eines von einem Juwelier gekauften Tresors; Beschränkte

    Allerdings kommen - was auch das Berufungsgericht nicht verkannt hat - nach allgemeiner Meinung für die Frage, ob eine Sache fehlerhaft ist, nicht nur deren Beschaffenheit, sondern auch ihre Beziehungen zur Umwelt in Betracht, wenn diese nach der Verkehrsanschauung für die Brauchbarkeit und den Wert der Sache von Bedeutung sind und wenn sie in der Beschaffenheit der Sache selbst ihren Grund haben, von ihr ausgehen, ihr auch für eine gewisse Dauer anhaften und nicht lediglich durch Heranziehung von Umständen in Erscheinung treten, die außerhalb der Sache liegen (vgl. BGHZ 70, 47, 49; Senatsurteil vom 28. Juni 1972 - VIII ZR 60/71 = LM BGB § 463 Nr. 18 = WM 1972, 1058 = NJW 1972, 1658; Mezger aaO, § 459 Rdn. 5, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.05.2000 - 3 U 148/99

    Verbraucherrecht; Besonderes Vertragsverhältnis zwischen Auktionator und Käufer

    Das Landgericht hat die für das Bestehen eines kaufvertraglichen Gewährleistungsanspruchs gem. §§ 433, 459, 462, 465, 467, 346 BGB maßgebliche Frage, ob die Geige wegen der fehlenden Fotos zu dem Zertifikat der Firma K. W. ##blob##amp; Son Ltd. mit einem im übrigen nicht mehr nachbesserungsfähigen, den Verkehrswert des Instruments mindernden Fehler behaftet ist und/oder insoweit eine zusicherungsfähige Eigenschaft fehlt ( vgl. hierzu BGH NJW 1972, 1658; OLG Hamm NJW 1995, 2640), im Ergebnis zu Recht dahinstehen lassen.
  • BGH, 11.06.1986 - VIII ZR 181/85

    Zusicherung von Eigenschaften hinsichtlich des Gesundheitszustandes und

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich in diesem wesentlichen Punkte von dem des Senatsurteils vom 28. Juni 1972 (VIII ZR 60/71 = NJW 1972, 1658 = WM 1972, 1058).
  • BGH, 24.09.1973 - KZR 1/73

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Lizenzgebühren - Verstoß der Lizenzierung des

    Es kann zwar im Einzelfall genügen, daß eine Partei zunächst nur einen Zeugen benennt, wenn sie erwarten kann, dieser werde ihre Behauptung bestätigen (BGH GRUR 1973, 152, 153 - Madonna mit Kind).
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