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   BGH, 21.05.1971 - 4 ARs 35/71   

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https://dejure.org/1971,859
BGH, 21.05.1971 - 4 ARs 35/71 (https://dejure.org/1971,859)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1971 - 4 ARs 35/71 (https://dejure.org/1971,859)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1971 - 4 ARs 35/71 (https://dejure.org/1971,859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über den Erlass eines Auslieferungshaftbefehls durch die Vorlage einer einfachen Abschrift eines übermittelten Auslieferungsersuchens - Überprüfung der Echtheit eines vorgelegten Auslieferungsersuchens zwecks Entscheidung über den Erlass eines Haftbefehls - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 158
  • NJW 1972, 404
  • MDR 1971, 772
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 16.08.2000 - 4 Ausl 205/00

    Vorlage der Auslieferungsunterlagen nur in Kopie

    Diese Prüfung erfolgt durch das Oberlandesgericht in freier Beweiswürdigung (vgl. BGHSt 24, 158).

    416/95 - BGHSt 24, 158 f; OLG Düsseldorf, StV 1989, 27 mit Anm.; Uhlig, Schomburg/Lagodny, Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., Artikel 12 EuAlÜbk, Rdnr. 4).

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2003 - 4 Ausl (A) 371/02

    Voraussetzungen für das Fortdauern einer angeordneten

    Es reicht grundsätzlich aus, wenn die Originalunterlagen oder Abschriften von ihnen mit Beglaubigungen des ersuchenden Staates im Original auf dem vorgesehenen Geschäftsweg in die Verfügungsgewalt der zur Inempfangnahme berufenen deutschen Behörde gelangt sind und diese dem Senat entweder von ihr beglaubigte Ablichtungen zur Verfügung stellt oder in einem Begleitschreiben auf das beigefügte Auslieferungsersuchen Bezug nimmt bzw. bestätigt, dass die Ablichtungen mit den Originalen übereinstimmen (vgl. BGHSt 24, 158 [159]).
  • KG, 01.09.1981 - 1 W 3909/80
    Die Folgerung, daß die Normen der Europäischen Menschenrechtskonvention als deutsches innerstaatliches Recht nur den Rang einfachen Bundesrechts haben, und damit nicht "gesetzesfest« sind, wird demgemäß in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertreten (vgl. zum Beispiel BGHSt 21, 81, 84 - allerdings unter fälschlichem Hinweis auf BGH NJW 1966, 726; OLG Bremen NJW 1960, 1266; OLG Koblenz NJW 1972, 404; Maunz/Dürig, aaO Rdn. 58, 59; Schmidt-Bleibtreu/Klein, aaO; Hesse, aaO; Menzel/Ipsen, Völkerrecht 2. Aufl. S. 69; a.A wohl Menzel, DÖV 1970, 512 ff; ferner Echterhölter, aaO S. 691 ff; Guradze, aaO Einl. § 5; vgl. ferner die eingehende Übersicht bei Menzel in Festschrift für Paul Guggenheim S. 573 ff).
  • BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 302/90
    Auch nicht einschlägige Vorstrafen sind zur Beurteilung der Persönlichkeit des Angeklagten heranzuziehen und können zu seinen Lasten gewertet werden, wenn sie erkennen lassen, dass er sich die Vorstrafen nicht hat als Warnung dienen lassen (vgl. BGHSt 24, 158; OLG Koblenz OLGSt Nr..2).
  • BGH, 22.06.1972 - 4 StR 237/72

    Strafschärfung wegen Rückfalls - Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Vor allem fehlt im Urteil die (kurze) Darstellung des Sachverhalts der Vorstraf-Symptomtaten, ohne die im allgemeinen die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten nicht vorgenommen und daher auch nicht beurteilt werden kann, ob er einen Hang zu solchen Straftaten besitzt, die ihn als für die Allgemeinheit gefährlich erscheinen lassen (vgl. BGH MDR 1954, 528 und 1957, 562; BGHSt 21, 263, 264 [BGH 20.06.1967 - 5 StR 264/67]; vgl. auch BGHSt 24, 153 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160) [BGH 21.05.1971 - 4 ARs 35/71].
  • OLG Hamm, 15.01.1996 - 4 Ausl 416/95

    Fehlende Urschrift des Auslieferungsersuchens, beglaubigte Abschrift des

    Insbesondere ist nicht vorgeschrieben, dass die Echtheit eines Auslieferungsersuchens nur durch Vorlage einer Urschrift oder beglaubigten Abschrift nachgewiesen werden kann (vgl. BGHSt 24, 158; 28, 35; OLG Düsseldorf, StV 1989, 27 mit Anmerkung Stange; Uhlig/Schomburg/Lagodny, Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl., Artikel 12 EuAlÜbk, Rnr. 4; Grützner/Pötz-Wilkitzki, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl., § 15 IRG, Rnr. 15).
  • OLG Hamm, 07.10.1997 - 4 Ausl 289/97

    Fehlende Urschrift des Auslieferungsersuchens, beglaubigte Abschrift des

    Insbesondere ist nicht vorgeschrieben, dass die Echtheit eines Auslieferungsersuchens nur und ausschließlich durch die Vorlage der Urschrift nachgewiesen werden könne (vgl. zum Prüfungsumfang bei Erlass eines Auslieferungshaftbefehls BGHSt 24, 158 sowie Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 1996, (2) …
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