Rechtsprechung
BayObLG, 31.01.1973 - BReg. 2 Z 2/73 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 1378
- BayObLGZ 1973, 30
Wird zitiert von ... (43)
- BayObLG, 02.07.1981 - BReg. 2 Z 53/80
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch Miteigentümer
§§ 8-18. RdNr. 18; Keidel/Kuntze/Winkler § 12 RdNr. 6) war über die Kosten der ersten und zweiten Instanz gemäß § 47 WEG zu entscheiden (vgl. BayObLGZ 1973, 30/32 ff.; Senatsbeschluss vom 27.5.1981 BReg. 2 Z 51/80).Bei der sonach zu treffenden Ermessensentscheidung waren alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere der mutmaßliche Ausgang des Verfahrens bei dessen streitiger Fortsetzung sowie auch die Tatsache der Antragsrücknahme unter Berücksichtigung ihres Grundes zu beachten (BayObLGZ 1973, 30/32 ff.; 1975, 233/234 f.; Senatsbeschluss vom 27.05.1981, w.o.).
Das Rechtsbeschwerdegericht kann gemäß § 27 FGG Ermessensentscheidungen des Tatrichters nur auf ihre Gesetzmäßigkeit nachprüfen, nämlich darauf, ob er von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen oder gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat oder ob er von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitenden und damit rechtlich fehlerhaften Gebrauch gemacht hat (BayObLGZ 1972, 156/158; 1973, 30/33; BayObLG WEM 1978, 116/118; Senatsbeschluss vom 27.5.1981, w.o.; Jansen RdNr. 23, Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 27, je zu § 27).
Die Erwägungen des Antragstellers, dass die Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen bei hohen Geschäftswerten - wie hier - für den Anfechtenden ein großes Kostenrisiko mit sich bringe und dass sich dieses bei den Antragsgegnern auf Viele verteile (vgl. BayObLGZ 1973, 30/34 f.), treffen zwar zu.
- BayObLG, 07.01.1980 - BReg. 2 Z 9/79
Abberufung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage; Kostenentscheidung nach …
Bei der sonach zu treffenden Ermessensentscheidung hatte das Landgericht alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere den mutmaßlichen Ausgang des Verfahrens bei dessen streitiger Fortsetzung, zu berücksichtigen (BayObLGZ 1973, 30/32 ff.; 1975, 233/234 f.;… Bärmann WEG 3. Aufl. § 47 RdNrn. 5, 11).Er hatte auch zu beachten, daß in Wohnungseigentumssachen außergerichtliche Kosten dem Grundsatz nach jeder Beteiligte selbst zu tragen hat (BayObLGZ 1965, 283/290; 1973, 30/33; 1978, 270/277; 1979, 30/34; zuletzt Senatsbeschluß vom 18.9.1979 BReg.2 Z 73/78;… Bärmann RdNr. 3, Weitnauer/Wirths WEG 5. Aufl. RdNr. 1, je zu § 47 WEG ).
Das Rechtsbeschwerdegericht kann gemäß § 27 FGG Ermessensentscheidungen des Tatrichters nur auf ihre Gesetzmäßigkeit nachprüfen, nämlich darauf, ob er von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen oder gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat oder ob er von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitenden und damit rechtlich fehlerhaften Gebrauch gemacht hat (BayObLGZ 1972, 156/158; 1973, 30/33; BayObLG WEM 1978, 116/118).
- BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Die Vorentscheidungen bedürfen jedoch, ohne daß hierfür eine Verfahrensrüge oder ein dahingehender Antrag Voraussetzung wäre (vgl. BayObLGZ 1973, 30/32 f. = NJW 1973, 1378/1379 = ZMR 1973, 212), einer Abänderung im Kostenausspruch.Im Rahmen dieser Prüfung wird zwar grundsätzlich die Frage des Obsiegens im Verfahren von maßgeblicher Bedeutung sein (BayObLGZ 1972, 314/317; 1973, 30/33), doch kann das Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall auch die Kostenlast des Obsiegenden, zumindest seine Kostenbeteiligung gebieten (vgl. BayObLGZ 1965, 283/289 f.).
- BayObLG, 15.07.1975 - BReg. 2 Z 27/75
Bestandskraft eines fortwirkenden Beschlusses einer Eigentümergemeinschaft bei …
Diese Entscheidung ist, ebenso wie eine Kostenentscheidung neben der Sachentscheidung, gemäß § 47 WEG nach billigem Ermessen zu treffen; eine Bindung der Kostenfolge an den formalen Verfahrensausgang wie im Zivilprozeß (vgl. § 271 Abs. 3 , § 515 Abs. 3 ZPO ), die im Einzelfall durchaus unbillig sein kann, kennt das am billigem Ermessen ausgerichtete Verfahren in Wohnungseigentumssachen (vgl. § 43 Abs. 2 WEG ) nicht (BayObLGZ 1973, 30/32 f. = NJW 1973, 1378 = Rpfleger 1973, 140 = MittBayNot 1973, 153 = ZMR 1973, 212).Die Billigkeit kann es gebieten, Verfahrenskosten auch einem obsiegenden Beteiligten aufzuerlegen, wenn er die Entstehung des Rechtsstreits zu vertreten hat (BayObLGZ 1965, 283/289 f.); regelmäßig wird es aber der Billigkeit entsprechen, die Kostenfolge, wenn eine Sachentscheidung nicht mehr veranlaßt ist, nach dem mutmaßlichen Verfahrensausgang bei streitiger Erledigung auszurichten (BayObLGZ 1973, 30/33;… Bärmann/Merle WEG 2. Aufl. § 47 Rdnr. 11;… Weitnauer/Wirths WEG 5. Aufl. § 47 Rdnr. 1).
- BayObLG, 24.06.1975 - BReg. 2 Z 41/75
Durch Eigentümergemeinschaft an Verwalter gerichtetes Verbot der Vermietung und …
Da eine strenge Bindung der Kostenfolge an den formalen Verfahrensausgang (wie in §§ 91, 271, 344, 515 Abs. 3 ZPO) für die im Wohnungseigentumsverfahren in jedem Fall nach billigem Ermessen zu treffende Kostenentscheidung nicht besteht (§ 47 WEG; BayObLGZ 1973, 30/32 f. = …Diese Prüfung gewinnt allein Bedeutung für die Ausübung billigen Ermessens bei der Kostenentscheidung, denn hierbei ist, wenn auch nicht ausschließlich, auf den mutmaßlichen Verfahrensausgang bei dessen streitiger Fortsetzung abzustellen (BGH aaO; BayObLG Rpfleger 1972, 144; BayObLGZ 1973, 30/33;… Bärmann/Merle WEG 2. Aufl. § 47 Rdnr. 11;… Jansen aaO § 13a Rdnr. 20;… Keidel/Winkler aaO § 13a Rdnr. 44).
- BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung; …
Von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten war angesichts der zweifelhaft gewesenen Rechtslage - entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1973, 30/33; 1978, 270/277; 1979, 30/34) - auch für den zweiten und den dritten Rechtszug abzusehen. - BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters
Es erscheint angebracht, die in den drei Instanzen erwachsenen Gerichtskosten dem in der Sache unterliegenden Antragsteller aufzuerlegen, von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten jedoch angesichts der unterschiedlichen Entscheidungen der Vorinstanzen und der zweifelhaft gewesenen Rechtslage - entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin allgemein geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1973, 30/33; 1978, 270/277; 1979, 30/34) - abzusehen. - OLG Hamm, 13.04.2000 - 15 W 75/00
Gegenstand eines Verfahrens nach § 45 Abs. 2 S. 1 PStG; Beurkundungspflicht des …
So ist etwa anerkannt, dass im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins Haupt- und Hilfsantrag miteinander verbunden werden können (BayObLGZ 1973, 30; Senat, FamRZ 1993, 111). - OLG Zweibrücken, 08.02.1990 - 3 W 163/89
Zur Vereinigung eines im Miteigentum stehenden Grundstücks mit einem im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75
Anfechtung von Mehrheitsbeschlüssen; Gestattung der Benutzung des …
Es entspricht daher der Billigkeit, die gesamten Verfahrens kosten, auch soweit der Antragsteller relativ geringwertig unterlegen ist, den Antragsgegnern zu 1 bis 20 aufzuerlegen (vgl. BayObLGZ 1973, 30 und 246). - BayObLG, 20.06.2001 - 2Z BR 12/01
Anspruch eines Wohnungseigentümers, bestimmte Punkte in die Tagesordnung der …
- OLG Hamm, 21.01.2000 - 15 W 75/00
Gegenstand eines Verfahrens nach § 45 Abs. 2 S. 1 PStG - Beurkundungspflicht des …
- LG München I, 04.11.1996 - 1 T 6685/96
Verwalter als Makler
- BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80
Zulässigkeit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Voraussetzungen für die …
- BayObLG, 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81
Anhörung; Mündliche; Eltern; Aufenthalt; Ausland; Schwerwiegender Grund; …
- BayObLG, 04.11.1976 - BReg. 1 Z 119/76
Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zum Abschluss eines …
- OLG München, 02.03.2009 - 34 Wx 79/08
Grundbuchsache: Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die berichtigende …
- BayObLG, 06.10.1975 - BReg. 2 Z 67/75
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
- BayObLG, 01.10.1980 - BReg. 2 Z 43/79
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; …
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Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; …
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Beschwerde gegen die Versagung der Nutzung von Wohnraum als Billard-Cafe; …
- BayObLG, 13.12.1984 - BReg. 2 Z 5/83
Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen
- BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 23/80
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Entlastung des Verwalters als Billigung der Jahresabrechnung
- BayObLG, 14.03.1989 - BReg. 1b Z 3/89
Kostentragungspflich in einem Rechtsbeschwerdeverfahrens bei Rücknahme eines …
- BayObLG, 28.03.1979 - BReg. 2 Z 7/78
Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die Erhöhung …
- BayObLG, 08.02.1977 - BReg. 1 Z 145/76
- BayObLG, 25.04.1986 - BReg. 2 Z 3/86
Tragungspflicht der Verfahrenskosten bei Erledigung der Hauptsache nach …
- KG, 07.01.1985 - 24 W 3827/84
Unterscheidung zwischem dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch und den …
- BayObLG, 11.05.1978 - BReg. 2 Z 29/77
Ersatz des Wohnungseigentümers für den Einbau einer schalldichten Doppeltür, die …
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 02.03.1973 - 5 W 2/73 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 1378
- MDR 1973, 586
Wird zitiert von ...
- KG, 08.01.1986 - 24 W 3636/85
Stimmernechtshäufung in der Person eines Wohnungseigentümers; Parteistellung …
Diese Entscheidung hat sich, mag sie auch nicht zwingend an den Verfahrensausgang gebunden sein, aus Billigkeitsgründen maßgeblich an den Erfolgsaussichten des zurückgenommenen Rechtsmittels auszurichten (vgl. BayOblGZ 1973, 30 = NJW 1973, 1378; BayObLG, WEM 1981, Heft 2, 58).