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   BGH, 21.12.1972 - 4 StR 450/72   

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https://dejure.org/1972,2324
BGH, 21.12.1972 - 4 StR 450/72 (https://dejure.org/1972,2324)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1972 - 4 StR 450/72 (https://dejure.org/1972,2324)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1972 - 4 StR 450/72 (https://dejure.org/1972,2324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Rücktritts bei vorzeitiger Entdeckung der Tat - Vorliegen des Schutzbereichs des § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. (Strafgesetzbuch) bei einer durch eine Böschung von der Straße getrennten Wiese - Straflosigkeit eines Versuchs wegen "tätiger Reue"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 632
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.1969 - 4 StR 516/68

    Strafbefreiung durch eigene Tätigkeit bei untauglichem Versuch - Voraussetzung

    Auszug aus BGH, 21.12.1972 - 4 StR 450/72
    Danach bleibt der Versuch straflos, wenn der Täter vor der Entdeckung der Tat, d.h. bevor jemand anderes Kenntnis von ihr erlangt hat, von dem zu erwarten ist, daß er entweder den Eintritt des Erfolges verhindern oder aber die Strafverfolgung des Täters veranlassen wird (vgl. BGH NJW 1969, 1073, 1074 [BGH 12.03.1969 - 4 StR 516/68] mit Nachweisen), den Verbrechenserfolg durch eigene Tätigkeit abwendet.

    In diesem oder doch ähnlichem Sinne hat auch schon der Bundesgerichtshof, soweit ersichtlich bisher allerdings nur in Fällen des untauglichen Versuchs, entschieden (vgl. BGHSt 11, 324; NJW 1969, 1073).

  • BGH, 06.06.1961 - 5 StR 170/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1972 - 4 StR 450/72
    Die durch eine Böschung von der Straße getrennte Wiese, auf der sie sich zum Raub entschlossen, fällt nicht mehr in den Schutzbereich des § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB, wie dies etwa bei einer leicht begehbaren Rasenfläche unmittelbar neben dem Wege in einem öffentlichen Park von der Rechtsprechung angenommen worden ist (vgl. BGH LM Nr. 14 zu § 250 StGB; BGH, Urteil vom 6. Juni 1961 - 5 StR 170/61).
  • BGH, 08.03.1960 - 5 StR 568/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 21.12.1972 - 4 StR 450/72
    Dabei ist nicht erforderlich, daß der Täter selbst oder allein handelt; es genügt, wenn die Abwendung des Erfolges auf sein Bemühen zurückzuführen ist (RGSt 15, 44, 46; BGH, Urteil vom 8. März 1960 - 5 StR 568/59 -).
  • BGH, 29.04.1958 - 5 StR 28/58

    Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts vom beendeten untauglichen Versuch

    Auszug aus BGH, 21.12.1972 - 4 StR 450/72
    In diesem oder doch ähnlichem Sinne hat auch schon der Bundesgerichtshof, soweit ersichtlich bisher allerdings nur in Fällen des untauglichen Versuchs, entschieden (vgl. BGHSt 11, 324; NJW 1969, 1073).
  • RG, 12.12.1886 - 2693/86

    1. Kommt bei Abwendung des zur Vollendung einer Strafthat gehörigen Erfolges als

    Auszug aus BGH, 21.12.1972 - 4 StR 450/72
    Dabei ist nicht erforderlich, daß der Täter selbst oder allein handelt; es genügt, wenn die Abwendung des Erfolges auf sein Bemühen zurückzuführen ist (RGSt 15, 44, 46; BGH, Urteil vom 8. März 1960 - 5 StR 568/59 -).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auch sonst kann sich der Täter der Hilfe Dritter (BGH bei Dallinger MDR 1972, 751; BGH NJW 1973, 632) oder auch, wenn es möglich ist, des Verletzten (BGH NJW 1985, 813, 814; BGH, Urteil vom 26. Mai 1983 - 4 StR 271/83) bedienen.
  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81

    Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen

    Infolgedessen muß er den Willen der Abstandnahme von der Tat durch Handlungen manifestieren, die auf Vereitelung der Tatvollendung abzielen und objektiv oder wenigstens aus seiner Sicht dazu ausreichen (BGHSt 14, 75, 80; 22, 330, 332/333; BGH NJW 1973, 632, 633; BGH, Urt. vom 20. Oktober 1977 - 4 StR 366/77 - bei Holtz MDR 1978, 279 und BGH, Urt. vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 - bei Holtz MDR 1978, 985).

    Stets trägt er das volle Risiko des Erfolgseintritts (BGH NJW 1973, 632, 633; BGH 1 StR 327/78 a.a.O).

    Das genügt nicht (BGH NJW 1973, 632).

  • KG, 25.06.2012 - 161 Ss 68/12

    Rücktritt vom beendeten Versuch

    Nach ganz herrschender Meinung setzt das Bemühen aber nach wie vor ein auf die Erfolgsvereitelung gerichtetes Tätigwerden voraus, das den Rücktrittswillen nach außen hin eindeutig als Rettungsversuch erkennen lässt (vgl. BGHSt 31, 46; NJW 1973, 632; BGHSt 33, 295; NStZ 2008, 329; NStZ 2008, 508; NStZ-RR 2010, 276; Eser in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 24 Rdn. 71; Fischer, StGB 59. Aufl., § 24 Rdn. 36; Lilie/Albrecht aaO § 24 Rdn. 334 m.w.N.).

    Das Gesetz fordert daher für die Straffreiheit gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB vom Täter ein Bemühen im Sinne eines aktiven Tuns und begnügt sich nicht mit einem "bloß etwas tun wollen und sich dazu auf den Weg machen" (vgl. BGHSt 31, 46; NJW 1973, 632; Vogler in LK 10. Aufl., § 24 Rdn. 137; Lilie/Albrecht aaO § 24 Rdn. 334).

    Das Risiko, mit seinen (geplanten) Rettungsmaßnahmen zu spät zu beginnen, trägt er dann ebenso wie der Täter, dessen tatsächliche Rettungsbemühungen den Erfolgseintritt nicht mehr haben verhindern können und der deshalb wegen des vollendeten Delikts zu verurteilen ist (vgl. BGH NJW 1973, 632).

  • BGH, 15.05.1990 - 1 StR 146/90

    Rücktritt vom Versuch - Verhinderung der Tatvollendung - Maßnahmen zur

    Das gilt auch dann, wenn das Verhalten eines Dritten (vgl. BGH, NJW 1973, 632) oder des Opfers selber (so BGH, NJW 1986, 1002) zur Erfolgsabwendung geführt hat.
  • BGH, 13.05.1975 - 1 StR 152/75

    Annahme eines strafbefreienden Rücktritts - Straflosigkeit durch tätige Reue -

    Nach Beendigung des Versuchs verhinderte der Angeklagte durch die Hinzuziehung anderer, die das Erforderliche tun sollten und taten (vgl. dazu BGH NJW 1973, 632), die Vollendung der Tat.
  • BGH, 26.05.1983 - 4 StR 271/83

    Zur gerichtlichen Pflicht der Prüfung aller möglichen Sachverhaltsgestaltungen -

    Sollte es in der neuen Hauptverhandlung darauf ankommen, ob der Angeklagte sich freiwillig und ernsthaft um die Abwendung des Erfolges bemüht hat (§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB), werden die Entscheidungen BGH NJW 1973, 632, 633; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1977 - 4 StR 366/77, bei Holtz MDR 1978, 278 zu beachten sein.
  • BGH, 20.10.1977 - 4 StR 366/77

    Versuchte Tötung der Ehefrau durch Stiche in den Rücken - Vorliegen eines

    Ein ernstliches Bemühen verlangt vom Täter auf jeden Fall mehr als etwas (bloß) tun wollen (BGH NJW 1973, 632).
  • BGH, 24.03.1976 - 3 StR 85/76

    Rücktritt vom Totschlagsversuch durch Hinzuziehung anderer Personen zur

    Der Angeklagte hat nach den Feststellungen des Urteils zwar einen Totschlagsversuch begangen, kann aber hierfür nicht bestraft werden, weil er freiwillig die Vollendung der Tat verhindert hat, indem er andere Personen hinzuzog, die das zur Rettung des Lebens seiner Ehefrau Erforderliche tun sollten und auch getan haben (§ 24 Abs. 1 StGB; vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 152/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724; so schon zum alten Recht RGSt 15, 44, 45-46 und BGH NJW 1973, 632).
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