Weitere Entscheidung unten: KG, 01.12.1972

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   BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72   

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BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72 (https://dejure.org/1973,357)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1973 - 1 StR 541/72 (https://dejure.org/1973,357)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1973 - 1 StR 541/72 (https://dejure.org/1973,357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis an der Unparteilichkeit des erkennenden Gerichts - Selbstablehnung eines Vorsitzenden Richters einer kleinen Strafkammer - Fehlen des Beschlusses über die Begründetheit der Selbstablehnung - Ersetzbarkeit des Beschlusses über die Selbstanzeige durch das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 30, § 338 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 122
  • NJW 1973, 860
  • MDR 1973, 511
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72
    Der Schutz der Interessen des Angeklagten finde seine Grenze in dem Vorhandensein einer solchen Besorgnis (vgl. BGH JR 1957, 68; BGHSt 18, 200, 202; 23, 265, 266).

    Auf Grund dieser Erwägung hat der Bundesgerichtshof den in § 338 Nr. 3 StPO umschriebenen unbedingten Revisionsgrund nicht schon deshalb bejaht, weil ein Ablehnungsgesuch von einem unvorschriftsmäßig besetzten Gericht zu Recht als unbegründet (BGHSt 18, 200 im Anschluß an BGH JR 1957, 68) oder zu Unrecht als unzulässig (BGHSt 23, 200, 202) verworfen oder weil gegen die Bestimmung des § 26 a Abs. 2 Satz 2 StPO verstoßen (BGHSt 23, 265) worden ist.

    Er hat geprüft, ob der Vertreter dieses Richters auch mitgewirkt haben würde, wenn über die Selbstablehnung das richtig besetzte zuständige Gericht entschieden hätte (BGH, Urteil vom 21. Januar 1954 - 5 StR 825/52 -, erwähnt in BGHSt 18, 200, 202).

    In diesen Fällen berechtigt und verpflichtet das Gesetz (§ 28 Abs. 2 StPO) das Revisionsgericht zu einer umfassenden, nach den Grundsätzen des Beschwerderechts vorzunehmenden Prüfung der Frage, ob ein Ablehnungsgesuch sachlich gerechtfertigt war (BGHSt 1, 34, 36; 18, 200, 203; 23, 265, 267).

  • BGH, 07.02.1952 - 3 StR 21/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72
    Hat der Vorsitzende eines Kollegialgerichts von einem Verhältnis Anzeige gemacht, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, und hat hierauf sein regelmäßiger Vertreter den Vorsitz in der Hauptverhandlung geführt, ohne daß zuvor über die Anzeige entschieden wurde, so ist das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt (gegen BGH NJW 1952, 987).

    An einer auf seine Auffassung gestützten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 1952 - 3 StR 21/50 - (NJW 1952, 987) gehindert.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof nicht nur in BGH NJW 1952, 987, sondern wiederholt entschieden, daß es in Fällen des Verstoßes gegen Bestimmungen der Strafprozeßordnung über Ausschluß und Ablehnung der Gerichtspersonen allein darauf ankomme, ob ein Verstoß geeignet sei, Besorgnis an der Unparteilichkeit des erkennenden Gerichts zu begründen.

    Soweit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Fälle der Selbstablehnung zum Gegenstand hatte, ist folgendes zu bemerken: Von der Entscheidung BGH NJW 1952, 987 kann der Senat abweichen.

  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72
    Der Schutz der Interessen des Angeklagten finde seine Grenze in dem Vorhandensein einer solchen Besorgnis (vgl. BGH JR 1957, 68; BGHSt 18, 200, 202; 23, 265, 266).

    Auf Grund dieser Erwägung hat der Bundesgerichtshof den in § 338 Nr. 3 StPO umschriebenen unbedingten Revisionsgrund nicht schon deshalb bejaht, weil ein Ablehnungsgesuch von einem unvorschriftsmäßig besetzten Gericht zu Recht als unbegründet (BGHSt 18, 200 im Anschluß an BGH JR 1957, 68) oder zu Unrecht als unzulässig (BGHSt 23, 200, 202) verworfen oder weil gegen die Bestimmung des § 26 a Abs. 2 Satz 2 StPO verstoßen (BGHSt 23, 265) worden ist.

    In diesen Fällen berechtigt und verpflichtet das Gesetz (§ 28 Abs. 2 StPO) das Revisionsgericht zu einer umfassenden, nach den Grundsätzen des Beschwerderechts vorzunehmenden Prüfung der Frage, ob ein Ablehnungsgesuch sachlich gerechtfertigt war (BGHSt 1, 34, 36; 18, 200, 203; 23, 265, 267).

  • BGH, 11.09.1956 - 5 StR 5/56

    Anforderungen an eine Änderung des Geschäftsplanes im Laufe des Geschäftsjahres

    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72
    Der Schutz der Interessen des Angeklagten finde seine Grenze in dem Vorhandensein einer solchen Besorgnis (vgl. BGH JR 1957, 68; BGHSt 18, 200, 202; 23, 265, 266).

    Auf Grund dieser Erwägung hat der Bundesgerichtshof den in § 338 Nr. 3 StPO umschriebenen unbedingten Revisionsgrund nicht schon deshalb bejaht, weil ein Ablehnungsgesuch von einem unvorschriftsmäßig besetzten Gericht zu Recht als unbegründet (BGHSt 18, 200 im Anschluß an BGH JR 1957, 68) oder zu Unrecht als unzulässig (BGHSt 23, 200, 202) verworfen oder weil gegen die Bestimmung des § 26 a Abs. 2 Satz 2 StPO verstoßen (BGHSt 23, 265) worden ist.

  • BGH, 01.07.1971 - 1 StR 362/70
    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72
    In den Fällen des § 30 StPO kann das Revisionsgericht den Beschluß, durch den die Selbstablehnung eines Richters wegen eines Verhältnisses, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, für begründet oder für nicht begründet erklärt wird, grundsätzlich nicht überprüfen (RGSt 30, 123, 124; 67, 276, 277; BGHSt 3, 68, 69; BGH GA 1962, 338; BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 -).

    In seinem Urteil vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 - ist der Senat mit anderen Erwägungen zur Zurückweisung der Besetzungsrüge und der aus ihr gezogenen Folgerungen gekommen.

  • BGH, 16.12.1969 - 5 StR 468/69

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit der Richter im Strafverfahren - Verwerfung

    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72
    Auf Grund dieser Erwägung hat der Bundesgerichtshof den in § 338 Nr. 3 StPO umschriebenen unbedingten Revisionsgrund nicht schon deshalb bejaht, weil ein Ablehnungsgesuch von einem unvorschriftsmäßig besetzten Gericht zu Recht als unbegründet (BGHSt 18, 200 im Anschluß an BGH JR 1957, 68) oder zu Unrecht als unzulässig (BGHSt 23, 200, 202) verworfen oder weil gegen die Bestimmung des § 26 a Abs. 2 Satz 2 StPO verstoßen (BGHSt 23, 265) worden ist.

    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof entweder Verfahrensfehlern keine wesentliche Bedeutung beigemessen, weil ihm das Ablehnungsgesuch nicht begründet erschien, oder er hat (in BGHSt 23, 200, 203) wegen Fehlens der tatsächlichen Grundlage für eine Beurteilung der Begründetheit einen bedingten Revisionsgrund angenommen und das angefochtene Urteil aufgehoben, weil es möglicherweise auf dem Verfahrensfehler beruhte.

  • BGH, 21.01.1954 - 5 StR 825/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72
    Er hat geprüft, ob der Vertreter dieses Richters auch mitgewirkt haben würde, wenn über die Selbstablehnung das richtig besetzte zuständige Gericht entschieden hätte (BGH, Urteil vom 21. Januar 1954 - 5 StR 825/52 -, erwähnt in BGHSt 18, 200, 202).

    Das Urteil des 5. Strafsenats vom 21. Januar 1954 - 5 StR 825/52 - betraf einen anderen Sachverhalt: Es war über die Berechtigung der Selbstablehnung eines Richters Beschluß durch ein - möglicherweise - nicht vorschriftsmäßig besetztes Gericht gefaßt worden.

  • BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71

    Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten

    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72
    Daß der Senat, von dessen Urteil das Oberlandesgericht abweichen möchte, im Jahre 1956 als Revisionssenat aufgelöst wurde, ist für die Vorlegungspflicht ohne Bedeutung (vgl. BGHSt 17, 360, 362; 24, 208, 210).

    Er ist, anders als das vorlegende Gericht, durch das Urteil des früheren 3. Strafsenats nicht gebunden (BGHSt 24, 208, 210 mit Nachweisen).

  • BGH, 12.07.1962 - 1 StR 282/62
    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72
    Daß der Senat, von dessen Urteil das Oberlandesgericht abweichen möchte, im Jahre 1956 als Revisionssenat aufgelöst wurde, ist für die Vorlegungspflicht ohne Bedeutung (vgl. BGHSt 17, 360, 362; 24, 208, 210).
  • BGH, 23.09.1952 - 2 StR 67/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72
    In den Fällen des § 30 StPO kann das Revisionsgericht den Beschluß, durch den die Selbstablehnung eines Richters wegen eines Verhältnisses, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, für begründet oder für nicht begründet erklärt wird, grundsätzlich nicht überprüfen (RGSt 30, 123, 124; 67, 276, 277; BGHSt 3, 68, 69; BGH GA 1962, 338; BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 -).
  • BGH, 28.11.1958 - 1 StR 477/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.06.1954 - 2 StR 141/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.08.1958 - 5 StR 160/58
  • BGH, 11.06.1970 - III ZR 7/69

    Bewertung von privaten Wegen

  • BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Verhinderung eines

  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
  • RG, 27.05.1892 - 1395/92

    1. Kann der Angeklagte einen Revisionsgrund daraus herleiten, daß das Gericht,

  • RG, 21.05.1897 - 1399/97

    Unterliegt der Gerichtsbeschluß, durch welchen auf die Anzeige eines Richters von

  • RG, 05.02.1932 - I 1473/31

    Verhandlung der Strafkammer unter Mitwirkung eines ihr nicht zugeteilten

  • RG, 06.07.1933 - II 308/33

    Ist das Gericht ohne weiteres verpflichtet, nach dem Eintritt des

  • BGH, 25.10.2023 - 2 StR 195/23

    Mitwirkung einer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Schöffin;

    Zwar kann das Revisionsgericht in den Fällen des § 30 StPO die Entscheidung, durch welche die Selbstanzeige eines Richters oder Schöffen wegen eines Verhältnisses, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, für begründet oder für nicht begründet erklärt wird, für sich gesehen grundsätzlich nicht überprüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 1 StR 541/72, BGHSt 25, 122, 126 f. mwN; vom 11. Januar 2022 - 3 StR 452/20, NStZ 2023, 558, 559; vom 26. September 2023 - 5 StR 164/22, NJW 2023, 3442, 3443 f. Rn. 30; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 30 Rn. 9).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

    Zwar kann das Revisionsgericht in den Fällen des § 30 StPO die Entscheidung, durch welche die Selbstanzeige eines Richters oder Schöffen wegen eines Verhältnisses, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, für begründet oder für nicht begründet erklärt wird, für sich gesehen grundsätzlich nicht überprüfen (s. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 1 StR 541/72, BGHSt 25, 122, 126 f.; vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 99).
  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 230/91

    Befangenheitsablehnung in der Berufungsinstanz - Ausschluß der Aktionäre vom

    Ob eine solche Rechtsverletzung nach § 549 Abs. 1 ZPO wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts dann angenommen werden kann, wenn an einer Entscheidung ein wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnter Richter mitgewirkt hat, bevor über das Ablehnungsgesuch rechtskräftig entschieden war (arg. § 47 ZPO, vgl. BFH, Urt. v. 5. November 1974 - VII R 69/72, BStBl. 1975 11, 153 = AnwBl. 1975, 202 Nr. 5) oder erst dann, wenn das Gesuch für begründet erklärt worden ist, weil erst mit dieser Entscheidung feststeht, daß der abgelehnte Richter nicht der gesetzliche im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 2 GVG (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) ist (so BGHSt 25, 122, 125; im Ergebnis ebenso Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 551 Rdn. 12; Thomas/Putzo, ZPO, 17. Aufl., § 551 Anm. 2 zu Nr. 3; nicht eindeutig MüKo/Walchshöfer, ZPO, 1992, § 551 Rdn. 12; Zöller/Schneider, ZPO, 17. Aufl., § 551 Rdn. 4), bedarf hier nach der gegebenen Sachlage keiner Entscheidung.
  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 90/17

    Besorgnis der Befangenheit bei Selbstablehnung aufgrund enger persönlicher

    a) In den Fällen des § 30 StPO kann das Revisionsgericht den Beschluss, durch den die Selbstanzeige eines Richters wegen eines Verhältnisses, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, für begründet oder für nicht begründet erklärt wird, grundsätzlich nicht überprüfen (BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 1 StR 541/72, BGHSt 25, 122, 127 mwN; vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 99).
  • BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76

    Verwerfung eines Antrages auf Ablehnung eines Richters durch ein erstinstanziell

    Die Entscheidung des Revisionsgerichts folgt nicht den Regeln des Revisionsverfahrens; sie richtet sich vielmehr nach den für die Beschwerde geltenden Grundsätzen (BGHSt 21, 334 [340]; 25, 122 [126]).

    Eine solche Einschränkung erschien um so eher vertretbar, als auch in den aus der Sicht des Angeklagten durchaus vergleichbaren Fällen der Entscheidung über die Selbstablehnung eines Richters (§ 30 StPO) eine Nachprüfung im Revisionsverfahren grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 25, 122 [127] mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22

    Beitragsvorenthaltung - und ihre Verjährung

    aa) Eine solche entsprechende Anwendbarkeit ist zwar von der älteren Rechtsprechung - ohne nähere Begründung - angenommen worden (BGH, Beschluss vom 13. Februar 1973 - 1 StR 541/72, BGHSt 25, 122, 125; Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; so auch LR/Siolek, StPO, 27. Aufl., § 30 Rn. 25).
  • OLG Bremen, 14.04.2020 - 1 Ws 33/20

    Zur Statthaftigkeit und zu den formellen Anforderungen eines Besetzungseinwands

    Der Beschluss der Kammer vom 12.03.2020, mit dem die Schöffin A. wegen der Besorgnis der Befangenheit ausgeschlossen wurde, 6 ist vielmehr unanfechtbar nach der Regelung des § 28 StPO, wobei dieser Grundsatz der Unanfechtbarkeit auch für von Amts wegen ergehende Entscheidungen nach § 30 StPO gilt (siehe BGH, Beschluss vom 13.02.1973 - 1 StR 541/72, juris Rn. 12, BGHSt 25, 122).
  • OLG Koblenz, 08.06.2018 - 1 OWi 6 SsBs 11/18

    Anbringung eines Befangenheitsantrages außerhalb der Hauptverhandlung kurz vor

    Der Senat vermag im Wege unmittelbarer Sachprüfung darüber zu befinden, ob das Gesuch gerechtfertigt war (vgl. BGH NJW 1973, 860, 861).
  • BGH, 09.10.1995 - 3 StR 324/94

    Ablehnungsgesuche - Unterschiedliche Begründung - Grundsatz des gesetzlichen

    Ob er wieder in der Sache mitzuwirken oder ob sein Vertreter für ihn tätig zu werden hat, muß feststehen, ehe er wieder oder an seiner Stelle der Vertreter tätig wird (vgl. BGHSt 25, 122, 125).
  • BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Zulässigkeit einer Besetzungsrüge -

    Daß ein Richter bis zur gerichtlichen Entscheidung über seine Selbstablehnung in dem einschlägigen Verfahren nicht tätig werden darf, ist nicht zweifelhaft und war in einem veröffentlichten Beschluß des Bundesgerichtshofs bereits entschieden worden (BGHSt 25, 122, 125; Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 30 Rdn. 4; Paulus in KMR, StPO 7. Aufl. § 30 Rdn. 7; Dünnebier in Löwe/Rosenberg, a.a.O. § 30 Rdn. 35).
  • VGH Hessen, 06.04.1993 - 1 TG 791/93

    Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Selbstablehnung eines Richters

  • AG Rudolstadt, 14.03.2019 - 260 Js 15751/18

    Ausschluss von Ausübung des Richteramtes durch Selbstanzeige des Richters

  • BayObLG, 21.05.1992 - 1St RR 82/92
  • BGH, 10.09.1976 - 5 StR 215/76

    Möglichkeit der Vernehmung des Vorsitzenden Richters als Zeuge als

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Rechtsprechung
   KG, 01.12.1972 - 9 U 473/72   

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https://dejure.org/1972,2798
KG, 01.12.1972 - 9 U 473/72 (https://dejure.org/1972,2798)
KG, Entscheidung vom 01.12.1972 - 9 U 473/72 (https://dejure.org/1972,2798)
KG, Entscheidung vom 01. Dezember 1972 - 9 U 473/72 (https://dejure.org/1972,2798)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 860
  • VersR 1973, 575
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77

    Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der

    Diese Entscheidung, die sich allerdings nur mit der Frage des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Schuldners zu befassen hatte, hat neben Zustimmung (etwa Schönke/Baur, Zwangsvollstreckungsrecht 9. Aufl. 1978 § 1 VI 5 b S. 6; Mohrbutter, Handbuch des gesamten Vollstreckungs- und Insolvenzrechts 2. Aufl. 1974, § 4 V 6; KG NJW 1973, 860) vielfach auch Ablehnung erfahren (Baur JZ 1962, 95 [BGH 03.10.1961 - VI ZR 242/60]; Zeiß NJW 1967, 703, 704; JZ 1970, 198; Weitnauer AcP 170.437 f; am ausführlichsten Hopt, Schadensersatz aus unberechtigter Verfahrenseinleitung 1968 S. 165 ff; ferner Schultz/Süchtdng, Dogmatische Untersuchungen zur Frage des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter Inanspruchnahme eines gerichtlichen Verfahrens, jur. Diss. Hamburg 1972, insbes. S. 56 und 106 ff;u.a.m.).
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