Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 07.01.1974 - Ss 99/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,3307
OLG Saarbrücken, 07.01.1974 - Ss 99/73 (https://dejure.org/1974,3307)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.01.1974 - Ss 99/73 (https://dejure.org/1974,3307)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. Januar 1974 - Ss 99/73 (https://dejure.org/1974,3307)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,3307) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung von Strafgesetzen nach Erlass des angefochtenen Urteils; Streichung des § 361 Nr. 6c Strafgesetzbuch (StGB) und Verjährung der Tat; Umwandlung einer Übertretung in eine Ordnungswidrigkeit bei gleichzeitiger Erhöhung der Bußgeldandrohung und Einordnung als milderes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1009
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.11.1969 - 1 StR 361/69
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.1974 - Ss 99/73
    Die angenommenen Verstöße gegen § 184 StGB und gegen § 361 Nr. 6 c StGB sind keine selbständigen Taten, sie sind rechtliche Gesichtspunkte eines einzigen Lebensvorgangs; das verbotswidrige "der Unzucht Nachgehen" i.S.d. § 361 Nr. 6 c StGB ist zwar schon vollendet mit einem Verhalten, das nur auf die Vornahme unzüchtiger Handlungen abzielt, ohne daß es zu dieser bereits gekommen ist (BGHSt 23, 167 -173-; OLG Koblenz NJW 1957, 1684 [OLG Koblenz 01.08.1957 - 2 Ws 230/57] ; Mösl, a.a.O., § 361 Rdn. 24, Schönke-Schröder, a.a.O., § 361 Rdn. 38; Lackner-Maaßen, a.a.O., § 361 Anm. 6 f).

    Die Ausführung des Geschlechtsverkehrs ist auch nicht batbestandsirrelevant; denn entgegen der Ansicht der Angeklagten unterfallen dem innerhalb des Sperrgebiets verbotenen Verhalten nicht nur auf die Prostitution abzielende Handlungen auf Straßen oder Plätzen, sondern auch die Vornahme der sexuellen Handlungen selbst, auch wenn diese - wie üblich - in einem Gebäude stattfindet (BGHSt 23, 167 -174-).

  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68

    Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.1974 - Ss 99/73
    Unter "Tat" i.S.d. § 68 Abs. 1 StGB ist - wie in § 264 Abs. 1 StPO ein bestimmtes geschichtliches Ereignis, dem alle die Umstände angehören, die nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellen, zu verstehen, nicht aber die rechtliche Beurteilung dieses Ereignisses (BGHSt 22, 105 -106- Mösl in: LK, a.a.O., § 68 Rdn. 8; Schönke-Schröder, a.a.O., § 68 Rdn. 7; Dreher, a.a.O., § 68 Anm. 1 B; Lackner-Maaßen, StGB , 7. Aufl., § 68 Anm. 2).
  • BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70

    Einstelllung des Bußgeldverfahrens auch ohne förmliche Zulassung eines Antrags

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.1974 - Ss 99/73
    Den Eintritt der Verjährung vor der tatrichterlichen Entscheidung konnte der Senat prüfen, weil die Revision form- und fristgerecht eingelegt und jedenfalls bezüglich der Sachrüge entsprechend § 344 StPO begründet worden, also insgesamt zulässig ist (BGHSt 16, 115 -117/118-; 22, 213 -217-; 23, 365 -367-).
  • BayObLG, 24.07.1969 - 1a Ws (B) 16/69
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.1974 - Ss 99/73
    Wird eine Übertretung in eine Ordnungswidrigkeit umgewandelt, so ist letztere auch dann "milder" i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 StGB , wenn - was hier der Fall ist - die Bußgeldandrohung ( § 13 Abs. 1 OWiG : "5,- DM bis 1.000,- DM") höher ist als die entsprechende Sanktionsandrohung der früheren Übertretung (§ 361 StGB: "bis 500,- DM"); denn einmal entbehrt ein nur ordnungswidriges Verhalten des auch einer Übertretung eigenen kriminellen Charakters; zum anderen kann eine Ordnungswidrigkeit anders als eine Übertretung nicht mit einer Freiheitsstrafe geahndet sowie an Stelle der Geldbuße auch keine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet werden (s. BGHSt 12, 148 -155-; Bay ObLG NJW 1969, 2296; …
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 26/66

    Weiterleitung von Schriften rechtsradikalen und antisemitischen Inhalts -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.1974 - Ss 99/73
    Die Verjährung wird zwar überwiegend als ein Institut des Verfahrensrechts angesehen (Tröndle, wie vor Rdn. 50 mit Hinweisen), so daß § 2 Abs. 2 S. 2 StGB insoweit nicht eingreift; der Anwendbarkeit dieser Vorschrift in Bezug auf die Verjährung steht jedoch dann nichts im Weg, wenn die Verjährung, nicht unmittelbar geändert wird, sondern - wie hier - eine solche Änderung durch eine Änderung der Deliktsart oder der Straffolge mittelbar bewirkt wird (BGHSt 21, 367 -369- für den umgekehrten Fall einer nachträglichen Verkürzung der Verjährungsfrist; Tröndle, wie vor; Schönke-Schröder, a.a.O., § 67 Rdn. 21).
  • BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58

    Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.1974 - Ss 99/73
    Wird eine Übertretung in eine Ordnungswidrigkeit umgewandelt, so ist letztere auch dann "milder" i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 StGB , wenn - was hier der Fall ist - die Bußgeldandrohung ( § 13 Abs. 1 OWiG : "5,- DM bis 1.000,- DM") höher ist als die entsprechende Sanktionsandrohung der früheren Übertretung (§ 361 StGB: "bis 500,- DM"); denn einmal entbehrt ein nur ordnungswidriges Verhalten des auch einer Übertretung eigenen kriminellen Charakters; zum anderen kann eine Ordnungswidrigkeit anders als eine Übertretung nicht mit einer Freiheitsstrafe geahndet sowie an Stelle der Geldbuße auch keine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet werden (s. BGHSt 12, 148 -155-; Bay ObLG NJW 1969, 2296; …
  • OLG Karlsruhe, 30.11.1971 - Ws 3/71
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.1974 - Ss 99/73
    Auch im letzteren Fall hat das Gericht das ehemals strafbare Verhalten nunmehr als Ordnungswidrigkeit zu ahnden (Bay ObLG JR 1969, 350 -351- mit zustimmender Anmerkung von Kohlhaas; OLG Oldenburg MDR 1972, 346 [OLG Oldenburg 16.11.1971 - 1 Ss 257/71] ; Meyer in Löwe-Rosenberg, StPO, 22. Aufl. § 354 a Anm. 4; Göhler, a.a.O. § 82 Anm. 11 C b), nicht aber das Verfahren dem Wortlaut des § 206 b S. 1 entsprechend einzustellen.
  • BGH, 16.06.1961 - 1 StR 95/61

    Mangelhafte Revisionsbegründung II

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.1974 - Ss 99/73
    Den Eintritt der Verjährung vor der tatrichterlichen Entscheidung konnte der Senat prüfen, weil die Revision form- und fristgerecht eingelegt und jedenfalls bezüglich der Sachrüge entsprechend § 344 StPO begründet worden, also insgesamt zulässig ist (BGHSt 16, 115 -117/118-; 22, 213 -217-; 23, 365 -367-).
  • BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68

    Verfahrenshindernis nach Urteilserlaß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.1974 - Ss 99/73
    Den Eintritt der Verjährung vor der tatrichterlichen Entscheidung konnte der Senat prüfen, weil die Revision form- und fristgerecht eingelegt und jedenfalls bezüglich der Sachrüge entsprechend § 344 StPO begründet worden, also insgesamt zulässig ist (BGHSt 16, 115 -117/118-; 22, 213 -217-; 23, 365 -367-).
  • BGH, 07.06.2005 - 2 StR 122/05

    Verjährung (milderes Recht); Qualifikation; Regelbeispiel; Geltungszeitpunkt bei

    Eine Verschärfung der Strafdrohung muß nach § 2 Abs. 3 StGB außer Betracht bleiben, entsprechend bleibt es auch hinsichtlich der Verjährung bei der Anknüpfung an die mildere Strafdrohung (vgl. BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 2 m.w.N.; BGH GA 1954, 22; BGH bei Dallinger MDR 1954, 335; BGH, Beschluß vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02; Dreher NJW 1962, 2209, 2210; Jähnke in LK 11. Aufl. vor § 78 Rdn. 11; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 2 Rdn. 8; Rudolphi in SKStGB (Oktober 1998) § 78 Rdn. 6; Schönke/Schröder/Stree/Sternberg-Lieben StGB 26. Aufl. § 78 Rdn. 11; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 2 Rdn. 7 und § 78 Rdn. 5 a; vgl. auch BGHR StGB § 78 b Abs. 4 Strafdrohung 2; StGB § 129 a Verjährung 1; OLG Saarbrücken NJW 1974, 1009, 1010; anders RGSt 75, 52, 54; Jagusch in LK 8. Aufl. § 67 Anm. 3; Herlan GA 1955, 255).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1998 - 5 Ss OWi 382/98
    § 78 c Abs. 5 StGB , Art. 309 EGStGB und Art. 155 EGOWiG enthalten über die in ihnen geregelten Fälle der Verlängerung der Verjährungsfrist und der zeitlichen Schranken hinaus den allgemeinen Rechtsgedanken, daß Unterbrechungshandlungen nach altem Recht wirksam bleiben, selbst wenn die Verfolgung nach neuem Recht verjährt wäre (vgl. OLG Saarbrücken NJW 1974, 1009; OLG Brandenburg aaO.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht