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   BGH, 10.09.1974 - 1 StR 402/74   

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BGH, 10.09.1974 - 1 StR 402/74 (https://dejure.org/1974,413)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1974 - 1 StR 402/74 (https://dejure.org/1974,413)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1974 - 1 StR 402/74 (https://dejure.org/1974,413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer öffentlichen Klage als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Nebenklägerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 2244
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 268/01

    Zulässigkeit der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren; Vorlage;

    1. Vor dem Inkrafttreten des Opferschutzgesetzes vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I 2496) hatte der Senat durch Beschluß vom 10. September 1974 - 1 StR 402/74 = NJW 1974, 2244 die Zulässigkeit der Nebenklage im Sicherungsverfahren trotz "einiger Bedenken" abgelehnt.

    Im Kern stützen sich diese Ausführungen vielfach auf die Entscheidungen BGH NJW 1974, 2244 und neuerdings BGHR StPO § 395 Anschlußbefugnis 4.

    Die dargelegte strukturelle Änderung des Nebenklageverfahrens, durch die das Gesetz die frühere Vorstellung von der "doppelt besetzten Anklagerolle" aufgegeben hat (vgl. Rieß, Jura 1987, 286), führt dazu, daß der früher maßgebliche Gesichtspunkt vom Wesen der Nebenklage (BGH NJW 1974, 2244) nicht mehr maßgeblich sein kann.

    Hier liegt die Besonderheit aber darin, daß der Bundesgerichtshof schon zuvor nicht nur selbst Zweifel an dieser Rechtsprechung geäußert hatte (NJW 1974, 2244), sondern darüber hinaus in einer nachfolgenden Entscheidung (4 StR 107/83) - diese Entscheidung war (später), wenn auch zu Unrecht, sogar als Beleg dafür herangezogen worden, daß die Nebenklage nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Sicherungsverfahren zulässig sei (Fischer in KK 3. Aufl. § 414 Rdn. 4 a.E.) - zumindest inzident von dieser Rechtsprechung durch Offenlassen der Frage noch weiter in Frage gestellt hatte (vgl. III. 1. a.E.).

  • BGH, 18.12.2001 - 1 StR 268/01

    Zulässigkeit der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem

    a) Der Bundesgerichtshof geht bisher von der Unzulässigkeit der Nebenklage im Sicherungsverfahren aus, da die Nebenklage "ihrem Wesen nach" auf die Bestrafung des Täters abziele (NJW 1974, 2244 m.N. älterer Rechtsprechung).

    b) Allerdings hat der Bundesgerichtshof bereits in NJW 1974, 2244 schon "einige Bedenken" gegen das gefundene Ergebnis geäußert.

    Der Gesichtspunkt, daß die Nebenklage ihrem Wesen nach auf die Bestrafung des Täters abziele (NJW 1974, 2244) kann daher nicht mehr maßgeblich sein.

  • OLG Stuttgart, 29.09.2000 - 2 Ws 192/00

    Zulässigkeit der Nebenklage; Sicherungsverfahren; Rechtswidrige Tat;

    a) Diese Auffassung steht allerdings im Gegensatz zur Ansicht des Bundesgerichtshofs, der in mehreren Entscheidungen (NJW 1974, 2244 unter Hinweis auf frühere Rechtsprechung; NStZ 1992, 30 bei Kusch; BGHR StPO § 395 Anschlussbefugnis Nr. 1 und 4) die sinngemäße Anwendung des § 395 StPO auf das Sicherungsverfahren abgelehnt hat.

    Für eine sinngemäße Anwendung des § 395 StPO auf das Sicherungsverfahren sei deshalb kein Raum, auch wenn nicht zu verkennen sei, dass das persönliche Interesse des Verletzten an einer Maßnahme der Unterbringung genauso groß sein könne wie an einer Bestrafung des Täters (NJW 1974, 2244).

    Nachdem dieser bereits in seinem Beschluss NJW 1974, 2244 gewisse Bedenken gegen die Versagung der Nebenklage im Sicherungsverfahren geäußert hatte, kann das Schweigen des Gesetzgebers deshalb genausogut dahingehend ausgelegt werden, dass er in Anbetracht der durch das Opferschutzgesetz eingetretenen Änderungen davon ausging, der Bundesgerichtshof werde seine bisherige Rechtsprechung aufgeben.

  • OLG Düsseldorf, 01.12.1998 - 1 Ws 850/98
    Allerdings lehnt die wohl noch überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum die Zulässigkeit der Nebenklage im Sicherungsverfahren ab (vgl. BGH in NJW 1974, 2244 - "trotz einiger Bedenken", - BGH bei Kusch in NStZ 1992, 30 - allerdings ohne nähere Begründung - OLG Hamm in StV 1992, 460 - nur Leitsatz - OLG München in MDR 1994, 402 ; OLG Oldenburg in NStZ-RR 1996, 310; KK-Pelchen, a.a.0., vor § 395 Rdnr. 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.0., vor § 395 Rdnr. 5; zweifelnd hingegen KK-Fischer, a.a.0., § 414 Rdnr. 4, alle m.w.N.).

    Die bezeichneten neueren Entscheidungen der Oberlandesgerichte München, a.a.0., und Oldenburg, a.a.0., beziehen sich denn auch ohne eigene Begründung auf die Entscheidung des BGH in NJW 1974, 2244.

    Daraus wird gefolgert, daß der zur Ablehnung der Nebenklage im Sicherungsverfahren nach früherem Recht angeführte Grund, die Nebenklage ziele wesensmäßig auf die Bestrafung des Täters - so noch "trotz einiger Bedenken" BGH in NJW 1974, 2244 nicht mehr in dieser Weise zutreffe (vgl. Gruhl, a.a.0.; kritisch auch KK-Fischer, a.a.0., § 414 Rdnr. 4).

  • OLG Karlsruhe, 05.01.2000 - 3 Ws 252/99

    Keine Zulassung des Verletzten als Nebenkläger im Sicherungsverfahren.

    Der Senat teilt die vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung und von verschiedenen Oberlandesgerichten vertretene Ansicht, daß der Verletzte sich einem Sicherungsverfahren nicht als Nebenkläger anschließen kann (BGH NJW 1974, 2244; BGHR StPO § 395 Anschlußbefugnis 1; BGH NStZ 1999, 312 = BGHR StPO § 395 Anschlußbefugnis 4; OLG Hamm StV 1992, 460; OLG München MDR 1994, 402; OLG Oldenburg NStZ-RR 1996, 310).

    Für eine sinngemäße Anwendung des im Strafverfahren geltenen § 395 StPO auf das Sicherungsverfahren ist ungeachtet der Vorschrift des § 414 Abs. 2 Satz 1 StPO kein Raum, da die Nebenklage ihrem Wesen nach auf Schuldspruch und Bestrafung des Täters abzielt, während das Sicherungsverfahren allein die selbständige Anordnung einer der in § 71 StGB bezeichneten Maßregeln der Besserung und Sicherung bezweckt (BGH NJW 1974, 2244).

  • OLG München, 06.12.1993 - 3 Ws 254/93

    Zulässigkeit einer Nebenklage; Belange des Verletzten; Schutz der Allgemeinheit;

    Dies hätte aber nahe gelegen, nachdem nach der damaligen nahezu einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH NJW 1974, 2244) die Nebenklage im Sicherungsverfahren nicht als zulässig angesehen wurde.

    Im Ergebnis ist daher an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die die Nebenklage im Sicherungsverfahren für unzulässig hält und sich auf einen Beschluß vom 10.9.1994 (NJW 1974, 2244) stützt, auch nach Inkrafttreten des Operschutzgesetzes festzuhalten (so jetzt auch BGH bei Kusch in NStZ 1992, 30).

  • BVerfG, 09.04.2000 - 2 BvR 293/00

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der

    Der Bundesgerichtshof, verschiedene Oberlandesgerichte und ein Teil der Literatur lehnen bislang die Zulassung der Nebenklage im Sicherungsverfahren ab; dies zunächst mit der Begründung, dass die Nebenklage ihrem Wesen nach auf eine Bestrafung des Täters abziele, und nunmehr auch mit dem Argument, dass der Gesetzgeber bei den mehrfachen Änderungen der §§ 395 ff. StPO trotz der langjährig ablehnenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Nebenklage im Sicherungsverfahren nicht festgeschrieben habe (vgl. u. a. BGH, NJW 1974, S. 2244; BGH, NStZ 1999, S. 312 m. w. N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., vor § 395 Rn. 5 m. w. N.).
  • OLG Dresden, 12.02.1999 - 1 Ws 28/99

    Strafprozeßrecht: Eröffnung eines Sicherungsverfahrens vor dem Landgericht,

    Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1974, 2244) und die ihr folgende bisherige Rechtsprechung (BGHR StPO § 395 Anschlussbefugnis 1; BGH bei Kusch NStZ 1992, 30; OLG München MDR 1994, 402 ; LG Ravensburg NStZ 1995, 303; OLG Hamm, Strafverteidiger 1992, 460 ) sowie die im Schrifttum vertretene Auffassung (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Auflage Rn. 5 vor § 395 ; KK-Pelchen 3. Auflage § 395 Rn. 4; KMR-Fezer, StPO Rn. 10 vor § 395 , KMR-Paulus, StPO , Rn. 9 vor § 413 ) nicht entgegen.

    Die bisherige Ansicht des Bundesgerichtshofs geht vom alten Rechtszustand vor Inkrafttreten des Opferschutzgesetzes aus, bei welcher darauf abgestellt wird, dass die Nebenklage ihrem Wesen nach auf eine Bestrafung des Täters abziele (BGH NJW 1974, 2244).

  • BGH, 15.12.1998 - 1 StR 644/98

    Zulässigkeit einer Nebenklage im Sicherungsverfahren

    Im Sicherungsverfahren ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Nebenklage unzulässig (vgl. BGH NJW 1974, 2244 unter Hinweis auf frühere Rechtsprechung; BGH bei Kusch NStZ 1992, 30; BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 1994 - 5 StR 350/94 - und vom 23. August 1995 - 2 StR 369/95; BGHR StPO § 395 Anschlußbefugnis 1; so auch Pelchen in KK 3. Aufl. Rdn. 4 zu § 395; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. Rdn. 5 vor § 395 mit zahlr. Nachw. auch zur Gegenmeinung).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2000 - 2 Ws 283/00

    Sicherungsverfahren; Zulässigkeit der Nebenklage; Schuldunfähigkeit; Opferschutz;

    Der Bundesgerichtshof hat seine bislang vertretene Ansicht demgemäss darauf gestützt, dass die Nebenklage "ihrem Wesen nach" auf eine Bestrafung des Täters abziele, weshalb für eine "sinngemäße" Anwendung des § 395 StPO auf das Sicherungsverfahren kein Raum sei (BGH NJW 1974, 2244 unter Berufung auf BGH Beschl. v. 10. März 1953 - 5 StR 102/53; Beschl. v. 08. März 1966 - 2 StR 38/66).
  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 260/95

    Nebenklage - Sicherungsverfahren - Senat

  • OLG Saarbrücken, 22.02.1997 - 1 Ws 9/97

    Zulassung einer Nebenklage durch Beschluss; Zulässigkeit einer Nebenklage im

  • OLG Köln, 22.10.1993 - 2 Ws 490/93

    Nebenklage; Opferschutzgesetzes; Sicherungsverfahren; Zulässigkeit

  • BGH, 23.08.1995 - 2 StR 369/95

    Sicherungsverfahren - Nebenklage - Auslagen des Nebenklägers - Auferlegung der

  • BGH, 02.05.1995 - 5 StR 175/95

    Zulässigkeit der Nebenklage im Sicherungsverfahren - Abänderung einer

  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 350/94

    Nebenklage - Sicherungsverfahren

  • OLG Oldenburg, 27.03.1996 - 1 Ws 49/96

    Zulässigkeit einer Nebenklage im Sicherungsverfahren nach In-Kraft-Treten des

  • OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 161/00

    Zulässigkeit der Nebenklage im Sicherungsverfahren

  • BGH, 30.04.1991 - 2 StR 150/91

    Verwerfung einer Revision als unbegründet wegen des Fehlens eines Rechtsnachteils

  • KG, 05.07.1994 - 5 Ws 259/94

    Sicherungsverfahren; Nebenklage; Zulässigkeit; Strafverfahren; Nebenkläger

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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 05.08.1974 - 5/9 Qs 607/74   

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  • NJW 1974, 2244
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