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   BGH, 22.02.1974 - I ZR 128/72   

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https://dejure.org/1974,662
BGH, 22.02.1974 - I ZR 128/72 (https://dejure.org/1974,662)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1974 - I ZR 128/72 (https://dejure.org/1974,662)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1974 - I ZR 128/72 (https://dejure.org/1974,662)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nutzungsrechte an, im Rahmen eines Dienst- oder sonstigen Abhängigkeitsverhältnisses, geschaffenen Werke - Stillschweigende Übergabe der Nutzungsrechte an den im Rahmen eines Dienst- oder sonstigen Abhängigkeitsverhältnisses geschaffenen Werke durch Werkübergabe - ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Hummelrechte

    §§ 31 Abs. 1, 43 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ein postmortaler Streit um Engelskitsch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 904
  • MDR 1974, 557
  • GRUR 1974, 480
  • GRUR 1974, 980
  • DB 1974, 1242
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 93/51

    Krankenhauskartei

    Auszug aus BGH, 22.02.1974 - I ZR 128/72
    Die urheberrechtliche Rechtsprechung ist daher - entsprechend dem Wesen der persönlichen geistigen Schöpfung - auch für den angestellten Urheber vom Urheberschaftsprinzip ausgegangen und hat stets daran festgehalten, daß das Urheberrecht in der Person des Werkschöpfers auch dann erwächst, wenn dieser das Werk als Angestellter geschaffen hat (vgl. RGZ 110, 393, 395 - Inneneinrichtung Riviera; 124, 68, 71 - Besteckmuster; ebenso BGH GRUR 1952, 257, 258 - Krankenhauskartei).

    Hierzu ist entscheidend auf Inhalt und Wesen des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses sowie die Zweckbestimmung des im Rahmen dieses Dienstverhältnisses geschaffenen Werks abgestellt worden (RGZ 110, 393, 395 - Inneneinrichtung Riviera; 153, 1, 8 - Schallplatten-Rundfunksendungen; BGH GRUR 1952, 257, 258 - Krankenhauskartei; BGHZ 33, 20, 34 - Figaros Hochzeit).

    Wird von dem in einem Abhängigkeitsverhältnis tätigen Werkschöpfer ein Werk für bestimmte Zwecke des Dienstherrn geschaffen und ermöglicht eine Rechtsübertragung dem Dienstherrn erst die vertraglich vorausgesetzte Werknutzung, so ist der Werkschöpfer auch im allgemeinen verpflichtet, seinem Dienstherrn diese Werknutzungsrechte zu verschaffen (RGZ 153, 1, 8 - Schallplatten-Rundfunksendung; BGH GRUR 1952, 257, 258 - Krankenhauskartei; 1960, 609, 612 - Wägen und Wagen; 1966, 691, 692 - Schlafsäcke; BGH in Schulze Rspr. BGHZ 19 und 38 - Lied der Wildbahn).

    Besteht aber eine solche Willensübereinstimmung, so kommt es nicht darauf an, ob bei der Fertigstellung des Werks und seiner Übergabe noch eine besondere Einigung über den gleichzeitigen Übergang der Werknutzungsrechte getroffen wird, deren Erwerb nach dem Vertragszweck vorausgesetzt und zu einer zweckgerechten Werkverwertung erforderlich ist (BGH GRUR 1952, 257, 258 - Krankenhauskartei; BGH in Schulze Rspr. 19 und 38 - Lied der Wildbahn).

  • BGH, 12.04.1960 - I ZR 173/58

    Wägen und Wagen

    Auszug aus BGH, 22.02.1974 - I ZR 128/72
    Auch in diesen Fällen ist es daher für die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Verpflichtung zur Nutzungsrechtseinräumung besteht, auf Inhalt und Wesen des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses sowie die Zweckbestimmung des im Rahmen dieses Rechtsverhältnisses geschaffenen Werks abzustellen (BGH GRUR 1960, 609, 612 - Wägen und Wagen; 1966, 691, 692 - Schlafsäcke; BGH in Schulze Rspr. BGHZ 19 und 38 - Lied der Wildbahn).

    Wird von dem in einem Abhängigkeitsverhältnis tätigen Werkschöpfer ein Werk für bestimmte Zwecke des Dienstherrn geschaffen und ermöglicht eine Rechtsübertragung dem Dienstherrn erst die vertraglich vorausgesetzte Werknutzung, so ist der Werkschöpfer auch im allgemeinen verpflichtet, seinem Dienstherrn diese Werknutzungsrechte zu verschaffen (RGZ 153, 1, 8 - Schallplatten-Rundfunksendung; BGH GRUR 1952, 257, 258 - Krankenhauskartei; 1960, 609, 612 - Wägen und Wagen; 1966, 691, 692 - Schlafsäcke; BGH in Schulze Rspr. BGHZ 19 und 38 - Lied der Wildbahn).

  • BGH, 15.06.1966 - Ib ZR 55/64

    Urheberrechtlicher Schutz eines Werbespruchs - Begriff des Schriftwerks -

    Auszug aus BGH, 22.02.1974 - I ZR 128/72
    Auch in diesen Fällen ist es daher für die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Verpflichtung zur Nutzungsrechtseinräumung besteht, auf Inhalt und Wesen des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses sowie die Zweckbestimmung des im Rahmen dieses Rechtsverhältnisses geschaffenen Werks abzustellen (BGH GRUR 1960, 609, 612 - Wägen und Wagen; 1966, 691, 692 - Schlafsäcke; BGH in Schulze Rspr. BGHZ 19 und 38 - Lied der Wildbahn).

    Wird von dem in einem Abhängigkeitsverhältnis tätigen Werkschöpfer ein Werk für bestimmte Zwecke des Dienstherrn geschaffen und ermöglicht eine Rechtsübertragung dem Dienstherrn erst die vertraglich vorausgesetzte Werknutzung, so ist der Werkschöpfer auch im allgemeinen verpflichtet, seinem Dienstherrn diese Werknutzungsrechte zu verschaffen (RGZ 153, 1, 8 - Schallplatten-Rundfunksendung; BGH GRUR 1952, 257, 258 - Krankenhauskartei; 1960, 609, 612 - Wägen und Wagen; 1966, 691, 692 - Schlafsäcke; BGH in Schulze Rspr. BGHZ 19 und 38 - Lied der Wildbahn).

  • RG, 08.04.1925 - I 251/24

    Kunstschutzgesetz; Urheber- und Namensrecht des Angestellten

    Auszug aus BGH, 22.02.1974 - I ZR 128/72
    Die urheberrechtliche Rechtsprechung ist daher - entsprechend dem Wesen der persönlichen geistigen Schöpfung - auch für den angestellten Urheber vom Urheberschaftsprinzip ausgegangen und hat stets daran festgehalten, daß das Urheberrecht in der Person des Werkschöpfers auch dann erwächst, wenn dieser das Werk als Angestellter geschaffen hat (vgl. RGZ 110, 393, 395 - Inneneinrichtung Riviera; 124, 68, 71 - Besteckmuster; ebenso BGH GRUR 1952, 257, 258 - Krankenhauskartei).

    Hierzu ist entscheidend auf Inhalt und Wesen des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses sowie die Zweckbestimmung des im Rahmen dieses Dienstverhältnisses geschaffenen Werks abgestellt worden (RGZ 110, 393, 395 - Inneneinrichtung Riviera; 153, 1, 8 - Schallplatten-Rundfunksendungen; BGH GRUR 1952, 257, 258 - Krankenhauskartei; BGHZ 33, 20, 34 - Figaros Hochzeit).

  • RG, 14.11.1936 - I 124/36

    1. Gehört die rundfunkmäßige Sendung von Musikschallplatten zu den öffentlichen

    Auszug aus BGH, 22.02.1974 - I ZR 128/72
    Hierzu ist entscheidend auf Inhalt und Wesen des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses sowie die Zweckbestimmung des im Rahmen dieses Dienstverhältnisses geschaffenen Werks abgestellt worden (RGZ 110, 393, 395 - Inneneinrichtung Riviera; 153, 1, 8 - Schallplatten-Rundfunksendungen; BGH GRUR 1952, 257, 258 - Krankenhauskartei; BGHZ 33, 20, 34 - Figaros Hochzeit).

    Wird von dem in einem Abhängigkeitsverhältnis tätigen Werkschöpfer ein Werk für bestimmte Zwecke des Dienstherrn geschaffen und ermöglicht eine Rechtsübertragung dem Dienstherrn erst die vertraglich vorausgesetzte Werknutzung, so ist der Werkschöpfer auch im allgemeinen verpflichtet, seinem Dienstherrn diese Werknutzungsrechte zu verschaffen (RGZ 153, 1, 8 - Schallplatten-Rundfunksendung; BGH GRUR 1952, 257, 258 - Krankenhauskartei; 1960, 609, 612 - Wägen und Wagen; 1966, 691, 692 - Schlafsäcke; BGH in Schulze Rspr. BGHZ 19 und 38 - Lied der Wildbahn).

  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 40/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.02.1974 - I ZR 128/72
    Diesen berechtigten Belangen ist jedoch nicht durch ein (fiktives) originäres Urheberrecht des Dienstherrn (vgl. § 5 KUG für von juristischen Personen des öffentlichen Rechts ohne Verfasserangabe herausgegebene Werke; siehe ferner für Diensterfindungen nach der älteren patentrechtlichen Rechtsprechung RGZ 136, 415, 418; dazu kritisch BGH GRUR 1955, 286, 288, 289 - Schnellkopiergerät), sondern bei der Frage Rechnung getragen worden, ob und in welchem Umfang der angestellte Werkschöpfer zu einer Urheberrechts- bzw. Nutzungsrechtsübertragung auf seinen Dienstherrn verpflichtet ist (RG und BGH a.a.O. sowie die nachfolgende Rspr.; vgl. auch die Auslegungsregel des § 2 GeschmMG nach der der Dienstherr als Rechtsinhaber angesehen wird).
  • BGH, 29.03.1957 - I ZR 236/55

    Bauwerk und Kunstschutz

    Auszug aus BGH, 22.02.1974 - I ZR 128/72
    Der insbesondere im Hinblick auf den Umfang der Rechtsübertragung entwickelte allgemeine Grundsatz des Urheberrechts, daß der Wille zur Rechtsübertragung unzweideutig zum Ausdruck gelangt sein muß, schließt dabei die Möglichkeit einer nur stillschweigend vorgenommenen Rechtsübertragung, die sich etwa aus den die Werkübergabe begleitenden Umständen ergeben kann, nicht aus (BGH a.a.O. sowie BGHZ 24, 55, 70 - Ledigenheim), Vielmehr wird gerade in den Fällen, in denen die Parteien eine Verpflichtung zur Rechtsübertragung nach dem Vertragsinhalt und -zweck als selbstverständlich zugrundelegen, häufig eine ausdrückliche Rechtsübertragung als überflüssige Förmelei angesehen, da die Rechte nach dem Willen der Vertragsparteien von vornherein nicht bei dem Werkschöpfer verbleiben können und sollen, wenn der Vertragszweck erreicht werden soll.
  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58

    Einwilligungsbedürfnis des Künstlers bei Tonbandaufnahmen einer Opernaufführung

    Auszug aus BGH, 22.02.1974 - I ZR 128/72
    Hierzu ist entscheidend auf Inhalt und Wesen des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses sowie die Zweckbestimmung des im Rahmen dieses Dienstverhältnisses geschaffenen Werks abgestellt worden (RGZ 110, 393, 395 - Inneneinrichtung Riviera; 153, 1, 8 - Schallplatten-Rundfunksendungen; BGH GRUR 1952, 257, 258 - Krankenhauskartei; BGHZ 33, 20, 34 - Figaros Hochzeit).
  • RG, 17.04.1929 - I 2/29

    1. Zur Abgrenzung von Kunstwerkschutz und Geschmacksmusterschutz bei Erzeugnissen

    Auszug aus BGH, 22.02.1974 - I ZR 128/72
    Die urheberrechtliche Rechtsprechung ist daher - entsprechend dem Wesen der persönlichen geistigen Schöpfung - auch für den angestellten Urheber vom Urheberschaftsprinzip ausgegangen und hat stets daran festgehalten, daß das Urheberrecht in der Person des Werkschöpfers auch dann erwächst, wenn dieser das Werk als Angestellter geschaffen hat (vgl. RGZ 110, 393, 395 - Inneneinrichtung Riviera; 124, 68, 71 - Besteckmuster; ebenso BGH GRUR 1952, 257, 258 - Krankenhauskartei).
  • RG, 11.06.1932 - I 362/31

    Über Begriff, Voraussetzung und Wirkung der Gesellschafter-Erfindung.

    Auszug aus BGH, 22.02.1974 - I ZR 128/72
    Diesen berechtigten Belangen ist jedoch nicht durch ein (fiktives) originäres Urheberrecht des Dienstherrn (vgl. § 5 KUG für von juristischen Personen des öffentlichen Rechts ohne Verfasserangabe herausgegebene Werke; siehe ferner für Diensterfindungen nach der älteren patentrechtlichen Rechtsprechung RGZ 136, 415, 418; dazu kritisch BGH GRUR 1955, 286, 288, 289 - Schnellkopiergerät), sondern bei der Frage Rechnung getragen worden, ob und in welchem Umfang der angestellte Werkschöpfer zu einer Urheberrechts- bzw. Nutzungsrechtsübertragung auf seinen Dienstherrn verpflichtet ist (RG und BGH a.a.O. sowie die nachfolgende Rspr.; vgl. auch die Auslegungsregel des § 2 GeschmMG nach der der Dienstherr als Rechtsinhaber angesehen wird).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 209/07

    Lärmschutzwand

    Deshalb ist davon auszugehen, dass ein Beamter, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein Werk geschaffen hat, seinem Dienstherrn stillschweigend sämtliche Nutzungsrechte einräumt, die dieser zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt (vgl. BGH, Urt. v. 22.2.1974 - I ZR 128/72 GRUR 1974, 480, 483 - Hummelrechte; KG GRUR 1976, 264, 265; OLG Hamburg GRUR 1977, 556, 558; Schricker/Rojahn, Urheberrecht, 3. Aufl., § 43 UrhG Rdn. 40 und 51; Seewald/Freudling, NJW 1986, 2688, 2691; Zirkel, WRP 2003, 59, 62).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Dagegen kann die Einräumung von über den Vertragszweck hinausgehenden Nutzungsrechten nur angenommen werden, wenn ein dahingehender Parteiwille - und sei es nur aufgrund der Begleitumstände und des schlüssigen Verhaltens der Beteiligten - unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.2.1974 - I ZR 128/72, GRUR 1974, 480, 483 - Hummelrechte; Urt. v. 1.3.1984 - I ZR 217/81, GRUR 1984, 656, 657 - Vorentwurf; Urt. v. 15.3.1984 - I ZR 218/81, GRUR 1984, 528, 529 - Bestellvertrag; Urt. v. 13.12.1984 - I ZR 141/82, GRUR 1985, 378, 379 - Illustrationsvertrag; BGHZ 137, 387, 392 f. - Comic-Übersetzungen I).
  • OLG Karlsruhe, 03.06.2013 - 6 U 72/12

    Zwölffamilienhaus - Urheberrechtsschutz: Schutzfähige Gestaltung der Architektur

    Dies ist indes unschädlich, weil auch dann, wenn eine Nutzungseinräumung in einem Anstellungsvertrag nicht ausdrücklich vorgesehen ist, im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtung regelmäßig von einer stillschweigenden Einräumung von Nutzungsrechten auszugehen ist (RGZ 153, 178 - Rundfunksendung von Schallplatten; BGH GRUR 1952, 257, 258 - Krankenhauskartei; GRUR 1960, 609, 612 - Wägen und Wagen; GRUR 1974, 480, 483 - Hummelrechte).

    Der Umfang der Einräumung von Nutzungsrechten richtet sich nach dem Vertrag; fehlt es an einer Regelung, sind dem Arbeitgeber die Nutzungsrechte insoweit einzuräumen wie dieser sie für seine betrieblichen Zwecke benötigt (BGH GRUR 1974, 480, 482 - Hummelrechte).

  • BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 371/81

    Urheberrechtsfähigkeit von Computerprogrammen - Nutzungsrecht eines Arbeitnehmers

    Richtig ist, daß eine stillschweigende Übertragung des Nutzungsrechts an solchen Werken anzunehmen ist, die ein Arbeitnehmer in Erfüllung seiner Arbeitspflicht schafft (RGZ 153, 1; BGH GRUR 1952, 257, 258; 1960, 609, 612; NJW 1974, 904, 906; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, aaO, S. 402; Möhring/Nicolini, UrhG, § 43 Anm. 3; Möhring, GRUR 1967, 269, 276; Sieber, BB 1983, 977, 982, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Rechtsprechung hat daher den berechtigten Belangen des Arbeitgebers dadurch Rechnung getragen, daß sie den angestellten Werkschöpfer zur Übertragung der Nutzungsrechte auf den Arbeitgeber für verpflichtet hält (statt aller: BGH NJW 1974, 904, 905 mit weiteren Nachweisen).

    Einem angestellten Werkschöpfer, der dies verhindern will, ist nach Treu und Glauben zuzumuten, seinen Vorbehalt ausdrücklich zu erklären (BGH NJW 1974, 904, 906).

  • BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 669/95

    Entschädigung für preisgekrönte Schaufensterdekoration

    Bei dieser Rechtslage ist im allgemeinen von einer - stillschweigenden - Einräumung der Nutzungsrechte auszugehen (BAG Urteil vom 13. September 1983 - 3 AZR 371/81 - BAGE 44, 113, 119 f. = AP Nr. 2 zu § 43 UrhG, zu II 2 a der Gründe; BGH Urteil vom 22. Februar 1974 - I ZR 128/72 - AP Nr. 1 zu § 43 UrhG = NJW 1974, 904, 906).

    Stillschweigend eingeräumt sind die zur zweckgerechten Werkverwertung erforderlichen Nutzungsrechte (BAG Urteil vom 13. September 1983, aaO; BGH Urteil vom 22. Februar 1974, aaO, zu IV 3 der Gründe).

  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 189/95

    "Comic-Übersetzungen"; Auslegung eines Vertrages über die Übersetzung von

    Dagegen kann die Einräumung von über den Vertragszweck hinausgehenden Nutzungsrechten nur angenommen werden, wenn ein dahingehender Parteiwille - und sei es nur aufgrund der Begleitumstände und des schlüssigen Verhaltens der Beteiligten - unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.2.1974 - I ZR 128/72, GRUR 1974, 480, 483 - Hummelrechte; Urt. v. 1.3.1984 - I ZR 217/81, GRUR 1984, 656, 657 - Vorentwurf; Urt. v. 15.3.1984 - I ZR 218/81, GRUR 1984, 528, 529 - Bestellvertrag; Urt. v. 13.12.1984 - I ZR 141/82, GRUR 1985, 378, 379 - Illustrationsvertrag).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 293/20

    Schutzrechte an einem technischen Reglement für Motorsportfahrzeuge Abgrenzung

    Haben die Parteien im Arbeits-, Dienst- oder Tarifvertrag keine urheberrechtlichen Regelungen getroffen, so ist im Rahmen der arbeits- bzw. dienstrechtlichen Verpflichtungen in der Regel von einer stillschweigenden Einräumung auszugehen (BGH GRUR 1974, 480 - Hummelrechte).
  • BGH, 15.03.1984 - I ZR 218/81

    Umfang der Nutzungsrechtseinräumung bei einem Bestellvertrag

    Daraus ergibt sich umgekehrt, daß ein Urheber, der diese Rechte nicht mit übertragen will, einen entsprechenden ausdrücklichen Vorbehalt zu machen hat (vgl. BGH, Urt. vom 22.2.1974 - I ZR 128/72 = GRUR 1974, 480, 483 - Hummelrechte).
  • OLG Köln, 12.08.1998 - 6 U 18/97

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Werbeprospekts für Hammermühlen;

    Arbeitgeber die sich aus dem Wesen und Zweck des Dienstverhältnisses ergebende Nutzungsmöglichkeit zu eröffnen ( vgl. BGH GRUR 1974, 480/482 f -"Hummelrechte"-; KG GRUR 1976, 264/265 -"Gesicherte Spuren"-; Schricker-Rojahn, a.a.O., Rdn. 51 ff zu § 43; Fromm/Nordemann, a.a.O., Rdn. 3 zu § 43 UrhG - jeweils mit weiteren Nachweisen ).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.1991 - 20 U 96/90

    Auskunftsanspruch der Erben über veröffentlichte Werke des Erblassers zur

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  • OLG Karlsruhe, 27.01.1988 - 6 U 101/86

    Herausgabeanspruch bezüglich des wissenschaftlichen Nachlasses an die Erben;

  • BGH, 06.02.1976 - I ZR 110/74

    Vorausetzungen der Zulassung einer Widerklage - Verwertungsrechte an den Werken

  • OLG München, 30.06.1977 - 6 U 3474/76

    Urheberrechtsverletzung wegen der Verwertung von getexteten und/oder komponierten

Redaktioneller Hinweis

  • NI in BT-Drs. VII/3384

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