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   BGH, 25.01.1974 - V ZR 69/72   

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https://dejure.org/1974,1764
BGH, 25.01.1974 - V ZR 69/72 (https://dejure.org/1974,1764)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1974 - V ZR 69/72 (https://dejure.org/1974,1764)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1974 - V ZR 69/72 (https://dejure.org/1974,1764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Eintragung eines Wegerechtes im Grundbuch - Übernahme einer öffentlich-rechtlichen Baulast - Gegenleistung für die Gestattung einer Grenzbebauung - Notwendigkeit einer vormundschaftlichen Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1134
  • MDR 1974, 744
  • DNotZ 1975, 411
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.1962 - II ZR 209/61

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Gesellschaftsvertrag

    Auszug aus BGH, 25.01.1974 - V ZR 69/72
    Bei der Beurteilung der Frage, ob § 1822 BGB im Wege der Analogie auf Geschäfte mit wirtschaftlich ähnlicher Bedeutung und ähnlichen Folgen für das Mündel auszudehnen ist, kann nicht allein auf das Schutzbedürfnis des Mündels abgestellt werden; vielmehr ist auch im Auge zu behalten, daß diese Vorschriften für den Rechtsverkehr eine praktisch klare Handhabung ermöglichen und nicht einer differenzierten, auf den jeweiligen Einzelfall abgestellten Beurteilung Raum geben (BGHZ 17, 160, 163; 38, 26, 28; gegen eine entsprechende Anwendung unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit vgl. auch BGHZ 24, 372, 377).
  • BGH, 30.04.1955 - II ZR 202/53

    Minderjähriger als Kommanditist

    Auszug aus BGH, 25.01.1974 - V ZR 69/72
    Bei der Beurteilung der Frage, ob § 1822 BGB im Wege der Analogie auf Geschäfte mit wirtschaftlich ähnlicher Bedeutung und ähnlichen Folgen für das Mündel auszudehnen ist, kann nicht allein auf das Schutzbedürfnis des Mündels abgestellt werden; vielmehr ist auch im Auge zu behalten, daß diese Vorschriften für den Rechtsverkehr eine praktisch klare Handhabung ermöglichen und nicht einer differenzierten, auf den jeweiligen Einzelfall abgestellten Beurteilung Raum geben (BGHZ 17, 160, 163; 38, 26, 28; gegen eine entsprechende Anwendung unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit vgl. auch BGHZ 24, 372, 377).
  • BGH, 06.06.1957 - IV ZB 53/57

    Grundstückserwerb durch Minderjährigen

    Auszug aus BGH, 25.01.1974 - V ZR 69/72
    Bei der Beurteilung der Frage, ob § 1822 BGB im Wege der Analogie auf Geschäfte mit wirtschaftlich ähnlicher Bedeutung und ähnlichen Folgen für das Mündel auszudehnen ist, kann nicht allein auf das Schutzbedürfnis des Mündels abgestellt werden; vielmehr ist auch im Auge zu behalten, daß diese Vorschriften für den Rechtsverkehr eine praktisch klare Handhabung ermöglichen und nicht einer differenzierten, auf den jeweiligen Einzelfall abgestellten Beurteilung Raum geben (BGHZ 17, 160, 163; 38, 26, 28; gegen eine entsprechende Anwendung unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit vgl. auch BGHZ 24, 372, 377).
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 177/81

    Die sich für den Minderjährigen durch den Erwerb eines Grundstücks ergebende

    Eine auf die Umstände des Einzelfalles bezogene Erweiterung des Kreises der genehmigungsbedürftigen Geschäfte durch analoge Gesetzesanwendung ist mithin ausgeschlossen (vgl. BGHZ 17, 160, 163 [BGH 30.04.1955 - II ZR 202/53]; 24, 372, 376; 38, 26, 28; 52, 316, 319; 60, 385, 389/390; Senatsurteil vom 25. Januar 1974, V ZR 69/72, LM BGB § 1822 Nr. 5 = NJW 1974, 1134, 1135).
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