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   BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74   

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https://dejure.org/1975,49
BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74 (https://dejure.org/1975,49)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.1975 - 2 BvR 99/74 (https://dejure.org/1975,49)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 1975 - 2 BvR 99/74 (https://dejure.org/1975,49)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufgegebener eingeschriebener Brief - Laufzeit nicht länger als zwei Tage - Laufzeit der Postsendung - Verspätete Rechtsmitteleinlegung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Klageeinrechung um 23:59 Uhr - Klagefrist (§ 74 Abs. 1 S. 1 VwVfG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 40, 42
  • NJW 1975, 1405
  • MDR 1975, 818
  • AnwBl 1975, 359
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 784/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74
    An ihm ist zu messen, welche Vorkehrungen gegen drohende Fristversäumung vom Bürger verlangt werden können (BVerfGE 25, 158 (166); 26, 315 (319); 34, 154 (156); 35, 296 (298); 37, 100 (102)).

    Der Grundsatz begrenzt die Anforderungen, die nach Versäumung an Vortrag und Glaubhaftmachung der Versäumungsgründe gestellt werden dürfen (BVerfGE 26, 315 (320); 37, 93 (97f); 37, 100 (103); 38, 35 (39)).

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74
    An ihm ist zu messen, welche Vorkehrungen gegen drohende Fristversäumung vom Bürger verlangt werden können (BVerfGE 25, 158 (166); 26, 315 (319); 34, 154 (156); 35, 296 (298); 37, 100 (102)).

    Der Grundsatz begrenzt die Anforderungen, die nach Versäumung an Vortrag und Glaubhaftmachung der Versäumungsgründe gestellt werden dürfen (BVerfGE 26, 315 (320); 37, 93 (97f); 37, 100 (103); 38, 35 (39)).

  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 444/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74
    Der Grundsatz begrenzt die Anforderungen, die nach Versäumung an Vortrag und Glaubhaftmachung der Versäumungsgründe gestellt werden dürfen (BVerfGE 26, 315 (320); 37, 93 (97f); 37, 100 (103); 38, 35 (39)).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74
    An ihm ist zu messen, welche Vorkehrungen gegen drohende Fristversäumung vom Bürger verlangt werden können (BVerfGE 25, 158 (166); 26, 315 (319); 34, 154 (156); 35, 296 (298); 37, 100 (102)).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 118/71

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Ummfang der Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74
    Der Bürger darf die ihm vom Gesetz eingeräumte Einspruchsfrist bis zu ihrer Grenze ausnutzen*L (Dünnebier in Löwe-Rosenberg, StPO , 22. Auflage, Anm II 3 zu § 44 ; Müller-Sax, StPO , 6. Auflage, Anm 3b zu § 44).*Z Die konkrete Berechnung der Frist und damit auch ihrer Grenze bleibt seiner eigenen Verantwortlichkeit überlassen (BVerfGE 31, 388 (390)).
  • BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74
    An ihm ist zu messen, welche Vorkehrungen gegen drohende Fristversäumung vom Bürger verlangt werden können (BVerfGE 25, 158 (166); 26, 315 (319); 34, 154 (156); 35, 296 (298); 37, 100 (102)).
  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvR 675/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74
    An ihm ist zu messen, welche Vorkehrungen gegen drohende Fristversäumung vom Bürger verlangt werden können (BVerfGE 25, 158 (166); 26, 315 (319); 34, 154 (156); 35, 296 (298); 37, 100 (102)).
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74
    Der Grundsatz begrenzt die Anforderungen, die nach Versäumung an Vortrag und Glaubhaftmachung der Versäumungsgründe gestellt werden dürfen (BVerfGE 26, 315 (320); 37, 93 (97f); 37, 100 (103); 38, 35 (39)).
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Hiervon hat sich das Gericht leiten lassen, wenn es in einer Vielzahl von Entscheidungen ausgeführt hat, daß bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften der Strafprozeßordnung der Zugang zum Gericht nicht unzumutbar erschwert werden dürfe (vgl. zuletzt die Beschlüsse vom 3. Juni 1975 - 2 BvR 99/74 und 2 BvR 457/74 - und vom 10. Juni 1975 - 2 BvR 1018/74 und 2 BvR 1074/74 -, jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Entsprechendes gilt für die Anforderungen, die nach Fristversäumung an den Vortrag und die Glaubhaftmachung der Versäumungsgründe gestellt werden dürfen (vgl. BVerfGE 26, 315, 319, 320; 37, 100, 103; 40, 42, 44; 40, 88, 91; BVerfG, NJW 1997, 1770, 1771).
  • BGH, 25.06.2008 - II ZB 39/07

    Spruchverfahren - Allein die Stellung als Aktionär ist fristgerecht darzulegen

    Der Zugang zu den Gerichten darf nicht in unzumutbarer Weise erschwert werden, insbesondere dürfen vom Gesetz eingeräumte Fristen bis zu ihrer Grenze ausgenutzt werden (BVerfGE 40, 42, 44; 41, 323, 328; 69, 381, 385), und es muss für den Rechtsuchenden klar erkennbar sein, was er zu tun hat, um einen Rechtsverlust zu vermeiden (BVerfG NJW 2005, 3345).
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