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   OLG Celle, 01.09.1975 - 2 Ss 207/75   

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OLG Celle, 01.09.1975 - 2 Ss 207/75 (https://dejure.org/1975,2407)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.09.1975 - 2 Ss 207/75 (https://dejure.org/1975,2407)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. September 1975 - 2 Ss 207/75 (https://dejure.org/1975,2407)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 2218
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04

    Betrug (tatbestandliche Vermögensverfügung bei einem durch Täuschung erreichten

    An dem Unmittelbarkeitserfordernis der Vermögensverfügung fehlt es, wenn der Getäuschte dem Täter lediglich die tatsächliche Möglichkeit gibt, den Vermögensschaden durch weitere selbständige deliktische Schritte herbeizuführen (vgl. die Beispielsfälle OLG Celle NJW 1975, 2218; OLG Düsseldorf NJW 1974, 1833; OLG Hamm wistra 1982, 152, 153; OLG Saarbrücken NJW 1968, 262).
  • OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 Ss 400/98

    Sparbriefe für die Frau des Betreuers - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung;

    Der Angekl. hat sich vielmehr erst nach Unterschriftsleistung die aufgrund der Ausgestaltung des Formulars bestehende Eignung der Urkunde als Mittel zur späteren Erlangung des angelegten Festgeldes zunutze gemacht und durch die Verfälschung und anschließende Verwendung der Urkunde zum Angriff auf das Vermögen von L angesetzt (OLG Celle, NJW 1975, 2218 [2219]; OLG Düsseldorf, NJW 1974, 1833 [1834] mit Anm. Oexmann, NJW 1974, 2296 f.; Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 263 Rdnr. 24).
  • OLG Dresden, 12.05.1997 - 1 Ss 14/97
    Für die Annahme des Tatbestands des Betrugs nach § 263 StGB reicht es nicht aus, wenn der Getäuschte dem Täter lediglich die tatsächliche Möglichkeit gibt, den Schaden erst durch eine weitere zusätzliche, alleine vom Täter vorgenommene Handlung herbeizuführen (vgl. OLG Celle NJW 1975, 2218; OLG Düsseldorf NJW 1974, 1833).
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