Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.08.1975

Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.03.1975 - 9 U 168/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,808
OLG Celle, 03.03.1975 - 9 U 168/74 (https://dejure.org/1975,808)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.03.1975 - 9 U 168/74 (https://dejure.org/1975,808)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. März 1975 - 9 U 168/74 (https://dejure.org/1975,808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 254 BGB; § 833 S. 2 BGB
    Ausbruch von Tieren (Rinder) von einer Weide; Anscheinsbeweis für eine mangelhafte Sicherung durch den Tierhalter; Verwirklichung einer typischen Tiergefahr; Anschnallverpflichtung und Mitverschulden bei Verkehrsunfall; Verpflichtung zur Anlegung der Gurte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausbruch von Tieren (Rinder) von einer Weide; Anscheinsbeweis für eine mangelhafte Sicherung durch den Tierhalter; Verwirklichung einer typischen Tiergefahr; Anschnallverpflichtung und Mitverschulden bei Verkehrsunfall; Verpflichtung zur Anlegung der Gurte

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 833; BGB § 254

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1891
  • NJW 1975, 2249 (Ls.)
  • VersR 1975, 665
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.03.1970 - VI ZR 98/68

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden, sich infolge

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.1975 - 9 U 168/74
    Da mit dem Sicherheitsgurt somit zumindest vereinzelt auch ein zusätzliches Risiko verbunden sein kann, hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 1970 (NJW 70, 944 = MDR 70, 499) ausgesprochen, es könne jedenfalls nach den bisher gesammelten Erfahrungen dem Kraftfahrzeuginsassen nicht als Mitverschulden angerechnet werden, wenn er sich nicht angeschnallt habe.

    Dieses Urteil hat im Schrifttum Kritik (vgl. Händel NJW 70, 944; Knippel VersR 70, 710; 71, 305; NJW 73, 1484; v. Brunn DAR 74, 141), aber auch Zustimmung (vgl. Weyer NJW 70, 1780) erfahren.

  • OLG Hamm, 27.09.2005 - 9 W 45/05

    Tierhalter, Haftung, Schaden, Entlastungsbeweis

    Ob in Fällen der Schadensverursachung durch ein entwichenes Weidetier der Vortrag, auf welche konkrete Weise das Tier die Sicherungsmaßnahmen überwunden hat, zum Entlastungsbeweis gehört, ist umstritten; vgl. Palandt/Sprau, BGB 64. Aufl. , Rz. 22 zu § 833; dagegen LG Köln in NJW-RR 2001, 1606 einer Anmerkung von Wussow zu LG Frankfurt in VersR 1970, 382f folgend und Staudinger/Belling/Eberl-Borges, BGB 2001, Rz. 146 zu § 833. Es entspricht aber der zumindest bis zu den vorstehend zitierten Gegenstimmen einhelligen Auffassung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur, dass das Unterbleiben der Aufklärung irgendeines für die Entlastung des Tierhalters maßgeblichen Umstandes, namentlich wie ein Tier aus einer umzäunten Weide herausgekommen ist, zu dessen Lasten geht; vgl. nur Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl. Rz. 10 zu § 833 BGB, BGH VersR 1956, 127, VersR 1965, 719f, OLG Celle VersR 1975, 665, OLG Frankfurt VersR 1982, 908, LG Frankfurt VersR 1982, 382.
  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts

    Dagegen stellen auf das Vorhandensein von Sicherheitsgurten ab: OLG Köln, VersR 1977, 1133; AG Hamburg, VersR 1978, 164; AG Balingen VersR 1978, 454; ferner Cramer, StVO, 2. Aufl., § 21 a Rz. 23, 29; wohl auch Wussow, Unfallhaftpflichtrecht 12. Aufl., Rz. 1273 b. Einige Gerichte haben demgegenüber daran festgehalten, daß der Mitverschuldenseinwand nicht erhoben werden könne (OLG Stuttgart, VersR 1978, 188 - gegen dieses Urteil wieder Knippel VersR 1978, 1028 - OLG Celle VersR 1975, 665; aus dem Schrifttum insbesondere Jagusch NJW 1976, 135, 137 und NJW 1977, 940; ders. in Straßenverkehrsrecht 24. Aufl. § 21 a StVO Rz. 5, 5a).
  • OLG Hamm, 14.12.1976 - 9 U 216/76

    Ersatz von Krankenversicherungsleistungen anlässlich eines Sturzes vom Balkon der

    Wenn Schickedanz gar meint (NJW 1975, 1891), aus Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes unter dem Gesichtspunkt der Eheschließungsfreiheit auch die "vorehelichen Aktivitäten des Suchens und gemeinsamen Versuchens" als verfassungsrechtlich geschützt anzusehen, so ist das schlechthin abwegig und pervertiert den grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie.
  • OLG Celle, 09.01.1978 - 5 U 19/77
    Zum anderen gab es für die Zeit vor Einführung des § 21 a StVO auch gegenteilige Entscheidungen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 3. März 1975 - 9 U 168/74 -, VersR 1975, 665 = NJW 1975, 1891 ; Urteil vom 25. Juni 1976 - 5 U 174/75), so daß insoweit nicht von einer einhelligen Rechtsprechung gesprochen werden konnte.
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Rechtsprechung
   BGH, 05.08.1975 - 1 StR 356/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1244
BGH, 05.08.1975 - 1 StR 356/75 (https://dejure.org/1975,1244)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1975 - 1 StR 356/75 (https://dejure.org/1975,1244)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1975 - 1 StR 356/75 (https://dejure.org/1975,1244)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verschreibung von Betäubungsmitteln ohne ärztliche Begründung, fortgesetzter unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln und unerlaubter Besitze von Betäubungsmitteln - Zulässigkeit der rechtliche Qualifizierung des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln als mitbestrafte ...

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6a; StGB § 70

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 2249
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 07.12.1939 - 5 D 41/39

    Nach dem § 10 Abs. 1 Nr. 1 OpG. ist auch zu bestrafen, wer Stoffe oder

    Auszug aus BGH, 05.08.1975 - 1 StR 356/75
    Das ergibt sich aus § 6 der Verordnung über das Verschreiben Betäubungsmittel enthaltender Arzneien - VVO - (vgl. RGSt 62, 281, 284; 73, 392; BGHSt 7, 248; 9, 370, 373) - ab 1. April 1974: § 4 BtMVV.
  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Auszug aus BGH, 05.08.1975 - 1 StR 356/75
    Das ergibt sich aus § 6 der Verordnung über das Verschreiben Betäubungsmittel enthaltender Arzneien - VVO - (vgl. RGSt 62, 281, 284; 73, 392; BGHSt 7, 248; 9, 370, 373) - ab 1. April 1974: § 4 BtMVV.
  • BGH, 14.02.1955 - 3 StR 479/54
    Auszug aus BGH, 05.08.1975 - 1 StR 356/75
    Das ergibt sich aus § 6 der Verordnung über das Verschreiben Betäubungsmittel enthaltender Arzneien - VVO - (vgl. RGSt 62, 281, 284; 73, 392; BGHSt 7, 248; 9, 370, 373) - ab 1. April 1974: § 4 BtMVV.
  • RG, 11.10.1928 - II 582/27

    Dürfen Apotheker opiumhaltige Heilmittel auf Bestellscheine einer

    Auszug aus BGH, 05.08.1975 - 1 StR 356/75
    Das ergibt sich aus § 6 der Verordnung über das Verschreiben Betäubungsmittel enthaltender Arzneien - VVO - (vgl. RGSt 62, 281, 284; 73, 392; BGHSt 7, 248; 9, 370, 373) - ab 1. April 1974: § 4 BtMVV.
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12

    Berufsverbot (Voraussetzungen: insbesondere bei erstmaliger Straffälligkeit);

    Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft ist wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 356/75, NJW 1975, 2249) auf die Nichtverhängung des Berufsverbots beschränkt.

    Voraussetzung ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 356/75, NJW 1975, 2249 f.) - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGH, Beschluss vom 2. August 1978 - StB 171/78, BGHSt 28, 84, 85 f.; Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67).

  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Voraussetzung ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 356/75, NJW 1975, 2249 f.) - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGH, Beschluss vom 2. August 1978 - StB 171/78, BGHSt 28, 84, 85 f.; Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67; BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12 -, Rn. 6, juris).
  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 9/18 B

    Vertragsärztliche Honorarberichtigung nach einem Berufsverbot

    Die Kompetenz der Strafgerichte zur Anordnung eines Berufsverbots besteht nach allgemeiner Meinung grundsätzlich unabhängig von berufs- oder ehrengerichtlichen Eingriffsmöglichkeiten (zu diesem Grundsatz der Unabhängigkeit vgl BGH Urteil vom 30.10.1990 - 1 StR 544/90 - NJW 1991, 1069; BGH Urteil vom 5.8.1975 - 1 StR 356/75 - NJW 1975, 2249; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 7.12.1999 - 2 Ss 259/99 - NStZ-RR 2001, 16; zum Berufsverbot nach § 70 StGB vgl Hanack in Laufhütte ua, Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl 2008, § 70 RdNr 86; Fischer, StGB, 65. Aufl 2018, § 70 RdNr 17).
  • BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81

    Revision wegen Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung - Anforderungen

    Die - zulässig beschränkte (BGH NJW 1975, 2249) - Revision der Staatsanwaltschaft, die vom Generalbundesanwalt vertreten wird, wendet sich mit der Sachbeschwerde ausschließlich dagegen, daß die Strafkammer von der Verhängung eines Berufsverbots gegen den Angeklagten abgesehen hat.

    Voraussetzung ist, daß eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte (BGH NJW 1975, 2249) - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, daß die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit, künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGHSt 28, 84, 85 [BGH 02.08.1978 - StB 171/78]/86; Dreher/Tröndle StGB 40. Aufl., § 70 StGB Rdn. 7; Stree in Schönke/Schröder StGB 20. Aufl., § 70 Rdn. 12).

  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 10/18 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 6 KA 9/18 B v. 24.10.2018

    Die Kompetenz der Strafgerichte zur Anordnung eines Berufsverbots besteht nach allgemeiner Meinung grundsätzlich unabhängig von berufs- oder ehrengerichtlichen Eingriffsmöglichkeiten (zu diesem Grundsatz der Unabhängigkeit vgl BGH Urteil vom 30.10.1990 - 1 StR 544/90 - NJW 1991, 1069 ; BGH Urteil vom 5.8.1975 - 1 StR 356/75 - NJW 1975, 2249 ; OLG Frankfurt a.M. Urteil vom 7.12.1999 - 2 Ss 259/99 - NStZ-RR 2001, 16 ; zum Berufsverbot nach § 70 StGB vgl Hanack in Laufhütte ua, Leipziger Kommentar zum StGB , 12. Aufl 2008, § 70 RdNr 86; Fischer, StGB , 65. Aufl 2018, § 70 RdNr 17).
  • LG Dortmund, 19.11.2018 - 31 KLs 78/15
    Das Erfordernis der Verhängung ist dabei unabhängig von den verwaltungs- / berufsrechtlichen Konsequenzen, wie dem Ruhen oder dem Entzug der Approbation, zu beurteilen (vgl. BGH NJW 1975, 2249).
  • LG München I, 30.11.2021 - 29 KLs 231 Js 203332/18

    Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Nichtauskehrung vereinnahmter

    Voraussetzung ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte (BGH, U. v. 05.08.1975, 1 StR 356/75 = NJW 1975, 2249 f.) - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGH, U. v. 25.04.2013, 4 StR 296/12, Rn. 6, m.w.N.).
  • BayObLG, 20.12.2019 - 205 StRR 1148/19

    Berufungsbeschränkung als Verständigungsgegenstand und Konsequenz eines

    Gleiches gilt für die Entscheidung über die Anordnung eines Berufsverbots: Auch diese ist regelmäßig sogar isoliert angreifbar (BGH NJW 1975, 2249; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. Rn. 30), so dass gegenüber einer gemeinsamen Anfechtung von Straf- und Maßregelausspruch bei bereits bindend gewordenen Schuldspruch keine Bedenken bestehen.
  • VG Würzburg, 11.09.2023 - W 7 S 23.1028

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Widerruf der Approbation als Arzt

    Das Berufsverbot gemäß § 70 StGB ist grundsätzlich unabhängig von der Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde zu beurteilen (vgl. BGH, U.v. 5.8.1975 - 1 StR 356/75 - NJW 1975, 2249).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 118/80

    Voraussetzungen des Berufsverbots eines Arztes bei sexuellem Missbrauch seiner

    Die Strafkammer hat schließlich auch nicht verkannt, daß es für die Beurteilung der Gefahr künftiger Straftaten auf den Zeitpunkt ihrer Entscheidung ankommt (BGH NJW 1975, 2249).
  • BGH, 07.03.1979 - 3 StR 466/78

    Unzulässigkeit der Ermittlung von Schöffen durch Auslosung bei Nichtvorliegen

  • BGH, 08.07.1986 - 1 StR 333/86

    Antrag auf Anordnung eines Berufsverbots

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