Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 30.12.1974 - 3 Ss (B) 117/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1975, 793
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04
Anspruch auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der …
Für den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) ist bei der gesetzlichen Ausschlussfrist des § 801 BGB nur ausnahmsweise in engen Grenzen Raum, wenn das Erlöschen des Anspruchs mit Treu und Glauben schlechthin nicht vereinbar ist und der Aussteller durch den Fortbestand des Anspruchs nicht unbillig belastet wird (…RGRK/Steffen, 12. Aufl. § 801 BGB Rdn. 8;… Palandt/Sprau, BGB 64. Aufl. § 801 Rdn. 4; differenzierend nach dem Zweck der Ausschlussfrist: BGH, Urteil vom 5. Juni 1975 - II ZR 131/73, NJW 1975, 793, 794). - BayObLG, 10.03.2021 - 201 ObOWi 1631/20
Ausschluss selbständiger Einziehung nach Schuldspruch in Bußgeldsachen unter …
Abschöpfender und ahndender Teil der Geldbuße gemäß § 17 Abs. 3 und Abs. 4 OWiG stehen zwar nicht isoliert nebeneinander, sondern greifen ineinander mit der Folge, dass weitere ebenso wichtige Zumessungsgründe nach § 17 Abs. 3 OWiG durch die Bemessungsregel des § 17 Abs. 4 OWiG nicht zurückgedrängt werden (BayObLGSt 1995, 76; OLG Karlsruhe NJW 1975, 793). - BayObLG, 12.02.2021 - 201 ObOWi 1631/20
Güterverkehr; Güterkraftverkehr; Gewerbe; gewerblich; Beförderung; Erlaubnis; …
Abschöpfender und ahndender Teil der Geldbuße gemäß § 17 Abs. 3 und Abs. 4 OWiG stehen zwar nicht isoliert nebeneinander, sondern greifen ineinander mit der Folge, dass weitere ebenso wichtige Zumessungsgründe nach § 17 Abs. 3 OWiG durch die Bemessungsregel des § 17 Abs. 4 OWiG nicht zurückgedrängt werden (BayObLGSt 1995, 76 ; OLG Karlsruhe NJW 1975, 793 ).