Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.12.1974 - 3 Ss (B) 117/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,2950
OLG Karlsruhe, 30.12.1974 - 3 Ss (B) 117/74 (https://dejure.org/1974,2950)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.12.1974 - 3 Ss (B) 117/74 (https://dejure.org/1974,2950)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Dezember 1974 - 3 Ss (B) 117/74 (https://dejure.org/1974,2950)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,2950) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 793
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04

    Anspruch auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der

    Für den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) ist bei der gesetzlichen Ausschlussfrist des § 801 BGB nur ausnahmsweise in engen Grenzen Raum, wenn das Erlöschen des Anspruchs mit Treu und Glauben schlechthin nicht vereinbar ist und der Aussteller durch den Fortbestand des Anspruchs nicht unbillig belastet wird (RGRK/Steffen, 12. Aufl. § 801 BGB Rdn. 8; Palandt/Sprau, BGB 64. Aufl. § 801 Rdn. 4; differenzierend nach dem Zweck der Ausschlussfrist: BGH, Urteil vom 5. Juni 1975 - II ZR 131/73, NJW 1975, 793, 794).
  • BayObLG, 10.03.2021 - 201 ObOWi 1631/20

    Ausschluss selbständiger Einziehung nach Schuldspruch in Bußgeldsachen unter

    Abschöpfender und ahndender Teil der Geldbuße gemäß § 17 Abs. 3 und Abs. 4 OWiG stehen zwar nicht isoliert nebeneinander, sondern greifen ineinander mit der Folge, dass weitere ebenso wichtige Zumessungsgründe nach § 17 Abs. 3 OWiG durch die Bemessungsregel des § 17 Abs. 4 OWiG nicht zurückgedrängt werden (BayObLGSt 1995, 76; OLG Karlsruhe NJW 1975, 793).
  • BayObLG, 12.02.2021 - 201 ObOWi 1631/20

    Güterverkehr; Güterkraftverkehr; Gewerbe; gewerblich; Beförderung; Erlaubnis;

    Abschöpfender und ahndender Teil der Geldbuße gemäß § 17 Abs. 3 und Abs. 4 OWiG stehen zwar nicht isoliert nebeneinander, sondern greifen ineinander mit der Folge, dass weitere ebenso wichtige Zumessungsgründe nach § 17 Abs. 3 OWiG durch die Bemessungsregel des § 17 Abs. 4 OWiG nicht zurückgedrängt werden (BayObLGSt 1995, 76 ; OLG Karlsruhe NJW 1975, 793 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht