Weitere Entscheidung unten: VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.1975

Rechtsprechung
   BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,33
BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74 (https://dejure.org/1976,33)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1976 - VI ZR 246/74 (https://dejure.org/1976,33)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1976 - VI ZR 246/74 (https://dejure.org/1976,33)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Bittenbinder / Der Fall Bittenbinder / Panorama

    Art. 5 Abs. 1 GG

  • fitug.de

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unrichtige Darstellung in einer Fernsehsendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Persönlichkeitsrecht - Gegendarstellung - Presserechtlicher Gegendarstellungsanspruch - Aufwendungsersatz - Anzeigenaktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine unrichtige Pressedarstellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 66, 182
  • NJW 1976, 1198
  • MDR 1976, 749
  • GRUR 1976, 651
  • DVBl 1976, 579
  • DB 1976, 1099
  • afp 1976, 74
  • afp 1976, 75
  • JR 1976, 378
 
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Wird zitiert von ... (135)Neu Zitiert selbst (40)

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Die Revision wendet sich Im Grundsatz nicht gegen den rechtlichen Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, dass der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten zu ersetzen hat,, sondern nur solche Kosten, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (Senatsurteil BGHZ 66, 182, 192 m. w. N.; ebenso BGHZ 30, 154, 158 und BGH, Urteil vom 30. April 1986 - VIII ZR 112/85 - NJW 1986, 2243, 2245 m. w. N.).
  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts können die Grundsätze, die der erkennende Senat für Fernsehsendungen aufgestellt hat, die - wie etwa Live-Diskussionen - einen "Markt der Meinungen" eröffnen (Senatsurteil BGHZ 66, 182, 188, "Panorama"), auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.

    Ebenso wie der Verleger die Quelle einer von einem Presseerzeugnis ausgehenden Störung beherrscht und deshalb grundsätzlich neben dem Autor eines beanstandeten Artikels verantwortlich ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 3, 270, 275 ff. und 14, 163, 174; Löffler/Steffen, Presserecht, 5. Aufl., LPG § 6, Rn. 276 f.), kann beim Fernsehen das Sendeunternehmen als "Herr der Sendung" zur Unterlassung verpflichtet sein (Senatsurteil BGHZ 66, 182, 188).

  • BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77

    Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der

    Jedenfalls ist eine höhere Belastung der Bekl. nicht mit dem allgemeinen Grundsatz des Schadensrechts vereinbar, daß der Geschädigte Aufwendungen zur Verhinderung des Schadens nur insoweit ersetzt verlangen kann, als sie ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in seiner Lage zur Verfolgung dieses Ziels für zweckmäßig und vertretbar halten durfte (vgl. BGHZ 66, 182,192 m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.1975 - VerfGH 39/74   

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https://dejure.org/1975,41
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.1975 - VerfGH 39/74 (https://dejure.org/1975,41)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.12.1975 - VerfGH 39/74 (https://dejure.org/1975,41)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Dezember 1975 - VerfGH 39/74 (https://dejure.org/1975,41)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1198 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (92)

  • VerfG Brandenburg, 26.08.2004 - VfGBbg 230/03

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Beschwerdebefugnis; Anhörung;

    Unter mehreren offensichtlich gleich gut geeigneten Lösungen muß der Gesetzgeber allerdings diejenige auswählen, die für die betroffene Gemeinde weniger belastend ist und in ihre Rechtssphäre weniger intensiv eingreift (VerfGH NW, Urteil vom 6. Dezember 1975 - VerfGH 39/74 -, UA S. 31 f.; StGH BW, Urteil vom 14. Februar 1975 - GR 11/74 -, NJW 1975, 1205, 1212).

    Nur wenn die Richtigkeit einer die Entscheidung tragenden Tatsache bestritten und es möglich ist, daß die Neugliederung anders ausgefallen wäre, besteht deshalb eine Nachprüfungspflicht für das Verfassungsgericht (vgl. SächsVerfGH, LVerfGE 10, 375, 398 [mit-]entscheidend; VerfGH NW, Urteil vom 6. Dezember 1975 - VerfGH 39/74 -, UA S. 25; StGH BW, NJW 1975, 1205, 1213).

  • VerfG Brandenburg, 16.09.2004 - VfGBbg 118/03

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Anhörung; Verhältnismäßigkeit

    Unter mehreren offensichtlich gleich gut geeigneten Lösungen muß der Gesetzgeber allerdings diejenige auswählen, die für die betroffene Gemeinde weniger belastend ist und in ihre Rechtssphäre weniger intensiv eingreift (VerfGH NW, Urteil vom 6. Dezember 1975 - VerfGH 39/74 -, UA S. 31 f.; StGH BW, Urteil vom 14. Februar 1975 - GR 11/74 -, NJW 1975, 1205, 1212).

    Nur wenn die Richtigkeit einer die Entscheidung tragenden Tatsache bestritten und es möglich ist, daß die Neugliederung anders ausgefallen wäre, besteht deshalb eine Nachprüfungspflicht für das Verfassungsgericht (vgl. SächsVerfGH, LVerfGE 10, 375, 398 [mit-]entscheidend; VerfGH NW, Urteil vom 6. Dezember 1975 - VerfGH 39/74 -, UA S. 25; StGH BW, NJW 1975, 1205, 1213).

  • VerfG Brandenburg, 16.09.2004 - VfGBbg 102/03

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Anhörung; Verhältnismäßigkeit

    Unter mehreren offensichtlich gleich gut geeigneten Lösungen muß der Gesetzgeber allerdings diejenige auswählen, die für die betroffene Gemeinde weniger belastend ist und in ihre Rechtssphäre weniger intensiv eingreift (VerfGH NW, Urteil vom 6. Dezember 1975 - VerfGH 39/74 -, UA S. 31 f.; StGH BW, Urteil vom 14. Februar 1975 - GR 11/74 -, NJW 1975, 1205, 1212).

    Nur wenn die Richtigkeit einer die Entscheidung tragenden Tatsache bestritten und es möglich ist, daß die Neugliederung anders ausgefallen wäre, besteht deshalb eine Nachprüfungspflicht für das Verfassungsgericht (vgl. SächsVerfGH, LVerfGE 10, 375, 398 [mit-]entscheidend; VerfGH NW, Urteil vom 6. Dezember 1975 - VerfGH 39/74 -, UA S. 25; StGH BW, NJW 1975, 1205, 1213).

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