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   OLG Hamm, 05.08.1975 - 2 Ss OWi 176/75   

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OLG Hamm, 05.08.1975 - 2 Ss OWi 176/75 (https://dejure.org/1975,1778)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.08.1975 - 2 Ss OWi 176/75 (https://dejure.org/1975,1778)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. August 1975 - 2 Ss OWi 176/75 (https://dejure.org/1975,1778)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 122
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 RBs 336/09

    Verkehrsschild, Sichtbarkeitsgrundsatz

    Angesichts dessen kann es dahingestellt bleiben, ob ein Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit selbst bei Fehlen eines schriftlichen Hinweises im Gerichtsgebäude hier nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil die Inaugenscheinnahme auf einer öffentlichen Straße stattfand, die jedermann zugänglich war (vgl. OLG Hamm NJW 1976, 122).
  • BFH, 15.03.1977 - VII R 122/73

    Unterbrechung einer mündlichen Verhandlung - Beweiserhebung - Zweifel über

    Ein solcher Hinweis hätte auch nicht den Anforderungen genügt, welche die Rechtsprechung in den Fällen, in denen eine Sitzung außerhalb der üblicherweise genutzten Verhandlungsräume stattfinde, stelle (vgl. Entscheidungen des OLG Hamm vom 3. April 1974 4 Ss 17/74, NJW 1974, 1780, und vom 5. August 1975 2 Ss OWi 176/75, NJW 1976, 122).

    Dagegen erfordert der Grundsatz der Öffentlichkeit nicht, daß jedermann weiß, wann und wo eine mündliche Verhandlung stattfindet (vgl. Löwe/Rosenberg, Strafprozeßordnung und Gerichtsverfassungsgesetz, 22. Aufl., § 169 GVG Anm. 3, sowie das zitierte Urteil des OLG Hamm 2 Ss OWi 176/75).

    Eine an jedermann gerichtete Kundmachung, wann und wo eine Gerichtsverhandlung stattfindet, mag je nach Art und Gegenstand der Verhandlung in dieser oder jener Form zweckmäßig sein, wird aber durch die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung nicht gefordert und ist auch bisher in der Rechtsprechung nicht als geboten erachtet worden (vgl. die zitierten Entscheidungen des BVerwG IV CB 13.72 und das OLG Hamm 2 Ss OWi 176/75).

  • BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Absoluter Revisionsgrund der vorschriftswidrigen

    Es reicht vielmehr aus, daß jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeit davon Kenntnis zu verschaffen, und daß der Zutritt im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist (BGHSt 21, 72, 73; BGH, Urt. vom 10. Juni 1975 - 1 StR 184/75 - BayObLG GA 1970, 242; OLG Hamm NJW 1976 S. 122 Nr. 23; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. GVG § 169 Anm. 3).
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