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   BGH, 01.10.1975 - 2 ARs 289/75   

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https://dejure.org/1975,840
BGH, 01.10.1975 - 2 ARs 289/75 (https://dejure.org/1975,840)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1975 - 2 ARs 289/75 (https://dejure.org/1975,840)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1975 - 2 ARs 289/75 (https://dejure.org/1975,840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung - Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Strafgerichts - Begriff der "nachträglichen Entscheidungen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 204
  • NJW 1976, 154
  • MDR 1976, 155
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20

    Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des

    Hierfür ist entscheidend, ob der Gewahrsam durch Schutzmechanismen gesichert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, aaO; OLG Hamm MDR 1976, 155).

    Nicht erforderlich für das unmittelbare Ansetzen zur geplanten Wegnahme ist, dass der angegriffene Schutzmechanismus auch erfolgreich überwunden wird (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1952 - 5 StR 12/52, BGHSt 2, 380; Beschlüsse vom 18. November 1985 - 3 StR 291/85, BGHSt 33, 370, und vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, BGHSt 63, 253, 254; OLG Hamm, MDR 1976, 155).

  • BGH, 20.09.2016 - 2 StR 43/16

    (Wohnungs-)Einbruchsdiebstahl (Versuchsbeginn erst mit unmittelbarem Ansetzen zur

    Zum einen sollte nach der Vorstellung der Angeklagten nicht im Garten, sondern in dem durch weitere Sicherungen geschützten Haus auf dem Grundstück nach Stehlenswertem gesucht werden (vgl. OLG Hamm MDR 1976, 155).
  • BGH, 21.06.2001 - 4 StR 94/01

    Wohnungseinbruchsdiebstahl (Wegnahme aus angrenzendem Geschäftsraum); Einbrechen;

    Seither genügte es, daß das Einbrechen usw. das Mittel zur Ausführung und Vollendung des dadurch geförderten, erleichterten oder ermöglichten Diebstahls war; daß "aus" einer der genannten Räumlichkeiten gestohlen wurde, war dagegen nicht mehr erforderlich (OLG Hamm MDR 1976, 155, 156; Dreher StGB 35. Aufl. § 243 Anm. 2 C; Lackner StGB 9. Aufl. § 243 Anm. 4 a; Blei Strafrecht II Besonderer Teil 12. Aufl. S. 190; Ruß in LK 11. Aufl. § 243 Rdn. 6).
  • BGH, 25.05.2005 - 2 ARs 121/05

    Zuständigkeitsbestimmung (Vollstreckungsleitung; Bewährungsüberwachung)

    Als für die Bewährungsüberwachung gemäß § 88 Abs. 6 Satz 2 StPO (richtig: JGG) originär zuständiger Richter obliegt es ihm, die Bewährungsaufsicht so zweckmäßig und wirkungsvoll wie möglich zu gestalten (vgl. BGH, Beschluss vom 01.10.1975 - 2 ARs 289/75, NJW 1976, 154).
  • BGH, 15.08.2001 - 2 ARs 169/01

    Übertragung der Bewährungsüberwachung

    Zu einer Rücknahme der Übertragung oder zu einer Übertragung auf ein anderes Gericht ist allein das übertragende Gericht des ersten Rechtszugs befugt (vgl. BGHSt 26, 204; BGH NStZ 1992, 399; 1993, 200; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. Rdn. 23 zu § 462 a).
  • BGH, 03.11.2004 - 2 ARs 356/04

    Bewährungsüberwachung (Zuständigkeitsbestimmung; Gericht des ersten Rechtszugs;

    Als Gericht des ersten Rechtszuges obliegt es ihm, die Bewährungsaufsicht so zweckmäßig und wirkungsvoll wie möglich zu gestalten (BGH, Beschluss vom 01.10.1975 - 2 ARs 289/75, NJW 1976, 154).
  • BGH, 04.01.1999 - 2 ARs 516/98

    Zuständigkeitskonzentration; Gefahr einer Entscheidungszersplitterung und

    Zu dieser Rückübertragung war das Amtsgericht Augsburg an sich nicht berechtigt (vgl. KKStPO - Fischer § 462 a Rdn. 29); sie ist gleichwohl wirksam, weil das Amtsgericht Hamburg als das erkennende Gericht befugt war, die Bewährungsaufsicht jederzeit wieder an sich zu ziehen (vgl. BGHSt 26, 204).
  • BGH, 25.05.2005 - 2 AR 76/05
    Als für die Bewährungsüberwachung gemäß § 88 Abs. 6 Satz 2 StPO originär zuständiger Richter obliegt es ihm, die Bewährungsaufsicht so zweckmäßig und wirkungsvoll wie möglich zu gestalten (vgl. BGH, Beschluss vom 01.10.1975 - 2 ARs 289/75, NJW 1976, 154).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 2 Ws 110/03

    Gerichtszuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen im Rahmen der

    Die durch § 462 a Abs. 2 Satz 1 StPO getroffene Regelung weist auf die besondere Stellung des in erster Linie zuständigen Gerichts des ersten Rechtszuges hin (vgl. BGHSt 26, 204, 206).
  • BGH, 03.11.2004 - 2 AR 218/04

    Zuständigkeit für eine Bewährungsüberwachung; Rücknahme der Übertragung einer

    Als Gericht des ersten Rechtszuges obliegt es ihm, die Bewährungsaufsicht so zweckmäßig und wirkungsvoll wie möglich zu gestalten (BGH, Beschluss vom 01.10.1975 - 2 ARs 289/75, NJW 1976, 154).
  • BGH, 15.08.2001 - 2 AR 102/01

    Übertragung der Bewährungsüberwachung - Wohnsitzgericht - Wohnsitzzuständigkeit -

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - 3 Ws 81/03

    Willkürlichkeit einer Abgabeentscheidung eines Gerichts bezüglich nachträglicher

  • BGH, 04.01.1999 - 2 ARs 520/98

    Zuständigkeit für den Widerruf der gewährten Strafaussetzung zur Bewährung;

  • BGH, 08.09.1978 - 2 ARs 270/78

    Übertragung der Zuständigkeit für eine Strafaussetzung an das Gericht am Wohnort

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