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   OLG Stuttgart, 04.11.1975 - 2 StE 1/74   

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OLG Stuttgart, 04.11.1975 - 2 StE 1/74 (https://dejure.org/1975,2871)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.11.1975 - 2 StE 1/74 (https://dejure.org/1975,2871)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. November 1975 - 2 StE 1/74 (https://dejure.org/1975,2871)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 157
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bamberg, 24.03.2017 - 2 Ss OWi 329/17

    Folgen der Weigerung, sich vor Abgabe einer Erklärung zu Protokoll der

    oder seines Vertreters vor dem Urkundsbeamten voraus (BayObLG NJW 1976, 157).
  • OLG Jena, 11.07.2012 - 1 SsRs 20/12

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Wirksamkeit einer

    Zwar ist in den §§ 345 Abs. 2 StPO, 80 Abs. 3 Satz 3 OWiG neben dem Verteidiger der Rechtsanwalt besonders aufgeführt, weil nicht jeder Verteidiger Rechtsanwalt sein muss (§§ 138, 139 StPO) und ein Rechtsanwalt die Begründungsschrift auch unterzeichnen darf, wenn ihm die Verteidigung im Übrigen nicht übertragen ist (BayObLG NJW 1976, 157).
  • BGH, 28.01.1977 - 2 StR 460/76

    Anforderungen an eine gemeinschaftlichen Verteidigung - Auswirkungen einer

    Der Senat hat bereits in seinem oben erwähnten Beschluß die Ansicht vertreten, daß der Anwendung des § 146 StPO nicht die rechtskräftige Beendigung des Verfahrens bezüglich des einen der beiden Tatbeteiligten entgegensteht, für die der Verteidiger tätig geworden ist (BGH a.a.O.; vgl. ferner OLG Stuttgart, JZ 1975, 750; OLG Hamburg, AnwBl 1976, 176; NJW 1976, 250 f; 1976, 1417; OLG München, NJW 1976, 252 f; Kleinknecht, StPO, 33. Aufl., § 146, Rdnr. 7).
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