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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75   

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https://dejure.org/1976,782
BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75 (https://dejure.org/1976,782)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1976 - VI ZR 122/75 (https://dejure.org/1976,782)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1976 - VI ZR 122/75 (https://dejure.org/1976,782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zeit.de (Pressebericht)

    Sex und Obrigkeit - Wie hoch darf ein Dirnenlohn sein?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 138, 252, 842
    Schadensersatzansprüche einer Prostituierten

Papierfundstellen

  • BGHZ 67, 119
  • NJW 1976, 1883
  • MDR 1977, 132
  • VersR 1976, 941
  • JR 1977, 104
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.01.1975 - VIII ZR 126/73

    Bordellpacht

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75
    Solche Maßnahmen, die nicht erst der gegenwärtigen Zeit eigen sind, dienen anerkanntermaßen nur der Kanalisierung eines Mißstandes, der zwar für den Regelfall nicht als notwendig, wohl aber als praktisch unausrottbar anerkannt werden muß (BGH urteilvom 17. April 1970 - I ZR 124/68 - NJW 1970, 1179 f; vgl. auch BGHZ 63, 365, 366) [BGH 08.01.1975 - VIII ZR 126/73].

    Dabei, daß die Prostitution in der öffentlichen Meinung und im Rechtssinne als sittenwidrig angesehen wird, ist es im Kern auch heute trotz der veränderten Einstellung weiter Bevölkerungskreise zu sexualen Fragen (BGHZ 63, 365 [BGH 08.01.1975 - VIII ZR 126/73]) geblieben.

    Dabei können Erwägungen platzgreifen, die in weiterem Sinne denen verwandt sind, die die neuere Rechtsprechung veranlaßt haben, angesichts der Unverbotenheit der Prostitution nur noch solche Randgeschäfte im Sinne des § 138 BGB vom Rechtsschutz auszunehmen, welche durch deren anstößigen Charakter geprägt sind (vgl. das oben zu BGHZ 63, 365 [BGH 08.01.1975 - VIII ZR 126/73] Ausgeführte).

  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75
    Die Ersatzleistung für einen Erwerb, der dem Geschädigten nur möglich gewesen wäre, liefe auf eine unserem Recht fremde abstrakte Entschädigung für beeinträchtigte Arbeitskraft hinaus (BGHZ 54, 45).
  • BGH, 14.07.1954 - VI ZR 260/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75
    Die gleichen Gesichtspunkte gelten aber auch dann, wenn das an sich rechtswidrig verhinderte erwerbsbegründende Verhalten zwar nicht gegen ein gesetzliches Verbot, wohl aber gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden, also gegen die guten Sitten verstoßen hätte (so schonSenatsurteil vom 14. Juli 1954 - VI ZR 260/53 - VersR 1954, 498 allg.Mng).
  • BGH, 07.05.1974 - VI ZR 7/73

    Berufsverbot - Rechtsanwalt - Gewinnersatzanspruch - Fehlende Genehmigung

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75
    Das dürfte ausnahmslos dort gelten, wo der Erwerb nur durch Verletzung eines gesetzlichen Verbotes möglich war(Senatsurteil vom 7. Mai 1974 - VI ZR 7/73 - VersR 1974, 968, 969/970;Urt. vom 5. Oktober 1970 - III ZR 8/68 - DB 1970, 2440 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.10.1970 - III ZR 8/68

    Vertretungsmacht eines Anwalts dem von vornherein ein Vertreter bestellt worden

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75
    Das dürfte ausnahmslos dort gelten, wo der Erwerb nur durch Verletzung eines gesetzlichen Verbotes möglich war(Senatsurteil vom 7. Mai 1974 - VI ZR 7/73 - VersR 1974, 968, 969/970;Urt. vom 5. Oktober 1970 - III ZR 8/68 - DB 1970, 2440 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.02.1973 - VI ZR 15/72

    Entgangene Gewinnbeteiligung; Väterliches Unternehmen; Folgeschaden;

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75
    Denn die Ersatzfähigkeit eines Erwerbsschadens setzt nicht unbedingt voraus, daß der Geschädigte auf den Erwerb einen Rechtsanspruch gehabt hatte, vielmehr genügt eine tatsächliche Erwerbsaussicht(Senatsurteil vom 22. Februar 1973 - VI ZR 15/72 - VersR 1973, 423, 424).
  • BFH, 28.11.1969 - VI R 128/68

    Steuerpflichtigkeit von Einkünften aus gewerbsmäßiger Unzucht als sonstige

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75
    Sie verweist insbesondere auf eine Änderung der Moralvorstellungen und auch auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die den Erwerb einer Prostituierten der Einkommenssteuer unterwirft (BFH 80, 73 = NJW 1965, 79; vgl. auch BFH 97, 378 ff = BStBl. 1970, II 185).
  • BGH, 07.05.1953 - 3 StR 485/52
    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75
    Vom Staat wurde die Dirnentätigkeit nicht nur geduldet, sondern auch ihr Ertrag der Einkommenssteuer unterworfen; auch genieße die Dirne hinsichtlich des von ihr erworbenen Lohnes Eigentumsschutz (BGHSt 6, 379 [BGH 07.05.1953 - 3 StR 485/52]).
  • BGH, 17.04.1970 - I ZR 124/68

    Rechtliche Bewertung der Einnahmen aus Zimmervermietung an Prostituierte -

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75
    Solche Maßnahmen, die nicht erst der gegenwärtigen Zeit eigen sind, dienen anerkanntermaßen nur der Kanalisierung eines Mißstandes, der zwar für den Regelfall nicht als notwendig, wohl aber als praktisch unausrottbar anerkannt werden muß (BGH urteilvom 17. April 1970 - I ZR 124/68 - NJW 1970, 1179 f; vgl. auch BGHZ 63, 365, 366) [BGH 08.01.1975 - VIII ZR 126/73].
  • BFH, 23.06.1964 - GrS 1/64

    Einkünfte aus "gewerbsmäßiger Unzucht" (Prostitution); Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75
    Sie verweist insbesondere auf eine Änderung der Moralvorstellungen und auch auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die den Erwerb einer Prostituierten der Einkommenssteuer unterwirft (BFH 80, 73 = NJW 1965, 79; vgl. auch BFH 97, 378 ff = BStBl. 1970, II 185).
  • LG Offenburg, 23.11.1971 - 2 O 227/71
  • OLG Düsseldorf, 27.07.1970 - 1 U 44/70
  • VG Berlin, 01.12.2000 - 35 A 570.99

    Gewerbliches Ordnungsrecht und Bordellbetrieb

    Der in Bezug genommene Bundesgerichtshof hatte bereits vier Jahre früher entschieden, dass das Unwerturteil über die Prostitution in der gesellschaftlichen und verfassungsrechtlichen Wertordnung fundiert sei und sich auf die Ausbeutung der Triebhaftigkeit und Abenteuersucht der Freier stütze sowie auf die Unverzichtbarkeit der personalen Würde, die der Gesellschaft auch ohne Rücksicht auf den Willen ihres Trägers angelegen sein müsse (Urteil vom 6.7.76, BGHZ 67, 119, 125; bestätigend: BGH, Urteil vom 28.4.87, JR 1988, 125, 126; ebenso schon BFH, Urteil vom 23.6.64, NJW 1965, 79 f.; BayVerfGH, Entscheidung vom 16.11.82, NJW 1983, 2188, 2190).

    Allein daraus läßt sich jedoch noch nicht der allgemeine Schluss herleiten, dass die "gewerbsähnliche geschlechtliche Hingabe gegen Bezahlung" (selbst wenn sie von Erwachsenen völlig freiwillig ausgeübt wird) "in entwürdigender Weise Intimbereiche zur Ware macht" (so aber BGH, Urteil vom 6.7.76, BGHZ 67, 119, 125), mithin schon deshalb "unsittlich" ist (so aber BVerwG, Urteil vom 15.7.80, BVerwGE 60, 284, 289 = GewArch 1981, 140, 142) und nicht in einer Gaststätte angebahnt werden darf.

    Denn zum einen ist bislang von der Rechtsprechung auch nicht ansatzweise der Versuch unternommen worden, zum Beleg des Vorwurfes der Würdelosigkeit tatsächliche Feststellungen hinsichtlich der sozialen und psychischen Situation der betroffenen Personen sowie ihrer Arbeitsbedingungen zu treffen (vgl. Gleß, a.a.O., S. 123, FN 239; mit Ausnahme der oben angeführten und heute nicht mehr nachvollziehbaren Bezugnahme auf die Forschungen von Mergen in BGHZ 67, 119, 129).

  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79

    Sittenwidrigkeit von Peep-Shows

    Die Würde des Menschen ist ein objektiver, unverfügbarer Wert (BVerfGE 45, 187 [229]), auf dessen Beachtung der einzelne nicht wirksam verzichten kann (vgl. Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG , Art. 1 RdNrn. 22 und 74; von Münch, GG , 2. Aufl., Art. 1 RdNr. 39; BGHZ 67, 119 [125]).

    Hier muß die Menschenwürde wegen ihrer über den einzelnen hinausreichenden Bedeutung auch gegenüber der Absicht des Betroffenen verteidigt werden, seine vom objektiven Wert der Menschenwürde abweichenden subjektiven Vorstellungen durchzusetzen (BGHZ 67, 119 [125]).

  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    Der Wegfall oder die Minderung (MdE) der Arbeitsleistung als solcher stellen keinen schadensersatzrechtlich relevanten Schaden dar (BGHZ 54, 45 [50]; 67, 119 [128]; 90, 334 [336]; 106, 28 [31]; NJW-RR 1992, 852 = VersR 1992, 973; NJW 1993, 2673 = VersR 1993, 1284; NJW 1995, 1023 = VersR 1995, 422; 2002, 292 = VersR 2002, 188; Senat, Urt. v. 01.07.2005 - 10 U 1797/05; Hinweis v. 05.03.2007 - 10 U 5744/06; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 11. Aufl. 2013, Rz. 40; Wussow/Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl. 2014, Kap. 31 Rz. 18).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,289
BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76 (https://dejure.org/1976,289)
BVerfG, Entscheidung vom 30.06.1976 - 2 BvR 435/76 (https://dejure.org/1976,289)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 435/76 (https://dejure.org/1976,289)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93a Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 2
    Schwerer und unabwendbarer Nachteil bei Geldbußen bis zu 40,00 DM

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil - Geldbußen - Überschreitung von 40 DM

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 42, 261
  • NJW 1976, 1883
  • MDR 1977, 203
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß Art. 103 Abs. 2 GG sich nicht nur auf Kriminalstrafen bezieht, sondern auch für staatliche Maßnahmen gilt, die eine mißbilligende hoheitliche Reaktion auf ein schuldhaftes Verhalten enthalten (vgl BVerfGE 26, 186 (203f) für ehrengerichtliche und Disziplinarstrafen) und ein "Übel" wegen eines rechtswidrigen Verhaltens verhängen (BVerfGE 9, 137 (144) für Kriminalstrafen und "Verwaltungsstrafen", dh Geldbußen; vgl auch BVerfGE 38, 348 (371f)).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76
    Geklärt ist ferner, daß Art. 103 Abs. 2 GG auch die Strafbegründung - hier also die Begründung einer Geldbuße - im Wege der Analogie verbietet (vgl BVerfGE 25, 269 (285); 26, 41 (42); 29, 183 (196)).
  • BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68

    Grober Unfug

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76
    Geklärt ist ferner, daß Art. 103 Abs. 2 GG auch die Strafbegründung - hier also die Begründung einer Geldbuße - im Wege der Analogie verbietet (vgl BVerfGE 25, 269 (285); 26, 41 (42); 29, 183 (196)).
  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß Art. 103 Abs. 2 GG sich nicht nur auf Kriminalstrafen bezieht, sondern auch für staatliche Maßnahmen gilt, die eine mißbilligende hoheitliche Reaktion auf ein schuldhaftes Verhalten enthalten (vgl BVerfGE 26, 186 (203f) für ehrengerichtliche und Disziplinarstrafen) und ein "Übel" wegen eines rechtswidrigen Verhaltens verhängen (BVerfGE 9, 137 (144) für Kriminalstrafen und "Verwaltungsstrafen", dh Geldbußen; vgl auch BVerfGE 38, 348 (371f)).
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß Art. 103 Abs. 2 GG sich nicht nur auf Kriminalstrafen bezieht, sondern auch für staatliche Maßnahmen gilt, die eine mißbilligende hoheitliche Reaktion auf ein schuldhaftes Verhalten enthalten (vgl BVerfGE 26, 186 (203f) für ehrengerichtliche und Disziplinarstrafen) und ein "Übel" wegen eines rechtswidrigen Verhaltens verhängen (BVerfGE 9, 137 (144) für Kriminalstrafen und "Verwaltungsstrafen", dh Geldbußen; vgl auch BVerfGE 38, 348 (371f)).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76
    Geklärt ist ferner, daß Art. 103 Abs. 2 GG auch die Strafbegründung - hier also die Begründung einer Geldbuße - im Wege der Analogie verbietet (vgl BVerfGE 25, 269 (285); 26, 41 (42); 29, 183 (196)).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Mit Strafe im Sinne des Grundgesetzes ist also nicht nur der Vorwurf irgendeiner Rechtsverletzung gemeint, sondern die Verletzung eines Teils des Rechts, das eine tiefere, nämlich eine sozial-ethische Fundierung besitzt (vgl. BVerfGE 25, 269 ; 90, 145 ; 95, 96 ; 96, 10 ; 96, 245 ; 109, 133 ; 109, 190 ; 120, 224 ; 123, 267 ; siehe im Vergleich hierzu die Bewertung von Geldbußen in BVerfGE 42, 261 ; aus der Literatur siehe nur Weigend, in: Leipziger Kommentar, Band 1, 12. Aufl. 2007, Einleitung Rn. 1; Radtke, in: MüKo, StGB, 2. Aufl. 2012, Vorbem. zu §§ 38 ff., Rn. 14; ders., GA 2011, S. 636 ; Roxin, Strafrecht AT, Band 1, 4. Aufl. 2006, § 3 Rn. 46, S. 89).
  • LG Berlin, 18.02.2021 - (526 OWi LG) 212 JsOWi 1/20

    Bußgeldbewehrter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung: Verhängung einer

    Wobei jede Strafe, nicht nur die Strafe für kriminelles, sondern auch die strafähnliche Sanktion für sonstiges Unrecht, die Elemente von Repression und Vergeltung beinhaltet, die ein Übel wegen eines rechtswidrigen Verhaltens verhängt, dem Schuldprinzip unterliegt (BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1966 - 2 BvR 506/63, NJW 1967, 195; Urteil vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 435/76, NJW 1976, 1883; Beschluss vom 14. Juli 1981 - 1 BvR 575/80).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Denn sein Anwendungsbereich beschränkt sich auf staatliche Maßnahmen, die eine missbilligende hoheitliche Reaktion auf ein schuldhaftes Verhalten darstellen (vgl. BVerfGE 26, 186 ; 42, 261 ; 105, 135 ; 109, 133 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,214
BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75 (https://dejure.org/1976,214)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.1976 - 2 BvL 13/75 (https://dejure.org/1976,214)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 1976 - 2 BvL 13/75 (https://dejure.org/1976,214)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Landwirtschaftssachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 42, 206
  • NJW 1976, 1883
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
    Art. 92 Abs. 1 GG verlangt, daß die rechtsprechende Gewalt durch staatliche Gerichte ausgeübt wird (BVerfGE 26, 186 [194]).

    Hierdurch ist die Möglichkeit einer Auswahl und damit ein ausreichender staatlicher Einfluß bei der Berufung der ehrenamtlichen Richter gewährleistet (vgl. BVerfGE 26, 186 [196]).

    Zum Wesen der richterlichen Tätigkeit gehört, daß sie von einem nichtbeteiligten Dritten in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausgeübt wird (BVerfGE 26, 186 [198] mit weiteren Nachweisen).

    Den landwirtschaftlichen Beisitzern ist auch ein Minimum persönlicher Unabhängigkeit dadurch garantiert, daß sie vor Ablauf ihrer Amtszeit nur unter den in § 7 Abs. 1 LwVG bestimmten Voraussetzungen und gegen ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung abberufen werden können (BVerfGE 18, 241 [255]; 26, 186 [199]).

  • BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Streit um Zulässigkeit und Umfang einer Enteignung

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
    Diesem Gebot entsprechen auch Spruchkörper, denen neben den Berufsrichtern (dem Berufsrichter) andere Personen aufgrund ihrer Sachkunde für eine besondere Materie als Richter angehören (BVerfGE 4, 387 [406]).

    So hat das Bundesverfassungsgericht früher schon keine Bedenken dagegen erhoben, daß auch die Mitwirkung von zwei ehrenamtlichen Richtern als landwirtschaftlichen Beisitzern an den Entscheidungen der Landwirtschaftsgerichte erster, zweiter und dritter Instanz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfGE 4, 387 [406]; 21, 73 [77]).

  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 345/73

    Verfassungsmäßigkeit des Stabilitätszuschlagsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
    In diesem summarischen Verfahren kann dahingestellt bleiben, ob die ohne Zuziehung der landwirtschaftlichen Beisitzer beschlossene Vorlage den Erfordernissen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt (BVerfGE 6, 7 [11 f.]; 13, 132 [150 f.]; 30, 103 [105]; 36, 66 [70]).
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
    In diesem summarischen Verfahren kann dahingestellt bleiben, ob die ohne Zuziehung der landwirtschaftlichen Beisitzer beschlossene Vorlage den Erfordernissen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt (BVerfGE 6, 7 [11 f.]; 13, 132 [150 f.]; 30, 103 [105]; 36, 66 [70]).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
    So hat das Bundesverfassungsgericht früher schon keine Bedenken dagegen erhoben, daß auch die Mitwirkung von zwei ehrenamtlichen Richtern als landwirtschaftlichen Beisitzern an den Entscheidungen der Landwirtschaftsgerichte erster, zweiter und dritter Instanz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfGE 4, 387 [406]; 21, 73 [77]).
  • BVerfG, 12.01.1971 - 2 BvL 18/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 426 Abs. 2 AO

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
    In diesem summarischen Verfahren kann dahingestellt bleiben, ob die ohne Zuziehung der landwirtschaftlichen Beisitzer beschlossene Vorlage den Erfordernissen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt (BVerfGE 6, 7 [11 f.]; 13, 132 [150 f.]; 30, 103 [105]; 36, 66 [70]).
  • BVerfG, 19.01.1965 - 2 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 465 Abs. 1 S. 1 StPO

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
    Über die Vorlage kann daher nach § 24 BVerfGG entschieden werden (BVerfGE 9, 334 [336]; 18, 302 [304]).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
    Über die Vorlage kann daher nach § 24 BVerfGG entschieden werden (BVerfGE 9, 334 [336]; 18, 302 [304]).
  • BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63

    Ärztekammern

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
    Den landwirtschaftlichen Beisitzern ist auch ein Minimum persönlicher Unabhängigkeit dadurch garantiert, daß sie vor Ablauf ihrer Amtszeit nur unter den in § 7 Abs. 1 LwVG bestimmten Voraussetzungen und gegen ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung abberufen werden können (BVerfGE 18, 241 [255]; 26, 186 [199]).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
    In diesem summarischen Verfahren kann dahingestellt bleiben, ob die ohne Zuziehung der landwirtschaftlichen Beisitzer beschlossene Vorlage den Erfordernissen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt (BVerfGE 6, 7 [11 f.]; 13, 132 [150 f.]; 30, 103 [105]; 36, 66 [70]).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Die Institution, innerhalb derer der Richter zu entscheiden hat, muss ein Gericht sein (vgl. BVerfGE 23, 321 ), der einzelne Richter muss wirksam zum Richter ernannt sein (vgl. BVerfGE 42, 206 ) und entsprechend dem Grundsatz der Gewaltenteilung (vgl. BVerfGE 10, 200 ) die ihm anvertraute rechtsprechende Gewalt in institutioneller Unabhängigkeit wahrnehmen.

    Der Richter muss persönlich und sachlich unabhängig sein (vgl. BVerfGE 42, 206 ; vgl. auch BVerfGE 21, 139 ; 23, 321 ; 82, 286 ) und die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bieten (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 149 ; 40, 268 ).

    Dies gilt sowohl für eine sechsjährige Amtszeit (vgl. BVerfGE 14, 56 betr. baden-württembergische Gemeinderichter) als auch für die vierjährige Bestellung der Mitglieder von Berufsgerichten (vgl. BVerfGE 18, 241 ; ebenso BVerfGE 26, 186 ; 27, 312 ) und für die Amtszeit von drei Jahren bei ehrenamtlichen Beisitzern in den Landwirtschaftsgerichten (vgl. BVerfGE 42, 206 ).

    Die durch Art. 97 Abs. 1 GG gewährleistete sachliche Unabhängigkeit wird durch die Garantie der persönlichen Unabhängigkeit in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell gesichert (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 17, 252 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 42, 206 ; 87, 68 ; 139, 64 ).

  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    Die persönliche Unabhängigkeit der Richter ist in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell abgesichert (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 26, 186 ; 42, 206 ; 87, 68 ).

    Als Minimum wird vorausgesetzt, dass Richterinnen und Richter vor Ablauf ihrer Amtszeit nur unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen und gegen ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung abberufen werden können (vgl. BVerfGE 14, 56 ; 26, 186 ; 38, 139 ; 42, 206 ).

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (stRspr, vgl. etwa BVerfGE 26, 186 ; 42, 206 ; 54, 159 ).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

    Weil die Auffassung des vorlegenden Gerichts, § 11 Abs. 1 EnWG sei mit Art. 14 Abs. 3 GG unvereinbar, offensichtlich unbegründet ist, wird über die Vorlage nach § 24 BVerfGG entschieden (vgl. BVerfGE 42, 206 [208]; 44, 227 [235]; 53, 100 [106] jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 27/91

    Zur Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der

    Der Richter ist nach Art. 97 Abs. 1 GG weisungsunabhängig; seine sachliche Unabhängigkeit wird durch die Garantie der persönlichen Unabhängigkeit in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell gesichert (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 26, 186 ; 42, 206 ; st. Rspr.).

    Auch wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, muß dem Richter doch als ein Mindestmaß an persönlicher Unabhängigkeit garantiert sein, daß er vor Ablauf seiner Amtszeit gegen seinen Willen nur kraft richterlicher Entscheidung unter den im Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen aus seinem Amt abberufen werden kann (BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 17, 252 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 42, 206 ).

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78

    Vorlagebefugnis des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts - Besetzung der

    Im Anschluß an die Entscheidung BVerfGE 42, 206 bestünden gegen die Besetzung der Landwirtschaftsgerichte erster Instanz mit einem Vorsitzenden und zwei landwirtschaftlichen Beisitzern keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

    Aus der Besetzung der Landwirtschaftsgerichte erster Instanz, wie sie das Landwirtschaftsverfahrensgesetz für Angelegenheiten des Grundstücksverkehrs vorsehe, ließen sich verfassungsrechtliche Bedenken nicht herleiten; zur Begründung könne unter anderem auf die Ausführungen in BVerfGE 42, 206 verwiesen werden.

    In BVerfGE 42, 206 ist bereits entschieden, daß die Mitwirkung zweier landwirtschaftlicher Beisitzer in Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten erster Instanz keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt.

    Nach BVerfGE 42, 206 [210] ist diese Konzeption verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78

    Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben

    Die Mitwirkung landwirtschaftlicher Beisitzer in gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfGE 4, 387 (406); 21, 73 (77); 42, 206 (209 ff.); 54, 159 (164)).

    Weder weisen die Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche weichender Miterben durchwegs die gleiche Interessenstruktur auf noch befinden sich die landwirtschaftlichen Beisitzer etwa in ihrer Eigenschaft als Hoferben oder potentielle Hofübergeber einheitlich in einer Interessenlage, die von vornherein ihre Neutralität und Distanz in Frage stellt (vgl. BVerfGE 42, 206 (210 f.)).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

  • VerfG Brandenburg, 17.11.2023 - VfGBbg 70/21

    Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig;

  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 31/97 R

    Ablehnung von Vertragsärzten als ehrenamtliche Richter - Mitwirkung an einem

  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77

    Bayerisches Personalvertretungsgesetz

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95

    Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

  • BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 1058/05

    Verfassungsbeschwerde gegen die Bildung eines gemeinsamen Finanzgerichts von

  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvL 4/75

    Verfassungsmäßigkeit des deutsch-niederländischen Finanzvertrags vom 8. April

  • BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 225/13

    Verletzung des Willkürverbots durch Amtsenthebung einer ehrenamtlichen Richterin

  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92

    Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen -

  • BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 528/92

    Keine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Anwendung der

  • BVerwG, 22.07.1988 - 5 B 115.88

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Flurbereinigungsgericht als

  • BVerfG, 06.02.1998 - 1 BvR 1788/97

    Keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter aus GG Art 101 Abs 1 S 2

  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 52.81

    Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs - Zuständigkeit des Ehrengerichtshofs

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvL 10/83

    Verfassungsmäßigkeit des Bremischen Hochschulgesetzes vom 25. Mai 1982

  • BVerwG, 18.12.1990 - 5 C 36.90

    Flurbereinigung - Vorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung - Gerichtsbesetzung

  • BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvL 13/77

    Verfassungsmäßigkeit der Verjährungshemmung gem. § 78b StGB

  • BVerfG, 18.05.1992 - 1 BvR 247/91

    Verfassungsmäßigkeit der Besetzung der Flurbereinigungsgerichte

  • BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvL 9/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der verspäteten Gewährung der

  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvL 1/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 866/95
  • BVerwG, 11.01.1994 - 11 B 103.93

    Fehlerhafte Besetzung des Flurbereinigungsgerichts - Beteiligung von Landwirten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2004 - 9 C 11309/04

    Flurbereinigung - Wertermittlung; Regelwert, Sonderwert und Minderwert;

  • VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94

    Vergabe der Stelle eines Vorsitzenden des Flurbereinigungsgerichtes

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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.11.1975 - 2 BvL 13/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1983
BVerfG, 07.11.1975 - 2 BvL 13/75 (https://dejure.org/1975,1983)
BVerfG, Entscheidung vom 07.11.1975 - 2 BvL 13/75 (https://dejure.org/1975,1983)
BVerfG, Entscheidung vom 07. November 1975 - 2 BvL 13/75 (https://dejure.org/1975,1983)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1883 (Ls.)
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