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Rechtsprechung
   BGH, 12.08.1976 - 4 StR 270/76   

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BGH, 12.08.1976 - 4 StR 270/76 (https://dejure.org/1976,2378)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1976 - 4 StR 270/76 (https://dejure.org/1976,2378)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1976 - 4 StR 270/76 (https://dejure.org/1976,2378)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Züchtigung durch Schläge mit dem Rohrstock auf das Gesäß - Bestehen eines Züchtigungsrechts gegenüber Heimkindern - Züchtigungsrecht eines Erziehers in einer Erziehungsanstalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Körperliche Züchtigung - Gewohnheitsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1949
  • NJW 1977, 113 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.1954 - 5 StR 688/53
    Auszug aus BGH, 12.08.1976 - 4 StR 270/76
    Bisher hat aber die höchstrichterliche Rechtsprechung angenommen, daß sein Verhalten kraft Gewohnheitsrechts gerechtfertigt sei, und zwar dann, wenn er zur Aufrechterhaltung der Schul- bzw. Anstaltszucht und zugleich im wohlverstandenen Erziehungsinteresse des Schülers bzw. Zöglings handelt, d.h. wenn er seinen noch im Kindesalter stehenden Schüler bzw. Zögling aus begründetem Anlaß zu Erziehungszwecken maßvoll züchtigt (vgl. RGSt 42, 142, 144; 67, 324, 328; BGHSt 3, 105; 6, 263; 11, 241; 12, 62, 64, 73/74; GA 1963, 82).
  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51

    Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'

    Auszug aus BGH, 12.08.1976 - 4 StR 270/76
    Bisher hat aber die höchstrichterliche Rechtsprechung angenommen, daß sein Verhalten kraft Gewohnheitsrechts gerechtfertigt sei, und zwar dann, wenn er zur Aufrechterhaltung der Schul- bzw. Anstaltszucht und zugleich im wohlverstandenen Erziehungsinteresse des Schülers bzw. Zöglings handelt, d.h. wenn er seinen noch im Kindesalter stehenden Schüler bzw. Zögling aus begründetem Anlaß zu Erziehungszwecken maßvoll züchtigt (vgl. RGSt 42, 142, 144; 67, 324, 328; BGHSt 3, 105; 6, 263; 11, 241; 12, 62, 64, 73/74; GA 1963, 82).
  • BGH, 23.10.1957 - 2 StR 458/56

    Rechtssätze - Rechtfertigungsgründe - Materielle Gesetze - Gewohnheitsrecht -

    Auszug aus BGH, 12.08.1976 - 4 StR 270/76
    Bisher hat aber die höchstrichterliche Rechtsprechung angenommen, daß sein Verhalten kraft Gewohnheitsrechts gerechtfertigt sei, und zwar dann, wenn er zur Aufrechterhaltung der Schul- bzw. Anstaltszucht und zugleich im wohlverstandenen Erziehungsinteresse des Schülers bzw. Zöglings handelt, d.h. wenn er seinen noch im Kindesalter stehenden Schüler bzw. Zögling aus begründetem Anlaß zu Erziehungszwecken maßvoll züchtigt (vgl. RGSt 42, 142, 144; 67, 324, 328; BGHSt 3, 105; 6, 263; 11, 241; 12, 62, 64, 73/74; GA 1963, 82).
  • BGH, 01.07.1958 - 1 StR 326/56
    Auszug aus BGH, 12.08.1976 - 4 StR 270/76
    Bisher hat aber die höchstrichterliche Rechtsprechung angenommen, daß sein Verhalten kraft Gewohnheitsrechts gerechtfertigt sei, und zwar dann, wenn er zur Aufrechterhaltung der Schul- bzw. Anstaltszucht und zugleich im wohlverstandenen Erziehungsinteresse des Schülers bzw. Zöglings handelt, d.h. wenn er seinen noch im Kindesalter stehenden Schüler bzw. Zögling aus begründetem Anlaß zu Erziehungszwecken maßvoll züchtigt (vgl. RGSt 42, 142, 144; 67, 324, 328; BGHSt 3, 105; 6, 263; 11, 241; 12, 62, 64, 73/74; GA 1963, 82).
  • RG, 15.01.1909 - V 905/08

    1. Steht dem Lehrer nach preußischem Rechte (Allerh. Kabinettsorder, betr. die

    Auszug aus BGH, 12.08.1976 - 4 StR 270/76
    Bisher hat aber die höchstrichterliche Rechtsprechung angenommen, daß sein Verhalten kraft Gewohnheitsrechts gerechtfertigt sei, und zwar dann, wenn er zur Aufrechterhaltung der Schul- bzw. Anstaltszucht und zugleich im wohlverstandenen Erziehungsinteresse des Schülers bzw. Zöglings handelt, d.h. wenn er seinen noch im Kindesalter stehenden Schüler bzw. Zögling aus begründetem Anlaß zu Erziehungszwecken maßvoll züchtigt (vgl. RGSt 42, 142, 144; 67, 324, 328; BGHSt 3, 105; 6, 263; 11, 241; 12, 62, 64, 73/74; GA 1963, 82).
  • RG, 05.10.1933 - II 1508/32

    1. Steht dem Geistlichen im kirchlichen Unterricht ein Züchtigungsrecht gegenüber

    Auszug aus BGH, 12.08.1976 - 4 StR 270/76
    Bisher hat aber die höchstrichterliche Rechtsprechung angenommen, daß sein Verhalten kraft Gewohnheitsrechts gerechtfertigt sei, und zwar dann, wenn er zur Aufrechterhaltung der Schul- bzw. Anstaltszucht und zugleich im wohlverstandenen Erziehungsinteresse des Schülers bzw. Zöglings handelt, d.h. wenn er seinen noch im Kindesalter stehenden Schüler bzw. Zögling aus begründetem Anlaß zu Erziehungszwecken maßvoll züchtigt (vgl. RGSt 42, 142, 144; 67, 324, 328; BGHSt 3, 105; 6, 263; 11, 241; 12, 62, 64, 73/74; GA 1963, 82).
  • LG Köln, 07.05.2012 - 151 Ns 169/11

    Religiöse Beschneidung durch einen Arzt als Körperverletzung i.S.d. § 223 StGB;

    Ein unvermeidbarer Verbotsirrtum wird bei ungeklärten Rechtsfragen angenommen, die in der Literatur nicht einheitlich beantwortet werden, insbesondere wenn die Rechtslage insgesamt sehr unklar ist (vgl. Joecks in: Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 17 Rn. 58; Vogel in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 17 Rn. 75; BGH NJW 1976, 1949, 1950 zum gewohnheitsrechtlichen Züchtigungsrecht des Lehrers bezogen auf den Zeitraum 1971/1972).
  • BayObLG, 04.12.1978 - RReg. 5 St 194/78

    Züchtigungsrecht eines bayerischen Volksschullehrers

    Die Anwendung dieser Grundsätze ergibt, daß im Gebiet des Freistaates Bayern ein gewohnheitsrechtliches Züchtigungsrecht jedenfalls insoweit besteht, als der Lehrer an Volksschulen die von ihm unterrichteten Knaben körperlich züchtigen darf, wobei er dieses Recht nach der herrschenden Ansicht (BGHSt 6, 263; 11, 241; 12, 62; GA 1963, 82; s. auch die Zusammenstellung bei BGH NJW 1976, 1949 und OLG Zweibrücken in NJW 1974, 1772) freilich nur maßvoll zur Aufrechterhaltung der Schulzucht und gleichzeitig im wohlverstandenen Erziehungsinteresse des Schülers ausüben darf.

    Der Fortbestand eines solchen Gewohnheitsrechts wird zwar von den Erläuterungsbüchern und der Lehrmeinung weitgehend verneint oder zumindest in Zweifel gezogen (Dreher/Tröndle 38. Aufl. RdNr. 13, Schönke/Schröder 19. Aufl. RdNr. 22, Lackner 12. Aufl. Anm. 5 b aa, jeweils zu § 223 StGB mit weiteren Hinweisen; LK StGB 10. Aufl. § 1 RdNr. 25; Schall NJW 1977, 113).

    Im Gerichtsgebrauch, durch den im Strafrecht meist Gewohnheitsrecht entsteht (LK a.a.O. RdNr. 22), ist eine Abkehr von der bisherigen Auffassung dagegen nicht ersichtlich, wenn auch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 12.8.1976 (NJW 1976, 1949) darauf hingewiesen hat, daß gegen die bisherige Annähme, es bestehe ein gewohnheitsrechtliehes Züchtigungsrecht für Lehrer, im Schrifttum gewichtige Gründe vorgebracht würden, ohne dann allerdings diese Frage zu entscheiden.

  • BayObLG, 04.12.1978 - Reg. 5 St 194/78
    Die Anwendung dieser Grundsätze ergibt, daß im Gebiet des Freistaates Bayern ein gewohnheitsrechtliches Züchtigungsrecht jedenfalls insoweit besteht, als der Lehrer an Volksschulen die von ihm unterrichteten Knaben körperlich züchtigen darf, wobei er dieses Recht nach der herrschenden Ansicht (BGHSt 6, 263 = NJW 1954, 1615; BGHSt 11, 241 = NJW 1958, 799; BGHSt 12, 62 = NJW 1958, 1356, BGH, GA 1963, 82; s. auch die Zusammenstellung bei BGH, NJW 1976, 1949 und OLG Zweibrücken, NJW 1974, 1772) freilich nur maßvoll zur Aufrechterhaltung der Schulzucht und gleichzeitig im wohlverstandenen Erziehungsinteresse des Schülers ausüben darf.

    Der Fortbestand eines solchen Gewohnheitsrechts wird zwar von den Erläuterungsbüchern und der Lehrmeinung weitgehend verneint oder zumindest in Zweifel gezogen (Dreher-Tröndle, 38. Aufl., § 223, Rdnr. 13, Schönke-Schröder, 19. Aufl., § 223 Rdnr. 22; Lackner, 12. Aufl., § 223 Anm. 5 b aa, jeweils m. w. Hinweisen; LK, 10. Aufl., § 223 § 1 Rdnr. 25; Schall NJW 1977, 113).

    Im Gerichtsgebrauch, durch den im Strafrecht meist Gewohnheitsrecht entsteht (LK, § 223 Rdnr. 22), ist eine Abkehr von der bisherigen Auffassung dagegen nicht ersichtlich, wenn auch der 5. Strafsenat des BGH in seiner Entscheidung vom 12.08.1976 (NJW 1976, 1949) darauf hingewiesen hat, daß gegen die bisherige Annahme, es bestehe ein gewohnheitsrechtliches Züchtigungsrecht für Lehrer, im Schrifttum gewichtige Gründe vorgebracht würden, ohne dann allerdings diese Frage zu entscheiden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2020 - L 13 VG 28/20

    Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz ; Anforderungen an die

    Im Übrigen hat das Sozialgericht zutreffend auf das seinerzeitige Züchtigungsrecht (vgl. dazu auch Urteil des erkennenden Senats vom 09.03.2018 - L 13 VG 80/14, juris Rn. 33 m.w.N.; BGH, Urteil vom 12.08.1976 - 4 StR 270/76, juris Rn. 14), die fehlende Aussagekraft des Attestes von Dr. T1 vom 08.10.2019 (vgl. zur Aussagekraft von Attesten behandelnder Ärzte LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2015 - L 6 VG 4685/14, juris Rn. 52) und darauf hingewiesen, dass selbst bei Bejahung von vorsätzlich, rechtswidrigen Gewalttaten ohne eine - hier ebenfalls nicht mögliche - psychiatrische Begutachtung ein Ursachenzusammenhang nicht als wahrscheinlich angesehen werden kann.
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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1976 - 3 StR 99/76   

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https://dejure.org/1976,1676
BGH, 23.06.1976 - 3 StR 99/76 (https://dejure.org/1976,1676)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1976 - 3 StR 99/76 (https://dejure.org/1976,1676)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1976 - 3 StR 99/76 (https://dejure.org/1976,1676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung wegen Diebstahls - Vorliegen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1949
  • MDR 1976, 767
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.04.1975 - 5 StR 97/75

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei zukünftiger Erwartung

    Auszug aus BGH, 23.06.1976 - 3 StR 99/76
    Der Begriff der Erheblichkeit im Sinne dieser Vorschrift umfaßt nicht nur Fälle der schweren Kriminalität, sondern auch Eigentumsdelikte, die zur mittleren Kriminalität gehören, jedenfalls dann, wenn sie serienmäßig begangen werden (BGH, Urt. vom 22. April 1975 - 5 StR 97/75 - bei Dallinger in MDR 1975, 724).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Hierzu zählen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs indessen nicht lediglich Fälle der schweren Kriminalität (vgl. BGH, NJW 1976, S. 1949); ausgeschieden werden allerdings geringfügige Taten (vgl. die Nachweise bei Dreher/Tröndle, StGB , 42. Aufl., § 63 Rdnr. 8).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung - Betreuung -

    An den Begriff der Erheblichkeit bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 Abs. 1 StGB) sind nicht so hohe Anforderungen zu stellen wie bei der Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB (BGH 23. Juni 1976 - 3 StR 99/76 - NJW 1976, 1949).

    Der Bundesgerichtshof sieht als erhebliche Delikte im Sinne des § 63 StGB auch Eigentumsdelikte jedenfalls dann an, wenn sie serienmäßig begangen werden (BGH 23. Juni 1976 - 3 StR 99/76 - NJW 1976, 1949: 21 Diebstähle im besonders schweren Fall, wobei die Beute neben Uhren, Feuerzeugen und Schmuckstücken Bargeld über 1500,-- DM umfasste).

  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 267/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Diebstahlstaten, die Regelbeispiele des besonders schweren Falles gem. § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB erfüllen, sind - wie die Revision zutreffend geltend macht - dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen und damit grundsätzlich geeignet, eine Maßregelanordnung nach § 63 StGB zu rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1989 - 2 StR 271/89 Tz. 8; Urteil vom 23. Juni 1976 - 3 StR 99/76, NJW 1976, 1949; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 63 Rn. 17; MünchKommStGB/van Gemmeren § 63 Rn. 34 mwN).

    Dies gilt umso mehr, wenn - wie vorliegend der Angeklagte - der Täter nur vermindert schuldfähig ist, sodass gegen ihn eine Strafe verhängt werden kann und sein rechtswidriges Verhalten deshalb nicht sanktionslos bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 1992 - 4 StR 27/92, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16; Urteil vom 23. Juni 1976 - 3 StR 99/76, NJW 1976, 1949).

  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Die mittlere Kriminalität sollte im Gegensatz zu § 66 StGB miterfaßt sein (BGH, Urt. vom 23. Juni 1976 - 3 StR 99/76 - MDR 1976, 767; Dreher 37. Aufl. § 63 StGB Rdn. 8).
  • BGH, 14.07.2005 - 3 StR 216/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung;

    a) Der Bundesgerichtshof hat die wiederholte Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten bzw. Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus mehrfach für zulässig erachtet (BGH, Urt. vom 27. Juli 1951 - 4 StR 299/51 und vom 17. Januar 1956 - 1 StR 392/55; BGH bei Dallinger MDR 1956, 525; BGH NJW 1976, 1949).
  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98

    Erforderlichkeit der Prognose der Begehung vergleichbarer Taten für eine

    Richtig ist, daß in der Rechtsprechung ganz allgemein ausgesprochen worden ist, zwischen den Taten, die das Verfahren veranlassen, und der künftigen Gefahr müsse ein gewisser Zusammenhang bestehen (BGH MDR 1976, 767, 768).
  • BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91

    Zechprellereien keine für Unterbringung erhebliche Taten

    Jedenfalls für die Zechprellereien gelten nicht die vom Bundesgerichtshof bei gehäuften Taten aus dem Bereich der mittleren Kriminalität angestellten Erwägungen über die Erheblichkeit der Rechtsbrüche (vgl. dazu BGHSt 27, 246, 248; Senatsurteil vom 22. April 1975 - 5 StR 97/75, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH NJW 1976, 1949; BGH bei Holtz MDR 1989, 1051 [OLG Hamm 25.04.1989 - 1 Ws 123/89]).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 120/89

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Bei der Prüfung der Notwendigkeit einer Unterbringung ist im übrigen auch zu beachten, daß der Angeklagte nicht schuldunfähig, sondern - wenn auch nur beschränkt - schuldfähig ist, so daß gegen ihn als Mittel der Einwirkung auch die Verhängung von Strafe zur Verfügung steht (vgl. BGH NJW 1976, 1949).
  • BGH, 18.02.1992 - 4 StR 27/92

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Anordnung der Unterbringung in einem

    Im übrigen ist im Rahmen der Prüfung, ob die Unterbringung erforderlich ist, auch zu berücksichtigen, daß der Angeklagte nicht schuldunfähig, sondern - wenn auch nur beschränkt - schuldfähig ist, so daß gegen ihn als Mittel der Einwirkung - wie hier eingesetzt - auch die Strafe zur Verfügung steht (vgl. BGH NJW 1976, 1949).
  • BayObLG, 22.06.2004 - 5St RR 121/04
    Nach der Rechtsprechung, der das Schrifttum weitgehend zustimmt, ist die Anordnung der Maßregel des § 63 StGB bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Vorschrift vielmehr auch dann möglich, wenn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus schon in einem früheren Verfahren angeordnet worden ist (BGH bei Dallinger MDR 1956, 525; BGH NJW 1976, 1949; BayObLG JR 1954, 150; LK/Hanack StGB 11. Aufl., § 63 Rn. 94; Schönke/Schröder/Stree StGB 26. Aufl., § 63 Rn. 20; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl., § 63 Rn. 11; vgl. auch BGH NStZ-RR 2002, 230/231; Eisenberg NStZ 2004, 240/241).
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 103/91

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Freispruch wegen der

  • BGH, 05.07.1989 - 2 StR 271/89

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Anforderungen

  • BGH, 07.02.1979 - 2 StR 719/78

    Ablehnung eines Antrags auf Unterbringung der Beschuldigten in einem

  • BGH, 27.10.1976 - 2 StR 366/76

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

  • BGH, 24.09.1981 - 1 StR 358/81

    Fehlender Hinweis auf die Möglivhkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 301/77

    Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht - Notwendigkeit der Hörung eines

  • BGH, 08.02.1978 - 3 StR 9/78

    Zulässigkeit der isolierten Beseitigung des Ausspruchs einer Sicherungsmaßregel -

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