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   BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75   

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https://dejure.org/1976,279
BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75 (https://dejure.org/1976,279)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1976 - V ZR 156/75 (https://dejure.org/1976,279)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1976 - V ZR 156/75 (https://dejure.org/1976,279)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung eines Vertrages auf eine von Anfang an unmögliche Leistung - Voraussetzungen für die Anfechtung eines Vertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1976
  • MDR 1977, 41
  • DNotZ 1976, 741
  • ZMR 1977, 81
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75
    Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, daß Sinn und Zweck des Wohnungseigentums dem entgegenstünden (so auch Weitnauer/Wirths, a.a.O. § 3 Rdn. 27; Bärmann a.a.O. § 3 Rdn.35; Pritsch in RGRK 11. Aufl. WEG § 4 Anm. 19; Staudinger/Ring, BGB 11. Aufl. WEG § 6 Rdn. 4; Soergel/Baur, BGB 10. Aufl. WEG § 6 Anm. 2; Palandt/Degenhart a.a.O. WEG § 6 Anm. 1 und § 16 Anm. 1; Henke, NJW 1958, 897; vgl. auch BGHZ 49, 250).

    Eine Beteiligung auch derjenigen Wohnungseigentümer, deren Miteigentumsquote keine Änderung erfährt, erscheint vor allem deshalb nicht erforderlich, weil hier - anders als im Zusammenhang mit der in BGHZ 49, 250 erörterten Frage der Unterteilung eines Wohnungseigentums - die Änderung der Miteigentumsanteile zu keinem Eintritt weiterer Personen in die Wohnungseigentümergemeinschaft führen kann.

    Daß etwas anderes gilt, wenn bereits in dem nach § 3 WEG abgeschlossenen Vertrag oder in der nach § 8 WEG abgegebenen Teilungserklärung eine Änderung auch lediglich der Miteigentumsanteile von der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer oder eines Dritten, etwa des Verwalters, abhängig gemacht worden ist (vgl. dazu BGHZ 49, 250; Weitnauer/Wirths a.a.O. § 12 Rdn. 1 a und 1 b), ist für den vorliegenden Fall unerheblich.

  • BayObLG, 26.09.1958 - BReg. 2 Z 104/58
    Auszug aus BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75
    Wie dagegen das Verhältnis zwischen Sondereigentum und Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum festgelegt wird und welche Gesichtspunkte dabei berücksichtigt werden, hat das Gesetz der freien Bestimmung durch die Wohnungseigentümer überlassen (BayObLGZ 1958, 263 = NJW 1958, 2116; OLG Celle, Rpfleger 1974, 267; Weitnauer/Wirths, WEG 5. Aufl. § 16 Rdn. 1; Bärmann, WEG 3. Aufl. § 3 Rdn. 35; Palandt/Degenhart, BGB 35. Aufl. WEG § 3 Anm. 1 a).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Indem das Gesetz die Bestimmung der Miteigentumsanteile in das Belieben der Wohnungseigentümer stellt (Senat, Urt. v. 18. Juni 1976, V ZR 156/75, NJW 1976, 1976), läßt der teilende Eigentümer, der sich wie hier aus freien Stücken für ein sachlich zutreffendes Anteilsverhältnis entscheidet, einen Regelungsplan erkennen, wie ihn der Gesetzgeber für § 16 Abs. 1 und Abs. 2 WEG zwar nicht erzwungen, wohl aber auch mit Blick auf eine sachgerechte Kostenverteilung erwartet hat (Senat, Urt. v. 18. Juni 1976, V ZR 156/75, aaO).
  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Nur wenn sich ausnahmsweise - etwa infolge einer abweichenden Parteivereinbarung (vgl. BGH-Urteil vom 18. Juni 1976 V ZR 156/75, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1976, 1976) - ergeben sollte, daß das Beteiligungsverhältnis des Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum nicht dem Verhältnis des Wertes des Sondereigentums entspricht, werden die Sachwerte des Sondereigentums und des Miteigentumsanteils am Gebäude einschließlich der Außenanlagen gesondert zu ermitteln sein.
  • BGH, 16.09.2011 - V ZR 3/11

    Kontrolle eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Änderung des

    Wie das Verhältnis zwischen Sondereigentum und Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum festgelegt wird und welche Gesichtspunkte dabei berücksichtigt werden, hat das Gesetz der freien Bestimmung durch die Wohnungseigentümer überlassen (Senat, Urteil vom 18. Juni 1976 - V ZR 156/75, NJW 1976, 1976).
  • BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 167/99

    Erfordniss der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer bei Zusammenlegung,

    (2) Zwei Wohnungseigentümer können ihre Miteigentumsanteile untereinander verändern, also den Miteigentumsanteil eines Wohnungseigentums zugunsten des Miteigentumsanteils eines anderen Wohnungseigentums verringern (BGH NJW 1976, 1976; KG FGPRax 1998, 94; Demharter Anhang zu § 3 Rn. 64).

    Befinden sich die beteiligten Wohnungseigentumsrechte in einer Hand, kann der Eigentümer alleine die entsprechenden Änderungen vornehmen (BGH NJW 1976, 1976).

  • BGH, 11.03.1999 - IX ZR 260/97

    Pflicht des Notars zur Ermittlung der Wohnungsgröße

    Sofern das Berufungsgericht mit seiner Formulierung, es habe "die Beibringung einer dem Miteigentumsanteil von 18.712/100000 entsprechenden Teilungserklärung" veranlaßt werden müssen, gemeint haben sollte, es müsse ein bestimmtes Verhältnis zwischen dem Sondereigentum und dem damit verbundenen Miteigentumsanteil bestehen, so wäre diese Ansicht unzutreffend (BGH, Urt. v. 18. Juni 1976 - V ZR 156/75, NJW 1976, 1976).
  • OLG München, 12.03.2014 - 34 Wx 467/13

    Berichtigung des Wohnungsgrundbuchs bei "vertauschten" Wohnungen: Pfändung des

    Insbesondere muss der Verkehrswert der einzelnen Sondereigentumseinheiten oder ihre Wohn- bzw. Nutzfläche nicht mit der Höhe der Miteigentumsanteile korrelieren (BGH NJW 1986, 2759; siehe bereits BGH NJW 1976, 1976; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/ Vandenhouten WEG 10. Aufl. § 3 Rn. 41; Elzer in Riecke/Schmid WEG § 3 Rn. 13; § 8 Rn. 9).
  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84

    Erweiterung von Sondereigentum

    Zuläsig ist jedoch die Vereinbarung einer Änderung der Miteigentumsanteile bei unverändertem Fortbestand des zugehörigen Sondereigentums, weil der Miteigentumsanteil nicht in einem bestimmten Größenverhältnis zum Wert oder Umfang des Sondereigentums stehen muß (Senatsurt. v. 18. Juni 1976, V ZR 156/75, NJW 1976, 1976).
  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98

    Zuordnung von Sondereigentum bei Abweichung der tatsächlichen Bauausführung einer

    (2) Zur Übertragung eines Teils des Miteigentumsanteils oder von Teilen des Sondereigentums durch einen Wohnungseigentümer auf einen anderen ist die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer nicht erforderlich; es genügt vielmehr eine in der Form der § 4 Abs. 2 WEG , § 925 BGB geschlossene Vereinbarung der beiden beteiligten Wohnungseigentümer (vgl. BGH NJW 1976, 1976 f.; BayObLGZ 1984, 10/12 ff.; 1993, 166/168; 1996, 149/154; OLG Celle NJW 1974, 1909 f.; OLG Düsseldorf MittRhNotK 1981, 196; MünchKomm/Röll BGB 3. Aufl. § 3 WEG Rn. 23 und 24; Staudinger/Rapp § 6 WEG Rn. 20).
  • KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92

    Anwendbarkeit einer vom Gericht ausgesprochene Änderung des

    Nach feststehender und allgemein anerkannter Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1958, 263 = NJW 1958, 2116; OLG Celle Rechtspfleger 1974, 267; BGH NJW 1976, 1976) hat das Wohnungseigentumsgesetz bewußt kein bestimmtes Verhältnis zwischen dem Sondereigentum und dem damit verbundenen Miteigentumsanteil vorgeschrieben, also insbesondere auch keine Entsprechung zwischen dem Wert der einzelnen Wohnungen und dem Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum verlangt.

    Wie dagegen das Verhältnis zwischen Sondereigentum und Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum festgelegt wird und welche Gesichtspunkte dabei berücksichtigt werden, hat das Gesetz der freien Bestimmung überlassen, wobei zwischen den Begründungsformen nach § 3 einerseits und § 8 WEG andererseits kein Unterschied besteht (BGH NJW 1976, 1976 befaßte sich mit einer Teilungserklärung gemäß § 8 WEG ).

  • OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13

    Testamentsvollstreckung: Entgeltlichkeit von Verfügungen des

    Dabei wird nicht verkannt, dass die Größenverhältnisse zwischen Miteigentumsanteil und Sondereigentum beliebig sind (BGH NJW 1976, 1976).
  • KG, 17.12.1997 - 24 W 3797/97

    Keine Umw andlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

  • KG, 30.03.1998 - 24 W 9038/97

    Zum Aufhebungsanspruch eines vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschlusses

  • OLG München, 26.09.2005 - 34 Wx 74/05

    Berücksichtigung schriftsätzlichen Vorbringens nach mündlicher Verhandlung im

  • BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 125/02

    Prüfung der Unwirksamkeit einer Vollmacht durch Grundbuchamt - offensichtliche

  • OLG Hamm, 28.05.1998 - 15 W 411/97

    Pfandfreigabe und Pfandunterstellung beider Veränderung der Größe von

  • FG München, 17.02.2016 - 4 K 644/14

    Erhöhung des Miteigentumsanteils eines Wohnungseigentümers am

  • OLG Stuttgart, 15.05.2003 - 13 U 211/02

    Wohnungseigentum: Angemessene Verteilung einer Erbbauzinsverpflichtung der

  • OLG Hamm, 29.11.2022 - 15 W 271/22

    Übertragung von Miteigentumsanteilen innerhalb der

  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

  • OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 11 Wx 66/03

    Wohnungseigentum: Lasten- und Kostentragungspflicht des Mitglieds einer sog.

  • OLG Frankfurt, 13.04.2000 - 20 W 485/98

    Mündliche Verhandlung in Wohneigentumssachen; Abänderung eines

  • BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 125/83

    Zum Austausch des Sondereigentums unter Beibehaltung des jeweiligen

  • KG, 10.01.1994 - 24 W 4817/93

    Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf Änderung des in der Teilungserklärung

  • KG, 26.07.2004 - 24 W 31/03

    Wohnungseigentumssache: Teilungserklärung mit Öffnungsklausel zur Änderung des

  • BayObLG, 09.06.1989 - BReg. 1b Z 11/88

    Wohnungseigentum; Teileigentum; Grundbuch; Auflassungsvormerkung; Nutzungsrecht;

  • KG, 11.12.1995 - 24 W 4594/95

    Hinzunehmende Ungenauigkeiten der Jahresabrechnung; Unterschiedliche

  • LG Düsseldorf, 01.04.1986 - 25 T 172/86

    Maschinenschriftlicher Vermerk "gez. Notar" auf beglaubigter Abschrift

  • OLG Zweibrücken, 10.07.1989 - 3 W 72/89

    Zulässigkeit einer Stimmrechtsregelung nach dem Wertprinzip

  • KG, 16.09.1998 - 24 W 8886/97

    Sondernutzungsrecht aufgrund WE-Versammlungsbeschluss

  • BayObLG, 15.12.1981 - BReg. 2 Z 89/81

    Zur Zulässigkeit von Mitsondereigentum

  • BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 111/02

    Verkäufervollmacht zur Schaffung neuen Wohnungseigentums durch Umwandlung von

  • LG Regensburg, 01.08.1989 - 5 T 165/89

    Umdeutung der Erklärung oberirdischer Pkw-Stellplätze zu Sondereigentum in die

  • BayObLG, 01.10.1980 - BReg. 2 Z 43/79

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

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