Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.07.1976

Rechtsprechung
   BGH, 15.06.1976 - 4 StR 174/76   

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BGH, 15.06.1976 - 4 StR 174/76 (https://dejure.org/1976,1503)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1976 - 4 StR 174/76 (https://dejure.org/1976,1503)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1976 - 4 StR 174/76 (https://dejure.org/1976,1503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzverhältnis zwischen sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbreitung pornographischer Abbildungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1984
  • MDR 1976, 942
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.03.1975 - 1 StR 73/75

    Strafbarkeit wegen versuchter Unzucht mit einem Kind - Anforderungen an die Rüge

    Auszug aus BGH, 15.06.1976 - 4 StR 174/76
    Das Vorzeigen dieses Bildes stellt, jedenfalls in Verbindung mit den sexualbezogenen Äußerungen des Angeklagten, eine "Einflußnahme tiefergehender Art" und damit ein Einwirken im Sinne des § 176 Abs. 5 Nr. 3 StGB dar (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1975 - 1 StR 73/75 - S. 5 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.03.1959 - 1 StR 62/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1976 - 4 StR 174/76
    Das Tatbestandsmerkmal des Zugänglichmachens erfordert nämlich nicht, daß dem Kind oder Jugendlichen die Schrift oder Abbildung überlassen oder auch nur in die Hand gegeben, es genügt vielmehr, daß sie ihm gezeigt und damit das Betrachten ermöglicht wird (BGH, Urteil vom 17. März 1959 - 1 StR 62/59 - sowie BGH RdJ 1961, 302, 303; das Tatbestandsmerkmal des Zugänglichmachens im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist das gleiche wie in § 3 Nr. 1 und § 21 Abs. 1 Nr. 1 GjS, auf welche sich diese Entscheidungen beziehen).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 180/18

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Einwirken durch Vorzeigen pornographischer

    Die Tathandlung des Einwirkens im Sinne von § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB setzt eine psychische Einflussnahme tiefergehender Art voraus (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juni 1976 - 4 StR 174/76, NJW 1976, 1984; vom 20. Juni 1979 - 3 StR 143/79, BGHSt 29, 29, 30 f.; Beschluss vom 22. Juni 2010 - 3 StR 177/10, aaO; Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 509/13, aaO; Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, BGHR StGB § 176 Abs. 4 Nr. 4 Einwirken 1 Rn. 6).
  • BGH, 14.08.2018 - 5 StR 192/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern in der Variante des Einwirkens durch

    Der Begriff des Zugänglichmachens erfordert lediglich, dass dem anderen die Möglichkeit des Wahrnehmens eröffnet wird (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1976 - 4 StR 174/76, NJW 1976, 1984).

    Das Merkmal des "Einwirkens' im Sinne einer "Einflussnahme tiefergehender Art' (BGH, Urteile vom 15. Juni 1976 - 4 StR 174/76, aaO; vom 25. März 1975 - 1 StR 73/75; Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, aaO mwN) ist ebenfalls gegeben.

    Denn dieser Tatbestand tritt - was das Landgericht in anderen Fällen nicht verkannt hat - nach ständiger Rechtsprechung hinter § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB zurück (vgl. zu § 176 Abs. 5 Nr. 3 StGB aF; BGH, Urteil vom 15. Juni 1976 - 4 StR 174/76, aaO).

  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 490/14

    Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers gegen Einstellungsentscheidung

    Allerdings wirkte der Angeklagte durch die anschließende Versendung der Textnachrichten weiter auf das Kind ein; jedenfalls in Verbindung mit diesen sexualbezogenen Nachrichten stellte die Übersendung des Bildes ein im Sinne von § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB tatbestandsmäßiges Einwirken des Angeklagten auf sein Opfer dar (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1976 - 4 StR 174/76, NJW 1976, 1984).
  • OLG Dresden, 13.08.2009 - 2 Ss 352/09

    Sexueller Missbrauch von Kindern bei "pornographischen Darstellungen

    Maßgeblich für die Erfüllung des strafrechtlichen Tatbestands ist allein, dass die Äußerung nach ihrer Art und Intensität pornographischem Material entspricht, wobei ein "Einwirken" durch solches Reden eine Einflussnahme tiefergehender Art verlangt (Horstkotte a.a.O. 46. Sitzung S. 1510; BGH bei Dallinger MDR 1974, 546; BGH NJW 1976, 1984; BGH NJW 1980, 791; BGH NStZ 1991, 485).
  • BGH, 22.06.2010 - 3 StR 177/10

    Sexueller Missbrauch durch Vorzeigen pornografischer Darstellungen (vergröbernde

    Zudem verlangt ein Einwirken eine psychische Einflussnahme tiefergehender Art (vgl. BGHSt 29, 29, 30 f.; BGH NStZ 1991, 485; NJW 1976, 1984); auch hierauf kann ohne nähere Feststellungen zum Inhalt der Aufnahmen nicht geschlossen werden.
  • AG München, 28.05.1998 - 8340 Ds 465 Js 173158/95

    Der Fall Somm (CompuServe)

    Zugänglichmachen erfordert, daß einem anderen die Möglichkeit eröffnet wird, sich durch sinnliche Wahrnehmung vom pornographischen Inhalt der Schrift Kenntnis zu verschaffen (Lackner, Strafgesetzbuch mit Erläuterungen, 22. Auflage 1997, § 184, Rn. 5; Derksen, NJW 1997, 1878, 1881; BGH NJW 1976, 1984).
  • BGH, 20.06.1979 - 3 StR 143/79

    Vornahme sexueller Handlungen an Kindern durch Telefonanrufe mit pornografischem

    Ein Einwirken durch solche Reden verlangt dabei eine Einflußnahme tiefergehender Art (BGH bei Dallinger MDR 1974, 546; NJW 1976, 1984; Urteil vom 25. März 1975 - 1 StR 73/75).
  • BGH, 08.01.1985 - 1 StR 686/84

    Begriff des "Bestimmens"; Begriff des "Einwirkens"

    In die gleiche Richtung deutet die Auslegung des § 176 Abs. 5 Nr. 3 StGB, wonach die Einwirkung auf das Kind eine "Einflußnahme tiefergehender Art" verlangt (vgl. BGH, Urt. v. 4.12.1973 - 1 StR 509/73 - bei Dallinger MDR 1974, 546; Urt. v. 25.3.1975 - 1 StR 73/75; Urt. v. 15.6.1976 - 4 StR 174/76 - NJW 1976, 1984; Urt. v. 20.6.1979 - 3 StR 143/79 - BGHSt 29, 29, 30 [BGH 20.06.1979 - 3 StR 143/79]; Beschl. v. 7.4.1981 - 1 StR 137/81).
  • BGH, 12.07.1991 - 2 StR 657/90

    Strafbarkeit des entsprechenden Einredens auf ein Kind um die sexuelle Erregung

    "Einwirken" bedeutet dabei eine Einflußnahme tiefergehender Art (BGHSt 29, 29 f; BGH bei Dallinger MDR 1974, 546; BGH NJW 1976, 1984; BGH, Urt. v. 25. März 1975 - 1 StR 73/75; Laufhütte in LK 10. Aufl. § 176 Rdn. 13).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.1976 - 2 ARs 195/76   

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https://dejure.org/1976,951
BGH, 02.07.1976 - 2 ARs 195/76 (https://dejure.org/1976,951)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1976 - 2 ARs 195/76 (https://dejure.org/1976,951)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1976 - 2 ARs 195/76 (https://dejure.org/1976,951)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Jugendrichters bei Aufnahme des Verurteilten in einer Jugendstrafanstalt - Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Vollstreckung einer Freiheitsstrafe sowie einer Jugendstrafe - Vollziehen einer Jugendstrafe nach den Vorschriften des Vollzuges für ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 375
  • NJW 1976, 1984
  • MDR 1976, 858
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 13.06.1975 - 1 Ws 93/75
    Auszug aus BGH, 02.07.1976 - 2 ARs 195/76
    Ob diese Bestimmung auch dann gilt, wenn der Verurteilte nicht in eine Jugendstrafanstalt aufgenommen worden ist, sondern gemäß § 92 Abs. 2 JGG die Jugendstrafe nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogen wird, kann dahin stehen (vgl. für den Fall der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus die Bedenken des Oberlandesgerichts in Celle NJW 1975, 2253).
  • BGH, 08.02.1955 - 5 StR 591/54
    Auszug aus BGH, 02.07.1976 - 2 ARs 195/76
    Daß unter diesen Begriff auch eine Jugendstrafe fällt, ist allseits anerkannt (vgl. zur entsprechenden Formulierung für die Voraussetzungen des Rückfalls - § 48 StGB 1975 - Dreher StGB, 36. Aufl. § 48 Rdn. 3 im Anschluß an BGHSt 7, 300).
  • BGH, 19.11.1970 - 2 ARs 270/70

    Übertragung von Entscheidungen auf den Jugendrichter im Aufenthaltsort des

    Auszug aus BGH, 02.07.1976 - 2 ARs 195/76
    gemäß § 58 Abs. 2, § 88 Abs. 5 Satz 3 JGG übertragen worden waren, war er nicht befugt, sie weiter zu übertragen (BGHSt 24, 26; 24, 332).
  • BGH, 27.06.1975 - 2 ARs 137/75

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 02.07.1976 - 2 ARs 195/76
    Weil keines der streitenden Gerichte zuständig ist, kann der Bundesgerichtshof auch nicht gemäß § 14 StPO das zuständige Gericht bestimmen (BGHSt 26, 162, 164).
  • BGH, 19.04.1972 - 2 ARs 79/72

    Übertragung der Aufgaben eines Vollstreckungsleiters auf ein anderes Gericht -

    Auszug aus BGH, 02.07.1976 - 2 ARs 195/76
    gemäß § 58 Abs. 2, § 88 Abs. 5 Satz 3 JGG übertragen worden waren, war er nicht befugt, sie weiter zu übertragen (BGHSt 24, 26; 24, 332).
  • BGH, 28.09.1984 - 2 ARs 260/84

    Bestimmung der Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer - Jugendstrafe -

    In der Folgezeit übersandte der Jugendrichter in Mönchengladbach die Sache "zuständigkeitshalber" - unter Hinweis auf BGHSt 26, 375; 29, 33 [BGH 26.06.1979 - 5 ARs Vs 59/78]; Meyer in Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl. § 462 a Rdn. 17 am Ende - der Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Münster.

    Die Tatsache, daß sich der Verurteilte wegen Straftaten, die er als Erwachsener begangen hatte, bei Erlaß des Widerrufsbeschlusses in Untersuchungshaft und später bis 16. Juli 1983 in Strafhaft befand, bewirkte keinen Übergang der Zuständigkeit auf eine Strafvollstreckungskammer (BGHSt 28, 351, 353 f - unter Aufgabe von BGHSt 26, 375 - BGH, Beschluß vom 11. August 1983 - 2 ARs 274/83; Chlosta in KK, StPO § 462 a Rdn. 6; Brunner, JGG 7. Aufl. § 85 Rdn. 6; Meyer in Kleinknecht/Meyer, 36. Aufl. StPO § 462 a Rdn. 19 - unrichtig in Rdn. 17 am Ende, wo BGHSt 29, 33 [BGH 26.06.1979 - 5 ARs Vs 59/78] mißverstanden und die Aufgabe von BGHSt 26, 375 übersehen wird).

  • BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bezüglich der erforderlich werdenden

    Soweit der Entscheidung BGHSt 26, 375 etwas anderes zu entnehmen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest.
  • BGH, 16.03.1979 - 2 ARs 70/79

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Widerruf der Aussetzung

    Sind Jugendstrafe und Freiheitsstrafe gegen denselben Verurteilten zu vollstrecken, so sind für die Vollstreckung der Jugendstrafe der Jugendrichter als Vollstreckungsleiter und für die Vollstreckung der Freiheitsstrafe die Staatsanwaltschaft und die Vollstreckungskammer zuständig (gegen BGHSt 26, 375 im Anschluß an BGHSt 27, 329).
  • BGH, 20.10.1976 - 2 ARs 347/76

    Zuständigkeitsstreit über die Frage der bedingten Entlassung eines Verurteilten

    Sie kann nur in Fällen gegeben sein, in denen der Konzentrationsgrundsatz des § 462 a Abs. 4 StPO eingreift (vgl. hierzu den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des Senats vom 2. Juli 1976 - 2 ARs 195/76 -).
  • BGH, 22.06.1977 - 2 ARs 180/77

    Auswirkungen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung auf die

    In BGHSt 26, 375 hat der Senat eine Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer zur Aussetzung einer Restjugendstrafe und zu den damit zusammenhängenden Entscheidungen bejaht, wenn Freiheits- und Jugendstrafe zu vollstrecken und die Jugendstrafe an einem über 24 Jahre alten Verurteilten nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene zu vollziehen ist.
  • BGH, 25.08.1976 - 2 ARs 291/76

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer -

    Das ist im Gegensatz zum Jugendrecht, woe der Senat bereits entsprechend entschieden hat (Beschluß vom 2. Juli 1976 - 2 ARs 195/76, zur Veröffentlichung bestimmt), im Wehrstrafrecht nicht der Fall.
  • OLG Düsseldorf, 06.01.1987 - 3 Ws 686/87

    Freiheitsstrafe; Jugendstrafe; Vollstreckung

    Eine Konzentrationsregelung für die Vollstreckung von Freiheits- und Jugendstrafe besteht nicht (vgl. BGHSt 26, 375; OLG Karlsruhe MDR 80, 1037; LR-Wendisch aaO.).
  • BGH, 31.05.1979 - 2 ARs 167/79

    Voraussetzungen für die Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts -

    Wie der erkennende Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 16. März 1979 - 2 ARs 70/79 - im einzelnen ausgeführt hat, sind dann, wenn gegen den Verurteilten Jugendstrafe und Freiheitsstrafe zu vollstrecken sind, für die Vollstreckung der Jugendstrafe der Jugendrichter und für die Vollstreckung der Freiheitsstrafe die Staatsanwaltschaft und die Vollstreckungskammer zuständig (gegen BGHSt 26, 375 im Anschluß an BGHSt 27, 329).
  • BGH, 31.05.1979 - 2 ARs 154/79

    Zuständigkeitswechsel des für die Vollstreckung zuständigen Richters bei

    Damit hat der Senat die in seinem Beschluß BGHSt 26, 375 = NJW 1976, 1984 vertretene Ansicht aufgegeben, daß bei Verhängung von Jugendstrafe und Freiheitsstrafe gegen denselben Verurteilten die Strafvollstreckungskammer unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Aussetzung der Restjugendstrafe zuständig sei.
  • BGH, 17.05.1978 - 2 ARs 126/78

    Bestimmung der Zuständigkeit hinsichtlich weiterer Entscheidungen über einen

    Wird Jugendstrafe nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogen, so verbleibt die Zuständigkeit für Entscheidungen bei dem bisherigen Vollstreckungsleiter, hier also bei dem Jugendrichter in Siegburg (BGHSt 27, 25, 26; BGH, Beschl. vom 23. Dezember 1977 - 2 ARs 415/77 -, der teilweise von BGHSt 26, 375 abweicht und zur Veröffentlichung bestimmt ist).
  • BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 392/77

    Gegenstandsloswerden eines Zuständigkeitsstreites im Hinblick auf die

  • BGH, 05.01.1977 - 2 ARs 382/76

    Übertragbarkeit der Einleitung einer weiteren Vollstreckung nach Widerruf der

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