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LAG Baden-Württemberg, 01.06.1976 - 7 TaBV 3/76 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 2230
- DB 1976, 1820
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 08.03.1957 - 1 AZR 113/55
Lohnfortzahlungspflicht im Falle eines Arbeitsversäumnis von …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.06.1976 - 7 TaBV 3/76
Eine Abmeldepflicht "unter Grundabgabe", wie sie im BAG zu BetrVG 1952 § 37 Abs. 2 festgestellt worden ist (Vergleiche BAG 1957-03-08 1 AZR 113/55 = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1952), besteht nur, insoweit keine abweichende betriebliche Regelung oder Übung vorhanden ist.
- BGH, 05.01.1984 - 1 StR 873/83 Derartig lückenhafte Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt und insbesondere die strafschärfenden und die strafmildernden Tatsachen in ihrer Bedeutung und in ihrem Gewicht gegeneinander abgewogen hat (BGH NJW 1976, 2230; BGH NStZ 1981, 389; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 773/80).