Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1977 - 3 StR 139/77   

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BGH, 22.06.1977 - 3 StR 139/77 (https://dejure.org/1977,761)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1977 - 3 StR 139/77 (https://dejure.org/1977,761)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1977 - 3 StR 139/77 (https://dejure.org/1977,761)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Vorstrafen in Abwesenheit des Angeklagten - Zweifel an der Unbefangenheit eines Richters - Fortsetzung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten - Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten - Beschluss, die Hauptverhandlung in Abwesenheit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 216
  • NJW 1977, 1888
  • MDR 1977, 855
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.08.1972 - 2 StR 98/72

    Fortsetzung der Hauptverhandlung nach § 231 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO)

    Auszug aus BGH, 22.06.1977 - 3 StR 139/77
    Die Vorstrafen dürfen in Abwesenheit des Angeklagten festgestellt und im Urteil zu seinem Nachteil verwertet werden (Aufgabe von BGHSt 25, 4).

    Soweit diese Auffassung mit der Entscheidung BGHSt 25, 4, die vor der Ergänzung des § 265 StPO ergangen ist, nicht in Einklang steht, hat der 2. Strafsenat auf Antrage erklärt, daß er an seiner Rechtsansicht nicht festhalte.

  • BGH, 29.05.1968 - 3 StR 72/68

    Besetzungsrüge - Darlegung der Umstände - Zugehörigkeit zum Spruchkörper -

    Auszug aus BGH, 22.06.1977 - 3 StR 139/77
    Da der beanstandete Beschluß nur lückenhaft mitgeteilt wird, kann nicht bereits aufgrund der Revisionsschrift geprüft werden, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. BGHSt 22, 169).
  • BGH, 02.03.1971 - 5 StR 44/71

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Unzucht mit einem Kinde Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 22.06.1977 - 3 StR 139/77
    Vielmehr reicht es aus, daß der Angeklagte Gelegenheit erhalten hat, sich zum Gegenstand der Anklage zu äußern (BGH bei Dallinger MDR 1972, 18).
  • BGH, 13.12.1978 - 3 StR 381/78

    Tankstellendiebstahl - §§ 316a, 252 StGB, Vollendung, Beendigung, 'betroffen',

    Sie gibt die den angeblichen Mangel enthaltenden Tatsachen nicht so vollständig an, daß das Revisionsgericht bereits aufgrund der Revisionsschrift prüfen könnte, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn der behauptete Sachverhalt bewiesen wird (vgl. BGHSt 22, 169; 27, 216).
  • KG, 14.12.2017 - 121 Ss 127/17

    Revision in Strafsachen: Richter im Eingangsamt als Vorsitzender einer

    Wenn auch eine Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO alle den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau angeben muss, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt (vgl. BGHSt 27, 216 m.w.N.; BGHSt 3, 213), so bedeutet dies nicht, dass von dem Revisionsführer im Rahmen seiner Begründungspflicht verlangt werden kann, Tatsachen anzugeben, die ihm nicht allgemein oder als Verfahrensbeteiligtem zugänglich sind, sondern die sich - wie hier - aus präsidiumsinternen Vorgängen ergeben (vgl. BGHSt 53, 268; BGHSt 28, 290; OLG Oldenburg StV 2001, 159 m.w.N.; OLG Hamm StV 1998, 6 m.w.N.).
  • BGH, 01.02.1979 - 4 StR 657/78

    Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts - Zulässigkeit und

    Wenn auch eine Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO alle den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau angeben muß, daß das Revisionsgericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt (BGHSt 3, 213; 27, 216), so bedeutet das jedoch nicht, daß von dem Revisionsführer im Rahmen seiner Begründungspflicht verlangt werden kann, Tatsachen anzugeben, die ihm nicht allgemein oder als Verfahrensbeteiligtem zugänglich sind, sondern die sich - wie hier - aus präsidiumsinternen Vorgängen ergeben.
  • BGH, 20.11.1987 - 3 StR 493/87

    Rüge des Nichtvorliegens eines ausdrücklichen Eröffnungsbeschlusses - Nachholung

    Rechtliche Bedenken werden von der Revision ferner deshalb zu Recht erhoben, weil die Vorstrafen des Angeklagten bei dessen Vernehmung über seine persönlichen Verhältnisse erörtert wurden, obwohl dies ein Teil der Vernehmung zur Sache ist (vgl. BGHSt 27, 216, 218 f.; BGH bei Dallinger MDR 1968, 203; 1975, 368; Urteil des Senats vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74).
  • BGH, 25.03.1986 - 2 StR 87/86

    Fortführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten -

    Das gilt jedenfalls dann, wenn das Ereignis, das den Angeklagten an der Teilnahme des Fortsetzungstermins hindert, nicht eine vorhersehbare Folge seines früheren eigenmächtigen Verhaltens ist, das dem Gericht die Befugnis zur Anwendung von § 231 Abs. 2 StPO verschafft hatte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1977 - 3 StR 139/77).
  • BGH, 23.10.1985 - 3 StR 319/85

    Anforderung an eine Revision wegen Verletzung des Verfahrensrechts -

    Wird gerügt, daß zu Unrecht ein Beweisantrag abgelehnt worden ist, so gehört zur ordnungsgemäßen Begründung dieser Rüge, daß der Inhalt des Antrages und des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses mitgeteilt und die Tatsachen bezeichnet werden, die die Fehlerhaftigkeit dieses Beschlusses ergeben (BGHSt 3, 213, 214; 7, 162, 163; 12, 243, 244; 17, 337, 339; 21, 334, 340; 22, 169, 170; 27, 216, 217; 28, 290, 291; 29, 203; BGH NJW 1973, 564; vgl. auch Krause Strafverteidiger 1984, 483 f, 487, 488).
  • BGH, 16.07.1986 - 2 StR 318/86

    Ausschluss des Richters von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetz aufgrund

    Dies hat so vollständig und so genau zu geschehen, daß das Revisionsgericht auf Grund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 27, 216, 217; 29, 203).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.04.1977 - 1 U 175/76   

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https://dejure.org/1977,1181
OLG Nürnberg, 29.04.1977 - 1 U 175/76 (https://dejure.org/1977,1181)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.04.1977 - 1 U 175/76 (https://dejure.org/1977,1181)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. April 1977 - 1 U 175/76 (https://dejure.org/1977,1181)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Großparkplatz; Markierte Flächen; Zusammenstoß auf Fahrbahnen; Rechts vor links; Fahrbahnnetz; Abstellplätze; Wartepflichtiger

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 8

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1888 (Ls.)
  • VersR 1977, 1059
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 22.11.2022 - VI ZR 344/21

    "Rechts vor links" auf Parkplätzen?

    Nach anderer Ansicht ist die Vorfahrtsregel "rechts vor links" auf öffentlichen Parkplätzen weitgehend unabhängig vom Straßencharakter der aufeinander zulaufenden Fahrspuren direkt oder entsprechend anwendbar (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 2014, 1308, 1309, juris Rn. 19; OLG Celle, Urteil vom 8. August 2006 - 14 U 36/06, juris Rn. 9; OLG Hamm, VRS 47, 455, 456: "unmissverständliche Wegführung" ausreichend; ebenso OLG Nürnberg, Urteil vom 29. April 1977 - 1 U 175/76, juris Rn. 27; vgl. auch Bender in MüKo StVR, § 8 StVO Rn. 15).

    Parkflächenmarkierungen, die den Platz in Parkplätze und Fahrspuren aufteilen, ändern für sich genommen daran nichts, so dass durch solche Markierungen entstehenden Fahrbahnen - wie allein durch die tatsächliche Anordnung der geparkten Fahrzeuge gebildeten Gassen - kein Straßencharakter zukommt (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 29. April 1977 - 1 U 175/76, juris Rn. 26; OLG Köln, VRS 48, 453, 454 f.; OLG Koblenz, VRS 48, 133, 134; OLG Stuttgart, VRS 45, 313, 314).

  • OLG Frankfurt, 22.06.2022 - 17 U 21/22

    Vorfahrtsregel "rechts vor links" auf Parkplätzen

    Deshalb muss auch ein Bevorrechtigter auf einem derartigen Parkplatz mit erhöhter Vorsicht fahren und den wartpflichtigen Verkehr beobachten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2017 - I-1 U 97/16 -, Rn. 48, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 8. September 2009 - 14 U 45/09 -, Rn. 13, juris; OLG Köln, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 18 U 117/94 -, Rn. 9, juris; OLG Hamm, Urteil vom 6. Oktober 1993 - 13 U 91/93 -, Rn. 4, juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 29. April 1977 - 1 U 175/76 -, Rn. 32, juris).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2010 - 1 U 240/09

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlichen

    Von dieser Mithaftung des Vorfahrtberechtigten kann nur dann abgesehen werden, wenn feststeht, dass er langsam und stets bremsbereit gefahren ist und dessen ungeachtet eine Kollision nicht vermeiden konnte (Nugel a.a.O. mit Hinweis auf OLG Köln VersR 1995, 719 sowie OLG Nürnberg NJW 1977, 1888).
  • LG Saarbrücken, 07.06.2013 - 13 S 31/13

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Vorfahrtsregelungen auf einem dem öffentlichen

    Dies gilt auch für Parkplätze und sonstige Verkehrsflächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen (vgl. OLG Nürnberg, VersR 1977, 1059; Kammer, Urteil vom 12.10.2012 - 13 S 77/12).

    Andererseits muss sich auch der nach § 8 StVO Vorfahrtsberechtigte auf Parkplätzen regelmäßig die allgemeine Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zurechnen lassen (vgl. OLG Nürnberg, VersR 1977, 1059; OLG Celle, OLG-Report 2006, 705).

    Deshalb kann sich auch der Vorfahrtsberechtigte auf einem derartigen Parkplatz nicht im gleichen Maß wie an einer echten Kreuzung oder Einmündung auf den Vertrauensgrundsatz berufen (vgl. OLG Nürnberg, VersR 1977, 1059).

  • OLG München, 18.01.2008 - 10 U 4156/07

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Kollision eines Fahrzeugs mit einem

    28aa) Auch auf allgemein zugänglichen Parkplätzen gilt grundsätzlich die StVO (OLG Köln DAR 1995, 289; Kammergericht DAR 1978, 19; OLG Karlsruhe VRS 54 [1978] 153; OLG Stuttgart NJW-RR 1990, 670; OLG Nürnberg NJW 1977, 1888; OLG Hamm NJW 1974, 1913 = VRS 46 [1974] 455).

    Im Verhältnis der durch bauliche Maßnahmen deutlich für den fließenden Verkehr vorgesehenen Fahrspur (OLG Nürnberg, NJW 1977, 1888) zu einem Einstellplatz und umgekehrt gilt, dass derjenige, der einen Einstellplatz verlassen und die Situation des ruhenden Verkehrs aufgeben will, dem fahrenden Verkehr auf dessen Spur besondere Sorgfalt zuzuwenden und ihm mit den sich aus der Zweckbestimmung eines Parkplatzes ergebenden Besonderheiten grundsätzlich Vorrang zu gewähren hat (OLG Hamm a.a.O.; Jagow/Burmann/Hess, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, § 12 Randziffer 67).

  • OLG Köln, 03.12.1998 - 1 U 73/98

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf dem Privatparkplatz eines

    Auch der an sich Vorfahrtsberechtigte muß in besonderem Maße mit Vorfahrtsverletzungen durch andere Verkehrsteilnehmer, die durch die Suche nach einem Parkplatz abgelenkt sind, rechnen (OLG Köln OLGR 1995, 2; OLG Nürnberg NJW 1977, 1888; LG Ulm VersR 81, 890).
  • OLG Köln, 08.12.1994 - 18 U 117/94

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlichen

    Dieser Vertrauensgrundsatz gilt aber angesichts der ständig wechselnden Verkehrssituation auf Parkplätzen nicht, vielmehr muß der Vorfahrtsberechtigte hier in besonderem Maße auch mit Vorfahrtsverletzungen rechnen (OLG Nürnberg, NJW 77, 1888; LG Ulm, Versicherungsrecht 81, 890).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 28.04.1977 - 1 W 7/77   

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OLG Braunschweig, 28.04.1977 - 1 W 7/77 (https://dejure.org/1977,3753)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1888 (Ls.)
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