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   EuGH, 06.10.1976 - 12/76   

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https://dejure.org/1976,42
EuGH, 06.10.1976 - 12/76 (https://dejure.org/1976,42)
EuGH, Entscheidung vom 06.10.1976 - 12/76 (https://dejure.org/1976,42)
EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1976 - 12/76 (https://dejure.org/1976,42)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    1 . VERFAHREN - IN ARTIKEL 220 EWG-VERTRAG VORGESEHENE ÜBEREINKOMMEN - AUSLEGUNG - NEUE MITGLIEDSTAATEN - ERKLÄRUNGEN - ZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 5 Nr. 1 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen; Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen der neuen ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 220; ; EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 220; EWG-Vertrag Art. 177
    1. VERFAHREN - IN ARTIKEL 220 EWG-VERTRAG VORGESEHENE ÜBEREINKOMMEN - AUSLEGUNG - NEUE MITGLIEDSTAATEN - ERKLÄRUNGEN - ZULÄSSIGKEIT - [BEITRITTSAKTE , ARTIKEL 3 ABSATZ 2]

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Internationaler Gerichtsstand des Erfüllungsortes, maßgebliches nationales Recht zur Bestimmung des Erfüllungsortes

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 491
 
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Wird zitiert von ... (139)

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1999 - C-440/97

    GIE Groupe Concorde u.a.

    2 Vor jetzt mehr als zwanzig Jahren verpflichtete der Gerichtshof in dem Urteil Tessili(3), bestätigt im Urteil Custom Made Commercial(4), das Gericht, bei dem eine auf Vertragsrecht beruhende Klage erhoben worden ist, zunächst zu ermitteln, welches Recht auf ein Rechtsgeschäft anwendbar ist, und sodann, entsprechend diesem Recht den Erfuellungsort zu bestimmen.

    14 Der Gerichtshof hat von der allgemeinen Regel im Urteil Tessili nur eine Ausnahme zugelassen.

    22 Nach Ansicht der Kommission war die vom Gerichtshof im Urteil Tessili gewählte Lösung von Anfang an zeitbedingt, da es seinerzeit unmöglich gewesen sei, zu einer gemeinschaftsrechtlichen Auslegung zu gelangen, die einheitliche Anwendung von Artikel 5 Nummer 1 des Brüsseler Übereinkommens gewährleistet hätte.

    27 Der Gerichtshof hat alle diese Fragen bereits in seinem Urteil Tessili beantwortet.

    44 Die Kritik an den Urteilen Tessili und Custom Made betrifft grundsätzlich zwei Gesichtspunkte: die praktische Schwierigkeit ihrer Anwendung und die unerwünschten Folgen, die Heranziehung des anwendbaren materiellen Rechts als Kriterium für die Entscheidung einer Zuständigkeitsfrage hat.

    Zusammengefasst garantiert die im Urteil Tessili beschriebene Methode keine grössere Rechtssicherheit als eine auf einer autonomen Auslegung beruhende Lösung und erschwert die Aufgabe des Gerichts, das über die Klage befindet, unnötig.

    95 Die Schwierigkeiten, die im Urteil Tessili verankerte Rechtsprechung mit sich bringt, lassen eine Änderung der Leitlinien der Rechtsprechung des Gerichtshofes ratsam erscheinen.

    (3) - Urteil vom 6. Oktober 1976 in der Rechtssache 12/76 (Tessili, Slg. 1976, 1473).

    (11) - Urteil Tessili (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 13).

    (24) - Wenn es sich nach der Prüfung für zuständig erachtet, kann es nämlich noch bei der Behandlung der Hauptsache von seinem Ergebnis, zu dem es in bezug auf die Zuständigkeit gelangt ist, Abstand nehmen, denn "die Auslegung jener Ausdrücke und Begriffe [aus dem Bereich des Zivil-, Handels- und Verfahrensrechts] für die Zwecke des Übereinkommens [greift] der Frage der auf das streitige Rechtsverhältnis anwendbaren Sachnorm nicht vor" (Urteil Tessili, zitiert in Fußnote 3, Randnr. 11).

    (36) - Die der Gerichtshof so auslegt, daß "Behinderungen im Rechtsverkehr und bei der Erledigung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den innergemeinschaftlichen Beziehungen auszuräumen" sind (Urteil Tessili, Randnr. 9).

    (42) - Der Gerichtshof hat festgestellt, es sei wünschenswert, daß "zwischen der Klage und dem zur Entscheidung hierüber berufenen Gericht eine besonders enge Verknüpfung besteht" (Urteil Tessili, Randnr. 13).

  • BGH, 02.03.2006 - IX ZR 15/05

    Begriff des Erfüllungsorts bei einem Vertrag mit einem ausländischen Rechtsanwalt

    (3) Anders als nach der Vorgängerregelung des Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ ist der Erfüllungsort nicht mehr nach der lex causae, also mit Hilfe des Internationalen Privatrechts des angerufenen Gerichts zu bestimmen (sog. Tessili-Regel; vgl. EuGH, NJW 1977, 491; NJW 2000, 719; BGH, Urt. v. 31. Januar 1991 - III ZR 150/88, NJW 1991, 3095, 3096; näher hierzu z.B. Kropholler, aaO Art. 5 EuGVVO Rn. 22, 27; Micklitz/Rott, EuZW 2001, 325 ff).
  • BGH, 07.12.2004 - XI ZR 366/03

    Internationale Zuständigkeit der Gerichte bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung

    Dieser ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nach dem Recht zu ermitteln, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts für die streitige Verpflichtung maßgeblich ist (EuGH, Urteile vom 6. Oktober 1976 - Rs 12/76, Slg. 1976, 1473, 1486, Rz. 15 - Tessili, vom 5. Oktober 1999 - Rs C-420/97, NJW 2000, 721, 722, Rz. 33 - Leathertex, vom 28. September 1999 - Rs C-440/97, WM 2000, 43, 45, Rz. 32 - GIE Groupe Concorde u.a. und vom 19. Februar 2002 - Rs C-256/00, IPRax 2002, 392, 393, Rz. 33 - Besix; Senatsurteil vom 16. Dezember 2003 - XI ZR 474/02, WM 2004, 376, 379, zur Veröffentlichung in BGHZ 157, 224 vorgesehen).
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