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   BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77   

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BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77 (https://dejure.org/1977,37)
BVerfG, Entscheidung vom 19.10.1977 - 2 BvR 462/77 (https://dejure.org/1977,37)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Oktober 1977 - 2 BvR 462/77 (https://dejure.org/1977,37)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Voraussetzungen der Pflichtverteidigerbestellung für die Revisionsverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1; StPO § 140 Abs. 2 § 141 Abs. 4
    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der Revisionsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschuldigter - Kosten - Verteidiger - Gebot fairer Verfahrensführung - Staatskosten - Pflichtverteidiger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 46, 202
  • NJW 1978, 151
  • MDR 1978, 290
  • AnwBl 1978, 71
 
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Wird zitiert von ... (161)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77
    Wiederholt hat das Bundesverfassungsgericht betont, daß das Recht auf ein faires Verfahren zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens, insbesondere des Strafverfahrens mit seinen möglichen einschneidenden Auswirkungen für den Beschuldigten, zählt (BVerfGE 26, 66 (71); 38, 105 (111); 40, 95 (99)).

    Der Beschuldigte darf nicht nur Objekt des Verfahrens sein; ihm muß vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluß zu nehmen (BVerfGE 26, 66 (71), unter Hinweis auf BVerfGE 9, 89 (95); vgl. auch BVerfGE 38, 105 (111)).

  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 7/68

    Verfassungsmäßigkeit der Nebenklagevorschriften der StPO

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77
    Wiederholt hat das Bundesverfassungsgericht betont, daß das Recht auf ein faires Verfahren zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens, insbesondere des Strafverfahrens mit seinen möglichen einschneidenden Auswirkungen für den Beschuldigten, zählt (BVerfGE 26, 66 (71); 38, 105 (111); 40, 95 (99)).

    Der Beschuldigte darf nicht nur Objekt des Verfahrens sein; ihm muß vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluß zu nehmen (BVerfGE 26, 66 (71), unter Hinweis auf BVerfGE 9, 89 (95); vgl. auch BVerfGE 38, 105 (111)).

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77
    Dazu gehört auch, daß ein Beschuldigter, der die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufzubringen vermag, in schwerwiegenden Fällen von Amts wegen und auf Staatskosten einen rechtskundigen Beistand (Pflichtverteidiger) erhält (BVerfGE 39, 238 (243)).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Würdigung aller Umstände - gegebenenfalls in Verbindung mit den Tatsachen, die schon bei der Beurteilung der in § 140 Abs. 2 StPO genannten Voraussetzungen der Verteidigerbestellung zu beachten waren - das Vorliegen eines "schwerwiegenden Falles" (BVerfGE 39, 238 (243)) ergibt und der Beschuldigte die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufzubringen vermag.

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77
    Die lebenslange Freiheitsstrafe sei, wie das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76 - entschieden habe, grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar.
  • BGH, 03.03.1964 - 5 StR 54/64

    Erstattung von Reisekosten - Erstreckung der Beiordnung eines Verteidigers auf

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77
    Die Bestellung eines Pflichtverteidigers durch den Tatrichter wirkt grundsätzlich nicht für die Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht (BGHSt 19, 258).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77
    Der Beschuldigte darf nicht nur Objekt des Verfahrens sein; ihm muß vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluß zu nehmen (BVerfGE 26, 66 (71), unter Hinweis auf BVerfGE 9, 89 (95); vgl. auch BVerfGE 38, 105 (111)).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77
    Wiederholt hat das Bundesverfassungsgericht betont, daß das Recht auf ein faires Verfahren zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens, insbesondere des Strafverfahrens mit seinen möglichen einschneidenden Auswirkungen für den Beschuldigten, zählt (BVerfGE 26, 66 (71); 38, 105 (111); 40, 95 (99)).
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    a) Zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens zählt das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 46, 202 ), welches aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgt (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ; 57, 250 ; 64, 135 ; 66, 313 ; 86, 288 ; 109, 38 ).

    Im Rechtsstaat darf der Betroffene nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein; ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 46, 202 ; 63, 45 ; 63, 380 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 133, 168 ).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    a) Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).

    Insbesondere müssen dem Angeklagten - unabhängig von der Frage, ob die Verwertung einer Information sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berührt - hinreichende Möglichkeiten verbleiben, auf Gang und Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 41, 246 ; 46, 202 ; 54, 100 ; 63, 332 ; 64, 135 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 110, 226 ).

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Daraus ergibt sich insbesondere für das Strafverfahren, das zu den schwersten in allen Rechtsordnungen überhaupt vorgesehenen Eingriffen in die persönliche Freiheit des Einzelnen führen kann, das zwingende Gebot, daß der Beschuldigte, im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten, angemessenen Regeln, die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muß, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (vgl. BVerfGE 41, 246 (249); 46, 202 (210); 54, 100 (116)).
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