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   BGH, 29.09.1977 - II ZR 214/75   

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https://dejure.org/1977,1439
BGH, 29.09.1977 - II ZR 214/75 (https://dejure.org/1977,1439)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1977 - II ZR 214/75 (https://dejure.org/1977,1439)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1977 - II ZR 214/75 (https://dejure.org/1977,1439)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umdeutung einer erbrechtlichen Nachfolgeregelung eines Gesellschaftsvertrags in eine rechtsgeschäftlichen Eintrittsklausel - Unwirksamkeit rechtsgeschäftlicher Nachfolgeklauseln - Frist zur Ausübung eines Eintrittsrechts

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verhältnis von gesellschaftsrechtlicher und erbrechtlicher Nachfolgeregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 264
  • MDR 1978, 119
  • WM 1977, 1323
  • DB 1977, 2318
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 29.10.1942 - II 47/42

    1. Wie kann die Beteiligung an einer offenen Handelsgesellschaft in eine stille

    Auszug aus BGH, 29.09.1977 - II ZR 214/75
    Anders könnte es allenfalls dann sein, wenn man für die Zeit zwischen Erbfall und Entscheidung des Eintrittsberechtigten über seinen Eintritt das Vorhandensein eines "Schwebezustands" annehmen wollte, bei dem die Beteiligung des Verstorbenen zunächst als eine Art Sondervermögen bestehen bliebe, das in diesem Zeitraum weder den Erben noch den übrigen Gesellschaftern noch dem Eintrittsberechtigten zustünde (so offenbar RGZ 170, 98, 108; auch Weipert, Großkomm, z. HGB, 2. Aufl. § 139 Anm. 3; Kipp/Coing, ErbR § 91 IV 8 f S. 406).

    Etwas Derartiges kann zwar im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden (vgl. dazu RGZ 170, 98, 105).

    Allerdings muß der Eintrittsberechtigte seine Entscheidung darüber, ob er von seinem Recht Gebrauch machen will, innerhalb angemessener Frist treffen und den anderen Gesellschaftern mitteilen (vgl. auch RGZ 170, 98, 108); denn diese müssen sich auf die neuen Verhältnisse sobald wie möglich einrichten können.

  • BGH, 11.04.1957 - II ZR 182/55

    Testamentsvollstreckung und Kommanditgesellschaft

    Auszug aus BGH, 29.09.1977 - II ZR 214/75
    Die Frage, ob sich die Befugnisse eines Testamentsvollstreckers auch ohne eine solche Übertragung auf vererbte Kommanditanteile erstrecken kann, kann hier ebenso offenbleiben wie in der Entscheidung BGHZ 24, 106, 113 und in dem Sen. Urt. v. 10. Februar 1977 - II ZR 120/75 (BGHZ 68, 225).
  • BGH, 24.05.1976 - II ZR 207/74

    Anforderungen an eine Gesellschaftervereinbarung mit Wirkung für das

    Auszug aus BGH, 29.09.1977 - II ZR 214/75
    Daß ein Gesellschaftsverhältnis im Innenverhältnis rückwirkend begründet werden kann, hat der Senat bereits entschieden (Urt. v. 24.5.1976 - II ZR 207/74, WM 1976, 972, 974).
  • BGH, 23.04.1951 - IV ZR 17/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.09.1977 - II ZR 214/75
    Wie bereits das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, geht die Auslegung, auch die ergänzende, der Anfechtung vor (BGH, Urt. v. 23.4.1951 - IV ZR 17/51, LM BGB § 2100 Nr. 1).
  • BGH, 10.02.1977 - II ZR 120/75

    Auslegung von (qualifizierten) Nachfolgeklauseln

    Auszug aus BGH, 29.09.1977 - II ZR 214/75
    Die Frage, ob sich die Befugnisse eines Testamentsvollstreckers auch ohne eine solche Übertragung auf vererbte Kommanditanteile erstrecken kann, kann hier ebenso offenbleiben wie in der Entscheidung BGHZ 24, 106, 113 und in dem Sen. Urt. v. 10. Februar 1977 - II ZR 120/75 (BGHZ 68, 225).
  • BGH, 03.12.2014 - IV ZB 9/14

    Pflichtteilsrecht: Reichweite einer Verpflichtung des Erben zur

    Insbesondere im Recht der Personengesellschaften besteht die Möglichkeit der Zuwendung von Rechtspositionen auf den Todesfall kraft gesellschaftsvertraglicher Regelungen (BGH, Urteile vom 29. September 1977 - II ZR 214/75, NJW 1978, 264 unter B II 2 b zur Begründung eines Eintrittsrechts; vom 29. November 2011 - II ZR 306/09, WM 2012, 320 Rn. 20 zur Zuwendung einer Unterbeteiligung).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Möglich ist eine ergänzende Testamentsauslegung vielmehr auch dann, wenn das Testament von Anfang an eine Lücke enthielt (BGH, Urteil vom 29.9.1977 - II ZR 214/75 = LM HGB § 139 Nr. 9 Bl. 4; Johannsen WM 1972, 66; Palandt/Keidel, BGB 41. Aufl. § 2084 Anm. 4 b).
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    cc) Das Landesarbeitsgericht hat aber nicht geprüft, ob sich die Regelungen des PÜV und dabei insbesondere die Bestimmungen in § 1 Abs. 2 und 3, § 4 Abs. 2 PÜV - zumindest im Wege ergänzender Vertragsauslegung - als rechtsgeschäftliche Regelung zwischen der LVA und der Arbeitgeberin darstellen, wonach für die vom PÜV erfassten Arbeitnehmer ein schuldrechtlicher Anspruch gegen die Arbeitgeberin begründet wird, die dynamische Bezugnahme der im PÜV genannten Tarifwerke mit ihnen zu vereinbaren (zur Fallgestaltung der sogenannten Eintrittsklausel bei Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen BGH 29. September 1977 - II ZR 214/75 - zu B II 2 a der Gründe, NJW 1978, 264; s. weiterhin nur Bayer Der Vertrag zugunsten Dritter 1995 S. 167 f., mwN in Fn. 217; MünchKomm/Ulmer/Schäfer BGB 5. Aufl. § 727 Rn. 57; Staudinger/Jagmann BGB §§ 328 - 359 Neubearbeitung 2004 § 328 Rn. 180 f.).
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 439/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag

    Maßgebend sind nach § 328 Abs. 1 BGB die ausdrücklichen oder im Wege der Auslegung zu ermittelnden Anordnungen des Vertrages (BGH 26. April 2007 - IX ZR 139/06 - Rn. 12, NJW-RR 2007, 1247; 29. September 1977 - II ZR 214/75 - NJW 1978, 264) .

    bb) Es ist aber statthaft, für einen Dritten in dem Vertrag, der zu seinen Gunsten geschlossen wird, einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem Versprechenden zu begründen, mit ihm einen bestimmten Vertrag zu vereinbaren (vgl. zu den sogenannten Eintrittsklauseln bei Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen BGH 29. September 1977 - II ZR 214/75 - zu B II 2 a der Gründe, NJW 1978, 264; s. weiterhin nur Bayer Der Vertrag zugunsten Dritter S. 167 f. mwN in Fn. 217; MünchKommBGB/Ulmer/Schäfer 5. Aufl. § 727 Rn. 57; Staudinger/Jagmann BGB Neubearbeitung 2004 § 328 Rn. 180 f.) .

    Der Antrag auf Abschluss der zugesicherten Vereinbarung durch die Klägerin und dessen - grundsätzlich geschuldete - Annahme durch die Beklagte können auch konkludent erfolgen (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 31, BAGE 130, 286; ebenso im Ergebnis auch BGH 29. September 1977 - II ZR 214/75 - zu B II 3 a der Gründe, NJW 1978, 264) .

    Fehlt ein Spielraum, so genügt in der Regel eine einseitige Erklärung des Berechtigten gegenüber dem Verpflichteten, die mit der Einräumung der Berechtigung bereits vorab angenommen ist (ähnlich für die vergleichbare Situation rechtsgeschäftlicher Eintrittsklauseln in Gesellschaftsverträgen BGH 29. September 1977 - II ZR 214/75 - zu B II 3 a aa der Gründe mwN, NJW 1978, 264) .

  • OLG München, 04.07.2017 - 34 Wx 123/17

    Grundbuchberichtigung durch Rechtsnachfolger bezüglich eines GbR-Anteils

    (4) Auch ein einem Dritten eingeräumtes Eintrittsrecht, das - je nach Ausgestaltung - entweder durch einseitige Eintrittserklärung des Dritten (BGH WM 1977, 1323/1326) ausgeübt oder durch den Abschluss eines Aufnahmevertrags mit den übrigen Gesellschaftern realisiert werden kann (Große-Boymann in Burandt/Rojahn Erbrecht 2. Aufl. § 1922 Rn. 52), hindert bei einer zweigliedrigen Gesellschaft die mit dem Tod des vorletzten Gesellschafters eintretende Vollbeendigung der Gesellschaft nicht; durch die Ausübung des Eintrittsrechts würde die Gesellschaft neu begründet werden (Erman/Westermann § 727 Rn. 13; MüKo/Schäfer § 727 Rn. 55).
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 440/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag - Vertrag zugunsten

    Maßgebend sind nach § 328 Abs. 1 BGB die ausdrücklichen oder im Wege der Auslegung zu ermittelnden Anordnungen des Vertrages (BGH 26. April 2007 - IX ZR 139/06 - Rn. 12, NJW-RR 2007, 1247; 29. September 1977 - II ZR 214/75 - NJW 1978, 264) .

    bb) Es ist aber statthaft, für einen Dritten in dem Vertrag, der zu seinen Gunsten geschlossen wird, einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem Versprechenden zu begründen, mit ihm einen bestimmten Vertrag zu vereinbaren (vgl. zu den sogenannten Eintrittsklauseln bei Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen BGH 29. September 1977 - II ZR 214/75 - zu B II 2 a der Gründe, NJW 1978, 264; s. weiterhin nur Bayer Der Vertrag zugunsten Dritter S. 167 f. mwN in Fn. 217; MünchKommBGB/Ulmer/Schäfer 5. Aufl. § 727 Rn. 57; Staudinger/Jagmann BGB Neubearbeitung 2004 § 328 Rn. 180 f.) .

    Der Antrag auf Abschluss der zugesicherten Vereinbarung durch die Klägerin und dessen - grundsätzlich geschuldete - Annahme durch die Beklagte können auch konkludent erfolgen (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 31, BAGE 130, 286; ebenso im Ergebnis auch BGH 29. September 1977 - II ZR 214/75 - zu B II 3 a der Gründe, NJW 1978, 264) .

    Fehlt ein Spielraum, so genügt in der Regel eine einseitige Erklärung des Berechtigten gegenüber dem Verpflichteten, die mit der Einräumung der Berechtigung bereits vorab angenommen ist (ähnlich für die vergleichbare Situation rechtsgeschäftlicher Eintrittsklauseln in Gesellschaftsverträgen BGH 29. September 1977 - II ZR 214/75 - zu B II 3 a aa der Gründe mwN, NJW 1978, 264) .

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 441/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag

    Maßgebend sind nach § 328 Abs. 1 BGB die ausdrücklichen oder im Wege der Auslegung zu ermittelnden Anordnungen des Vertrages (BGH 26. April 2007 - IX ZR 139/06 - Rn. 12, NJW-RR 2007, 1247; 29. September 1977 - II ZR 214/75 - NJW 1978, 264) .

    bb) Es ist aber statthaft, für einen Dritten in dem Vertrag, der zu seinen Gunsten geschlossen wird, einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem Versprechenden zu begründen, mit ihm einen bestimmten Vertrag zu vereinbaren (vgl. zu den sogenannten Eintrittsklauseln bei Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen BGH 29. September 1977 - II ZR 214/75 - zu B II 2 a der Gründe, NJW 1978, 264; s. weiterhin nur Bayer Der Vertrag zugunsten Dritter S. 167 f. mwN in Fn. 217; MünchKommBGB/Ulmer/Schäfer 5. Aufl. § 727 Rn. 57; Staudinger/Jagmann BGB Neubearbeitung 2004 § 328 Rn. 180 f.) .

    Der Antrag auf Abschluss der zugesicherten Vereinbarung durch die Klägerin und dessen - grundsätzlich geschuldete - Annahme durch die Beklagte können auch konkludent erfolgen (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 31, BAGE 130, 286; ebenso im Ergebnis auch BGH 29. September 1977 - II ZR 214/75 - zu B II 3 a der Gründe, NJW 1978, 264) .

    Fehlt ein Spielraum, so genügt in der Regel eine einseitige Erklärung des Berechtigten gegenüber dem Verpflichteten, die mit der Einräumung der Berechtigung bereits vorab angenommen ist (ähnlich für die vergleichbare Situation rechtsgeschäftlicher Eintrittsklauseln in Gesellschaftsverträgen BGH 29. September 1977 - II ZR 214/75 - zu B II 3 a aa der Gründe mwN, NJW 1978, 264) .

  • BayObLG, 27.06.1997 - 1Z BR 240/96

    Ergänzende Auslegung bei Irrtum des Erblassers über Verhältnisse zur Zeit der

    Das gilt auch, soweit wie hier ein Motivirrtum des Erblassers bei Errichtung des Testaments in Frage steht (vgl. BGH NJW 1978, 264, 266 und BayObLG aaO).

    Die Lücke, d.h. die planwidrige Unvollkommenheit der Verfügung (Staudinger/Otte Vorbem. vor § 2064 Rn. 81), kann sich auch daraus ergeben, daß der Erblasser wie hier die Verhältnisse zur Zeit der Testamentserrichtung falsch beurteilt (Staudinger/Otte aaO Rn. 91, Johannsen WM 1972, 62, 66), z.B. aus einem bekannten tatsächlichen Umstand fehlerhafte rechtliche Schlußfolgerungen gezogen (MünchKomm/Leipold BGB 2. Aufl. § 2084 Rn. 42) oder sich über den Inhalt eines Vertrages geirrt hat (BGH NJW 1978, 264, 265 f.).

  • BGH, 03.11.1982 - IVa ZR 47/81

    Auszahlung eins Teilgewinns aus einem Apothekenbetrieb aufgrund eines Testaments

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der vom Berufungsgericht gewählten Konstruktion eines echten Vertrages zugunsten der Beklagten gefolgt werden kann, oder ob die Beklagte ihre Rechtsstellung bezüglich der Apothekenbeteiligung kraft Erbrechts aus dem Nachlaß ihres Vaters (vgl. BGHZ 68, 225 und Urteil vom 29. September 1977 - II ZR 214/75 - WM 1977, 1323 = NJW 1978, 264) oder ihrer Mutter erhalten hat.

    In jedem dieser Fälle hat die Klägerin nach dem Testament der Erblasserin einen Anspruch (§ 2174 BGB) auf Auszahlung des streitigen Gewinnanteiles, da ihr ein nach der Rechtsprechung ohne weiteres zulässiges (BGH Urteile vom 16. Dezember 1968 - III ZR 102/66 - WM 1969, 337, 338 rechts Mitte - und vom 29. September 1977 - II ZR 214/75 - WM 1977, 1323, 1325 links unter aa) "Gewinnvermächtnis" (Beteiligungsvermächtnis) zugewendet worden ist.

  • BayObLG, 12.11.2001 - 1Z BR 134/00

    Anfechtung der Anordnung einer Testamentsvollstreckung wegen Irrtums - ergänzende

    Wird der Wille des Erblassers durch den Testamentsinhalt, wie er sich aufgrund der - gegebenenfalls ergänzenden - Auslegung darstellt, ohnehin verwirklicht, liegt ein zur Anfechtung berechtigender Irrtum im Sinne des § 2078 BGB nicht vor (BGH LM § 2100 BGB Nr. 1; NJW 1978, 264/266; OGHZ 1, 156/157; …
  • BGH, 10.10.1983 - II ZR 181/82

    Vorliegen einer notwendigen Streitgenossenschaft - Aufstellung der Bilanz -

  • OLG Frankfurt, 02.07.1987 - 1 U 204/85
  • BGH, 25.05.1987 - II ZR 195/86

    Testamentarische Verfügung über Anteil am Gesellschaftsvermögen

  • FG Düsseldorf, 31.10.2001 - 4 K 3929/99

    Zweigliedrige GbR; Vermächtnis; Gesellschaftsvertragliche Übernahmeregelung;

  • BayObLG, 04.04.1991 - BReg. 1a Z 78/90

    Auslegung eines Testaments; Hypothetischer Wille des Erblassers; Abänderung eines

  • LAG Hamm, 19.06.2001 - 6 Sa 1858/98

    Vertragliche Nachhaftungsbegrenzung; Miterben-Nachhaftung für eine

  • LAG Hamm, 08.05.2001 - 6 Sa 1858/98

    Haftung für eine Versorgungszusage; Unternehmensfortführung nach Erbfall;

  • OLG Oldenburg, 23.11.2001 - 6 U 138/01

    Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff; Entschädigungsanspruch; Gemeinde;

  • BGH, 31.01.1980 - III ZR 83/78

    Teilweise Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs - Bestimmtheit eines

  • FG Münster, 22.04.1997 - 6 K 2894/94
  • BGH, 18.02.1990 - II ZR 53/90

    Einrücken in Gesellschafterstellung bei Beteiligung durch letztwillige Verfügung

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