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   BGH, 23.11.1977 - VIII ZR 107/76   

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https://dejure.org/1977,531
BGH, 23.11.1977 - VIII ZR 107/76 (https://dejure.org/1977,531)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1977 - VIII ZR 107/76 (https://dejure.org/1977,531)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1977 - VIII ZR 107/76 (https://dejure.org/1977,531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil als unzulässig wegen arglistiger Vereitelung der Zustellung des Versäumnisurteils - Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Prozessrecht zur Korrektur arglistig herbeigeführter Prozesslagen ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Arglistige Vereitelung der Zustellung verhindert Beginn der Notfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 426
  • MDR 1978, 487
  • WM 1978, 43
  • DB 1978, 739
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76

    Terminladung - Urlaubsantritt - Wiedereinsetzung - Einspruchsfrist

    Auszug aus BGH, 23.11.1977 - VIII ZR 107/76
    Vom vorliegenden Falle unterscheiden sich diejenigen grundlegend, in denen die höchstrichterliche Rechtsprechung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand z.B. gegen die Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil versagt hat, weil dem Beklagten die (Ersatz-) Zustellung der Entscheidung nicht ohne sein schuldhaftes Zutun unbekannt geblieben ist (vgl. Senatsurteil vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 = WM 1977, 1285).
  • BGH, 13.03.1980 - VII ZR 147/79

    Fortführung des schriftlichen Vorverfahrens durch Setzung einer Frist zur

    Auch in solchen Fällen dürfen Beginn und Ende der Frist nicht vom ungewissen Ermessen des Gerichts abhängen, wie dies bei Anwendung des § 187 Satz 1 ZPO der Fall wäre (vgl. zu Notfristen BGH NJW 1978, 426, 427 [BGH 23.11.1977 - VIII ZR 107/76], zu Rechtsmittelbegründungsfristen BGHZ 28, 398, 399 [BGH 26.11.1958 - IV ZB 296/58]; Hagen SchlHA 73, 57, 59 unter V).
  • OLG Hamburg, 22.12.2017 - 3 W 38/17

    Sportzubehör - Heilung eines Zustellungsmangels: Zustellung einer

    Eine Heilung durch den tatsächlichen Zugang des Schriftstücks i. S. d. § 189 ZPO setzt voraus, dass das Schriftstück so in den Machtbereich des Adressaten gelangt, dass er es behalten kann und Gelegenheit zur Kenntnisnahme von dessen Inhalt hat (BGH, NJW 2001, 1946, 1947; BGH, NJW 1978, 426).
  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 244/00

    Ersatzzustellung in einer Wohngemeinschaft

    Eine Heilung durch den tatsächlichen Zugang des Schriftstücks im Sinne des § 187 Satz 1 ZPO setzt voraus, daß das Schriftstück so in den Machtbereich des Adressaten gelangt, daß er es behalten kann und Gelegenheit zur Kenntnisnahme von dessen Inhalt hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1977 - VIII ZR 107/76, NJW 1978, 426 unter II, 2 a; Musielak/Wolst aaO § 187 Rdnr. 3).
  • BGH, 16.05.1983 - VIII ZR 34/82

    Möglichkeit der Berichtigung einer ungenauen Parteibezeichnung in der

    Damit ist der Zustellungsmangel gemäß § 187 ZPO geheilt; denn die Anwälte waren die richtigen Zustellungsgegner kraft ihrer Zustellungsvollmacht (vgl. Senatsurteil vom 23. November 1977 - VIII ZR 107/76 = NJW 1978, 426 = WM 1978, 43).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2015 - Kart 5/15
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch im Prozessrecht und öffentlichen Recht gilt, wobei der Vorrang öffentlicher Interessen und das Gebot der Rechtssicherheit im Einzelfall dazu führen können, dass der Rechtsgedanke des § 242 BGB zurücktreten muss (BGH NJW 1978, 426; Grüneberg in Palandt, BGB, aaO., § 242 Rn. 17 m.w.Nachw.).

    Jedoch war hierfür entscheidend, dass nach den seinerzeit geltenden Regelungen eine Heilung von Zustellungsmängeln bei Notfristen nicht in Betracht kam (§ 187 Abs. 2 ZPO a.F.) und aus Gründen der Rechtssicherheit eine Parteidisposition über den Beginn der Notfrist nicht über den allgemeinen Arglisteinwand herbeigeführt werden sollte (BGH NJW 1978, 426).

  • BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79

    Vertretungsmacht des Verwalters

    Hat der richtige Verfahrensbevollmächtigte vom zuzustellenden Schriftstück Kenntnis genommen, ist der Zweck der Zustellung erreicht (vgl. BGH, NJW 1978, 426).
  • OLG Dresden, 16.08.2000 - 6 U 839/00

    Zustellung

    Auch ein Rekurs auf den allgemeinen Arglisteinwand ist im Falle des Beginns einer Notfrist mit Blick auf die Entstehungsgeschichte der Norm generell ausgeschlossen (BGH, Urt. v. 23.11.1977, VIII ZR 107/76, NJW 1978, 426).

    Ein Zugang im Sinne von § 187 Satz 1 ZPO liegt grundsätzlich vor, wenn das Schriftstück so in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, dass der Adressat Gelegenheit zur Kenntnisnahme hat (BGH, Urteil vom 23.11.1977, VIII ZR 107/76, NJW 1978, 426; Alternativkommentar/Göring, a. a. O., § 187 Rdn. 4; Musielak/Wolst, a. a. O., § 187 Rdn. 3; Zimmermann, ZPO, 4. Auflage, § 187 Rdn. 2; deutlich auf die tatsächliche Erlangung des zuzustellenden Schriftstücks abstellend: OLG Nürnberg, Urteil vom 05.11.1981, Az.: 8 U 351/81, MDR 1982, 238; auf den "tatsächlichen Zugang" abstellend: Münchner Kommentar/v. Feldmann, ZPO, § 187, Rdnr. 4; auf den "Besitz" abstellend: Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a. a. O., § 187 Rdn. 5; Thomas/Putzo, a. a. O., § 187 Rdn. 6; Roth in Stein/Jonas, a. a. O., § 187 Rdn. 4, der ausdrücklich ein Zugehen im Sinne des BGB für nicht immer ausreichend hält).

    Dem steht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.11.1977 (a. a. O.) nicht entgegen.

  • LAG Bremen, 27.10.1995 - 4 Sa 56/95

    Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils und einer Klage

    (vgl. BGH, NJW 1978, 426) Die Voraussetzung für eine Heilung des Zustellungsmangels mit der Folge, dass die Zustellung als bewirkt angesehen werden kann, ist somit erst gegeben, wenn der Zweck der verletzten Verfahrensnorm auf andere Weise dennoch eingetreten ist (vgl. OLG Köln, GRUR 1987, 404 m.w.N.).Der Begriff des "Zugangs" im Sinne von § 187 ZPO , erfordert daher, dass das zuzustellende Schriftstück, hier also die beglaubigte Abschrift der Klageschrift (§§ 253 Abs. 1, 271 Abs. 1, 170 Abs. 1 , ZPO ), auf irgendeine Weise - wenn auch nur vorübergehend - in den Besitz des Zustellungsadressaten selbst gelangt ist (vgl. OLG Köln, aaO., BGHZ 17, 348, 352. Eine anderweitige Kenntnisnahme vom Inhalt des zuzustellenden Schriftsatzes ohne Besitzerlangung, etwa durch Unterrichtung des Prozessbevollmächtigten nach Akteneinsicht, genügt nicht (vgl. BGHZ 70, 387, OLG Köln, aaO., OLG Nürnberg, MDR 1982, 238; Zöller/Stöber, aaO., § 187 Rdn. 3, Baumbach/Hartmann, aaO. § 187 Rdn. 3, MünchKomm/von Feldmann, ZPO , § 187 Rdn. 4), da insoweit der Wille fehlt, die Zustellung an ihn zu bewirken.

    Die vom Arbeitsgericht angeführten Entscheidungen, in denen angeblich eine Gegenauffassung vertreten wird, betreffen andere Fallgestaltungen: In der Entscheidung des BGH, NJW 1978, 426 hatte der Zustelladressat die Zustellung einer Klage an sich arglistig vereitelt.

    Im Übrigen lässt der BGH aber auch hier offen, ob die Kenntnis des Zustellungsadressaten vom Inhalt des zuzustellenden Schriftstückes ohne Besitzerlangung ausreicht, um einen Zugang anzunehmen (vgl. BGH, NJW 1978, 426, 427. Die beiden anderen Entscheidungen, die das Arbeitsgericht zitiert hat, betreffen Fälle, in denen zwar an den falschen Adressaten zugestellt wurde, das Schriftstück aber gleichwohl in den Besitz des richtigen Adressaten gelangt ist.

  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 39/92

    Zurechnung fehlerhafter Zustellung kraft Rechtsscheins

    Zustellungen, durch die eine Notfrist - hier diejenige des § 339 Abs. 1 ZPO - in Lauf gesetzt werden soll, unterliegen wegen ihrer Bedeutung für den Verlauf des Rechtsstreits nicht der Dispositionsfreiheit der Parteien (BGH, Urteil vom 23. November 1977 - VIII ZR 107/76 = WM 1978, 43, 44 = NJW 1978, 426; BayObLGZ 1985, 20, 23).
  • OLG Köln, 18.12.2008 - 19 U 44/08

    Verjährung des Anspruchs auf Erbbauzinsen

    Die Anwendung der Generalklausel zur Korrektur arglistig herbeigeführter Rechtslagen ist im Zivilprozess wie auch in der Regel im materiellen Recht subsidiärer Natur, mithin auf die Sachverhalte begrenzt, für die spezielle Regelungen für einen sachgerechten Interessenausgleich aller Beteiligten fehlen (BGH NJW 1978, 426).
  • LAG Bremen, 25.05.1999 - 3 Ta 14/99

    Ersatzzustellung: Wirksamkeit - Zustellungsmangel

  • OLG Dresden, 16.08.2000 - 6 U 839/99

    Zustellungen in die Wohngemeinschaft

  • VGH Bayern, 09.03.2017 - 22 ZB 17.245

    Versäumung der Klagefrist in gewerberechtlichem Untersagungsverfahren gegen GmbH

  • BFH, 21.02.2013 - II B 113/12

    Heilung eines Bekanntgabemangels durch Zugang des Bescheids beim

  • BVerwG, 09.10.1998 - 4 B 98.98

    Gerichtsbescheid; Zustellung; Heilung von Zustellungsmängeln; Ausfertigung;

  • BSG, 09.02.2000 - B 9 V 29/98 R

    Heilung von Zustellungsmängeln im sozialgerichtlichen Verfahren

  • OLG Brandenburg, 02.12.1999 - 9 WF 234/99

    Urteilsberichtigung trotz Rechtskraft - Treu und Glauben im

  • BGH, 24.06.1981 - VIII ZR 223/80

    Pfändungsbeschluß - Überweisungsbeschluß - Fehlende Unterschrift - Fragezeichen -

  • BVerwG, 13.03.1978 - 4 B 7.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OLG Hamm, 03.09.1986 - 4 WF 457/85
  • BGH, 17.11.1994 - VII ZB 12/94

    Vertrauensschutz im Hinblick auf die Unterzeichnung eines Empfangbekenntnisses

  • OLG Köln, 19.12.1986 - 6 U 141/86

    Vollziehungsfrist; Einstweilige Verfügung; Versäumung der Vollziehungsfrist

  • LG Hamburg, 19.04.2018 - 321 S 30/18

    Ersatzzustellung eines Versäumnisurteils: Treuwidrige Geltendmachung der

  • OLG München, 27.09.1988 - 5 U 6599/87
  • BGH, 20.01.1983 - IX ZR 19/82

    Voraussetzungen der antragslosen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

  • BayObLG, 17.01.1985 - BReg. 2 Z 76/84

    Formvoraussetzungen für den Beginn einer Beschwerdefrist; Zulässigkeit einer

  • AG Arnsberg, 21.01.1998 - 3 C 522/97

    Anspruch auf Schadensersatz wegen falscher Verdächtigung; Nichtigkeit des

  • VGH Hessen, 06.04.1987 - 10 TH 132/87

    Behördliches Zugangshindernis für einen telegrafisch aufgegebenen fristwahrenden

  • VG Ansbach, 19.02.2008 - AN 1 K 07.03024

    Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung

  • OLG München, 21.05.1993 - 21 U 5955/92

    Keine Heilung von Zustellungsmängeln bei Notfrist

  • BGH, 16.05.1983 - VIII ZR 44/82

    Anfechtung einer Scheckweitergabe durch Konkursverwalter - Versäumung der

  • AG Demmin, 05.05.2006 - 84 C 51/05

    Bürgschaft a.e.A. in AGB: keine ergänzende Vertragsauslegung?

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