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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1977 - IV A 474/76   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1977 - IV A 474/76 (https://dejure.org/1977,1533)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.09.1977 - IV A 474/76 (https://dejure.org/1977,1533)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. September 1977 - IV A 474/76 (https://dejure.org/1977,1533)
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  • NJW 1978, 720
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Hessen, 25.08.1987 - 11 UE 904/86

    Kostenersatz für Abschleppen eines auf Fußgängerüberweg abgestellten

    Diese polizeiliche Verantwortlichkeit beziehe sich nicht nur auf den Zustand des Kraftfahrzeugs selbst, sondern auch auf seine "Lage im Raum" mit der Folge, daß der Halter eines Kraftfahrzeugs - und Entsprechendes gilt erst recht für den Eigentümer eines Kraftfahrzeugs - daher auch bezüglich seines Aufstellortes als Zustandshaftender polizeipflichtig sei weil und soweit er die tatsächliche Gewalt und damit die unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit auf das Fahrzeug habe (vgl. auch Knütel, DÖV 1970, 375, 377 ff; BayVGH, BayVBl. 1979, 307 ff, 309; Kottmann, DÖV 1983, 493 ff, 496 m. w. N. ; vgl. ferner OVG Münster, NJW 1978, 720 sowie OVG Koblenz, DU 1986, 483).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1986 - 7 A 634/84
    Grundlage eines solchen Anspruchs ist nicht - wie das VG meint - § 30 NRWPolG, weil diese Vorschrift nur die rechtlich als Ersatzvornahme zu qualifizierenden Handlungen erfaßt (vgl. OVG Münster, NJW 1978, 720 = DÖV 1978, 59 u. NJW 1981, 478 sowie Urt. v. 28.10.1983 - 20 A 697/83).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.1995 - 3 S 111/95

    Allgemeines Polizeirecht; Ansprüche - Sicherstellung; Verwahrung sichergestellter

    Anders als das OVG Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 13.9.1977, NJW 1978, 720 ) sieht der Senat die dort vorgeschlagenen "einfachen Eingriffe in den Motor- oder Zündungsbereich" oder das vorübergehende Entfernen der Batterie hier nicht als geeignetes milderes Mittel an.
  • VG Köln, 21.09.2006 - 20 K 8751/04

    Rechtmäßigkeit eines Leistungsbescheids und Gebührenbescheids bzgl. der Kosten

    vgl. bereits OVG NRW, Urteil vom 13. September 1977 - IV A 474/76 -, DÖV 1978, 59.
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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1977 - X B 1415/77   

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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.09.1977 - X B 1415/77 (https://dejure.org/1977,1859)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. September 1977 - X B 1415/77 (https://dejure.org/1977,1859)
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  • NJW 1978, 720 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2016 - L 5 KR 190/15
    Der Senat vermag auch nicht im Ansatz festzustellen, dass das SG zu irgendeinem Zeitpunkt auf versichertenbezogene Einzelheiten - wie sie etwa im Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 19.03.2014 enthalten sind - abgestellt hat (eine unrichtige Sachbehandlung bei Verfahrenstrennung ohne verständigen Grund nehmen ebenfalls an: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 3.11.2011, 7 E 1274/10, juris, Rn. 4 unter Bezugnahme auf OVG NRW, Beschluss vom 13.9.1977, X B 1415/77, juris (nur Leitsatz), Kammergericht (KG) Berlin, Beschluss vom 10.5.2010, 1 W 443/09, juris, Rn. 7; vgl. auch Straßfeld in: Jansen, SGG, 4. Aufl. 2012, § 197a Rn. 27).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2009 - 5 S 21.08

    Auslegung von Klage-, vorläufigen Rechtsschutzanträgen und sonstigen prozessualen

    Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren sind gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 nicht zu erheben, weil das Verwaltungsgericht das Begehren des Antragstellers bei richtiger Sachbehandlung als auf lediglich ein Rechtsschutzziel gerichtet (s.o.) hätte auslegen und in einem Verfahren hätte fortführen müssen (zur Nichterhebung von Kosten bei ungerechtfertigter Verfahrenstrennung siehe OVG Münster, Beschluss vom 13. September 1977 - X B 1415/77 -, NJW 1978, 720).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2011 - 7 E 1274/10

    Streitwertfestsetzung für Nachbarklagen wegen Beeinträchtigung eines

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. September 1977 - X B 1415/77 -, NJW 1978, 720 (nur Leitsatz), Rudisile, a. a. O., Rdnr. 27.
  • VGH Hessen, 05.11.1985 - 5 TE 2142/85
    (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 13. September 1977 - X B 1415/77 - , NJW 1978 S. 720 -L-).
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