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   BGH, 06.02.1979 - 1 StR 685/78   

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https://dejure.org/1979,1086
BGH, 06.02.1979 - 1 StR 685/78 (https://dejure.org/1979,1086)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1979 - 1 StR 685/78 (https://dejure.org/1979,1086)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1979 - 1 StR 685/78 (https://dejure.org/1979,1086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Voraussetzungen des Vorsatzes - Annahme eines Vorsatzes, wenn der Leiter einer Bank erkennt, dass sein Handeln die Bank benachteiligen könnte und er diese dennoch in der Hoffnung hinnimmt, dass die Angelegenheit doch gut ausgehen werde - Prüfung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1512
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.1963 - 1 StR 526/62

    Pflichtwidriges Zulassen von Geldabhebungen zu Gunsten eines illiquiden Kunden

    Auszug aus BGH, 06.02.1979 - 1 StR 685/78
    Diese Zukunftserwartung steht einem für die jeweilige Gegenwart vorhandenem bedingten Benachteiligungsvorsatz nicht entgegen, sondern betrifft nur die spätere Nachteilsbeseitigung oder Wiedergutmachung (BGH, Urteile vom 29. Januar 1963 - 1 StR 526/62; vom 19. August 1976 - 4 StR 714/75).
  • BGH, 19.08.1976 - 4 StR 714/75

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Untreue - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 06.02.1979 - 1 StR 685/78
    Diese Zukunftserwartung steht einem für die jeweilige Gegenwart vorhandenem bedingten Benachteiligungsvorsatz nicht entgegen, sondern betrifft nur die spätere Nachteilsbeseitigung oder Wiedergutmachung (BGH, Urteile vom 29. Januar 1963 - 1 StR 526/62; vom 19. August 1976 - 4 StR 714/75).
  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Ohne sie sind Rückschlüsse auf den Vorsatz nicht möglich (BGHSt 46, 30, 34; BGH NJW 1979, 1512).
  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 280/99

    Freisprüche der Verantwortlichen der Sparkasse Mannheim teilweise aufgehoben

    Ohne sie sind Rückschlüsse auf den Vorsatz nicht möglich (BGH NJW 1979, 1512).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

    Die Kammer hat entscheidend darauf abgestellt (UA S. 417 f.), daß im Zeitpunkt der Entstehung der bürgschaftsrechtlichen Verpflichtung oder im Zeitpunkt der Aushändigung der Bürgschaftsurkunde an einen Dritten dem Ausfallrisiko der R. keine Sicherheiten gegenüberstanden, die eine rechtlich und wirtschaftlich gesicherte Aussicht auf Befriedigung im Falle der Inanspruchnahme aus den Bürgschaften begründeten (vgl. BGH NJW 1979, 1512; BGH, Urteile vom 6. Oktober 1959 - 1 StR 203/59 - vom 25. März 1960 - 1 StR 606/59 - vom 31. Mai 1960 - 1 StR 106/60 - vom 29. Januar 1963 - 1 StR 526/62 - vom 18. Juni 1965 - 2 StR 435/64 - und vom 15. März 1979 - 4 StR 652/78 - bei Holtz MDR 1979, 636 f.; Hillenkamp a.a.O. S. 165).

    Ihre vagen Zukunftserwartungen stehen einem Benachteiligungsvorsatz nicht entgegen (vgl. BGH, Urteile vom 29. Januar 1963 - 1 StR 526/62 - und vom 19. August 1976 - 4 StR 714/75; BGH NJW 1979, 1512).

  • BGH, 16.11.2010 - 1 StR 502/10

    Kreditbetrug (rechtsfehlerhafte Anwendung auf eine Kreditaufnahme einer Ärztin;

    Allein eine Hoffnung, das Darlehen könne aus anderen - im Einzelnen nicht festgestellten, ihrerseits aber mit einem Ausfallrisiko behafteten Quellen - zurückgezahlt werden, ließe einen Vorsatz nicht entfallen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1979 - 1 StR 685/78, NJW 1979, 1512; BGH, Urteil vom 31. Mai 1980 - 1 StR 106/80).
  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 268/89

    Dingliche Belastung eines Mündelgrundstücks; Belehrungspflicht des Notars bei

    Auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Februar 1979 - 1 StR 685/78 - (abgedruckt in NJW 1979, 1512) kann sich die Revision nicht berufen, weil hier der Angeklagte die gegenwärtige Benachteiligung des Mündelvermögens als mögliche Folge seines Handelns nicht erkannt hat.".
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Diese Zukunftserwartung steht einem für die jeweilige Gegenwart vorhandenen bedingtem Benachteiligungsvorsatz insoweit nicht entgegen, sondern betrifft nur die spätere Nachteilsbeseitigung oder Wiedergutmachung (vgl. BGH, Urteil vom 06.02.1979 - 1 StR 685/78 = NJW 1979, 1512).
  • BGH, 11.06.1991 - 1 StR 267/91

    Anforderungen an die Annahme eines Gesamtvorsatzes bei treuwidrigen

    Die Prüfung, ob der Angeklagte im Einzelfall objektiv treuwidrig handelte und jeweils eine gegenwärtige Benachteiligung der Bank als mögliche Folge seines Handelns erkannt hat, setzt eingehende Feststellungen zu den einzelnen Kreditgewährungen voraus (vgl. BGH NJW 1979, 1512).
  • LG Mönchengladbach, 08.09.2014 - 28 KLs 1/10
    Allein seine geäußerte unbestimmte Hoffnung, die Darlehen aus anderen - im Einzelnen nicht feststellbaren und risikobehafteten Einnahmen, zurückzuzahlen, lässt seinen Vorsatz nicht entfallen (vgl. BGH NJW 1979, 1512 und NStZ 2011, 279).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 502/87

    Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht gemäß § 266 Abs. 1 Alt. 1

    Die Hoffnung, daß die Angelegenheit später doch noch irgendwie gut ausgehen werde, steht einem für die Gegenwart vorhandenen bedingten Benachteiligungsvorsatz nicht entgegen; sie betrifft lediglich die spätere Nachteilsbeseitigung oder Wiedergutmachung (BGH NJW 1979, 1512).
  • LG Kaiserslautern, 30.05.2006 - 6059 Js 11955/05
    Diese Zukunftserwartung steht aber einem für die Gegenwart vorhandenen Gefährdungsvorsatz nicht entgegen, sondern betrifft nur die spätere Nachteilsbeseitigung oder Wiedergutmachung (vgl. BGH NJW 1979, 1512 [BGH 06.02.1979 - 1 StR 685/78] ).
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