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   BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78   

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https://dejure.org/1978,62
BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78 (https://dejure.org/1978,62)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.1978 - 2 BvL 3/78 (https://dejure.org/1978,62)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 1978 - 2 BvL 3/78 (https://dejure.org/1978,62)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Zeugenentschädigung

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Zeugenentschädigungsregelung für Hausfrauen (Haushaltsführung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kein Verstoß gegen Gleichheitssatz - Zeugen - Ohne Verdienstausfall - Entschädigung - Hausfrauen - Höhere Entschädigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 49, 280
  • NJW 1979, 32
  • MDR 1979, 201
 
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78
    Der Gesetzgeber besitzt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit größere Gestaltungsfreiheit als innerhalb der Eingriffsverwaltung (BVerfGE 11, 50 [60]; 17, 210 [216]; 22, 100 [103]; 23, 258 [264]; 36, 230 [235]) und ist in diesem Bereich in weitem Umfang zum Erlaß typisierender und generalisierender Regelungen berechtigt (BVerfGE 26, 16 [31]).

    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz käme mithin nur in Betracht, wenn sich aus dem Gegenstand der Regelung für die Art der Differenzierung kein sachlich vertretbarer Grund anführen ließe oder wenn der Gesetzgeber die besonderen Wertentscheidungen der Verfassung außer acht gelassen hätte (vgl. BVerfGE 12, 354 [367]; 17, 122 [131]; 17, 210 [216 f.]; 36, 230 [235]).

  • BVerfG, 11.12.1973 - 2 BvL 47/71

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Unterhaltssicherung eines Wehrpflichtigen

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78
    Der Gesetzgeber besitzt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit größere Gestaltungsfreiheit als innerhalb der Eingriffsverwaltung (BVerfGE 11, 50 [60]; 17, 210 [216]; 22, 100 [103]; 23, 258 [264]; 36, 230 [235]) und ist in diesem Bereich in weitem Umfang zum Erlaß typisierender und generalisierender Regelungen berechtigt (BVerfGE 26, 16 [31]).

    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz käme mithin nur in Betracht, wenn sich aus dem Gegenstand der Regelung für die Art der Differenzierung kein sachlich vertretbarer Grund anführen ließe oder wenn der Gesetzgeber die besonderen Wertentscheidungen der Verfassung außer acht gelassen hätte (vgl. BVerfGE 12, 354 [367]; 17, 122 [131]; 17, 210 [216 f.]; 36, 230 [235]).

  • BVerfG, 20.06.1967 - 1 BvL 29/66

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung der Ausbildungszulage für

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78
    Der Gesetzgeber besitzt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit größere Gestaltungsfreiheit als innerhalb der Eingriffsverwaltung (BVerfGE 11, 50 [60]; 17, 210 [216]; 22, 100 [103]; 23, 258 [264]; 36, 230 [235]) und ist in diesem Bereich in weitem Umfang zum Erlaß typisierender und generalisierender Regelungen berechtigt (BVerfGE 26, 16 [31]).
  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 8 S. 3 WPflG

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78
    Das gilt im Grundsatz auch dann, wenn der Gesetzgeber wie hier für Nachteile, die dem Bürger als Folge der Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten entstehen, einen Ausgleich gewährt, zu dem er verfassungsmäßig nicht verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 29, 51 [56]).
  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78
    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz käme mithin nur in Betracht, wenn sich aus dem Gegenstand der Regelung für die Art der Differenzierung kein sachlich vertretbarer Grund anführen ließe oder wenn der Gesetzgeber die besonderen Wertentscheidungen der Verfassung außer acht gelassen hätte (vgl. BVerfGE 12, 354 [367]; 17, 122 [131]; 17, 210 [216 f.]; 36, 230 [235]).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78
    Der Gesetzgeber besitzt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit größere Gestaltungsfreiheit als innerhalb der Eingriffsverwaltung (BVerfGE 11, 50 [60]; 17, 210 [216]; 22, 100 [103]; 23, 258 [264]; 36, 230 [235]) und ist in diesem Bereich in weitem Umfang zum Erlaß typisierender und generalisierender Regelungen berechtigt (BVerfGE 26, 16 [31]).
  • BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Berufsschadensausgleichs nach dem BVG

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78
    Der Gesetzgeber besitzt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit größere Gestaltungsfreiheit als innerhalb der Eingriffsverwaltung (BVerfGE 11, 50 [60]; 17, 210 [216]; 22, 100 [103]; 23, 258 [264]; 36, 230 [235]) und ist in diesem Bereich in weitem Umfang zum Erlaß typisierender und generalisierender Regelungen berechtigt (BVerfGE 26, 16 [31]).
  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung freiwilliger

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78
    Ist die Vorschrift verfassungswidrig, kann das Gericht nicht entscheiden, sondern muß abwarten, bis der Gesetzgeber eine neue Regelung getroffen hat (vgl. BVerfGE 23, 74 [78]; 23, 135 [142 f.]).
  • BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Freibeträge nach § 110 BewG auf das

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78
    Ist die Vorschrift verfassungswidrig, kann das Gericht nicht entscheiden, sondern muß abwarten, bis der Gesetzgeber eine neue Regelung getroffen hat (vgl. BVerfGE 23, 74 [78]; 23, 135 [142 f.]).
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78
    Der Gesetzgeber besitzt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit größere Gestaltungsfreiheit als innerhalb der Eingriffsverwaltung (BVerfGE 11, 50 [60]; 17, 210 [216]; 22, 100 [103]; 23, 258 [264]; 36, 230 [235]) und ist in diesem Bereich in weitem Umfang zum Erlaß typisierender und generalisierender Regelungen berechtigt (BVerfGE 26, 16 [31]).
  • BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60

    Volkswagenprivatisierung

  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07

    Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse

    Als Zeugen vor einem Untersuchungsausschuss geladene Personen unterliegen grundsätzlich der Auskunfts- und Zeugnispflicht als einer allgemeinen Staatsbürgerpflicht (vgl. BVerfGE 49, 280 ; 76, 363 ).
  • BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 30/01

    Lohnfortzahlung bei Zeugenaussage vor Gericht - MTArb

    So nennt das Bundesverfassungsgericht die Zeugenpflicht eine "allgemeine Staatsbürgerpflicht" (2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - NZA 2001, 888, 889; 1. Oktober 1987 - 2 BvR 1165/86 - BVerfGE 76, 363, 383; 10. Oktober 1978 - 2 BvL 3/78 - BVerfGE 49, 280, 284; 8. Oktober 1974 - 2 BvR 747/73 - BVerfGE 38, 105, 118).
  • LSG Bayern, 04.12.2013 - L 15 SF 226/11

    Entschädigung, Gerichtstermin, Verdienstaufall, Vollbeweis, Zeitversäumnis,

    Einen vollen Ausgleich erfordert eine derartige staatbürgerliche Ehrenpflicht nicht, vielmehr ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber lediglich eine Entschädigung aus Billigkeitsgründen vorsieht (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.10.1978, Az.: 2 BvL 3/78; Hartmann, a.a.O, § 22 JVEG, Rdnr. 7 - m.w.N.).
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