Rechtsprechung
BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bauliche Veränderung - Veränderung - Baulich - Eigentum - Gemeinschaftseigentum - Wohnungseigentum - Wohnungseigentümer - Zustimmung - Mehrheitsbeschluß
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zustimmung eines von der baulichen Veränderung nicht beeinträchtigten Eigentümer nicht erforderlich, § 22 Abs. 1 S. 2 WEG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 73, 196
- NJW 1979, 817
- DNotZ 1979, 422
- ZMR 1979, 147
- DB 1979, 742
- BauR 1979, 166
- BauR 1980, 118
Wird zitiert von ... (73) Neu Zitiert selbst (10)
- BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75
Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag; …
Auszug aus BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78
Soweit das nicht der Fall ist, bedarf es deren Zustimmung nicht (vgl. BayObLGZ 1975, 177, 183; OLG Hamm OLGZ 1976, 61, 62; OLG Hamburg MDR 1977, 230 [OLG Hamburg 27.07.1976 - 2 W 34/76];… Baur in Soergel/Siebert, BGB 11. Aufl. § 22 WEG Rdn. 3).Wird die bauliche Veränderung - wie hier - im Rahmen eines einem Wohnungseigentümer zustehenden Sondernutzungsrechts am gemeinschaftlichen Eigentum vorgenommen, kann es eine Rolle spielen, ob die Maßnahme einen weitergehenden Nachteil bewirkt als dieser bereits durch die Begründung des Sondernutzungsrechts bedingt und deshalb von der Gemeinschaft hinzunehmen ist (BayObLGZ 1975, 177, 183).
Dieses wird bei seiner erneuten Entscheidung zu beachten haben, daß eine Beeinträchtigung der anderen Wohnungseigentümer auch in einer Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Anlage bestehen kann (vgl. BayObLGZ 1975, 177, 183; OLG Stuttgart OLGZ 1970, 74, 76; OLG Hamburg MDR 1977, 230 [OLG Hamburg 27.07.1976 - 2 W 34/76]).
- KG, 19.06.1969 - 1 W 2890/68
Auszug aus BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78
An einer entsprechenden Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht aber durch die Beschlüsse des Kammergerichts in Berlin vom 31. August 1967 (NJW 1968, 160 = OLGZ 1967, 479) und vom 19. Juni 1969 (NJW 1969, 2205 = OLGZ 1970, 58) gehindert.Einen Mehrheitsbeschluß, an dem dann auch die durch die bauliche Veränderung in ihren Rechten nicht beeinträchtigten Wohnungseigentümer mitwirken könnten, halten für erforderlich neben dem Kammergericht (NJW 1968, 160 = OLGZ 1967, 479; NJW 1969, 2205 = OLGZ 1970, 58) Pritsch in RGRK 11. Aufl. Anm. 6 und Baur in Soergel/Siebert 11. Aufl. Rdn. 3 je zu § 22 WEG.
- KG, 31.08.1967 - 1 W 973/67
Auszug aus BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78
An einer entsprechenden Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht aber durch die Beschlüsse des Kammergerichts in Berlin vom 31. August 1967 (NJW 1968, 160 = OLGZ 1967, 479) und vom 19. Juni 1969 (NJW 1969, 2205 = OLGZ 1970, 58) gehindert.Einen Mehrheitsbeschluß, an dem dann auch die durch die bauliche Veränderung in ihren Rechten nicht beeinträchtigten Wohnungseigentümer mitwirken könnten, halten für erforderlich neben dem Kammergericht (NJW 1968, 160 = OLGZ 1967, 479; NJW 1969, 2205 = OLGZ 1970, 58) Pritsch in RGRK 11. Aufl. Anm. 6 und Baur in Soergel/Siebert 11. Aufl. Rdn. 3 je zu § 22 WEG.
- OLG Hamburg, 27.07.1976 - 2 W 34/76
Auszug aus BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78
Soweit das nicht der Fall ist, bedarf es deren Zustimmung nicht (vgl. BayObLGZ 1975, 177, 183; OLG Hamm OLGZ 1976, 61, 62; OLG Hamburg MDR 1977, 230 [OLG Hamburg 27.07.1976 - 2 W 34/76];… Baur in Soergel/Siebert, BGB 11. Aufl. § 22 WEG Rdn. 3).Dieses wird bei seiner erneuten Entscheidung zu beachten haben, daß eine Beeinträchtigung der anderen Wohnungseigentümer auch in einer Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Anlage bestehen kann (vgl. BayObLGZ 1975, 177, 183; OLG Stuttgart OLGZ 1970, 74, 76; OLG Hamburg MDR 1977, 230 [OLG Hamburg 27.07.1976 - 2 W 34/76]).
- BayObLG, 19.08.1971 - BReg. 2 Z 99/70
Wohnungseigentum; Teilungserklärung; Eigentümer; Wohnung; Sondereigentum; Beruf; …
Auszug aus BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78
Demgegenüber erachten mit dem vorlegenden Oberlandesgericht Stuttgart die Zustimmung nur derjenigen Wohnungseigentümer für notwendig, die von der baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums in ihren Rechten betroffen werden, selbst wenn sie die Minderheit darstellen, Bärmann/Pick 3. Aufl. Rdn. 70, Weitnauer/Wirths 5. Aufl. Rdn. 3, Erman/H. Westermann 6. Aufl. Rdn. 1, Palandt/Bassenge 38. Aufl. Anm. 1 b (je zu § 22 WEG) und Diester, Wichtige Rechtsfragen des Wohnungseigentums (1974) Rdn. 225. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Frage offengelassen (BayObLGZ 1971, 273, 282).Es kommt demnach nicht darauf an, ob die Maßnahme für die Gemeinschaft zwingend erforderlich ist (so noch BayObLGZ 1971, 273, 281).
- OLG Stuttgart, 23.09.1969 - 8 W 147/69
Wohnungseigentum
Auszug aus BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78
Dieses wird bei seiner erneuten Entscheidung zu beachten haben, daß eine Beeinträchtigung der anderen Wohnungseigentümer auch in einer Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Anlage bestehen kann (vgl. BayObLGZ 1975, 177, 183; OLG Stuttgart OLGZ 1970, 74, 76; OLG Hamburg MDR 1977, 230 [OLG Hamburg 27.07.1976 - 2 W 34/76]). - BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70
Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung; …
Auszug aus BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78
Die Beurteilung des vorlegenden Gerichts, es könne über die weitere Beschwerde nicht ohne eine Stellungnahme zu der von ihm herausgestellten Rechtsfrage entscheiden, ist für den Senat bindend (BGHZ 7, 339, 341; 54, 65, 67; 71, 314, 315) [BGH 18.05.1978 - VII ZB 30/76]. - OLG Hamm, 25.11.1975 - 15 W 314/75
Auszug aus BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78
Soweit das nicht der Fall ist, bedarf es deren Zustimmung nicht (vgl. BayObLGZ 1975, 177, 183; OLG Hamm OLGZ 1976, 61, 62; OLG Hamburg MDR 1977, 230 [OLG Hamburg 27.07.1976 - 2 W 34/76];… Baur in Soergel/Siebert, BGB 11. Aufl. § 22 WEG Rdn. 3). - BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76
Anschlußbeschwerde nach FGG
Auszug aus BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78
Die Beurteilung des vorlegenden Gerichts, es könne über die weitere Beschwerde nicht ohne eine Stellungnahme zu der von ihm herausgestellten Rechtsfrage entscheiden, ist für den Senat bindend (BGHZ 7, 339, 341; 54, 65, 67; 71, 314, 315) [BGH 18.05.1978 - VII ZB 30/76]. - BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51
Ungeregelter Nachlaß. Vorlegungspflicht
Auszug aus BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78
Die Beurteilung des vorlegenden Gerichts, es könne über die weitere Beschwerde nicht ohne eine Stellungnahme zu der von ihm herausgestellten Rechtsfrage entscheiden, ist für den Senat bindend (BGHZ 7, 339, 341; 54, 65, 67; 71, 314, 315) [BGH 18.05.1978 - VII ZB 30/76].
- BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine …
Wenn - wovon das Berufungsgericht nachvollziehbar ausgeht - eine erhebliche optische Veränderung des gesamten Gebäudes mit der Maßnahme einhergeht, ist ein Nachteil regelmäßig anzunehmen und die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich (OLG Düsseldorf, FGPrax 1995, 102; OLG Köln, NZM 2000, 765;… Hogenschurz in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 22 Rn. 32;… Timme/Elzer, WEG, § 22 Rn. 122 jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Januar 1979 - VII ZB 9/78, BGHZ 73, 196, 202; aA BayObLG, WuM 1997, 186 f.;… Merle in Bärmann, aaO, § 22 Rn. 186; Niedenführ, NZM 2001, 1105, 1107 f.). - LG München I, 06.07.2015 - 1 S 22070/14
Keine "formlose" Zustimmung zur baulichen Veränderung - Mobile Terrasse
aa) Die Zustimmung nach §§ 22 I 1, 14 Nr. 1 WEG muss - wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat - im Rahmen eines Beschlussverfahrens der Eigentümergemeinschaft durch positive Stimmabgabe zu dem beantragten Beschluss abgegeben werden; die isolierte Zustimmung beeinträchtigter Wohnungseigentümer außerhalb eines Beschlussverfahrens ist grundsätzlich bedeutungslos und legitimiert Maßnahmen nach § 22 I 1 WEG nicht (… LG München I Urteil vom 16.11.2009- 1 S 4964/09, ZWE 2010, 98, Rn. 11 ff.; LG München I, Urteil vom 20.4.2015, 1 S 12462/14;… LG Berlin, ZWE 2011, 181, Rn. 9;… Spielbauer/Then, WEG , 2 Aufl., § 22 Rn. 7 aE;… Bärmann/Merle, WEG, 12. Aufl., § 22 Rn 137;… Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 22 WEG Rn. 6 f.;… Riecke/Schmid - Drabek, WEG, 4. Aufl., § 22 Rn. 22 f.;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten-Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 4;…aA Bub in Staudinger, WEG, 2005, § 22 Rn. 50; offen gelassen von BGHZ 73, 196). - BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87
Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss
Auch für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit von Vorfragen ist die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht auf offensichtlich unhaltbaren rechtlichen Überlegungen oder tatsächlichen Würdigungen beruht (vgl. auch BVerfGE 56, 128 [136]; BGHZ 73, 196 [197 f.]).
- BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Maßgebend ist danach, ob dem Wohnungseigentümer durch die Maßnahme in vermeidbarer Weise ein Nachteil erwächst (vgl. BGHZ 73, 196, 201).a) Frei von Verfahrensfehlern und damit nach §§ 43 ff WEG, 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 561 Abs. 2 ZPO bindend hat das Landgericht festgestellt, daß der Einbau der Dachlukenfenster nicht zu einer Beeinträchtigung der Rechte der Antragstellerinnen durch eine nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage (vgl. BGHZ 73, 196, 202; OLG Frankfurt, WEZ 1987, 40 m.w.N.) geführt hat; von einer Beeinträchtigung der Standsicherheit des Daches war nicht die Rede.
Bei dem dort ausgewählten Kreis von Maßnahmen ist zwar am Grundsatz der Einstimmigkeit festgehalten, die Zustimmung derjenigen Teilhaber, die durch die Maßnahme nicht in dem in § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG bestimmten Maße beeinträchtigt sind, ist aber nicht erforderlich (BGHZ 73, 196, 199).
- BGH, 11.11.2011 - V ZR 65/11
Wohnungseigentümergemeinschaft: Kostenfreistellungsanspruch des einer baulichen …
Der von dem Berufungsgericht herangezogene Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Januar 1979 (VII ZB 19/78, NJW 1979, 817, 818) stützt diese Rechtsauffassung nicht. - BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92
Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten
(2) Nachteil im Sinne der §§ 22 Abs. 1 Satz 2, § 14 Nr. 1 WEG kann auch die nicht ganz unerhebliche nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage sein (BGHZ 73, 196/202; BGH NJW 1992, 978/979; BayObLG Wem 1992, 88 m.w.Nachw.).Der weitergehenden Rechtsansicht, dass jede Änderung des architektonischen Erscheinungsbildes eine über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinausgehende Beeinträchtigung sei (so OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358 und OLGZ 1989, 181/182; wohl auch OLG Stuttgart WEM 1980, 36), hat sich der Senat nicht angeschlossen (BayObLG WE 1992, 138/139; BayObLG NJW-RR 1992, 150/151); diese Ansicht wäre nach Meinung des Senats auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 73, 196/202; BGH NJW 1992, 978/979) nicht vereinbar.
Ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist daher weder erforderlich noch ausreichend (BGHZ 73, 196 ff.).
Dass ein Mehrheitsbeschluss wegen des grundsätzlich geltenden Erfordernisses der Einstimmigkeit nicht ausreicht, bedeutet nicht, dass die für die bauliche Veränderung erforderliche Zustimmung der in ihren Rechten beeinträchtigten Wohnungseigentümer nicht auch durch positive Abstimmung zu einem Beschlussantrag oder stillschweigend durch Nichtanfechtung eines solchen Beschlusses erteilt werden kann; auch die Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte scheint davon jedenfalls stillschweigend auszugehen (vgl. OLG Hamburg MDR 1977, 230; OLG Köln DWE 1988, 24 f.; OLG Hamm NJW-RR 1991, 910 f.; auch BGHZ 73, 196/200 f.).
- LG Hamburg, 16.01.2013 - 318 S 55/12
Terrassenüberdachung nur mit förmlichen Beschluss zulässig?
Außerdem war nach der vor dem 1. Juli 2007 geltenden Rechtslage ein einstimmiger Beschluss nicht erforderlich (s. BGH, NJW 1979, 817). - BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung; …
Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG können bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, nicht nach § 21 Abs. 3 WEG (mit Stimmenmehrheit) beschlossen oder gemäß § 21 Abs. 4 WEG verlangt werden, bedürfen also - mit Ausnahme der in § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelten Fälle - der Zustimmung aller Wohnungseigentümer (BGHZ 73, 196/198; BayObLGZ 1974, 269/272 sowie Senatsbeschluß vom 1.7.1980 BReg. 2 Z 23/79).Die Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu den in § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG bezeichneten Maßnahmen ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG insoweit nicht erforderlich, als durch die Veränderung seine Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1975, 177/183, 201/207; 1977, 89/90 f.; KG WPM 1972, 708/709; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/173 f.).
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Maßnahme für das geordnete Zusammenleben aller Wohnungseigentümer zwingend erforderlich ist (so noch BayObLGZ 1971, 273/281; aufgegeben in BayObLGZ 1975, 177/182 f.; vgl. BGHZ 73, 196/201; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/174).
Denn gemäß § 16 Abs. 3 Halbsatz 2 WEG ist ein Wohnungseigentümer, der einer Maßnahme nach § 22 Abs. 1 WEG nicht zugestimmt hat, nicht verpflichtet, durch sie verursachte Kosten zu tragen (vgl. auch BGHZ 73, 196/200; BayObLGZ 1977, 89/90 f.; Bärmann/Pick/Merle § 16 RdNrn. 67, 148, § 22 RdNr. 71).
- OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06
Dachgarten als bauliche Veränderung
e) Der baulichen Veränderung hätten alle Miteigentümer zustimmen müssen, damit sie zulässig gewesen wäre, denn es werden alle übrigen Wohnungseigentümer über das nach § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt (vgl. BGHZ 73, 196/202).Deren Zustimmung wäre daher erforderlich (vgl. BGHZ 73, 196/202), liegt aber nicht vor.
- OLG Düsseldorf, 06.04.1994 - 3 Wx 534/93
Eigenmächtige Entfernung der Bepflanzung der einem Wohnungseigentümer zur …
Weil die Rodungsaktion der Ag. von ihrem Sondernutzungsrecht objektiv nicht gedeckt war und eine Veränderung des Gesamteindrucks der Anlage bewirkt hat, stellt sich die Frage nicht, ob die betreffenden Nachteile nicht als ein bloßer Ausfluss der Sondernutzungsbefugnis hinzunehmen sind (vgl. BGHZ 73, 196 (201) = NJW 1979, 817). - BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81
Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum; …
- BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 29/91
Errichtung eines Zauns als bauliche Veränderung eines Grundstücks gemäß § 22 Abs. …
- OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
Zustimmung sämtlicher Eigentümer zur Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem …
- KG, 10.01.1994 - 24 W 3851/93
Beschränkung der Sondernutzungsrechte an Gartenflächen - Eigenmächtige Errichtung …
- OLG Hamburg, 04.03.2003 - 2 Wx 102/99
Zur Zulässigkeit baulicher Veränderungen an einer Wohnungseigentumsanlage
- BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92
Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?
- LG München I, 28.02.2011 - 1 S 19089/10
Wohnungeigentum: Kostenfreistellungsanspruch des einer Schwimmbaderweiterung …
- BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96
Amtsermittlunsgrundsatz im Wohnungseigentumsverfahren - Prüfung unstreitiger …
- BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01
Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung
- BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
Wohnungseigentümer; Einbau; Bauliche Veränderung; Dachgeschoß; Dachfenster; …
- OLG Hamburg, 17.01.2005 - 2 Wx 103/04
Farbliche Neugestaltung der Fassade als bauliche Veränderung im Sinne von § 22 …
- BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87
Umfang der Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung eines Gartenhäuschens als …
- BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01
Zustimmung der betroffenen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung
- BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 20.85
Sondereigentum - Besonderes Verfahrensrecht - Einschränkungen - Inhaltliche …
- OLG Köln, 30.07.1980 - 16 Wx 67/80
Antrag eines Wohnungseigentümers gegen einen Miteigentümer auf Wiederherstellung …
- OLG Hamm, 11.11.2008 - 15 Wx 62/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anfechtung …
- BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 131/97
"Ortsübliche Nutzung" im Rahmen eines Sondernutzungsrechts
- BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79
Abschiebungshaft
- BayObLG, 26.10.1983 - BReg. 2 Z 106/82
Wohnungserbbauberechtigung; Wohnungseigentum; Umbau; Zustimmung; Terrasse; …
- BGH, 21.05.2010 - XII ZR 90/10
- OLG Hamm, 10.09.1996 - 15 W 236/96
Keine Bindungswirkung schuldrechtlicher Vereinbarungen der Wohnungseigentümer …
- OLG München, 30.03.2007 - 34 Wx 132/06
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Verpflichtungsantrag bei einzig möglicher …
- OLG Hamburg, 26.11.2004 - 2 Wx 85/01
Wohnungseigentum: Ersatz eines Fensters durch eine Tür sowie Errichtung einer …
- OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04
Genehmigung einer baulichen Veränderung durch Beschluß
- OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02
Wohnungseigentum: Wirksamer Mehrheitsbeschluss über bauliche Veränderung; …
- OLG Zweibrücken, 02.02.2000 - 3 W 12/00
Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Fenstergittern
- BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94
Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht …
- OLG München, 10.04.2006 - 34 Wx 21/06
Schallschutz bei Installationsgeräuschen infolge nachträglicher Verlegearbeiten …
- OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 20 W 295/01
Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussqualität eines negativen …
- BayObLG, 01.07.1980 - BReg. 2 Z 23/79
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
- OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02
Wohnungseigentum: Versagung der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zur …
- OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01
Wohnungseigentum: Anspruch auf Beseitigung baulicher Veränderungen aus der Zeit …
- BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 2 Z 28/78
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Vollstreckungsbescheid; …
- OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
Fristgerechte Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung
- OLG Karlsruhe, 14.01.1985 - 11 W 102/84
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Durchbruch; Dach; Belüftung; Einbau; …
- BayObLG, 08.04.1981 - BReg. 2 Z 35/80
Abgrenzung einer bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums von einer …
- BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00
Arglistige Täuschung eines Wohnungseigentümers in Eigentümerversammlung
- OLG Schleswig, 18.09.2002 - 2 W 66/02
Die Eigentümergemeinschaft muß nicht bei jedem Einbau eines Dachflächenfensters …
- BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96
Untersagung der Entnahme von Wasser zu gewerblichen Zwecken aus dem gemeindlichen …
- AG Hamburg-Barmbek, 14.01.2015 - 882 C 17/14
Schornsteinbau erfordert Beschluss der Eigentümerversammlung!
- BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 101/91
Beschwerdeberechtigung eines Antragsberechtigten gegen die Zurückweisung eines …
- OLG Hamm, 14.11.1989 - 15 W 347/89
Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung
- AG Friedberg (Hessen), 27.11.2013 - 2 C 1676/12
- KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92
Beseitigung eines Deckendurchbruches ; Beseitigung der Beeinträchtigung eines …
- LG Konstanz, 20.12.2006 - 62 T 26/06
Errichtung einer Garage
- OLG Hamm, 12.03.1991 - 15 W 41/90
Streit zwischen den Beteiligten einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Beseitigung …
- OLG Zweibrücken, 07.07.1987 - 3 W 58/87
Optische Beeinträchtigung durch Loggia-Verglasung
- OLG Frankfurt, 14.05.1985 - 20 W 370/84
Errichtung einer Markise als bauliche Veränderung; Zustimmung von Miteigentümern …
- BayObLG, 07.09.1994 - 2Z BR 65/94
Beurteilung der Glaubwürdigkeit eine Beteiligten oder Zeugen durch das …
- OLG Hamm, 15.02.1980 - 15 W 131/79
- OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 150/98
Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Nichtbeschlusses im …
- OLG Hamm, 21.10.1994 - 15 W 275/94
Bauliche Veränderung einer Eigentumswohnung; Anspruch auf Wiederherstellung des …
- KG, 04.11.1992 - 24 W 7087/91
Bauliche Veränderung durch den Einbau eines Schrankes im Gemeinschaftseigentum; …
- OLG Braunschweig, 27.11.1990 - 3 W 67/90
Schließung eines vorhandenen Durchgangs zwischen zwei Grundstücken als bauliche …
- OLG Zweibrücken, 06.07.1987 - 3 W 66/87
Wohnungseigentum
- BayObLG, 03.04.1987 - BReg. 2 Z 34/87
- LG Lüneburg, 08.11.1994 - 5 T 79/94
Streit unter Miteigentümern um die Beseitigung eines zusätzlichen Schornsteins; …
- OLG Hamburg, 07.04.1987 - 2 W 24/86
Beseitigungsanspruch und Unterlassungsanspruch im Fall baulicher Veränderungen …
- OLG Stuttgart, 15.10.1979 - 8 W 232/79
In Teilversammlungen herbeigeführter Mehrheitsbeschluß; Wiedereröffnung eines …
- BayObLG, 14.11.1991 - BReg. 2 Z 123/91
Zulässigkeit des nachträglichen Anbringens von Außenjalousien
- BayObLG, 09.03.1989 - BReg. 2 Z 2/89
Beeinträchtigung des architektonischen Gesamteindrucks oder Stabilität und …
- LG Dortmund, 04.08.1987 - 9 T 393/87
- OLG Frankfurt, 18.11.1983 - 20 W 461/83
Zulässigkeit von baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum; Vorliegen …