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Rechtsprechung
   BGH, 26.09.1979 - IVb ZR 87/79   

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https://dejure.org/1979,196
BGH, 26.09.1979 - IVb ZR 87/79 (https://dejure.org/1979,196)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1979 - IVb ZR 87/79 (https://dejure.org/1979,196)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1979 - IVb ZR 87/79 (https://dejure.org/1979,196)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhalt - Zuwendung - Freiwillige Leistungen - Bedürftigkeit - Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Versorgungsleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1577, § 1586
    Berücksichtigung von Leistungen aufgrund einer sittlichen Pflicht bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 124
  • FamRZ 1980, 40
  • FamRZ 1980, 42
 
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Wird zitiert von ... (78)

  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80

    Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung;

    Vielmehr ist nach ähnlichen Grundsätzen zu verfahren, wie sie etwa im Falle verschleierter Einkünfte (§ 850 h ZPO) zur Anwendung gelangen (vgl. hierzu BGH FamRZ 1980, 40, 41 f.; Senatsurteil vom 23. April 1980 - IV b ZR 527/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Brühl/Göppinger/Mutschler, a.a.O. Rdn. 659; Köhler, a.a.O. Rdn. 88).
  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80

    Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus

    Die hierzu von der Revision verfochtene Heranziehung des § 122 BSHG sowie der aus dieser Vorschrift i.V.m. § 16 BSHG abzuleitenden Rechtsvermutung erweist sich, wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26. September 1979 (FamRZ 1980, 40) bereits entschieden hat, als nicht geeignet, das Problem der eheähnlichen Verbindungen im Rahmen des ehelichen Unterhaltsrechts zu lösen.

    Hiernach ergibt sich auch für die Beurteilung der Bedürftigkeit der Klägerin zu 1. die Notwendigkeit, die Höhe des anzurechnenden Betrages zu ermitteln, wobei dem Berufungsgericht Richtsätze, die auf die gegebenen Verhältnisse abgestellt sind und der Lebenserfahrung entsprechen, als Anhalt dienen können, soweit sich nicht besondere Umstände ergeben, die eine Abweichung bedingen (vgl. BGH FamRZ 1980, 40, 42).

    Die kostenlose Wohnungsgewährung von Seiten des Partners der Mutter stellt eine vorgelegte freiwillige Leistung an die Kläger zu 2. und 3. dar, deren Anrechenbarkeit auf den Unterhaltsanspruch gegen den Beklagten von dem Willen des Dritten abhängt (vgl. BGH FamRZ 1980, 40, 42).

  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 23/91

    Eheliche Lebensverhältisses bei Änderung beruflicher und wirtschaftlicher

    Denn soweit der Ehefrau ein über die Grundstücksunkosten und die Darlehensbelastungen gegenüber der Bank hinausgehender Vorteil durch das zinslose Elterndarlehen zufließt, beruht dies, wie das Oberlandesgericht zutreffend ausführt, auf einer freiwilligen, im Zweifel ihr allein zugedachten Zuwendung ihrer Mutter, die den Ehemann unterhaltsmäßig nicht entlasten soll (Senatsurteil vom 26. September 1979 - IVb ZR 87/79 - FamRZ 1980, 40, 42 und seither st. Rspr.).
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   BGH, 26.09.1979 - IV ZR 87/79   

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https://dejure.org/1979,12268
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BGH, Entscheidung vom 26.09.1979 - IV ZR 87/79 (https://dejure.org/1979,12268)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1979 - IV ZR 87/79 (https://dejure.org/1979,12268)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt - Anforderungen an die Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs - Hinweise auf die Aufnahme eheähnlicher Beziehungen durch den Unterhaltsberechtigten

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt; Anforderungen an die Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs; Hinweise auf die Aufnahme eheähnlicher Beziehungen durch den Unterhaltsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 124
  • MDR 1980, 212
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 8/78

    Rechtsfolgen einer vertraglichen Unterhaltsregelung; Abänderung einer vor Gericht

    Auszug aus BGH, 26.09.1979 - IV ZR 87/79
    Zwar sind derartige Zumutbarkeitsgesichtspunkte, wie der Senat entschieden hat (FamRZ 1979, 210, 211), auch bei der Frage der Anrechnung von tatsächlich erzielten Einkünften im Rahmen von § 58 Abs. 1 EheG zu berücksichtigen.
  • BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77

    Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens; Maßstab für die Überprüfung eines

    Auszug aus BGH, 26.09.1979 - IV ZR 87/79
    Dabei Können ihm Richtsätze, die auf die gegebenen Verhältnisse abgestellt sind und der Lebenserfahrung entsprechen, als Anhalt dienen, soweit nicht im Einzelfall besondere Umstände eine Abweichung bedingen (vgl. Senatsurteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 189/79 -, FamRZ 1979, 692).
  • BGH, 11.11.1959 - IV ZR 88/59

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegenüber dem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus BGH, 26.09.1979 - IV ZR 87/79
    Bereits in BGHZ 31, 210, 216 hat der Senat in einem Fall, in dem der geschiedene Ehegatte mit einem neuen Partner - allerdings ohne mit ihm zusammenzuleben - ein intimes Verhältnis unterhielt, entschieden, daß die Unterhaltung derartiger, auch länger dauernder Beziehungen die Voraussetzungen des § 66 EheG noch nicht erfüllt.
  • BGH, 09.05.1979 - IV ZR 88/78

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit

    Auszug aus BGH, 26.09.1979 - IV ZR 87/79
    Daß sie das jetzt 11-jährige Kind der Parteien zu betreuen hat, läßt eine Erwerbstätigkeit nicht von vorneherein als unzumutbar erscheinen; vielmehr käme insoweit eine Teilzeitbeschäftigung, vor allem in den Vormittagsstunden, während das Kind die Schule besucht, in Betracht (vgl. Urteile des Senats in FamRZ 1979, 571, 572).
  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - Gewährung von Unterhaltshilfe nach dem

    Auszug aus BGH, 26.09.1979 - IV ZR 87/79
    Es entspricht im Sozialhilferecht ganz herrschender Auffassung, daß § 122 Satz 2 BSHG nicht die in § 16 BSHG vorgesehene Rechtsvermutung auf das Verhältnis der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft zueinander für anwendbar erklärt, sondern lediglich besagt, daß die Verwandten und Verschwägerten des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft ebenso zu behandeln sind wie die in § 16 BSHG genannten Verwandten und Verschwägerten des Hilfesuchenden und die Vermutung des § 16 BSHG somit etwa auch gilt, wenn der Hilfesuchende in Haushaltsgemeinschaft mit einem Verwandten lebt, der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft ist (vgl. BVerwGE 39, 261, 267 f.; Gottschick/Giese, BSHG 6. Aufl. § 122 Rdn. 4; Knopp/Fichtner, BSHG 4. Aufl. Rdn. 5 f.; Mergler/Zink, BSHG 2. Aufl. Anm. 11, jeweils zu § 122).
  • OLG Bremen, 22.03.1978 - UF 193/77

    Pflicht zur Zahlung von Unterhalt des getrennten Ehemannes bei einer mutwilligen

    Auszug aus BGH, 26.09.1979 - IV ZR 87/79
    Dieser Lösungsweg, der in neuester Zeit in der Rechtsprechung wiederholt beschritten worden ist (vgl. außer der angefochtenen Entscheidung noch OLG Köln FamRZ 1978, 252; OLG Frankfurt am Main FamRZ 1979, 438 sowie die bislang nicht veröffentlichten Entscheidungen des OLG Braunschweig vom 8. November 1978 - 1 UF 83/78 - und 15. November 1978 - 1 UF 65/78 - ferner wohl auch OLG Bremen NJW 1978, 1331 Nr. 15 und OLG Bamberg FamRZ 1979, 515 - nur Leitsatz -), unterliegt schon deshalb Bedenken, weil er auf einem im Kern unzutreffenden Verständnis der fraglichen Rechtsvorschriften beruht.
  • OLG Frankfurt, 18.09.1978 - 1 UF 83/78
    Auszug aus BGH, 26.09.1979 - IV ZR 87/79
    Dieser Lösungsweg, der in neuester Zeit in der Rechtsprechung wiederholt beschritten worden ist (vgl. außer der angefochtenen Entscheidung noch OLG Köln FamRZ 1978, 252; OLG Frankfurt am Main FamRZ 1979, 438 sowie die bislang nicht veröffentlichten Entscheidungen des OLG Braunschweig vom 8. November 1978 - 1 UF 83/78 - und 15. November 1978 - 1 UF 65/78 - ferner wohl auch OLG Bremen NJW 1978, 1331 Nr. 15 und OLG Bamberg FamRZ 1979, 515 - nur Leitsatz -), unterliegt schon deshalb Bedenken, weil er auf einem im Kern unzutreffenden Verständnis der fraglichen Rechtsvorschriften beruht.
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BGH, 26.09.1979 - IV ZR 87/79
    Deshalb wird eile Bedürftigkeit des Hilfesuchenden grundsätzlich durch alles beeinflußt, was er, gleich aus welchem Grunde, zur Bestreitung seines Lebensunterhalts tatsächlich erhält (§§ 11, 76 BSHG; vgl. BVerfGE 9, 20, 29; BVerwG FamRZ 1977, 392, Knopp/Fichtner, a.a.O. § 78 Rdn. 1, Gottschick/Giese, a.a.O § 76 Rdn. 2.1).
  • OLG Köln, 12.12.1977 - 21 WF 302/77
    Auszug aus BGH, 26.09.1979 - IV ZR 87/79
    Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht das Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen (Leitsatz der Berufungsentscheidung abgedruckt in FamRZ 1979, 133 unter Nr. 86).
  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

    Entgegen der Ansicht der Revision steht es in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß das Berufungsgericht in dem Verhältnis der Klägerin zu dem Zeugen O. keinen Verwirkungsgrund im Sinne des § 66 EheG , der hier maßgebend ist (Art. 12 Nr. 3 Abs. 2 des 1. EheRG) gesehen hat (BGH Urteil vom 26. September 1979 - IV ZR 87/79 - FamRZ 80, 40 f.).

    Wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, hat der Bundesgerichtshof lediglich für den Fall die Möglichkeit der Verwirkung nach § 66 EheG bejaht, daß ein geschiedener Ehegatte mit einem Partner eine Verbindung eingeht und dabei von einer Eheschließung absieht, um den Unterhaltsanspruch nach §§ 58 ff. EheG nicht zu verlieren (vgl. Urteil vom 26. September 1979 aaO. und vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 711/80 - FamRZ 1982, 896).

  • BGH, 17.03.1999 - XII ZR 139/97

    Unterhaltsrechtliche Behandlung der Sozialhilfe bei Anrechnung fiktiver Einkünfte

    Geht in diesen Fällen der Wille des Zuwendenden dahin, daß nur der Beschenkte selbst unterstützt, der Unterhaltsschuldner aber nicht von seiner Verpflichtung befreit werden soll, dann ist die Zuwendung grundsätzlich nicht auf den Bedarf des Unterhaltsgläubigers anzurechnen, berührt seine Bedürftigkeit also nicht (st. Rspr., vgl. BGH Urteil vom 26. September 1979 - IV ZR 87/79 = FamRZ 1980, 42; Senatsurteil vom 25. November 1992 aaO jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.02.1995 - XII ZR 80/94

    Unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit eines Schwerstbehinderten

    Der Bundesgerichtshof hat dies bereits in anderem Zusammenhang für §§ 16, 122 BSHG bei der Prüfung der Bedürftigkeit eines unterhaltsberechtigten Ehegatten, der mit einem Dritten in Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft lebt, verneint (Urteil vom 26. September 1979 - IV ZR 87/79 - FamRZ 1980, 40, 41 f; Senatsurteile vom 23. April 1980 aaO. S. 668; und vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 523/80 - FamRZ 1980, 879, 880).

    Geht sein Wille dagegen dahin, nur den Beschenkten selbst zu unterstützen, berührt dies dessen Bedürftigkeit im Verhältnis zum Unterhaltsverpflichteten im allgemeinen nicht (Senatsurteile vom 26. September 1979 aaO. S. 42; vom 25. Juni 1980 aaO. S. 880; vom 6. März 1985 - IVb ZR 74/83 - FamRZ 1985, 584, 585; vom 6. November 1985 - IVb ZR 45/84 - FamRZ 1986, 151, 152, und vom 25. November 1992 - XII ZR 164/91 - FamRZ 1993, 417, 419).

  • BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83

    Verwirkung rückständigen Unterhalts

    Allerdings mag sich die bisherige Betrachtung der Bedürftigkeit insoweit als richtig erweisen, als die Zurechnung einer Vergütung für Versorgungsleistungen, welche die Tochter des Beklagten ihrem jetzt bei ihr wohnenden Lebensgefährten erbracht hat (vgl. BGH Urteil vom 26. September 1979 - IV ZR 87/79 - FamRZ 1980, 40, 42; Senatsurteile vom 23. April 1980 - IVb ZR 527/80 - FamRZ 1980, 665, 668 f., vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 523/80 - FamRZ 1980, 879, 880, vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 651/80 - FamRZ 1982, 365, 366 und vom 28. März 1984 - IVb ZR 64/82 - FamRZ 1984, 662, 663), hier ausscheiden muß, wenn dieser als leistungsunfähig anzusehen ist.
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Für den Unterhaltsanspruch des nach altem Recht geschiedenen Ehegatten hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, daß die Vorschrift des § 66 EheG, die im Falle grober und den Unterhaltsverpflichteten besonders belastender Verstöße des Unterhaltsberechtigten eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs vorsieht, es verbietet, das Verhalten des Unterhaltsberechtigten im Hinblick auf den Bestand seines Anspruchs anderen rechtlichen Maßstäben zu unterwerfen (BGH, Urteil vom 26. September 1979 - IV ZR 87/79 - FamRZ 1980, 40, 41; Senatsurteil vom 2. Dezember 1981 - IVb ZR 638/80 - FamRZ 1982, 259, 261).
  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Finanzielle Mittel, die der Unterhaltsberechtigte von dem neuen Partner für die gemeinsame Lebenshaltung entgegennimmt, mindern seine Bedürftigkeit; das gleiche gilt, wenn er seinem neuen Lebensgefährten durch Haushaltsführung oder sonstige Versorgung Dienstleistungen erbringt, für die ihm ein Entgelt zuzurechnen ist (BGH Urteil vom 26. September 1979 - IV ZR 87/79 = FamRZ 1980, 40, 42; Senatsurteil vom 6. Mai 1987 - IVb ZR 61/86 = BGHR BGB § 1573 Abs. 4 Sicherung, nachhaltige 1 = FamRZ 1987, 689 m.w.N.).
  • BGH, 19.06.1984 - VI ZR 301/82

    Unterhaltsschaden (Haushaltsführung) nach Aufnahme einer eheähnlichen

    Eine derartige Versorgungslage ist für Frau Ha. durch die eheähnliche Lebensgemeinschaft nicht geschaffen worden; für eine entsprechende Anwendung der Regeln über den Ehegatten-Unterhalt auf derartige Lebensgemeinschaften ist kein Raum (BGH Urteile vom 26. September 1979 - IV ZR 87/79 - NJW 1980, 124 = FamRZ 1980, 40, 42; vom 23. April 1980 - IVb ZR 527/80 - NJW 1980, 1686 = FamRZ 1980, 665, 666, 668 und vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 711/80 - NJW 1982, 1997 = FamRZ 1982, 896).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2014 - L 18 KN 61/13

    Gewährung von (großer) Witwenrente bei Hinzutreten einer weiteren

    Das eine Verwirkung bewirkende Verhalten müsste daher den Unterhaltsverpflichteten ebenso (schwer) getroffen haben wie der Verlust des Unterhaltsanspruchs den Berechtigten (BGH, Urteile vom 8.11.1972, Az IV ZR 109/70, vom 26.9.1979, Az IV ZR 87/79, Rdnr 7 und vom 8.4.1981, Az IVb ZR 566/80, Rdnr 7).

    Gerade diesem Umstand misst das zur Anwendung kommende Recht bei der Frage des Verlustes jenes Anspruchs ein wesentliches Gewicht bei und leitet aus ihm die Rechtfertigung ab, nur im Falle - hier nicht gegebener - grober und für den Unterhaltspflichtigen besonders belastender Verstöße eine Verwirkung anzunehmen (BGH, Urteile vom 26.9.1979, Az IV ZR 87/79, Rdnr 10, vom 19.3.1986, Az Ivb ZR 20/85, Rdnr 17, und vom 27.3.1991, Az XII ZR 96/90, Rdnr 16, 18).

  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 523/80

    Unterhaltsbedürftigkeit einer geschiedenen Ehefrau bei Zusammenleben mit einem

    Wie der Bundesgerichtshof bereits in seinem nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Urteil vom 26. September 1979 (IV ZR 87/79 - FamRZ 1980, 40, 41; vgl. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 23. April 1980 - IV b ZR 527/80) ausgeführt hat, läßt sich die Unterhaltsbedürftigkeit einer geschiedenen Ehefrau nicht ohne weiteres deswegen verneinen, weil sie mit einem anderen Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt.

    Wie schon in dem bereits angeführten Urteil vom 26. September 1979 (a.a.O. S. 42) dargelegt worden ist, gilt das grundsätzlich auch für das Verhältnis von Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, weil eine derartige Gemeinschaft als solche keine Rechtsbeziehungen und gegenseitigen Rechtsansprüche zwischen den Partnern schafft.

    Nach der vom erkennenden Senat fortgeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteile vom 26. September 1979 a.a.O. S. 42; vom 23. April 1980 S. 14 f. des Urteilsabdrucks) ist in einem Fall wie dem vorliegenden in den von dem Partner geleisteten Beträgen und Zuwendungen zumindest teilweise ein Entgelt für Wohnungsgewährung, Haushaltsführung und sonstige Versorgungsleistungen zu erblicken.

  • OVG Brandenburg, 27.11.2003 - 4 A 220/03

    ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, gesonderte Absetzbarkeit der

    Beide Rechtsgebiete unterscheiden sich nach Funktion und Regelungskonzept ganz wesentlich, so dass "Grundsätze und Bestimmungen des auf Erwägungen der öffentlichen Fürsorge beruhenden Sozialhilferechts ... zur Lösung privatrechtlicher Unterhaltsprobleme grundsätzlich nicht herangezogen werden" können (BGH, Urteil vom 22. Februar 1995 - XII ZR 80/94, NJW 1995, 1486 ff.; Urteil vom 26. September 1979 - IV ZR 87/79 -, FamRZ 1980, 40 ff.) und umgekehrt (zu den grundsätzlichen Unterschieden zwischen bürgerlich-rechtlicher Unterhaltspflicht und Sozialhilfe vgl. auch Schellhorn, BSHG, § 91 Rn 35 ff.).

    Diese wird durch einen bestehenden, aber nicht ohne weiteres durchsetzbaren Anspruch nicht ausgeschlossen (BVerwG, Urteil vom 15. - Dezember 1977 - V C 35.77 -, FEVS 26, 99 ff.) und liegt andererseits dann nicht vor, wenn Mittel, auf die kein durchsetzbarer rechtlicher Anspruch besteht - wie etwa im Fall der § 122, § 16 BSHG (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 26. September 1979 - IV ZR 87/79 -, FamRZ 1980, 40 ff.) - tatsächlich gewährt werden.

  • BGH, 25.11.1992 - XII ZR 164/91

    Anrechnung von Pflegegeld auf Mehrbedarf - Unterhaltsbestimmung bei

  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZR 711/80

    Verwirken des Unterhaltsanspruches eines Ehegatten - Unterlassen einer neuen

  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 556/80

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse;

  • BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 651/80

    Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Sicherstellung des Unterhalts bei

  • BGH, 27.03.1991 - XII ZR 96/90

    Umdeutung einer Abänderungsklage in eine Vollstreckungsgegenklage;

  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZR 22/83

    Unbilligkeit des Unterhaltsanspruchs bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des

  • BGH, 26.09.1990 - XII ZR 87/89

    Voraussetzungen einer vertraglichen Vereinbarung über Unterhalt

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 629/80

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit bei Betreuung mehrerer Kinder durch den

  • BGH, 14.12.1994 - XII ZR 180/93

    Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten bei langjährigem Zusammenleben

  • BGH, 24.10.1984 - IVb ZR 43/83

    Berücksichtigung einer Nachzahlung aufgrund rückwirkender Bewilligung einer Rente

  • BGH, 29.05.1991 - XII ZR 157/90

    Geltendmachung von Veränderungen und der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

  • BGH, 19.03.1986 - IVb ZR 20/85

    Verwirkung von Ansprüchen auf nachehelichen Unterhalt; Aufnahme einer

  • BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 600/80

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs eines Ehegatten; Zumutung einer

  • BGH, 05.11.1980 - IVb ZR 549/80

    Zumutbarkeit einer Teilzeitbeschäftigung

  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 61/86

    Zurechnung von Einkünften wegen der Versorgung eines neuen Partners;

  • BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 74/83

    Fortgeltung einer gemeinsamen Unterhaltsbestimmung getrenntlebender Ehegatten

  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 653/80

    Ehegatten aus unterschiedlichen Nationen; Unterhaltsanspruch; Anspruch auf die

  • BGH, 09.11.1983 - IVb ZR 22/82

    Ausschluß des Unterhaltsanspruchs wegen Aufnahme einer eheähnlichen Gemeinschaft

  • BGH, 03.07.1985 - IVb ZR 40/84

    Anwendbarkeit der Härteklausel

  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 393/81

    Unterhaltsanspruch der Ehefrau - Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch eine

  • OLG Celle, 15.05.1986 - 12 UF 267/85

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ; Inanspruchnahme eines

  • BGH, 04.04.1984 - IVb ZR 73/82

    Verwirkung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs - Verlust des

  • BGH, 11.05.1983 - IVb ZR 383/81

    Abänderungsklage - Tatrichterliche Würdigung - Verweigerung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.1992 - L 15 Kn 63/89

    Rentenversicherung; Unterhalt; Unterhaltsanspruch; Zuwendungen; Ehegatte;

  • BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 6/83

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Grobe Unbilligkeit - Herabsetzung des

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