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   BGH, 21.12.1979 - II ZR 244/78   

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https://dejure.org/1979,1724
BGH, 21.12.1979 - II ZR 244/78 (https://dejure.org/1979,1724)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1979 - II ZR 244/78 (https://dejure.org/1979,1724)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1979 - II ZR 244/78 (https://dejure.org/1979,1724)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz wegen Vorlegens eines für die Aktiengesellschaft schädlichen Abschlusses durch ein Aufsichtsratsmitglied - Ausnutzung der firmeninternen Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters - Ausüben von Einfluss auf den handelnden Vorstand - Verletzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1629
  • MDR 1980, 382
  • DB 1980, 438
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1962 - IV ZR 235/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1979 - II ZR 244/78
    Denn das entspricht der gesetzlichen Streitwertregelung (§ 19 Abs. 4 GKG und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof Urt. v 21.2.1962 - IV ZR 235/61 = LM ZPO § 92 Nr. 8).
  • RG, 12.10.1940 - II 33/40

    1. Ist der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung befugt,

    Auszug aus BGH, 21.12.1979 - II ZR 244/78
    Interessenkollisionen sind, wenn ein Aufsichtsratsmitglied zwei Gesellschaften angehört, auch grundsätzlich nicht in dem Sinne entlastend, daß die Pflichterfüllung gegenüber der einen die Pflichtverletzung gegenüber der anderen Gesellschaft rechtfertigen könnte (RGZ 165, 68, 82; Mertens in Kölner Komm. z. AktG, § 93 Anm. 22 m.w.N.).
  • BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01

    Untreue durch Unternehmensspenden

    Aus der Überwachungspflicht des Aufsichtsrates ergibt sich jedoch notwendig die Pflicht, den Vorstand nicht von sich aus zu Handlungen zu veranlassen, die er aufgrund seiner Überwachungspflicht gerade abwenden müßte (BGH NJW 1980, 1629).
  • BGH, 09.03.2009 - II ZR 170/07

    Vorstandsdoppelmanda

    Der Doppelmandatsträger hat vielmehr bei seinen Entscheidungen stets die Interessen des jeweiligen Pflichtenkreises wahrzunehmen (vgl. BGHZ 36, 296, 306 f. ; Sen. Urt. v. 21. Dezember 1979 - II ZR 244/78, NJW 1980, 1629, 1630 - jew. zum Aufsichtsrat; Fleischer in Spindler/Stilz aaO § 76 Rdn. 94 m.w.Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 29.02.2012 - 20 U 3/11

    Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses der Aktiengesellschaft: Gefährdung

    Dies stellt jedoch die Auffassung, dass ein Aufsichtsratsmitglied die Gesellschaft auch außerhalb seines Amtes nicht aktiv schädigen darf (BGH, DB 1980, 438 [juris Rz. 11 und 13] "Schaffgotsch"; Lutter/Krieger, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats, 5. Aufl., § 13 Rz. 1002; Mertens in Kölner Kommentar, AktG, 2. Aufl., § 116 Rz. 30; Habersack in Münchener Kommentar, AktG, 3. Aufl., § 116 Rz. 47), nicht in Frage.
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2022 - 1 W 85/21

    Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds aus wichtigem Grund aus

    Denn zum einen ist die Spaltung einer Person mit kollidierenden Pflichten in solche Verhaltensweisen, die nur dem einen, nicht aber zugleich dem anderen Verantwortungsbereich zugeordnet werden könnten, wenn tatsächlich beide Bereiche betroffen sind, nicht möglich und eine solche Interessenkollision lässt die Pflichtwidrigkeit gegenüber der Gesellschaft nicht entfallen (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.1979 - II ZR 244/78 [juris Rn. 13]).
  • VG Regensburg, 02.02.2005 - RN 3 K 04.01408

    Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsräten einer kommunalen

    Angesichts dieser Gemengelage von Normen des Gesellschaftsrechts und des öffentlichen Rechts und der damit einhergehenden Abstimmungsprobleme kann entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen nicht davon gesprochen werden, dass die Pflichten von Aufsichtsräten zugunsten einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise als gesellschaftsrechtlich dominiert und nicht teilbar anzusehen sind (BGH NJW 1980, 1629).
  • BGH, 13.06.1983 - II ZR 211/81

    Zulässigkeit einer Restitutionsklage - Bestehen eines Wiederaufnahmegrundes -

    Auf die Restitutionsklage werden die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 21. Dezember 1979 (II ZR 244/78) und des Oberlandesgerichts München vom 24. Oktober 1978 (5 U 2378/78) aufgehoben.

    In einem Vorprozeß (II ZR 244/78) hat die Revisionsbeklagte und damalige Klägerin den Revisionskläger auf Schadensersatz in Höhe eines Teilbetrages von 100.000 DM in Anspruch genommen, weil er als Vorsitzender ihres Aufsichtsrats seine beherrschende Stellung dazu ausgenutzt habe, gegenüber dem Vorstand die Ausstellung eines ungesicherten Wechsels zugunsten eines in Liquiditätsschwierigkeiten geratenen Bankhauses, dessen persönlich haftender Gesellschafter er war, durchzusetzen.

    Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof (letzterer durch Revisionsurteil v. 21.12.1979 - II ZR 244/78, LM AktG 1965 § 116 Nr. 4) haben der Klage stattgegeben.

  • OLG Schleswig, 26.04.2004 - 2 W 46/04

    Gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds einer Aktiengesellschaft

    Das Aufsichtsratsmitglied muss sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben allein vom Interesse des beaufsichtigten Unternehmens leiten lassen (vgl. BGH NJW 1980, 1629, 1630 mit Anm. von Ulmer NJW 1980, 1603, 1604).
  • OLG Köln, 24.11.1992 - 22 U 72/92

    Nichtigkeit von Jahresabschlüssen einer Aktiengesellschaft wegen der Unterlassung

    Vorstands-Doppelmandate, die mit der nach § 88 AktG erforderlichen Zustimmung des Aufsichtsrats übernommen werden, sind nach wohl allgemeiner Auffassung als zulässig anzusehen (vgl. BGH, NJW 1980, 1629; Semmler, Festschrift für E. Stiefel, 1987, Seite 719 ff, 732; Lindermann, AG 1987, 225, 236; Hoffmann-Becking, ZHR 1986, 570, 574).

    Soweit bei der Ausübung der Doppelmandate Interessenkonflikte entstehen können, ist es Sache der betreffenden Vorstandsmitglieder, sich so zu verhalten, daß eine Pflichtverletzung gegenüber der jeweiligen Gesellschaft vermieden wird (vgl. BGH, NJW 1980, 1629; Hoffmann-Becking, a.a.O., Seite 582).

  • LG Braunschweig, 28.12.2011 - 6 KLs 54/11

    Verurteilung der Mitglieder eines Aufsichtsrates wegen täterschaftlicher Untreue

    Seine Mitglieder trifft daher die aktienrechtliche Pflicht, den Vorstand nicht zu rechtswidrigem oder die Gesellschaft schädigendem Handeln zu veranlassen ( BGH, Urteil vom 21.12.1979 - II ZR 244/78 , NJW 1980, 1629).
  • BGH, 13.06.1983 - II ZR 212/81

    Schadensersatz nach Ausstellung eines Gefälligkeitswechsels - Berücksichtigung

    In einem Vorprozeß (II ZR 244/78) ist der Beklagte rechtskräftig verurteilt worden, der Klägerin 100.000 DM als Teilbetrag ihres Schadens zu ersetzen (Urt. des Senats v. 21.12.1979, LM AktG 1965 § 116 Nr. 4).

    Das entspricht der Rechtsauffassung, die der Senat in seinem Urteil vom 21. Dezember 1979 im Vorprozeß II ZR 244/78 vertreten hat.

  • OLG Hamm, 20.03.2006 - 8 U 208/01

    Haftung des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft wegen unzureichender Kontrolle

  • LG Erfurt, 23.03.1994 - 2 (HK) T 3/94
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