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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.01.1980 - 3 Ws 13/80   

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OLG Frankfurt, 09.01.1980 - 3 Ws 13/80 (https://dejure.org/1980,1356)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.01.1980 - 3 Ws 13/80 (https://dejure.org/1980,1356)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Januar 1980 - 3 Ws 13/80 (https://dejure.org/1980,1356)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1703
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 4 Ws 195/10

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Abgrenzung zwischen der Bestellung eines

    Da der Vertreter für den Vertretenen handelt, kann grundsätzlich auch nur letzterer die Terminsgebühr geltend machen (§ 5 RVG; OLG Frankfurt NJW 1980, 1703), es sei denn, der Anspruch wurde abgetreten oder der vertretene Verteidiger hat seinen Vertreter bevollmächtigt, ihn für sich geltend zu machen; von letzterem kann in der Regel ausgegangen werden (OLG Celle NdsRpfl 2009, 141 = NStZ-RR 2009, 158 [LS]).
  • KG, 29.06.2005 - 5 Ws 164/05

    Rechtsanwaltskosten im Strafverfahren: Gebühren des anwaltlichen Vertreters des

    Welche Gebühren ein beigeordneter Rechtsanwalt als Vergütung aus der Staatskasse beanspruchen kann, bestimmt sich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und entzieht sich einer Beschränkung durch das beiordnende Gericht (vgl. OLG Frankfurt NJW 1980, 1703).
  • OLG Hamburg, 17.02.1997 - 2 Ws 26/97

    Anspruch eines Angeschuldigten auf Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers;

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  • OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10

    Pflichtverteidigung: Voraussetzungen für einen Verteidigerwechsel

    Es dürfte angesichts dessen dabei bleiben, dass dort enthaltene Einschränkungen des Vergütungsanspruchs den Rechtsanwalt nicht binden (OLG Frankfurt NJW 1980, 1703, 1704).
  • OLG Hamm, 30.01.2015 - 5 Ws 367/14

    Terminsvertreter, Gebühren

    Da der Vertreter für den Vertretenen handelt, kann grundsätzlich auch nur letzterer die Terminsgebühr geltend machen (§ 5 RVG; vgl. insoweit z.B. OLG Frankfurt, NJW 1980, 1703, 1704; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011 zu 1 Ws 201/11- zitiert nach juris), es sei denn, der Anspruch wurde abgetreten oder der vertretene Verteidiger hat seinen Vertreter bevollmächtigt, ihn für sich geltend zu machen; hiervon ist in der Regel auszugehen (vgl. OLG Gelle, NStZ-RR 2009, 158; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03. Februar 2011 - 4 Ws 195/10 - zitiert nach juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011 zu I Ws 201/11 - zitiert nach juris: Einziehungsermächtigung nach §§ 185, 362 Abs. 2 BGB).
  • OLG Celle, 19.12.2008 - 2 Ws 365/08

    Verteidigergebühren: Vergütungsanspruch des tageweise als Vertreter des

    Der bestellte Verteidiger kann sich bei vorübergehender Verhinderung mit Genehmigung des Vorsitzenden des erkennenden Gerichts durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten lassen (vgl. KG NStZ-RR 2005, 327, 328 und StraFo 2008, 349; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Oktober 1983, 1 Ws 144/83, juris; OLG Frankfurt NJW 1980, 1703; LR-Lüderssen/Jahn, StPO 26. Aufl. 2007, Rdnr. 36 zu § 142; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., Rdnr. 15 zu § 142) und der allgemeine Vertreter des beigeordneten Verteidigers i. S. von § 53 BRAO kann die Pflichtverteidigung für den beigeordneten Verteidiger führen (BGH NStZ 1992, 248; NStZ-RR 2002, 12).
  • BGH, 06.11.1991 - 4 StR 515/91

    Ernsthaftes Bemühen um Terminabstimmung bei Verhinderung des Pflichtverteidigers

    Unter diesen Umständen vermochten es weder Gründe prozessualer Fürsorge des Gerichts noch der Zweck, den anberaumten Fortsetzungstermin einzuhalten, zu rechtfertigen, dem Angekl. Rechtsanwalt F. als weiteren Pflichtverteidiger beizuordnen (vgl. zu den Bedenken gegen die Bestellung mehrerer Pflichtverteidiger im übrigen OLG Frankfurt NJW 1972, 1964, 1965; NJW 1980, 1703, 1704; Laufhütte in KK-StPO 2. Aufl. § 141 Rdn. 8) und, obwohl der Angekl. sich durch ihn - wie seine Erklärungen erweisen - nicht ausreichend verteidigt fühlte, die Beiordnung aufrechtzuerhalten und die Hauptverhandlung ohne die Verteidigerin seines Vertrauens fortzusetzen.
  • OLG Koblenz, 16.10.2012 - 2 Ws 759/12

    Rechtsanwaltsvergütung; Vergütung für den als Terminsvertreter beigeordneten

    Zwar besteht im Innenverhältnis die Möglichkeit, dass der "eigentlich" beigeordnete Rechtsanwalt seinen Anspruch an den Vertreter abtritt und dieser ihn alsdann gegen die Staatskasse geltend macht, wovon mangels gegenteiliger Anhaltspunkte in der Regel ausgegangen werden dürfte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 29. März 2010 - 4 WF 32/10 - OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 Ws 365/08 - OLG Rostock, Beschluss vom 15. Sep tember 2011 - I Ws 201/11 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 18. Mai 2007 - 6 W 151/06 - OLG Frankfurt/Main in NJW 1980, 1703).
  • OLG Jena, 20.03.2006 - 1 Ws 407/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Erinnerungsverfahren

    Damit hat er einen Vergütungsanspruch nach § 45 Abs. 2 RVG erworben (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1980, 1703).
  • LG Potsdam, 11.05.2011 - 24 Qs 32/11

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Vertretung durch einen anderen Rechtsanwalt im

    Dies erfolgt uneinheitlich, entweder förmlich - durch Beschluss - oder aber konkludent - durch Zustimmung des Vorsitzenden (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 142, Rn. 15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09. Januar 1980, Az.: 3 Ws 13/80 - zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 06.03.1996 - 3 Ws 191/96

    Bestehen eines eigenes Beschwerderechts des entbundenen Pflichtverteidigers gegen

  • LG Koblenz, 21.08.2012 - 2 Qs 77/12

    Anspruch eines "Terminsvertreters" des Pflichtverteidigers auf Grundgebühr und

  • OLG Rostock, 10.05.2002 - I Ws 199/02

    Möglichkeit der Bestellung eines Verteidigers neben einem bereits vorhandenen

  • OLG Köln, 18.11.2009 - 2 Ws 562/09

    Voraussetzungen für die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers

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Rechtsprechung
   LG Hagen, 12.11.1979 - 46 Qs 251/79   

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https://dejure.org/1979,2065
LG Hagen, 12.11.1979 - 46 Qs 251/79 (https://dejure.org/1979,2065)
LG Hagen, Entscheidung vom 12.11.1979 - 46 Qs 251/79 (https://dejure.org/1979,2065)
LG Hagen, Entscheidung vom 12. November 1979 - 46 Qs 251/79 (https://dejure.org/1979,2065)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1703
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 20.10.1987 - VII R 19/87

    Zustellung - Zustellungsempfänger - Strafhaft - Wirksamkeit einer

    Denn im Falle der Strafhaft des Empfängers muß davon ausgegangen werden, daß dieser allein am Ort seiner Haft zu erreichen ist (vgl. Beschluß des Landgerichts Hagen vom 12. November 1979 46 Qs 251/79, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1980, 1703; Beschluß des Oberlandesgerichts -OLG- Düsseldorf vom 29. Dezember 1986 1 Ws 1097-1098/86, NJW-RR 1987, 894, 895; Urteil des OLG Düsseldorf vom 12. Februar 1980 6 UF 137/79, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht -FamRZ- 1980, 718, 719; Beschluß des OLG Koblenz vom 28. Mai 1986 1 Ws 297/86, dokumentiert unter Nr. 738629 im Juristischen Informationssystem -JURIS-; Beschluß des Bayerischen OLG München vom 21. November 1983 …
  • LAG Hessen, 15.02.2007 - 11 Sa 429/06

    Keine Säumnis bei Zustellung der Ladung an Wohnanschrift eines mehrjährig

    Nach überwiegender Ansicht (BFH, Urt. v. 20. Oktober 1987 - VII R 19/87 - DB 1988, 378; OLG Hamm, Beschl. v. 11. Februar 1977 - 14 W 78/76 - DGVZ 1978, 23; OLG Düsseldorf, Urt. v. 12. Februar 1980 - 6 UF 137/79 - FamRZ 1980, 713; LG Hagen, Beschl. v. 12. November 1979 - 46 QS 251/79 - NJW 1980, 1703; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, § 178 ZPO Rn 5 "Haft"; MünchKommZPO-v.Feldmann, § 181 ZPO Rn 4; Stein/Jonas/Roth, 22. Aufl., § 178 ZPO Rn 10) hebt der Antritt einer mehrmonatigen Strafhaft die Wohnungseigenschaft auf, selbst wenn der Zustellungsempfänger noch guten Kontakt zu seiner Ehefrau unterhält.
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