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   BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79   

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BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79 (https://dejure.org/1979,67)
BAG, Entscheidung vom 05.12.1979 - 4 AZN 41/79 (https://dejure.org/1979,67)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 1979 - 4 AZN 41/79 (https://dejure.org/1979,67)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung - Subsumtion - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 203
  • NJW 1980, 1812
  • MDR 1980, 437
  • DB 1980, 1028
 
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Wird zitiert von ... (200)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.03.1958 - 4 AZR 482/55

    Nachprüfung durch Revisionsgericht - Revisionszulassung - Berufungsgericht -

    Auszug aus BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79
    Dieser lall ist gegeben, wenn mit der Revision die Bewertung des Lan desarbeitsgerichts .im Rahmen des ihm jeweils eingeräumten 173 Beurteilungsspielrataas angegriffen wird® Einen solchen Beurteilungsspielraum hat das Bundesarbeitsgericht den Tatsachengerichten seit jeher dann zuerkannt, wenn es um die Anwendung unbesximnrc«r Bechtsbegriffe geht, wozu insbesondere in Eingruppierungsstreitigkeiten zahlreiche tarifliche Tätigkeitemerkmale gehören (vgl« schon BAG 4-, 152 = AP Nr. 18 zu § 5 TOA; BAG 6, 36 « AP Nr. 3« zu § 3 TOA und seither ständig, zuletzt vgl. BAG AP Ir® 9 und 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975) .

    Bei unbestimmten Rechts begriffen ist die Überprüfung durch das Revisionsgericht aber darauf beschränkt, ob der Rechtsbegriff selbst ver kannt ist, ob die Unterordnung des Sachverhalts unter den Rechtsbegriff ("Subsumtion") Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. BAG AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975I BAG AP Nr. 69, 91 und 98 zu §§ 22, 23 BAT; BAG 22, 24 AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT; BAG 6, 36 « AP Nr. 38 zu § 3 TOA; BAG 4-, 152 « AP Nr. 18 zu § 3 TOA; BAG AP Nr. 3 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch;BAG AP Nr. 1 zu § 19 SchwbG).

  • BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79

    Begründetheit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79
    Gerade dem Ziel dieses Gesetzes, das Bundesarbeitsgerieht auf seine eigentlichen Aufgaben der Erhal tung der Reehtseinheit und der Richteförtbildung zu be schränken (vgl. Amtliche Begründuiig zu § 72 des Gesetz entwurfs) dient e s w e n n die Anforderungen an eine Di vergenz jedenfalls in den oben dargelegten Umfang nicht herabgesetzt werden, lies haben bereits der erkenhignde Senat in Beschlüssen vom 10. Oktober 1979 (A AZA 15/79) und v o a November 1979 (4 AZN 22/79) sowie der Siebte Senat durch Beschluß vom 15. Oktober 1979 (7 AZN 9/79 , zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk des BAG und in der Amtlichen iafflmlumg vorgesehen) entschieden.
  • BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50

    Unwirksame Zulassung der Revision

    Auszug aus BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79
    Fer ner muß sich auch die grundsätzliche Bedeutung einer Rechts sache nach der eigentlichen Aufgabe des Bundesarbeitsge richts richten» der Erhaltung der Rechtseinheit und der Rechtsfortbildung zu dienen® Im Anschluß an die Recht sprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesfinanz hofs und des Bundessozialgerichts ist eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i. S. von § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG daher nur dann zu bejahen.» wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer durch das levisionsgericht klärungsfähigen und klärmngsbedürftigen Rechtsfrage ab hängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer'tatsächli chen (z. B. wirtschaftlichen) Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teiles der Allgemein heit eng berührt (vgl. BVerwG U W I960» 1587» BVerwG Buch holz 310» § 132 Nr® 26; BVerwG Buchholz 4-0618» Bayern § 62 BauO Nr. 1; BFHE 90» 369 [370]; BFHE 96» 155; BFHE 97» 293 [294-3; BSozGE 2, 129» Müller» Grundsätzliche Be deutung der Rechtssache» in Festschrift für Wilhelm Ber schel» 1955» S. 159 C160 f .3; Weyreuther, aaO» S. 26 ff.; ferner auch BAG 2, 26 » AP Nr. 6 zu § 69 ArbGG 1953 l BGHZ 2, 396).
  • BAG, 26.05.1955 - 2 AZR 66/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsätze für die Zulassung der Revision

    Auszug aus BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79
    Fer ner muß sich auch die grundsätzliche Bedeutung einer Rechts sache nach der eigentlichen Aufgabe des Bundesarbeitsge richts richten» der Erhaltung der Rechtseinheit und der Rechtsfortbildung zu dienen® Im Anschluß an die Recht sprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesfinanz hofs und des Bundessozialgerichts ist eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i. S. von § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG daher nur dann zu bejahen.» wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer durch das levisionsgericht klärungsfähigen und klärmngsbedürftigen Rechtsfrage ab hängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer'tatsächli chen (z. B. wirtschaftlichen) Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teiles der Allgemein heit eng berührt (vgl. BVerwG U W I960» 1587» BVerwG Buch holz 310» § 132 Nr® 26; BVerwG Buchholz 4-0618» Bayern § 62 BauO Nr. 1; BFHE 90» 369 [370]; BFHE 96» 155; BFHE 97» 293 [294-3; BSozGE 2, 129» Müller» Grundsätzliche Be deutung der Rechtssache» in Festschrift für Wilhelm Ber schel» 1955» S. 159 C160 f .3; Weyreuther, aaO» S. 26 ff.; ferner auch BAG 2, 26 » AP Nr. 6 zu § 69 ArbGG 1953 l BGHZ 2, 396).
  • BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88

    Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen

    Auszug aus BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage im allgemeinen wenn sie höchstrichterlich noch nicht ent schieden ist oder gegen diehöchstrichterliche Entscheidung 10 - 10 - - neue Gesichtspunkte vorgebracht werden (vgl. BVerwG Buchholz 310» § 132 Nr. 2; BVerwG Buchholz 406.18, Bayern § 62 BauO Nr. 1; ferner BAG AP Nr. 7 zu § 611 BGB Beschäftigungs pflicht , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Samm lung vorgesehen).
  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

    Auszug aus BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79
    Dabei liegt eine Begriffsverkeunung auch dann vor, wenn das Tatsachengericht zwar zunächst den Rechtsbegriff zu treffend darlegt, ihn aber bei der Subsumtion des Sach verhalts wieder aufgibt (vgl. BAG AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT) .
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Das bestätigt beispielsweise auch die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Sinne des durch das ArbGG 1979 neueingeführten § 72 a ArbGG, bei der es zu einer praktikablen Begriffsbestimmung nicht einmal näherer etymologischer Untersuchungen zum Inhalt des Wortes "Bedeutung" bedurfte (vgl. BAG 32, 203, 209 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).

    Da bei ihrer Anwendung (Subsumtion) den Tatsachengerichten der bereits gewürdigte weite Beurteilungsspielraum eröffnet ist, hat sich, wie es schon der bisherigen gefestigten Senatsrechtsprechung entspricht, die entsprechende revisionsgerichtliche Überprüfung darauf zu erstrecken, aber auch darauf zu beschränken, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm dabei Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BAG 46, 292, 306 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie das Urteil des Senats vom 22. Januar 1986 - 4 AZR 409/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • ArbG Hamburg, 01.09.2006 - 27 Ca 136/06

    Verdachtsunabhängige Suchtmittelkontrollen

    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (BAG, Beschluss vom 05. Dezember 1979, Az: 4 AZN 41/79).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Dies entspricht im Grundsatz dem Wortverständnis, das dem bereits in § 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 554 b Abs. 1 ZPO a.F. sowie in zahlreichen Vorschriften über die Zulassung der Revision in anderen Verfahrensordnungen (§ 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 219 Abs. 2 Nr. 1 BEG, § 83 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 100 Abs. 2 Nr. 1 PatentG, § 74 Abs. 2 Nr. 1 GWB) enthaltenen Begriff der grundsätzlichen Bedeutung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung beigemessen worden ist (vgl. BGHZ 2, 396, 397; BAG, Beschluß vom 5. Dezember 1979 - 4 AZN 41/79, NJW 1980, 1812, 1813; BVerwGE 13, 90, 91 f.; BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - 7 B 261/97, NJW 1997, 3328; BFH, u.a. Beschlüsse vom 11. November 1997 - VII B 265/96, BFH/NV 1998, 753, 754, vom 18. Februar 1998 - VII B 253/97, BFH/NV 1998, 990 und vom 30. Juli 1998 - VII B 73/98, BFH/NV 1999, 204).
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