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   BAG, 22.05.1980 - 3 AZR 1103/77   

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https://dejure.org/1980,2348
BAG, 22.05.1980 - 3 AZR 1103/77 (https://dejure.org/1980,2348)
BAG, Entscheidung vom 22.05.1980 - 3 AZR 1103/77 (https://dejure.org/1980,2348)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 1980 - 3 AZR 1103/77 (https://dejure.org/1980,2348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schulungsvertrag - Arztbesucher - Fernbleiben der Schulung - Vertragsbruch des Schulungspflichtigen - Schadenersatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2375
  • VersR 1980, 1181
  • DB 1980, 1847
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 30.06.1961 - 1 AZR 206/61

    Kostentragungspflicht für Zeitungsanzeige

    Auszug aus BAG, 22.05.1980 - 3 AZR 1103/77
    II. Das Bundesarbeitsgericht hat in ähnlichen Fällen den Standpunkt vertreten, im Interesse der Vertragstreue müsse dem Prinzip der zivilrechtlichen Prävention der Vorrang vor der Möglichkeit rechtmäßigen anderweitigen Verhaltens eingeräumt werden (BAG 6, 321 [3 7 6, 3773 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht [zu V 3 der Gründe]; BAG 11, 175 [1783 = AP Nr. 1 zu § 276 BGB Vertragsbruch [zu 3 der Gründe]; AP Nr. 3 zu § 276 BGB Vertragsbruch; AP Nr. 5 zu § 276 BGB Vertragsbruch [zu 2 der Gründe]).

    1. In den vom Bundesarbeitsgericht bisher entschiedenen Fällen (BAG 11, 175 = AP Nr. 1 zu § 276 BGB Vertragsbruch, AP Nr. 3 und Nr. 5 zu § 2 7 6 BGB Vertragsbruch) entging dem Arbeitgeber durch den Vertragsbruch des Arbeitnehmers dessen Arbeitskraft, die der Arbeitgeber gewinnbringend jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt einsetzen wollte, zu dem der Arbeitnehmer legal das Vertragsverhältnis beendete.

  • BAG, 14.11.1975 - 5 AZR 534/74

    Haftung des Arbeitnehmers: Schadensersatz - rechtmäßiges Alternativverhalten

    Auszug aus BAG, 22.05.1980 - 3 AZR 1103/77
    II. Das Bundesarbeitsgericht hat in ähnlichen Fällen den Standpunkt vertreten, im Interesse der Vertragstreue müsse dem Prinzip der zivilrechtlichen Prävention der Vorrang vor der Möglichkeit rechtmäßigen anderweitigen Verhaltens eingeräumt werden (BAG 6, 321 [3 7 6, 3773 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht [zu V 3 der Gründe]; BAG 11, 175 [1783 = AP Nr. 1 zu § 276 BGB Vertragsbruch [zu 3 der Gründe]; AP Nr. 3 zu § 276 BGB Vertragsbruch; AP Nr. 5 zu § 276 BGB Vertragsbruch [zu 2 der Gründe]).

    Dabei ist der Fünfte Senat in dem von ihm entschiedenen Fall dieser These im Ergebnis zwar gefolgt, hat aber gegen ihre generelle Geltung betonte Bedenken erhoben (AP Nr. 5 zu § 276 BGB Vertragsbruch [zu 3 der Gründe]) In die ähnliche Richtung wie die Überlegungen des Fünften Senats gehen die Erwägungen vor allem von v. Caemmerer, Deutsch, Keule, Larenz und Medicus aaO).

  • BAG, 31.10.1958 - 1 AZR 632/57

    Friedenspflicht - Schlichtungsvereinbarung der IG Metall

    Auszug aus BAG, 22.05.1980 - 3 AZR 1103/77
    II. Das Bundesarbeitsgericht hat in ähnlichen Fällen den Standpunkt vertreten, im Interesse der Vertragstreue müsse dem Prinzip der zivilrechtlichen Prävention der Vorrang vor der Möglichkeit rechtmäßigen anderweitigen Verhaltens eingeräumt werden (BAG 6, 321 [3 7 6, 3773 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht [zu V 3 der Gründe]; BAG 11, 175 [1783 = AP Nr. 1 zu § 276 BGB Vertragsbruch [zu 3 der Gründe]; AP Nr. 3 zu § 276 BGB Vertragsbruch; AP Nr. 5 zu § 276 BGB Vertragsbruch [zu 2 der Gründe]).
  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 138/84

    Vereinbarung einer Kaufoption über ein Grundstück; Umfang der

    Es braucht hier nicht entschieden zu werden, ob und inwieweit der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens gegenüber einem Schadensersatzanspruch erhoben werden kann (vgl. dazu BAG NJW 1980, 2375; 1981, 2430; 1984, 2846).
  • BAG, 26.03.1981 - 3 AZR 485/78

    Kündigung - Vertragsbruch

    Insoweit besteht im Schrifttum weit gehend Einigkeit trotz vieler terminologischer Unterschiede (vgl. v. Caemmerer, Gesammelte Schriften, Bd. I S. 445 ff.; 6 Esser/Schmidt, Schuldrecht, Allgem. Teil, 5" Aufl., § 33 H I , S. 184 ff.; Grunsky in Münchener Kommentar, BGB, vor § 249 Rdnrn. 43 ff., 90 und Anm. zu AP Nr. 6 zu § 276 BGB Vertragsbruch; Hanau, Die Kausalität der Pflichtwidrigkeit, 1971, S. 32 ff., 112 ff.; Lange, Schadensersatz, 1979, § 4 XII 5 a).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (AP Nr. 6 zu § 276 BGB Vertragsbruch [zu III 2 c]), besteht insoweit nur eine rechtlich nicht geschützte Chance, die im übrigen nicht einmal davon abhängt, ob der abkehrwil lige Arbeitnehmer die vertraglich geschuldete Arbeit tatsächlich aufnimmt.

  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 37/81

    Haftung des Arbeitnehmers: Insertionskosten des Arbeitgebers bei Nichtaufnahme

    Soweit Beitzke (Anm. zu BAG AP Nr. 7 zu § 276 BGB Vertragsbruch) darauf hingewiesen hat, beim Arbeitsvertragsbruch durch Ablehnung der Arbeitsaufnahme gehe es nicht um den Schutzbereich der Kündigungsfristen, wie der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Anschluß an Grunsky (Anm. zu BAG AP Nr. 6 zu § 276 BGB Vertragsbruch, unter 2) angenommen habe, sondern um den Schutzzweck der verletzten Vertragspflicht zur Arbeitsleistung, wie Medicus (Anm. zu BAG AP Nr. 5 zu § 276 BGB Vertragsbruch) richtig hervorgehoben habe, mag diese Kritik zutreffend sein.

    Dies ändert jedoch nichts daran, daß die bei Arbeitsaufnahme für den Arbeitgeber gegebene Möglichkeit, bei dem Arbeitnehmer auf eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den erstmöglichen Beendigungszeitpunkt hinauszuwirken, nur eine rechtlich nicht geschützte Chance darstellt (so schon Medicus, aa0; BAG Urteil vom 22. Mai 1980 - 3 AZR 1103/77 - AP Nr. 6 zu § 276 BGB Vertragsbruch, unter III 2 c der Gründe).

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