Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 09.07.1980

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.1979 - 3 C 117.79   

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BVerwG, 18.10.1979 - 3 C 117.79 (https://dejure.org/1979,465)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1979 - 3 C 117.79 (https://dejure.org/1979,465)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1979 - 3 C 117.79 (https://dejure.org/1979,465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahren über den Widerruf der Approbation - Gesetzlicher Ausschluss eines Richters bei Mitwirkung in Berufsgerichtsverfahren für Heilberufe - Gründe für den Ausschluss eines Richters von der Ausübung des Richteramtes - Voraussetzungen für den Ausschluss eines Richters ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2722
  • DVBl 1981, 154
  • DÖV 1980, 5668
  • DÖV 1980, 568
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.02.1977 - 5 C 71.75

    Ausschluß eines Richters - Aufsichtsbehörde - Mitwirkung an Maßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1979 - 3 C 117.79
    Auch bei weiter Auslegung dieser Bestimmung (vgl. zum Begriff der "Mitwirkung" BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1977 - BVerwG 5 C 71.75 - [Buchholz 310 § 54 Nr. 22]) kann nicht angenommen werden, daß das Verfahren vor dem Landesberufsgericht, in dem die Unwürdigkeit des Klägers für die Ausübung des ärztlichen Berufs festgestellt worden ist, ein vorausgegangenes Verwaltungsverfahren für das Verfahren vor dem Berufungsgericht gewesen ist, in dem um den Widerruf der Approbation gestritten wurde.

    Es soll deshalb kraft Gesetzes ausgeschlossen sein, daß den Rechtsstreit ein Richter entscheidet, dessen Mitwirkung dem Einwand ausgesetzt sein könnte, er habe sich bereits in der Sache festgelegt und könne seine richterliche Entscheidung nicht mehr mit der gebotenen Objektivität treffen, weil er vor der Übernahme des Richteramtes als Verwaltungsbeamter an der im Verwaltungsverfahren getroffenen Entscheidung mitgewirkt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1977 a.a.O.).

  • BGH, 05.07.1960 - VI ZR 109/59
    Auszug aus BVerwG, 18.10.1979 - 3 C 117.79
    Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist die Erwägung, daß von einem Richter nicht erwartet werden darf, er werde mit voller Unbefangenheit nachprüfen, ob eine von ihm erlassene oder miterlassene Entscheidung richtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1960, NJW 1960 S. 1762 f.).
  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78

    Berücksichtigung eines Ablehnungsgesuchs bei einer Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1979 - 3 C 117.79
    Ein derartiger Verfahrensmangel kann im Rahmen der hier erhobenen zulassungsfreien Verfahrensrevision nicht geltend gemacht werden; denn nach der eindeutigen Regelung in § 133 Nr. 2 VwGO kann in diesem Zusammenhang nur gerügt werden, daß bei der Entscheidung ein Richter mitgewirkt habe, der wegen Besorgnis der Befangenheit "mit Erfolg" abgelehnt war (vgl. auch Urteil vom 21. Juni 1979 - BVerwG 5 C 47.78 -).
  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass § 54 Abs. 2 VwGO das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Verwaltungsgerichte schützen und dass deshalb kraft Gesetzes ausgeschlossen sein soll, dass den Rechtsstreit ein Richter entscheidet, dessen Mitwirkung dem Einwand ausgesetzt sein könnte, er habe sich bereits in der Sache festgelegt und könne seine richterliche Entscheidung nicht mehr mit der gebotenen Objektivität treffen, weil er vor der Übernahme des Richteramtes als Verwaltungsbeamter an der im Verwaltungsverfahren getroffenen Entscheidung mitgewirkt hat (vgl. BVerwG vom 18.10.1979, Az. 3 C 117/79, RdNr. 18 nach ).
  • BGH, 07.10.2021 - RiZ 2/16

    Begründete Selbstablehnung des nichtständigen Beisitzers

    Ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren ist nicht Teil des vorausgegangenen Verwaltungsverfahrens im Sinne der Vorschrift (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1979 - 3 C 117.79, juris Rn. 16; BFH, Beschluss vom 28. Januar 1993 - IX B 67/92, juris Rn. 10 zu § 51 Abs. 2 FGO).
  • BVerwG, 05.01.2010 - 5 B 58.09

    Ausschließung eines Richters; Ausschließungsgrund der Mitwirkung im

    Eine erweiternde Auslegung oder analoge Anwendung scheidet wegen der abschließenden Regelung der gesetzlichen Ausschlussgründe (Urteil vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 3 C 117.79 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 27) - auch mit Blick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG - aus.
  • VG Stuttgart, 25.09.2018 - 7 K 5243/15

    Ablehnung wegen Befangenheit; Reaktion des Richters auf das Befangenheitsgesuch

    Auch eine entsprechende Anwendung von § 41 Nr. 6 ZPO scheidet aus, da es sich dabei um einen eng begrenzten Ausnahmetatbestand handelt und § 41 ZPO die Ausschließungsgründe abschließend normiert (vgl. BGH, U. v. 04.12.1989 - RiZ (R) 5/89 -, NJW 1991, 425; BVerwG, U. v. 18.10.1979 - 3 C 117/79 -, NJW 1980, 2722).
  • BVerwG, 26.07.1995 - 3 B 59.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für einen Richterausschluß

    Die Beteiligung an anderen Verfahren, mögen ihnen auch die gleichen Tatbestände zugrunde gelegen haben oder in ihnen die gleichen Vorfragen zu entscheiden gewesen sein, führen nicht zum gesetzlichen Ausschluß (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 3 C 117.79 - Buchholz 310 § 54 Nr. 27 und Beschluß vom 4. November 1974 - BVerwG 7 B 9.74 - NJW 1975, 1241).

    Die der Regelung des § 54 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 41 Nr. 6 ZPO zugrundeliegende Erwägung, daß von einem Richter nicht erwartet werden darf, er werde mit voller Unbefangenheit nachprüfen, ob eine von ihm erlassene oder miterlassene Entscheidung richtig ist (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1979, a.a.O.), trifft jedenfalls hier nicht zu.

  • BFH, 09.05.2018 - X B 143/17

    Ausschließung oder Ablehnung eines Richters, über dessen früheres Verhalten im

    ee) Die in § 41 ZPO enthaltene Aufzählung der gesetzlichen Ausschließungsgründe ist abschließend (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BGH-Entscheidungen vom 4. Dezember 1989 RiZ (R) 5/89, NJW 1991, 425, unter 1.a, und vom 20. Oktober 2003 II ZB 31/02, NJW 2004, 163, unter II.2.a; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1979 3 C 117/79, NJW 1980, 2722).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 CB 23.89

    Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen

    Die in § 54 Abs. 2 VwGO und in § 54 Abs. 1 VwGO in Verb. mit § 41 Nr. 6 ZPO gesetzlich aufgezählten Gründe für den Ausschluß eines Richters von der Ausübung des Richteramts können nicht im Wege der Interpretation erweitert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 3 C 117.79 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 27 = DÖV 1980, 568).
  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 31/97

    Ausschließung vom Richteramt im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 25.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Besorgnis der Befangenheit eines vorbefassten Richter

  • BVerwG, 03.12.2001 - 4 B 81.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BGH, 06.06.1991 - IX ZR 195/90

    Ursächlichkeit eines Fehlers eines steuerlichen Beraters bei einer Außenprüfung

  • BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 35.03

    Vorlage eines Lageplans und Höhenplans zur Begründung der Zulässigkeit einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96

    Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; Richterstelle; Dienstbezügliches

  • VG München, 26.04.2021 - M 5 E 21.1681

    Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung, hier: verneint

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.11.1991 - 4 L 19/91

    Wichtiger Grund; Änderung; Familienname; Kind; Stiefkind; Wohl; Kindeswohl

  • BVerwG, 13.10.1989 - 4 CB 24.89

    Gleichstellung eines Befangenheitsgrundes mit einem beachtlichen Ausschlussgrund

  • BVerwG, 21.03.1990 - 5 CB 36.89

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Fälschliche Annahme

  • BFH, 26.02.1998 - III R 107/96

    Ausschluss vom Amt des Richters bei vorangegangener Mitwirkung im

  • BVerwG, 21.07.1981 - 2 CB 15.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BFH, 13.01.1987 - IX B 12/84

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Steuerliche Behandlung

  • BFH, 05.07.1996 - VIII R 1/96

    Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung eines Spruchkörpers

  • BVerwG, 04.02.1992 - 6 B 35.91

    Ordnungsgemäße Besetzung des Verwaltungsgerichts - Mitwirkung in einem früheren

  • BVerwG, 16.06.1982 - 8 CB 53.82

    Versäumung der Berufungsfrist - Geltendmachung einer unrichtigen Anwendung der

  • BVerwG, 19.02.1985 - 5 C 59.84

    Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen

  • BVerwG, 19.10.1981 - 3 B 90.81
  • BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 26.96

    Anforderungen an ein Befangenheitsgesuch der Beigeladenen - Misstrauen gegen die

  • BVerwG, 11.10.1984 - 2 B 59.83

    Voraussetzungen für eine Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit - Umfang

  • BVerwG, 28.12.1988 - 5 ER 620.88

    Gründe für den Ausschluss eines Richters - Verlust des Ablehnungsrechts

  • BFH, 31.03.1982 - I B 13/81
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.07.1980 - 9 CS 80 A.268   

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https://dejure.org/1980,2892
VGH Bayern, 09.07.1980 - 9 CS 80 A.268 (https://dejure.org/1980,2892)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.1980 - 9 CS 80 A.268 (https://dejure.org/1980,2892)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 1980 - 9 CS 80 A.268 (https://dejure.org/1980,2892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2722
  • DVBl 1981, 1010
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.03.1970 - VII C 80.67

    Hausverbot in Bezug auf das Betreten der Diensträume des

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.1980 - 9 CS 80 A.268
    Dabei möchte der Senat - insoweit abweichend von einem Urteil des BGH vom 26.10.1960 (NJW 1961, NJW Jahr 1961 Seite 308) und einem Urteil des BVerwG v. 13.3.1970 (DÖV 1971, 137) - nicht auf die vielfach objektiv kaum verifizierbaren Motive des Störers, sondern auf den hoheitlichen Zweck der Aufrechterhaltung eines ungestörten Dienstbetriebes abstellen.
  • OLG Karlsruhe, 28.04.1977 - 3 Ss 107/77
    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.1980 - 9 CS 80 A.268
    Zudem wird die Frage der Bindung des Strafrichters an die im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen nicht einheitlich beantwortet (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1978, 116 und Gerhards, NJW 1978, 86).
  • BSG, 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R

    Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Streit über ein Hausverbot eines

    Das Hausverbot durch einen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsträger hat nach der inzwischen ganz herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur dann öffentlich-rechtlichen Charakter, wenn es dazu dient, (allgemein) die Erfüllung der staatlichen Aufgaben im Verwaltungsgebäude zu sichern bzw (konkret) die unbeeinträchtigte Wahrnehmung einer bestimmten staatlichen Sachkompetenz zu gewährleisten (vgl Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Juli 1980 - 9 CS 80 A.268 - NJW 1980, 2722, 2723 [VGH Bayern 09.07.1980 - 9 CS A 268/80]; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 17. Aufl 2009, § 3 RdNr 24; Knemeyer, DÖV 1970, 596, 599).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2011 - 16 E 174/11

    Rechtsnatur der Verhängung eines Hausverbots im Falle der Sicherung der

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. Oktober 1988 15 A 188/86 , juris, Rdnr. 4 (= NWVBl. 1989, 91); Bay. VGH, Beschluss vom 9. Juli 1980 9 CS 80 A.268 , NJW 1980, 2722; Hess. VGH, Beschluss vom 29. November 1989 6 TH 2982/89 , juris, Rdnr. 3 (= NJW 1990, 1250); Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl. 2010, § 35 Rdnr. 74; Sodan, in: Sodan/ Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 40 Rdnr. 389; differenzierend nach dem Rechtsverhältnis zum Besucher: BVerwG, Urteil vom 13. März 1970 VII C 80.67 , juris, Rdnr. 36 f. (= BVerwGE 35, 103).
  • LSG Sachsen, 13.08.2015 - L 3 AS 708/15

    Anhörung; Begründung; Dauer eines Hausverbotes; Ermessen; Erteilung eines

    Die Instanzrechtsprechung leitete daraus ab, dass es zur Abgrenzung auf den vom Besucher verfolgten Zweck ankomme (vgl. z. B. Bay. VGH, Beschluss vom 9. Juli 1980 - 9 CS 80 A.268 - NJW 1980, 2722 [2723]).

    Eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für den Erlass eines Hausverbotes durch einen Gerichtspräsidenten als Akt der Eingriffsverwaltung forderte der 9. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. Juli 1980 - 9 CS 80 A.268 - NJW 1980, 2722).

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07

    Schriftliche Erlaubnis des Gerichtspräsidenten als Voraussetzung der Zulassung

    Gegen in Ausübung des Hausrechts getroffene Maßnahmen des Behördenleiters eines Gerichts kann der Betroffene verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen (vgl. VGH München, Beschluss vom 9. Juli 1980, - 9 CS 80 A.268 -, NJW 1980, S. 2722; OVG Schleswig, Beschluss vom 28. April 1993 - 3 M 16/03 -, NJW 1994, S. 340).
  • SG Aachen, 12.06.2015 - S 11 AS 521/15

    Hausverbot beim JobCenter - Sozialgerichte nicht zuständig

    Das Hausverbot durch einen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsträger hat nach der inzwischen ganz herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur dann öffentlich-rechtlichen Charakter, wenn es dazu dient, (allgemein) die Erfüllung der staatlichen Aufgaben im Verwaltungsgebäude zu sichern bzw (konkret) die unbeeinträchtigte Wahrnehmung einer bestimmten staatlichen Sachkompetenz zu gewährleisten (vgl Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Juli 1980 - 9 CS 80 A.268 - NJW 1980, 2722, 2723; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 17. Aufl 2009, § 3 RdNr 24; Knemeyer, DÖV 1970, 596, 599).
  • VG Neustadt, 23.02.2010 - 4 L 103/10

    Hausverbot für Räume der ARGE; Rechtscharakter und Rechtsweg;

    Das von einem öffentlich-rechtlichen Verwaltungsträger ausgesprochene Hausverbot hat dann öffentlich-rechtlichen Charakter, wenn es dazu dient, (allgemein) die Erfüllung der staatlichen Aufgaben im Verwaltungsgebäude zu sichern bzw. (konkret) die unbeeinträchtigte Wahrnehmung einer bestimmten staatlichen Sachkompetenz zu gewährleisten (BSG, Beschluss vom 01. April 2009 - B 14 SF 1/08 R -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 1989, 316 zu Hausverbot in einem städtischen Bibliotheksgebäude; Bay. VGH, NJW 1980, 2722 und OVG Schleswig-Holstein, NJW 1994, 340 zur Anordnung eines Hausverbots durch einen Gerichtspräsidenten).
  • VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 18 E 20.02303

    Klage gegen das Verbot von Patientenbesuch

    Liegt der Zweck eines Hausverbots in der Sicherung der widmungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung einer öffentlichen Einrichtung, ist die Ausübung des Hausrechts als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.1980 - 9 CS 80 A.268 - NJW 1980, 2722; HessVGH, B.v. 29.11.1989 - 6 TH 2982/89 - juris Rn. 3; OVG NRW, B.v. 13.5.2011 - 16 E 174/11 - juris Rn. 3; OVG Hamburg, B.v. 17.10.2013 - 3 So 119/13 - juris Rn. 7).
  • VG Frankfurt/Main, 21.04.2011 - 7 K 7/10

    Hausverbot für Bibliothek

    Der Streit, ob es auf die Rechtsnatur des beabsichtigten bestimmungsgemäßen Gebrauchs der öffentlichen Einrichtung durch den vom Hausverbot Betroffenen (so BGHZ 33, 230; BVerwGE 35, 103) oder ob es auf den Zweck des Hausverbotes (so VGH München DVBl. 1981, 1010; OVG Schleswig NJW 2000, 3440) ankommt, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • SG Aachen, 12.06.2015 - S 11 AS 522/15

    Hausverbot beim JobCenter - Sozialgerichte nicht zuständig

    Das Hausverbot durch einen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsträger hat nach der inzwischen ganz herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur dann öffentlich-rechtlichen Charakter, wenn es dazu dient, (allgemein) die Erfüllung der staatlichen Aufgaben im Verwaltungsgebäude zu sichern bzw (konkret) die unbeeinträchtigte Wahrnehmung einer bestimmten staatlichen Sachkompetenz zu gewährleisten (vgl Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Juli 1980 - 9 CS 80 A.268 - NJW 1980, 2722, 2723; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 17. Aufl 2009, § 3 RdNr 24; Knemeyer, DÖV 1970, 596, 599).
  • VG Karlsruhe, 11.01.2018 - 3 K 10935/17

    Hausverbot für Gerichtsgebäude wegen aggressiven Verhaltens und Drohungen;

    Für die insofern entscheidende Frage, ob ein Hausverbot dem öffentlichen Recht oder dem Privatrecht zuzuordnen ist, ist mangels eines öffentlich-rechtlichen Sonderrechts maßgeblich darauf abzustellen, welche Rechtsnormen die Rechtsbeziehungen der Beteiligten und damit das Hausverbot prägen (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 08.10.1997 - 25 B 2208/97 -, NJW 1998, 1425 ; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 09.07.1980 - 9 CS 80 A. 268 -, NJW 1980, 2722 ).
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