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   VGH Hessen, 30.08.1979 - IV N 6/77   

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https://dejure.org/1979,2523
VGH Hessen, 30.08.1979 - IV N 6/77 (https://dejure.org/1979,2523)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.08.1979 - IV N 6/77 (https://dejure.org/1979,2523)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. August 1979 - IV N 6/77 (https://dejure.org/1979,2523)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2723
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Hessen, 14.09.1988 - 4 TH 18/88

    Zweckentfremdung von Wohnraum - hier: Nutzung als Anwaltskanzlei

    Dem vermag der Senat nicht zu folgen: Der Senat hat in Entscheidungen, in denen er das Zweckentfremdungsverbot für einzelne Gemeinden nach dem Stande von 1976, dem Zeitpunkt der Einbeziehung auch der Antragsgegnerin in das Zweckentfremdungsverbot (Hess. VGH, B. v. 22.07.1977 - IV N 5/77 - Hess.VGRspr. 78, 17; B. v. 22.07.1977 - IV N 12/77 - NJW 1978, 964) und nach dem Stande von 1979 (B. v. 30.08.1979 - IV N 6/77 - NJW 1980, 2723) zu beurteilen hatte, im Hinblick auf die fehlende Aussagekraft des durch die Gebäude- und Wohnungszählung 1968 ermittelten Wohnungsbestandes für den Wohnungsmarkt der Jahre 1972 und später auch Hilfstatsachen berücksichtigt, denen eine Indizwirkung für die Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt zukommt und dabei insbesondere auch auf einen nachhaltigen Nachfrageüberhang auf den Sozialwohnungsmarkt abgestellt.

    Die vorgelegten Bedarfszahlen sind geeignet, die Auffassung der Antragsgegnerin über eine Mangelsituation auf dem Wohnungsmarkt zu stützen und die Entscheidung des Verordnungsgebers, des Landes Hessen, über die Einbeziehung der Antragsgegnerin in den Geltungsbereich der Zweckentfremdungsverordnung zu rechtfertigen (vgl. dazu Hess.VGH, B. v. 30.08.1979, a.a.O.).

  • VerfGH Bayern, 10.11.2021 - 97-VII-20

    Unzulässige Popularklage gegen § 4 Abs. 1 EQV (Testpflicht für "Grenzgänger")

    Die bloße theoretische Möglichkeit der Wiederaufnahme von Bußgeldverfahren entsprechend § 79 Abs. 1 BVerfGG (vgl. dazu BGH vom 18.2.1992 NStZ 1992, 391; HessVGH vom 30.8.1979 NJW 1980, 2723; Bethge in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 79 Rn. 39 m. w. N.) reicht zur Begründung eines objektiven Interesses an der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der außer Kraft getretenen Vorschrift nicht aus.
  • VGH Hessen, 04.11.1986 - 5 N 2140/85

    Zweckentfremdungsverordnung: Stadt Kassel

    1978 S. 17 ; Beschluß vom 30. August 1979 - IV N 6/77 - insoweit nicht abgedruckt in NJW 1980 S. 2723).
  • VGH Hessen, 04.11.1986 - 5 N 2050/85
    1978 S. 17 -21--; Beschluß vom 30. August 1979 - IV N 6/77 - insoweit nicht abgedruckt in NJW 1980 S. 2723).
  • OVG Saarland, 19.07.1982 - 2 N 1/81

    Notwendigkeit einer Beiladung gemäß § 65 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

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