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   BGH, 24.06.1980 - VI ZR 7/79   

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https://dejure.org/1980,468
BGH, 24.06.1980 - VI ZR 7/79 (https://dejure.org/1980,468)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1980 - VI ZR 7/79 (https://dejure.org/1980,468)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1980 - VI ZR 7/79 (https://dejure.org/1980,468)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes wegen eines Hodenverlustes auf Grund einer Operation - Versäumung einer ordnungsgemäßen Nachbehandlung - Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht - Vorliegen eines Behandlungsfehlers - Verletzung der im Verkehr ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; ZPO § 286; ZPO § 411

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; ZPO §§ 286, 411
    Umfang der Aufklärungspflicht über die Gefahr einer Operation; DM 50000 Schmerzensgeld für ärztlichen Kunstfehler [Hodenatrophie bei Leistenbruch-OP]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2751
  • MDR 1980, 1013
  • VersR 1980, 940
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.10.1962 - VI ZR 198/61
    Auszug aus BGH, 24.06.1980 - VI ZR 7/79
    Sie würde aber auch dann unterlaufen, wenn man bei der Prüfung der Frage, ob der Arzt mit einem Aufklärungswunsch überhaupt rechnen mußte (vgl. BGHZ 29, 46, 60 und 29, 176, 179; Senatsurteil vom 16. Oktober 1962 - VI ZR 198/61 - VersR 1963, 232 = NJW 1963, 393, 394 m.w.Nachw.) allzusehr auf eine vom Arzt selbst objektiv für richtig gehaltene Abwägung abstellen wollte, wie dies das Berufungsgericht hier tun will.
  • OLG Celle, 10.07.1978 - 1 U 40/77

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Durchführung einer Hodenbruchoperation;

    Auszug aus BGH, 24.06.1980 - VI ZR 7/79
    Auch über diese Gefahr muß zweifelsfrei aufgeklärt werden, wenn sie nicht statistisch ganz unerheblich ist, und zwar schon deshalb, weil der Verlust eines von paarigen Organen den Verlust auch des anderen zu einer ständigen schweren Bedrohung macht (vgl. etwa den vom OLG Celle NJW 1979, 1251 [OLG Celle 10.07.1978 - 1 U 40/77] entschiedenen Fall).
  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie

    Auszug aus BGH, 24.06.1980 - VI ZR 7/79
    Nach allem hätte der Beklagte hier nicht darauf verzichten dürfen, den Kläger über ein Risiko des nicht dringlichen oder vital indizierten Eingriffs aufzuklären, das zwar einer nur mäßig hohen Zwischenfallsdichte entspricht, aber als aus ärztlicher Sicht gerade für diesen Eingriff typisch, andererseits für den Patienten nicht schon aus dessen Natur und allgemeinem Schweregrad abzulesen ist (vgl. dazu das Senatsurteil vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79 - demnächst abgedruckt in VersR 1980).
  • BGH, 16.01.1959 - VI ZR 179/57

    Ärztliche Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 24.06.1980 - VI ZR 7/79
    Sie würde aber auch dann unterlaufen, wenn man bei der Prüfung der Frage, ob der Arzt mit einem Aufklärungswunsch überhaupt rechnen mußte (vgl. BGHZ 29, 46, 60 und 29, 176, 179; Senatsurteil vom 16. Oktober 1962 - VI ZR 198/61 - VersR 1963, 232 = NJW 1963, 393, 394 m.w.Nachw.) allzusehr auf eine vom Arzt selbst objektiv für richtig gehaltene Abwägung abstellen wollte, wie dies das Berufungsgericht hier tun will.
  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 263/78

    Ersatz eines materiellen Schadens auf Grund einer Operation - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 24.06.1980 - VI ZR 7/79
    Das bedeutet, wie der Senat erst unlängst ausgesprochen hat (Urt. v. 22. Januar 1980 - VI ZR 263/78 - VersR 1980, 428), zunächst, daß die objektive Gebotenheit des Eingriffs nicht etwa schon die Feststellung erlaubt, der Patient würde sich auch bei ordnungsmäßiger Aufklärung zur Einwilligung entschlossen haben; denn damit würde die Entscheidungsfreiheit des Patienten unterlaufen.
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BGH, 24.06.1980 - VI ZR 7/79
    Im Streitfall sind überdies besondere Ansatzpunkte für die gesteigerte Aufmerksamkeit vorhanden, zu der der Richter hier mehr als im durchschnittlichen Parteiprozeß aufgerufen ist (zuletzt Senatsurteil vom 15. Mai 1979 - VI ZR 70/77 - NJW 1979, 1933, 1934 = VersR 1979, 720, 721; vgl. auch BVerfG NJW 1979, 1925).
  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57

    Aufklärungspflicht des Arztes

    Auszug aus BGH, 24.06.1980 - VI ZR 7/79
    Sie würde aber auch dann unterlaufen, wenn man bei der Prüfung der Frage, ob der Arzt mit einem Aufklärungswunsch überhaupt rechnen mußte (vgl. BGHZ 29, 46, 60 und 29, 176, 179; Senatsurteil vom 16. Oktober 1962 - VI ZR 198/61 - VersR 1963, 232 = NJW 1963, 393, 394 m.w.Nachw.) allzusehr auf eine vom Arzt selbst objektiv für richtig gehaltene Abwägung abstellen wollte, wie dies das Berufungsgericht hier tun will.
  • BGH, 15.05.1979 - VI ZR 70/77

    Ersatz von Vermögensschaden und Schmerzensgeld wegen eines

    Auszug aus BGH, 24.06.1980 - VI ZR 7/79
    Im Streitfall sind überdies besondere Ansatzpunkte für die gesteigerte Aufmerksamkeit vorhanden, zu der der Richter hier mehr als im durchschnittlichen Parteiprozeß aufgerufen ist (zuletzt Senatsurteil vom 15. Mai 1979 - VI ZR 70/77 - NJW 1979, 1933, 1934 = VersR 1979, 720, 721; vgl. auch BVerfG NJW 1979, 1925).
  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 76/13

    Arzthaftungsprozess: Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit

    Wäre dies der Fall, hätte sie im Rahmen der Beweiswürdigung durch das Gericht außer Betracht zu bleiben (vgl. Senatsurteile vom 24. April 2001 - VI ZR 258/00, VersR 2001, 1262, 1264; vom 24. Juni 1980 - VI ZR 7/79, VersR 1980, 940, 941; BGH, Urteile vom 11. April 2013 - I ZR 152/11, NJW-RR 2014, 112 Rn. 17; vom 11. Juli 1991 - III ZR 177/90, BGHZ 115, 141, 146).
  • BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81

    Haftung wegen Übertragung einer Operation auf einen in der Ausbildung

    In erster Linie liegt vielmehr in einer solchen Maßnahme, wenn sie den Patienten zusätzlich gefährden kann, ein Verstoß gegen die bei der Behandlung des Patienten geschuldete ärztliche Sorgfaltspflicht; in diesem Sinne steht ein ärztlicher Behandlungsfehler in Frage (vgl. dazu wenn auch in anderem Zusammenhang, schon Senatsurteile vom 14. März 1978 - VI ZR 213/76 - NJW 1978, 1681 = VersR 1978, 542 und vom 24. Juni 1980 - VI ZR 7/79 - NJW 1980, 2751, 2753 = VersR 1980, 940, 942; ferner Dunz, Aktuelle Rechtsprobleme der Arzthaftung S. 26 f; Kleinewefers, VersR 1981, 99, 102; Deutsch, Arztrecht und Arzneimittelrecht, S. 47; OLG Celle, VersR 1982, 46; differenzierend MünchKomm-Mertens, § 823 BGB Rdnr. 432; zu mangelnder Aufklärung neigend OLG Stuttgart NJW 1973, 560, 561; offenbar auch Giesen, Wandlungen des Arzthaftungsrechtes, 1983, S. 37 f).

    Dann müssen sie - ähnlich wie bei Vorliegen eines schweren Behandlungsfehlers - auch die Gefahr der Unaufklärbarkeit der Kausalität der vorwerfbar geschaffenen Risikoerhöhung für den eingetretenen Schaden tragen (vgl. dazu schon Senatsurteile v. 22. Januar 1980 - VI ZR 263/78 - VersR 1980, 428, 429 = NJW 1980, 1333 u.v. 24. Juni 1980 - VI ZR 7/79 - VersR 1980, 940, 941 = NJW 1980, 2751, 2752; zust. Giesen aaO.; ferner D. Franzki, Die Beweislage im Arzthaftungsprozeß, S. 87 ff; zur Haftung für den nicht ausreichend qualifizierten Arzt als Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB auch Senatsurteil v. 14. März 1978 - VI ZR 213/76 - aaO.).

  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Diese zwingende Vorschrift läßt es, wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, in aller Regel nicht zu, daß in Arzthaftungsprozessen, in denen die Entscheidung im wesentlichen auf sachverständiger Beratung beruht, die Beweisaufnahme einschließlich der Befragung ärztlicher Gutachter allein durch den Einzelrichter erfolgt (Senatsurteile vom 24. Juni 1980 - VI ZR 7/79 - VersR 1980, 940; vom 3. Februar 1987 - VI ZR 56/86 - VersR 1987, 1089, 1091 und vom 23. März 1993 - VI ZR 26/92 - VersR 1993, 836, 838 f; s. ferner BGH, Urteil vom 30. Januar 1990 - XI ZR 162/89 - NJW 1991, 1302).
  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 26/92

    Schlußfolgerungen aus nicht dokumentierter Kontrolluntersuchung auf

    Bei der gebotenen weiteren Sachaufklärung wird das Berufungsgericht zu beachten haben, daß es der besonders schwierigen und verantwortungsvollen richterlichen Aufgaben der Tatsachenfeststellung im Arzthaftungsprozeß nicht gerecht wird, wenn die gesamte Beweisaufnahme - wie vorliegend geschehen - dem Einzelrichter überlassen wird (Senatsurteil vom 24. Juni 1980 - VI ZR 7/79 - VersR 1980, 940).
  • BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79

    Tubenligatur - Arzthaftung, Beweislast für Durchführung des Eingriffs liegt beim

    Die damit offen bleibenden Fragen (zu ihnen gehört u.a. die, ob nicht der Umstand, daß es sogar zu einer beiderseitigen Rekanalisierung gekommen sein soll, einen Hinweis auf eine unsachgemäße Durchführung des Eingriffs bieten könnte) hätten nach den Grundsätzen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gerade in Arzthaftungssachen gelten (vgl. etwa Senatsurteil vom 24. Juni 1980 - VI ZR 7/79 - VersR 1980, 940), das Berufungsgericht zu einer eigenen kritischen Prüfung der angegriffenen Feststellungen des Erstrichters veranlassen und davon abhalten müssen, einfach die vom Landgericht aus dem Beweisergebnis gezogenen Folgerungen zu übernehmen, Denn der Grundsatz, daß es in der Regel Sache der Partei ist, ihre Kritik am Ergebnis eines Sachverständigengutachtens alsbald zum Anlaß eines Antrags auf mündliche Anhörung zu machen, kann bei der besonderen Konstellation in Arzthaftungssachen nur mit Zurückhaltung angewandt werden, jedenfalls wenn zu einer kritischen Stellungnahme gegenüber dem Gutachten wie hier nur knapp eine Woche zur Verfügung gestanden haben kann (vgl. ABl. 100).
  • BGH, 02.12.1980 - VI ZR 175/78

    Rechtsnatur von Äußerungen der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands über die

    a) Beweispflichtig ist insoweit der Kl. Hier greifen die besonderen Grundsätze, die nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats im Falle der Aufklärung des Patienten über die Risiken eines Eingriffs deshalb gelten, weil die Entscheidungsfreiheit des jeweiligen Patienten keinesfalls überspielt werden darf (vgl. etwa Senat, NJW 1980, 1333 = VersR 1980, 428; NJW 1980, 2751 = VersR 1980, 940 (942); jeweils m. Nachw.), nicht ein.
  • OLG Brandenburg, 11.07.2001 - 1 U 4/01

    Darlegungs- und Substantiierungspflichten des klagenden Patienten im

    Hiermit korrespondiert eine verstärkte Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts im Wege der Amtsermittlung (s. BGH VersR 1980, S. 940 f.; VersR 1980, S. 533; VersR 1982, S. 168 f.; Steffen/ Dressler, aaO., Rdn. 578, 585; Geiß/Greiner, aaO., S. 243, 247, 248 m.w.Nw.).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 90/00

    Grundlegende Anforderungen an das Beweisverfahren im Arzthaftungsprozess

    Der Richter ist deshalb, mehr als in einem durchschnittlichen Parteiprozess, zu gesteigerter Aufmerksamkeit aufgerufen; dem Gebot der Waffengleichheit ist er in solchen Verfahren in besonderem Maße verpflichtet (vgl. BGH VersR 1980, 940).
  • OLG Oldenburg, 30.03.1999 - 5 U 167/98

    Schmerzensgeld; Schadensersatz; Behandlungsfehler; Arzthaftung; Arzt; Patient;

    Der Kläger hat diesen Einwand des Beklagten, er hätte auch bei ausreichender Aufklärung die Einwilligung zur Injektion erteilt, nicht entkräftet, denn er hat nicht glaubhaft gemacht, daß er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt befunden hätte (vgl. BGHZ 90, 103, 105 ff; 106, 153, 157; 106, 391, 394; BGH NJW 1976, 363 ff.; 1979, 1933, 1934; 1980, 1905, 1907; 1980, 2751, 2753; 1981, 633; 1988, 763 ff; 1990, 2928 ff; 1991, 1543, 1544; 1992, 2351).
  • OLG Nürnberg, 23.09.1997 - 1 U 1983/97

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei ärztlichen Diagnosefehler - Absterben eines

    Der Ausfall eines von paarigen Organen macht der Verlust auch des zweiten Organs zu einer ständigen Bedrohung (vgl. BGH NJW 1980, 2751 /2753 = VersR 1980, 940/941).
  • OLG Oldenburg, 13.03.1990 - 5 U 12/89

    Arzthaftung; Behandlungsfehler; Plastisch-chirurgische Maßnahme

  • BGH, 29.01.1985 - VI ZR 69/83

    Anspruch auf Verdienstausfall bedingt durch eine Hirnstörung auf Grund

  • OLG Oldenburg, 07.01.1997 - 5 U 138/96

    Anspruch der Klägerin auf Ersatz immaterieller Schäden und Feststellung der

  • OLG Köln, 18.03.1985 - 7 U 163/84
  • OLG München, 28.07.1983 - 1 U 1459/83

    Einsatz einer Assistenzärztin statt der vorgesehenen Chefärztin für Anästhesie;

  • BGH, 16.10.1980 - IX ZR 7/78

    Bestimmung des Grades der verfolgungsbedingten Herabsetzung der Erwerbsfähigkeit

  • OLG Köln, 30.06.1994 - 5 U 159/94
  • OLG Karlsruhe, 10.03.1989 - 7 U 34/86
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